Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.10.2010

Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08   

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https://dejure.org/2010,2393
BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08 (https://dejure.org/2010,2393)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2010 - XII ZR 188/08 (https://dejure.org/2010,2393)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08 (https://dejure.org/2010,2393)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 543 Abs 1 BGB
    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses auf Grund von geschäftsschädigenden Behauptungen des Vermieters

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Rechts des Mieters zur fristlosen Kündigung bei einem gewerblichen Mietverhältnis im Hinblick auf aufgestellte Behauptungen des Vermieters ohne berechtigtes Interesse; Zumutbarkeit der Fortsetzung eines Mietverhältnisses bzgl. einer nachhaltigen ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fristlose Kündigung bei nachhaltiger Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses durch missfällige Äußerungen einer Mietvertragspartei

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewerbemietvertrag - herabsetzende Vermieteräußerungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung des Gewerbemieters wegen geschäftsschädigender Äußerungen des Vermieters; Störungen der Vertragsgrundlage; Beeinträchtigungen des Gewerbebetriebes; unzumutbares Mietverhältnis; vertragliche Treuepflicht

  • rewis.io

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses auf Grund von geschäftsschädigenden Behauptungen des Vermieters

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses auf Grund von geschäftsschädigenden Behauptungen des Vermieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543 Abs. 1; BGB § 543 Abs. 3 S. 2
    Bestehen eines Rechts des Mieters zur fristlosen Kündigung bei einem gewerblichen Mietverhältnis im Hinblick auf aufgestellte Behauptungen des Vermieters ohne berechtigtes Interesse; Zumutbarkeit der Fortsetzung eines Mietverhältnisses bzgl. einer nachhaltigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen schädigender Behauptungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermieter-Gerede

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Vermieter den Gewerbebetrieb des Mieters nachhaltig beeinträchtigt ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach geschäftsschädigenden Behauptungen des Vermieters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Rotlicht-Betrieb" - Vermieterin lästert über Gewerbemieterin: Das ist ein Kündigungsgrund

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Zerstörung der Vertrauensgrundlage kann fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung des Gewerberaummieters

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gewerberaummietverhältnis und fristlose Kündigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung von Gewerbemieträumen bei übler Nachrede

Besprechungen u.ä. (2)

  • mietrb.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Geschäftsschädigende Äußerungen: Fristl. Kündigung ohne Abmahnung (RA Norbert Monschau; MietRB 2010, 354)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche Kündigung wegen schädigender Behauptungen! (IMR 2010, 474)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 89
  • MDR 2010, 1305
  • NZM 2010, 901
  • ZMR 2011, 29
  • MietRB 2010, 354
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    Die Ablehnung eines für eine beweiserhebliche Tatsache angetretenen Zeugenbeweises ist darüber hinaus nur dann zulässig, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber aufs Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt, mit anderen Worten, aus der Luft gegriffen sind und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellen (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02 - NJW 2005, 2710, 2711).
  • OLG Celle, 07.10.2008 - 2 U 99/08

    Voraussetzungen einer außerordentlichen unbefristeten Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    Bei einer Zerrüttungskündigung ist eine Abmahnung jedoch ausnahmsweise entbehrlich, weil die Vertrauensgrundlage auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (OLG Celle ZMR 2009, 192, 196; OLG Bremen GuT 2008, 37, 38; Wolf/Eckert/Ball aaO Rn. 1030; Schmidt-Futterer aaO § 543 BGB Rn. 164; Grapentin in Bub/Treier aaO IV Rn. 190 mwN).
  • BGH, 10.04.2002 - XII ZR 37/00

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Vermögensverfall einer Mietvertragspartei

