Rechtsprechung
   KG, 11.02.2008 - 8 U 151/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,802
KG, 11.02.2008 - 8 U 151/07 (https://dejure.org/2008,802)
KG, Entscheidung vom 11.02.2008 - 8 U 151/07 (https://dejure.org/2008,802)
KG, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 8 U 151/07 (https://dejure.org/2008,802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mieter haben mit den Ihnen überlassenen Schlüsseln sorgsam umzugehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Obhutspflichten eines Mieters bzw. einer seiner Hilfspersonen hinsichtlich der Aufbewahrung von Schlüsseln; Aufbewahrung und nachfolgender Verlust von Schlüsseln zu Mieträumen unter dem Sitz eines Kfz in einer Notebooktasche; Ersatz der Kosten einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Obhutspflichten hinsichtlich Schlüsselaufbewahrung; Schlüsselverlust; Schlüsseldiebstahl; Ersatz für Schließanlage; missbräuchliche Schlüsselverwendung; Abzug "neu für alt"; Obliegenheitsverletzung; Verletzung vertraglicher Nebenpflichten; besonders hohe ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mieter haftet für Schäden, wenn Schlüssel gestohlen wird; § 280 I, 249 I BGB

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 1; ; ZPO § ... 287; ; ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO §§ 542 ff.; ; ZPO § 544; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1 2. Variante; ; BGB § 276 Abs. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 278 Satz 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 281 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 421; ; BGB § 831 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1; BGB § 278; BGB § 280 Abs. 1
    Obhutspflichtverletzung des Mieters zur Aufbewahrung von Schlüsseln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Obhutspflichten bei der Aufbewahrung von Schlüsseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Teurer Verlust eines Schlüssels für gemietetes Gewerbeobjekt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Büroschlüssel aus dem Auto geklaut - Mieter von Geschäftsräumen muss den Austausch der Schließanlage selbst zahlen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Schlüsselverlust

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Verlust des Schlüssels Schadensersatz von mehr als 10.000 EURO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Obhutspflichten bei der Aufbewahrung von Schlüsseln (IMR 2008, 199)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1245
  • MDR 2008, 1029
  • NZM 2009, 294
  • NZV 2009, 46 (Ls.)
  • ZMR 2008, 618
  • VersR 2008, 694
  • MietRB 2008, 360
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.03.2014 - VIII ZR 205/13

    Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage

    Zu Recht ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass der Beklagte seine mietvertragliche Nebenpflicht zur Obhut über den nicht mehr auffindbaren Schlüssel verletzt hat (§ 241 Abs. 2 BGB; vgl. KG, NJW-RR 2008, 1245; Flatow, NZM 2011, 660, 661; Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Aufl., Rn. VI 262a; Schmid, MDR 2010, 1367, 1369) und daher dem Kläger gegenüber - grundsätzlich - zum Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1, § 535 Abs. 1, § 546 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet ist.
  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 49/16

    Zur Frage der Verantwortlichkeit des Mieters für Wohnungsschäden nach

    Aufgrund dieser Obhutspflicht hat ein Mieter die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln sowie alles zu unterlassen, was zu einer - von dem ihm zustehenden vertragsgemäßen Gebrauch (§ 538 BGB) nicht umfassten - Verschlechterung oder einem Schaden an dieser führen kann (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1989 - VIII ZR 91/88, BGHZ 108, 1, 8; vom 5. Oktober 1994 - XII ZR 15/93, NJW-RR 1995, 123 unter II 2 a; vom 6. November 2013 - VIII ZR 416/12, NJW 2014, 143 Rn. 17 f.; KG, KGR 2008, 529; Kraemer in Festschrift für Blank, 2006, S. 281; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2014, § 535 Rn. 94; jeweils mwN).
  • AG Halle/Saale, 17.03.2009 - 93 C 4044/08

    Wohnraummietrecht - Schadensersatzpflicht des Mieters bei Schlüsselbeschädigung?

