Rechtsprechung
OLG München, 13.03.2008 - 6 U 1623/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wettbewerbswidriges Betreiben einer Internet-Plattform mit der Möglichkeit für "Forumsärzte" zur nachträglichen Unterbietung des Kostenvoranschlags eines Arztkollegen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit einer zahnärztlichen kostenvoranschlagsunterbietenden Internetplattform; Verdrängung eines bisher tätigen Zahnarztes durch einen den Patienten nicht untersuchenden Kollegen aufgrund eines Internetplattformkontaktes; Wettbewerbsrechtliche ...
- online-und-recht.de
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8; ; BO für Zahnärzte § 8 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit einer Internetplattform zur Unterbietung zahnärztlicher Heilungs- und Kostenpläne
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Internetplattform "2te Zahnarztmeinung" ist unzulässig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unzulässiges Preisunterbieten bei ärztlichen Leistungen
- krankenkassen-direkt.de (Kurzinformation)
Auktionsportal "2te-Zahnarztmeinung.de" unzulässig
Verfahrensgang
- LG München I, 15.11.2006 - 1 HKO 7890/06
- OLG München, 13.03.2008 - 6 U 1623/07
- BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08
Papierfundstellen
- MedR 2008, 509
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08
Zweite Zahnarztmeinung
Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, OLG-Rep 2008, 452 = MedR 2008, 509). - OLG Frankfurt, 19.03.2010 - 10 U 163/09
Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und …
Entsprechend den Ausführungen des Urteils des LG München - 1 HK O 7890/06 - vom 15.11.2006, bestätigt durch das Urteil des OLG München - 6 U 1623/07 - vom 13.03.2008 (der Bundesgerichtshof - I ZR 55/08 - hat mit Beschluss vom 01.10.2009 auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin die Revision zugelassen), durch das die Klägerin zur Unterlassung des Betriebs der Internetseite verurteilt worden sei, komme es durch den Betrieb der Internetseite zu einem wettbewerbswidrigen Verhalten und einem Verstoß gegen die Berufsordnung der Zahnärzte.Auch das OLG München - Urteil vom 13.03.2008 - 6 U 1623/07 - verweist darauf, dass die Verdrängung deshalb in besonderem Maße unlauter sei, weil die Forumsärzte eine Sichtung des Patienten überhaupt nicht vornehmen, sondern allein von der "Papierform" her entscheiden.