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    a) Für eine Mietvertragspartei kann ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn infolge des Verhaltens des anderen Vertragsteils die Durchführung des Vertrages wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass dem Kündigenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zugemutet werden kann (Senatsurteile vom 23. Januar 2002 - XII ZR 5/00 - NJW-RR 2002, 946 und vom 10. April 2002 - XII ZR 37/00 - NJW-RR 2002, 947, 948; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingsrechts 10. Aufl. Rn. 1030; Blank in Schmidt-Futterer Mietrecht 9. Aufl. § 543 BGB Rn. 163).
  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 36/05

    Kündigung des Vermieters von Gewerberaum wegen Nichtzahlung der Kaution

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    Das Revisionsgericht kann regelmäßig nur überprüfen, ob das Berufungsgericht Rechtsbegriffe verkannt hat oder ob dem Tatrichter von der Revision gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind, er etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt oder Erfahrungssätze verletzt hat (Senatsurteil vom 21. März 2007 - XII ZR 36/05 - NJW-RR 2007, 886 Rn. 16).
  • BGH, 23.01.2002 - XII ZR 5/00

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Vermögensverfall einer Mietvertragspartei

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    a) Für eine Mietvertragspartei kann ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn infolge des Verhaltens des anderen Vertragsteils die Durchführung des Vertrages wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass dem Kündigenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zugemutet werden kann (Senatsurteile vom 23. Januar 2002 - XII ZR 5/00 - NJW-RR 2002, 946 und vom 10. April 2002 - XII ZR 37/00 - NJW-RR 2002, 947, 948; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingsrechts 10. Aufl. Rn. 1030; Blank in Schmidt-Futterer Mietrecht 9. Aufl. § 543 BGB Rn. 163).
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81

    Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    Denn im Rahmen der allgemeinen vertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) sind Vertragsparteien verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Interesse des Vertragspartners an der Durchführung des Vertrages beeinträchtigen könnte, und alles zu tun, was notwendig ist, um die Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtung sicherzustellen (Senatsurteil vom 28. April 1982 - IVa ZR 8/81 - NJW 1983, 998, 999 mwN).
  • OLG Bremen, 05.12.2007 - 1 U 65/07
    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    Bei einer Zerrüttungskündigung ist eine Abmahnung jedoch ausnahmsweise entbehrlich, weil die Vertrauensgrundlage auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (OLG Celle ZMR 2009, 192, 196; OLG Bremen GuT 2008, 37, 38; Wolf/Eckert/Ball aaO Rn. 1030; Schmidt-Futterer aaO § 543 BGB Rn. 164; Grapentin in Bub/Treier aaO IV Rn. 190 mwN).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Sie ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung und kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgeblichen Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat und ob er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsurteil vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04, NJW 2006, 1585 Rn. 12 mwN; BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08, NJW-RR 2011, 89 Rn. 9 [jeweils zum Begriff der Unzumutbarkeit gemäß § 543 Abs. 1 BGB]).
  • AG Brandenburg, 31.07.2019 - 31 C 181/18

    Beleidigungen und Straftaten rechtfertigen Kündigung!

    Der kündigenden Klägerin ist die Fortsetzung des Vertrages nach den Umständen des hier vorliegenden Einzelfalles aufgrund einer umfassenden Abwägung der Interessen der Parteien insoweit aber auch nicht mehr zuzumuten, da anzunehmen ist, dass das gegenseitige Vertrauensverhältnis der Parteien hier so sehr erschüttert ist, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit der Parteien nicht mehr zu erwarten ist ( BGH , Urteil vom 15.09.2010, Az.: XII ZR 188/08, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 89 f.; BGH , Urteil vom 26.04.2002, Az.: LwZR 20/01, u.a. in: NJW 2002, Seiten 2168 ff.; BGH , Urteil vom 23.01.2002, Az.: XII ZR 5/00, u.a. in: NJW-RR 2002, Seiten 946 f.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 21.03.2011, Az.: I-24 U 102/10, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seiten 204 f.; OLG Celle , Beschluss vom 07.10.2008, Az.: 2 U 99/08, u.a. in : ZMR 2009, Seiten 192 ff.; AG Ratingen , Urteil vom 13.11.2014, Az.: 10 C 108/14, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 122182 = "juris" ).