    (KG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2008, Az. 8 U 151/07, zitiert nach juris.) Es ist aber nicht vorgetragen oder sonst zu erkennen, wie der Beklagte konkret gegen diese Obhutspflicht verstoßen haben soll.
  • LG Heidelberg, 24.06.2013 - 5 S 52/12

    Mietverhältnis: Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Verlust eines zu einer

    Die durch den unbekannt verbliebenen Schlüssel begründete Missbrauchsgefahr verletzt nicht nur das Eigentum an dem Schlüssel selbst, sondern zusätzlich die Sachgesamtheit Schließanlage für das Gesamtgebäude (KG, NJW-RR 2008, 1245 ff. - juris Rz. 13 m.w.N.; LG Münster, WuM 1989, 508 f. - juris Rz. 4).
  • AG Brandenburg, 01.09.2014 - 31 C 32/14

    Schlüssel auf dem Postweg verloren: Mieter muss neues Schloss bezahlen!

    Insofern ist hier erheblich, ob die Beklagten ihre diesbezügliche mietvertragliche Nebenpflicht hinsichtlich des streitbefangenen Schlüssels verletzt haben (§ 241 Abs. 2 BGB; BGH , Urteil vom 05.03.2014, Az.: VIII ZR 205/13, u. a. in: NJW 2014, Seiten 1653 f.; KG Berlin , NJW-RR 2008, Seiten 1245 ff.; LG Heidelberg , MDR 2013, Seite 902; Hogenschurz , ZWE 2014, Seiten 205 f.; Flatow , NZM 2011, Seiten 660 f.; Schmid , MDR 2010, Seiten 1367 ff.; Ruthe , NZM 2000, Seiten 365 f.; Walker , MDR 1987, Seite 982 ) und daher den Klägern gegenüber - grundsätzlich - zum Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1, § 535 Abs. 1, § 546 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet sind, weil für einen fehlenden Schlüssel der Mieter bei Verletzung seiner Sorgfaltspflicht grundsätzlich auch ersatzpflichtig ist ( BGH , Urteil vom 05.03.2014, Az.: VIII ZR 205/13, u. a. in: NJW 2014, Seiten 1653 f.; KG Berlin , NJW-RR 2008, Seiten 1245 ff.; LG Heidelberg , MDR 2013, Seite 902; Hogenschurz , ZWE 2014, Seiten 205 f.; Flatow , NZM 2011, Seiten 660 f.; Schmid , MDR 2010, Seiten 1367 ff.; Ruthe , NZM 2000, Seiten 365 f.; Walker , MDR 1987, Seite 982 ).

    Die durch den unbekannt verbliebenen Schlüssel begründete Missbrauchsgefahr verletzt somit nicht nur das Eigentum an dem Schlüssel selbst, sondern zusätzlich auch die Sachgesamtheit Schließanlage ( BGH , Urteil vom 05.03.2014, Az.: VIII ZR 205/13, u. a. in: NJW 2014, Seiten 1653 f.; KG Berlin , NJW-RR 2008, Seiten 1245 ff.; LG Heidelberg , MDR 2013, Seite 902; LG Münster , WuM 1989, Seiten 508 f. ).

  • AG Frankfurt/Main, 12.05.2010 - 33 C 4131/09

    Offenes Liegenlassen eines Schlüssels = Verletzung der Obhutspflicht

    Mit Wissen und Wollen der Beklagten zu 1) und 2) hielten sich die Mitarbeiterinnen in den Mieträumen auf und verfügten über den Schlüssel G 7, befindlich am Schlüsselbund (vgl. KG Berlin, Urteil vom 11.2.2008, 8 U 151/07, Rn. 7, 9, zitiert nach juris).
  • AG Ahrensburg, 25.06.2010 - 47 C 1171/09

    Schlüsselaufbewahrung im Wertfach -> Keine Obhutspflichtverletzung

    Der Mieter hat nach § 535 BGB die Pflicht, alles zu unterlassen, was Schaden an und in Bezug auf die Mietsache verursachen kann, wozu auch der Verlust des Haus- und Wohnungsschlüssels zählt (vgl. Weidenkaff in Palandt, § 535 BGB Rd. 85, KG Berlin Urteil vom 11.02.2008- Az.: 8 U 151/07 zit. nach Juris), wobei er nach § 276 Abs. 1 BGB nur Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht