Rechtsprechung
LG München I, 08.03.2007 - 31 S 14459/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Isolierglasfenster eingebaut - Vermieter muß auf neue Anforderungen an Heiz- und Lüftungsverhalten hinweisen!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Schimmelbildung nach Einbau von Isolierfenstern
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schimmel nach dem Einbau neuer Fenster - Vermieter muss den Mieter ordentlich aufklären
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schimmelpilz in Wohnung durch nicht ausreichendes Lüften
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schimmelpilz nach Austausch der alten Doppelkastenfenster gegen moderne Isolierglasfenster
- 123recht.net (Kurzinformation)
Schimmelpilz nach Austausch der alten Doppelkastenfenster gegen moderne Isolierglasfenster
- 123recht.net (Kurzinformation)
Schimmelpilz nach Austausch der alten Doppelkastenfenster gegen moderne Isolierglasfenster // Muss der Vermieter auf die Notwendigkeit eines geänderten Heiz- und Lüftungsverhaltens extra hinweisen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 536 Abs. 1 S. 2
Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbildung nach Modernisierung der Fenster
Papierfundstellen
- NJW 2007, 2500
- NZM 2007, 642
- MietRB 2008, 5
Wird zitiert von ...
- LG Lübeck, 26.04.2018 - 14 S 217/16
Begründung der Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen aus Nachbargemeinden
Sodann hat er den Mieter präzise und sachgerecht auf die neuen Anforderungen an sein Heiz- und Lüftungserhalten im veränderten Raumklima hinzuweisen (so LG Gießen, Urteil vom 12.4.2000, Az. 1 S 63/00; LG München I, Urteil vom 8.3.2007, Az. 31 S 14459/06;… Eisenschmid in Schmidt/Futterer, § 536 Rn. 230).Dem steht auch nicht die in der Rechtsprechung (LG München I, Urteil vom 8.3.2007, 31 S 14459/06) und in der Literatur (…Eisenschmid in Schmidt/Futterer, § 536 Rn. 230) geäußerte Auffassung entgegen, dass der Mieter nach dem Austausch von Fenstern präzise und sachgerecht auf die neuen Anforderungen an sein Heiz- und Lüftungsverhalten vorn Vermieter hinzuweisen ist.
Rechtsprechung
AG Schopfheim, 16.08.2007 - 1 C 89/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MietRB 2008, 5