    Diese so genannte Zerrüttungskündigung setzt gemäß § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB grundsätzlich noch nicht einmal eine vorherige Abmahnung der Kündigenden voraus ( BGH , Urteil vom 15.09.2010, Az.: XII ZR 188/08, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 89 f.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 21.03.2011, Az.: I-24 U 102/10, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seiten 204 f.; AG Ratingen , Urteil vom 13.11.2014, Az.: 10 C 108/14, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 122182 = "juris" ).

  • BGH, 29.11.2023 - VIII ZR 211/22

    Fristlose Kündigung: Zerrüttung des Mietverhältnisses ohne Pflichtverletzung

    (3) Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof für den Bereich des Gewerberaummietrechts bereits entschieden, dass für eine Mietvertragspartei ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB in der hier gegebenen Fallgruppe der Zerrüttung nur bestehen kann, wenn infolge des (pflichtwidrigen) Verhaltens des anderen Vertragsteils die Durchführung des Vertrags wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass dem Kündigenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08, NJW-RR 2011, 89 Rn. 11 mwN; vom 23. Januar 2002 - XII ZR 5/00, NJW-RR 2002, 946 unter 2 b; vom 21. Dezember 1977 - VIII ZR 119/76, WM 1978, 271 unter I 2 c aa; vom 10. Juli 1968 - VIII ZR 120/66, BGHZ 50, 312, 315; siehe auch Siegmund in Blank/Börstinghaus/Siegmund, Miete, 7. Aufl., § 543 BGB Rn. 9; Staudinger/V. Emmerich, BGB, Neubearb.
  • AG Dortmund, 30.10.2018 - 425 C 4296/17

    Fristlose Kündigung: Wann ist das Mietverhältnis zerüttet?

    Aber möglich ist natürlich auch hier, dass Vermieter oder Mieter den Vertragspartner bei Dritten "anschwärzen" oder geschäftlich schädigen, was auch zu einer Zerrüttung führen kann (z.B. BGH NZM 2010, 901).

    Im geschäftlichen Bereich kann dies bei feststehender Unwahrheit eine Kündigung rechtfertigen (BGH NZM 2010, 901), im hier eher privaten Bereich nach Ansicht des Gerichts noch nicht, zumal nicht ersichtlich ist, dass diese Behauptungen außerhalb der vorliegenden Rechtsstreit erhoben worden sind.

  • KG, 19.05.2016 - 8 U 207/15

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit einer qualifizierten

    Maßgebend ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände, die im Einzelfall für eine Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf seiner Befristung oder bis zu seine Beendigung durch die nächste zulässige Kündigung seitens der betroffenen Partei von Bedeutung sind (BGH Urteil vom 15.09.2010 - XII ZR 188/08, GE 2010, 1413).
  • AG München, 14.07.2016 - 421 C 23576/15

    Wirksame außerordentliche Kündigung bei falscher Verdächtigung durch den Mieter

    Denn im Rahmen der allgemeinen vertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) sind Vertragsparteien verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Interesse des Vertragspartners an der Durchführung des Vertrages beeinträchtigen könnte, und alles zu tun, was notwendig ist, um die Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtung sicherzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Diese vertragliche Nebenpflicht wird verletzt, wenn eine Vertragspartei ohne anerkennenswertes Interesse Behauptungen in der Öffentlichkeit verbreitet, die geeignet sind, das Ansehen des Vertragspartners erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB ist auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).

    Hierfür sind die Interessen des Kündigenden an der Vertragsbeendigung und die Interessen der anderen Vertragspartei an der Fortdauer des Mietverhältnisses zu ermitteln und zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08 -, juris).

    Bei einer Zerrüttungskündigung ist eine Abmahnung jedoch ausnahmsweise entbehrlich, weil die Vertrauensgrundlage auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08 -, juris, Rn. 21 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 24 U 102/10

    Kündigung wegen vorgetäuschten Mangels?

    Hierbei handelt es sich um einen zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund (vgl. hierzu BGH, NZM 2010, 901; NZM 2004, 430; WM 1978, 271 m.w.N.; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdn. 1030 m.w.N.).
  • AG Stuttgart, 12.03.2021 - 35 C 1278/20

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen

    Frühere Vertragsverletzungen des Kündigungsgegners können berücksichtigt werden, selbst wenn diese für sich genommen eine Kündigung nicht rechtfertigen würden (vgl. etwa BGH, NJW-RR 2011, 89 juris Rn. 11; NJW 2005, 2552 juris Rn. 12).

    Dass allein die Pflichtverletzung, die in der fehlenden Einholung einer zu erteilenden Vermietergenehmigung liegt, eine außerordentliche Kündigung nicht zu tragen vermag (vgl. KG, ZMR 2016, 855 juris Rn. 55), steht einer Berücksichtigung der darin liegenden Pflichtverletzungen im Rahmen der Gesamtwürdigung nicht entgegen (vgl. etwa BGH, NJW-RR 2011, 89 juris Rn. 11).

  • OLG München, 22.11.2018 - 32 U 1376/18

    Mietvertrag - Rücksichtnahmepflicht

    Zudem lagen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nach der Rechtsprechung (BGH XII ZR 188/08) nicht vor.

    Frühere Vertragsverletzungen des Kündigungsgegners können berücksichtigt werden, selbst wenn diese für sich genommen eine Kündigung nicht rechtfertigen würden (BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08, NZM 2010, 901).

  • AG Neuruppin, 16.04.2019 - 43 C 61/18

    Schwere Beleidigung gegenüber einem Hausbewohner als Kündigungsgrund

    (BGH NJW-RR 2011, 89; AG München Urteil vom 19.11.2014 542 C 16687/14 = BeckRS 2016, 12168; LG Berlin Urteil vom 15.01.1991 64 S 297/90 = Das Grundeigentum 1991, 933; Schmidt-Futterer a.a.O. Rn 189 zu § 543 BGB) Dies ist auch hier der Fall, da - wie bereits vorstehend ausgeführt - die Art der Beleidigung zeigt, dass der Beklagte die Grundvoraussetzung für ein gedeihliches Miteinander nicht beachtet, nämlich den Respekt vor der Person und der Würde des Anderen, der auch bei Interessenskonflikten und verbalen Auseinandersetzungen zu wahren ist.
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

  • OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22
  • LG Berlin, 15.04.2014 - 67 S 81/14

    Lügen im Prozess rechtfertigt erneute Kündigung!

  • KG, 04.12.2017 - 8 U 236/16

    Geschäftsraummietvertrag: Enge Auslegung des Vertrags hinsichtlich der

  • OLG München, 09.08.2017 - 7 U 125/17

    Schadensersatzansprüche aus einem Kfz-Leasingvertrag bei Einräumung einer

  • KG, 15.06.2017 - 8 U 116/16

    Gewerberaummiete: Vermieterkündigung unter Berufung auf einen Schriftformmangel;

  • LG Duisburg, 07.06.2016 - 6 O 219/13

    Unwahre und diffamierende Behauptungen: Vermieter darf außerordentlich kündigen!

  • LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23

    Beleidigungen und Bedrohungen führen zur fristlosen Kündigung

  • OLG München, 20.07.2017 - 32 U 4337/16

    Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung gewerblicher Mietverhältnisse

  • AG Gronau, 19.11.2018 - 2 C 121/18

    Fristlose Mietvertragskündigung bei tätlichem Angriff und Beleidigung

  • OLG Hamburg, 17.08.2012 - 4 U 8/12

    Gewerberaummietvertrag: Anfechtung durch den Erwerber des Mietobjekt bei

  • LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 123/22

    Zur Verwertung einer Filmaufnahme zu Beweiszwecken / Zur Rückbaupflicht trotz

  • LG Cottbus, 25.09.2020 - 1 O 264/19

    Proteste gegen den Verkauf des Mietobjekts rechtfertigen keine Kündigung

  • LG Bonn, 19.04.2023 - 6 T 11/23

    Lärmprotokoll gefälscht: Fristlose Kündigung!

  • AG Augsburg, 02.07.2018 - 17 C 1190/18

    Schlechte Presse ist kein Grund zur Kündigung

  • LG München I, 13.07.2023 - 14 S 6310/23

    Störung des Hausfriedens, Beweiswürdigung, Sitzungsniederschrift, fristloser

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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2010 - XII ZR 129/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1272
BGH, 13.10.2010 - XII ZR 129/09 (https://dejure.org/2010,1272)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2010 - XII ZR 129/09 (https://dejure.org/2010,1272)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - XII ZR 129/09 (https://dejure.org/2010,1272)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556 Abs 1 BGB, § 27 Abs 1 S 2 Anl 3 Nr 13 BVO 2
    Gewerberaummiete: Umlagefähigkeit einer Terrorschadensversicherung

  • IWW
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umlagefähigkeit der Kosten für eine Terrorschadensversicherung im Rahmen eines Gewerberaummietvertrages

  • zfir-online.de

    BGB § 556 Abs. 1
    Anteilige Kostenübernahmepflicht des Mieters für Terrorschadensversicherung als Nebenkosten aus einem Gewerberaummietvertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Terrorschadensversicherung - Umlage bei Gewerbemietvertrag

  • grundeigentum-verlag.de

    Umlage der Terrorschadensversicherung im Gewerbemietvertrag; Betriebskosten; Nebenkosten; Sachversicherung; Haftpflichtversicherung

  • rewis.io

    Gewerberaummiete: Umlagefähigkeit einer Terrorschadensversicherung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewerberaummiete: Umlagefähigkeit einer Terrorschadensversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 556 Abs. 1
    Umlagefähigkeit der Kosten für eine Terrorschadensversicherung im Rahmen eines Gewerberaummietvertrags

  • rechtsportal.de

    BGB § 556 Abs. 1
    Umlagefähigkeit der Kosten für eine Terrorschadensversicherung im Rahmen eines Gewerberaummietvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Umlagefähigkeit einer Terrorschadensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umlagefähigkeit einer Terrorversicherung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umlagefähigkeit der Kosten für eine Terrorschadensversicherung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Terrorversicherung umlagefähig

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Terrorschadensversicherung kann im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlagefähig sein

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Versicherungsprämien

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Terrorversicherung kann bei begründeter Gefahr auf Gewerbemieter umgelegt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Terrorversicherung kann auf Gewerbemieter umgelegt werden

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Neues aus dem Immobilienrecht: Die Kosten einer Terrorversicherung können als Nebenkosten umlagefähig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Terrorversicherung: Kosten umlagefähig

Besprechungen u.ä. (2)

  • mietrb.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkosten: Kosten einer Terrorschadensversicherung (Wolfgang Dötsch; MietRB 2010, 354)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten für eine Terrorschadensversicherung können Nebenkosten sein! (IMR 2010, 522)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3647
  • MDR 2010, 1372
  • NZM 2010, 864
  • NJ 2011, 133
  • VersR 2011, 273
  • WM 2011, 183
  • MietRB 2010, 354
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 243/06

    Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Umstellung der Wärmeversorgung

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - XII ZR 129/09
    a) Dieses Gebot bezeichnet die auf Treu und Glauben beruhende vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, den Mieter nur mit Nebenkosten zu belasten, die erforderlich und angemessen sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 243/06 - NJW 2008, 440; Schmidt-Futterer/Langenberg Mietrecht 9. Aufl. § 560 Rn. 73).

    Maßgebend ist somit der Standpunkt eines vernünftigen Vermieters, der ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge behält (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 243/06 - NJW 2008, 440; OLG Brandenburg WuM 2007, 510; Schmid Handbuch der Mietnebenkosten 11. Aufl. Rn. 1055 ff.).

  • AG Berlin-Spandau, 08.02.2005 - 2a C 755/04

    Terrorversicherung und Sturmbeseitigungskosten als umlagefähige Betriebskosten

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - XII ZR 129/09
    c) Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist davon auszugehen, dass ein vernünftiger Eigentümer eine mit erheblichen Kosten verbundene Terrorversicherung nur abschließen wird, wenn konkrete Umstände vorliegen, die die Gefahr eines Gebäudeschadens durch einen terroristischen Angriff begründen (Schmidt-Futterer/Langenberg 9. Aufl. Mietrecht § 556 Rn. 173; Beyerle in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann Geschäftsraummiete 2. Aufl. Kap. 11 Rn. 110; Langenberg Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete 5. Aufl. G Rn. 37, A Rn. 102; Walz in: Eisenschmid/Rips/Wall Rn. 3679; AG Pankow-Weißensee Grundeigentum 2009, 57; AG Spandau Grundeigentum 2005, 1255; Kinne Grundeigentum 2004, 1500; Lattka ZMR 2008, 929, 933).
  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - XII ZR 129/09
    Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat (BGHZ 184, 117), ist § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB auf die Geschäftsraummiete weder direkt noch analog anwendbar.
  • OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 13 U 145/06

    Nebenkosten bei Gewerberaummiete: Umlagefähigkeit der Kosten einer

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - XII ZR 129/09
    Die Gegenansicht (OLG Stuttgart NZM 2007, 247; Schmid Handbuch der Mietnebenkosten 11. Aufl. Rn. 5271 b; Langheid, Rupietta NJW 2005, 3233, 3237) argumentiert, der Ort von Terroranschlägen sei nicht vorhersehbar, deshalb sei jedes Gebäude der Welt gefährdet und deshalb sei für jedes Gebäude eine Terrorversicherung erforderlich und angemessen.
  • OLG Brandenburg, 04.07.2007 - 3 U 38/07

    Kleingartenpachtvertrag: Umlage öffentlich-rechtlicher Grundstückslasten

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - XII ZR 129/09
    Maßgebend ist somit der Standpunkt eines vernünftigen Vermieters, der ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge behält (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 243/06 - NJW 2008, 440; OLG Brandenburg WuM 2007, 510; Schmid Handbuch der Mietnebenkosten 11. Aufl. Rn. 1055 ff.).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2009 - 2 U 54/09

    Gewerberaummiete: Umlagefähigkeit der Prämien für eine Terrorversicherung

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - XII ZR 129/09
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLGR Frankfurt 2009, 889 veröffentlicht ist, hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Bei der erst nach Abschluss des Mietvertrages abgeschlossenen Terrorversicherung handele es sich um eine Sachversicherung, deren Kosten als Betriebskosten gemäß § 3 Nr. 1 c und Nr. 2 des Mietvertrages auf die Beklagte umgelegt werden könnten.
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 20.11.2008 - 6 C 107/08
    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - XII ZR 129/09
    c) Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist davon auszugehen, dass ein vernünftiger Eigentümer eine mit erheblichen Kosten verbundene Terrorversicherung nur abschließen wird, wenn konkrete Umstände vorliegen, die die Gefahr eines Gebäudeschadens durch einen terroristischen Angriff begründen (Schmidt-Futterer/Langenberg 9. Aufl. Mietrecht § 556 Rn. 173; Beyerle in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann Geschäftsraummiete 2. Aufl. Kap. 11 Rn. 110; Langenberg Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete 5. Aufl. G Rn. 37, A Rn. 102; Walz in: Eisenschmid/Rips/Wall Rn. 3679; AG Pankow-Weißensee Grundeigentum 2009, 57; AG Spandau Grundeigentum 2005, 1255; Kinne Grundeigentum 2004, 1500; Lattka ZMR 2008, 929, 933).
  • LG Berlin, 08.04.2021 - 67 S 335/20

    Zur Umlagefähigkeit von Rauchmelder- und Müllentsorgungskosten

    Mit Blick auf die durch die Formulierung "namentlich" in § 2 Nr. 8 BetrKV zum Ausdruck gekommene offene Gestaltung ist die Aufzählung im Katalog nur beispielhaft und nicht abschließend (vgl. BGH, Urt. v. 13. Oktober 2010 - XII ZR 129/09, NJW 2010, 3647, juris Tz. 12 (Versicherungskosten); Sentek, NZM 2017, 721, 723).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Setzt sich der Vermieter darüber hinweg und veranlasst er den Anfall überhöhter Kosten, so verletzt er auch in der Geschäftsraummiete eine aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgende vertragliche Nebenpflicht und ist deshalb insoweit gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 249 BGB zur Freihaltung des Mieters verpflichtet (BGH, Urt. v. 9.12.2009, XII ZR 109/08, Rn. 11; v. 24.2.2010, XII ZR 69/08, Rn. 11; v. 13.10.2010, XII ZR 129/09, Rn. 16 ff.; v. 4.5.2011, XII ZR 112/09, Rn. 11 und v. 17.12.1014, aaO., Rn. 10 f.; Günter, WuM 2012, 587, 595; Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 88; Staudinger-Emmerich, § 535 BGB, Rn. 77a mwN.).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15

    Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag

    Hierunter fallen vielmehr grundsätzlich alle Sach- und Haftpflichtversicherungen, die dem Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner und Besucher dienen (BGH, Urteil vom 13.10.2010 - XII ZR 129/09 - Rn. 11; Senat , Urteil vom 15.12.2011 - 10 U 96/11 mwN.); dies trifft auch für eine Terrorversicherung zu (BGH aaO., Rn. 12 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.2.2007 - 13 U 145/06; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.6.2009 - 2 U 54/09; Neuhaus, NZM 2011, 65, 66; Günter, WuM 2012, 587, 595 f.; Palandt-Weidenkaff, § 556 BGB, Rn. 4).

    Setzt sich der Vermieter darüber hinweg und veranlasst er den Anfall überhöhter Kosten, so verletzt er auch in der Geschäftsraummiete eine aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgende vertragliche Nebenpflicht und ist deshalb insoweit gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 249 BGB zur Freihaltung des Mieters verpflichtet (BGH, Urteile vom 9.12.2009 - XII ZR 109/08 - Rn. 11, vom 24.2.2010 - XII ZR 69/08 - Rn. 11, vom 13.10.2010 - XII ZR 129/09 - Rn. 16 ff., vom 4.5.2011 - XII ZR 112/09 - Rn. 11 und vom 17.12.1014 - XII ZR 170/13 - Rn. 10 f.; Günter, WuM 2012, 587, 595; Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 88; Staudinger-Emmerich, § 535 BGB, Rn. 77a mwN.).

  • BGH, 17.12.2014 - XII ZR 170/13

    Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummiete:

    Auch der Vermieter von Geschäftsräumen darf nach Treu und Glauben nur solche Kosten auf den Mieter umlegen, die dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen (Senatsurteil vom 13. Oktober 2010 - XII ZR 129/09 - NJW 2010, 3647 Rn. 17 f. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 10 U 96/11

    Umfang der Überwälzung von Betriebskosten auf den Mieter

    Unter Nr. 13 der Anlage 3 zu § 27 II. BV fallen grundsätzlich alle Sach- und Haftpflichtversicherungen, die dem Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner und Besucher dienen (BGH, Urt. v. 13.10.2010, XII ZR 129/09; Langenberg, a.a.O., A 97).
  • BGH, 06.06.2018 - VIII ZR 38/17

    Umlagefähigkeit der infolge eines Gebäudeschadens verursachten Kosten eines in

    Darunter fallen grundsätzlich alle Sach- (und Haftpflicht-) Versicherungen, die dem Schutz des Gebäudes, seiner Bewohner und Besucher dienen (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2010 - XII ZR 129/09, NJW 2010, 3647 Rn. 12 [zu Nr. 13 der Anlage 3 zu § 27 der II. BV]).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11

    Umfang der Verpflichtung zur Tragung von Mietnebenkosten eines Gewerbeobjekts

    Der Vermieter darf den Mieter hiernach nur mit Nebenkosten belasten, die erforderlich und angemessen sind (BGH, NJW 2010, 3647; NJW 2011, 3208; NJW 2008, 440; Schmidt-Futterer/Langenberg, a.a.O., § 560 Rdnr. 73).

    Auch der Vermieter von Geschäftsräumen darf nach Treu und Glauben nur solche Kosten auf den Mieter umlegen, die dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen (BGH, NJW 2010, 3647; Senat, Beschl. v. 19.10.2009 - I-24 U 129/08, ZMR 2011, 861 und juris).

  • AG Berlin-Mitte, 09.04.2018 - 18 C 46/17

    Wie hoch dürfen Hauswartkosten sein?

    Maßgeblich ist dabei der Standpunkt eines vernünftigen Vermieters, der ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge behält (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2010 - XII ZR 129/09); WuM 2008, 39).
  • OLG Brandenburg, 23.05.2023 - 3 U 94/22

    Erstattung von Betriebskostenvorauszahlungen wegen Fehlerhaftigkeit der

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung sei - wie weitere gewerbebezogene Anteile - nicht umlagefähig, insofern verweise sie auf die Entscheidung des BGH, Urteil vom 13.10.2010 - XII ZR 129/09.

    Denn unter Nr. 13 der Anl. 3 zu § 27 der II. BerechnungsVO fallen grundsätzlich alle Sach- und Haftpflichtversicherungen, die dem Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner und Besucher dienen, nicht nur die beispielhaft aufgezählten Versicherungen (BGH, NJW 2010, 3647 Rn. 12), wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat.

  • LG Düsseldorf, 21.11.2016 - 21 O 142/15
    aa) Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet die auf Treu und Glauben beruhende vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, den Mieter nur mit Nebenkosten zu belasten, die erforderlich und angemessen sind (BGH, Urteil vom 13.10.2010 - XII ZR 129/09, BeckRS 2010, 26217; BGH, Urteil vom 28.11.2007 - VIII ZR 243/06, NJW 2008, 440); bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der - nach entsprechender Vereinbarung - vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben, ist auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen.

    Auch der Vermieter von Geschäftsräumen darf nach Treu und Glauben nur solche Kosten auf den Mieter umlegen, die dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen (BGH, Urteil vom 13.10.2010 - XII ZR 129/09, BeckRS 2010, 26217).

    Er ist nicht gehalten, stets die billigste Lösung zu wählen, sondern darf andere für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung relevante Kriterien mit in seine Entscheidungsfindung einbeziehen (BGH, Urteil vom 13.10.2010 - XII ZR 129/09, BeckRS 2010, 26217 m.w.N.).

  • KG, 07.02.2011 - 8 U 147/10

    Betriebskostenabrechnung bei einem Geschäftsraummietvertrag: Verstoß des

  • OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13

    Klage betreffend die Begleichung rückständiger Forderungen aus

  • AG Dortmund, 15.09.2015 - 425 C 1223/15

    Betriebskosten: Vermieter muss möglichst günstigen Vertrag abschließen!

  • AG Dortmund, 22.03.2016 - 425 C 9513/16

    Schadensersatzanspruch des Mieters bei überhöhter Betriebskostenabrechnung

  • AG Dortmund, 22.03.2016 - 425 C 9513/15

    Keine Ausschlussfrist gegen Betriebskostenabrechnung bei preisgebundenem

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