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   BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94   

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https://dejure.org/1998,2081
BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94 (https://dejure.org/1998,2081)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1998 - X ZR 137/94 (https://dejure.org/1998,2081)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1998 - X ZR 137/94 (https://dejure.org/1998,2081)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 3 Abs. 1
    Herzklappenprothese

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    PatG 1981 § 3 Abs. 1 - "Herzklappenprothese"
    Patentschutz: Öffentliche Zugänglichkeit von Kenntnissen aus gewerblicher Entwicklungstätigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 834
  • DB 1999, 741
  • Mitt. 1999, 362
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.1990 - X ZR 43/89
    Auszug aus BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94
    Das widerspricht dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, daß es zu Lasten des Nichtigkeitsklägers geht, wenn im Streitfall nicht mit hinreichender Sicherheit geklärt werden kann, ob ein Nichtigkeitsgrund vorliegt; die materielle Beweislast für das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes trifft denjenigen, der sich darauf beruft (vgl. Senat, Urt. v. 22.12.1983 - X ZR 45/82, GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht; Urt. v. 19.6.1990 - X ZR 43/89, BlPMZ 1991, 159, 161 - Haftverband; Urt. v. 23.1.1990 - X ZR 75/87, GRUR 1991, 522 - Feuerschutzabschluß).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZR 75/87
    Auszug aus BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94
    Das widerspricht dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, daß es zu Lasten des Nichtigkeitsklägers geht, wenn im Streitfall nicht mit hinreichender Sicherheit geklärt werden kann, ob ein Nichtigkeitsgrund vorliegt; die materielle Beweislast für das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes trifft denjenigen, der sich darauf beruft (vgl. Senat, Urt. v. 22.12.1983 - X ZR 45/82, GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht; Urt. v. 19.6.1990 - X ZR 43/89, BlPMZ 1991, 159, 161 - Haftverband; Urt. v. 23.1.1990 - X ZR 75/87, GRUR 1991, 522 - Feuerschutzabschluß).
  • BGH, 12.07.1968 - X ZR 12/67

    Schwenkverschraubung

    Auszug aus BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94
    Der "formelle" Charakter des Neuheitsbegriffs (vgl. Bernhardt/Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts 4. Aufl. 1986, § 17 I 1. S. 150; Benkard/Ullmann, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz 9. Aufl. 1993, § 3 PatG Rdn. 4) führt auch nach geltendem Recht notwendig zu einer gewissen Starrheit, die Einzelfallwertungen zurückdrängt (Bernhardt/Kraßer aaO S. 152; vgl. zum früheren Recht BGHZ 50, 213, 217 - Schwenkverschraubung) und eine typisierende Betrachtung der in Betracht kommenden Sachverhalte erfordert.
  • BGH, 22.12.1983 - X ZR 45/82
    Auszug aus BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94
    Das widerspricht dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, daß es zu Lasten des Nichtigkeitsklägers geht, wenn im Streitfall nicht mit hinreichender Sicherheit geklärt werden kann, ob ein Nichtigkeitsgrund vorliegt; die materielle Beweislast für das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes trifft denjenigen, der sich darauf beruft (vgl. Senat, Urt. v. 22.12.1983 - X ZR 45/82, GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht; Urt. v. 19.6.1990 - X ZR 43/89, BlPMZ 1991, 159, 161 - Haftverband; Urt. v. 23.1.1990 - X ZR 75/87, GRUR 1991, 522 - Feuerschutzabschluß).
  • BPatG, 11.10.2016 - 2 Ni 5/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kennzeichnung eines Trägermaterials für zur

    Zu dem für die Prüfung auf Neuheit oder erfinderische Tätigkeit zu berücksichtigenden Stand der Technik zählen alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang des Streitpatents maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind ( BGH, Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94 - Herzklappenprothese, NJW-RR 1999, 834; Singer, EPÜ, 7. Aufl., Art. 54 Rd. 21 ).

    Die Darlegungs- und Beweislast für den geltend gemachten Nichtigkeitsgrund - vorliegend für die fehlende Patentfähigkeit - trägt die Nichtigkeitsklägerin ( BGH, Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94 - Herzklappenprothese, NJW-RR 1999, 834 ).

    Dem Begriff »Öffentlichkeit« ist ein finales Element eigen, d. h. die neuheitsschädliche Tatsache muss für die Öffentlichkeit bestimmt sein ( BGH, Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94 - Herzklappenprothese, NJW-RR 1999, 834 ).

    Daran fehlt es, wenn die Möglichkeit der Kenntnisnahme auf bestimmte Personen beschränkt war, und die berechtigte Erwartung bestand, dass diese ihre Kenntnisse nicht weitergeben ( BGH, Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94 - Herzklappenprothese, NJW-RR 1999, 834 ).

    Der infolge der stillschweigenden Geheimhaltungsvereinbarung fehlenden öffentlichen Zugänglichkeit steht insbesondere auch nicht entgegen, wenn der beteiligte Personenkreis relativ groß ist ( zu umfangreichen Vertriebsaktivitäten vgl.: BGH, Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94 - Herzklappenprothese, NJW-RR 1999, 834; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 3 Rd. 81 ).

    Aufgrund des geltenden Erfahrungssatzes können allgemeine Vermutungen die Feststellung eines konkreten Sachverhalts, aus dem sich die naheliegende Möglichkeit eines Offenkundigwerdens ergibt, vielmehr nicht ersetzen ( vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94 - Herzklappenprothese, NJW-RR 1999, 834 ).

  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Zwar wird eine Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände bei Forschungskooperationen zwischen der organisatorischen Einheit der Hochschule, der der Sachverständige angehört, und einer Prozesspartei oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen zu dem Ergebnis führen können, dass der Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit ausgefüllt ist (vgl. Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97 bei Bausch BGH 1994 - 1998, 551 - Sachverständigenablehnung 05; Beschl. v. 21.2.2006 - X ZR 103/04, im Druck nicht veröffentlicht; zur Gesamtabwägung Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94, bei Bausch BGH 1994-1998, 559 - Sachverständigenablehnung 03).
  • BPatG, 23.09.2016 - 2 Ni 48/11

    Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents über ein Verfahren zum

    Zu dem für die Neuheitsprüfung zu berücksichtigenden Stand der Technik zählen alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang des Streitpatents maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind (BGH NJW-RR 1999, 834, 835 - Herzklappenprothese; Singer, EPÜ, 7. Aufl., Art. 54 Rd. 21).

    Die Darlegungs- und Beweislast für den geltend gemachten Nichtigkeitsgrund - vorliegend für die fehlende Patentfähigkeit - trägt die Nichtigkeitsklägerin (BGH NJW-RR 1999, 834, 836 - Herzklappenprothese).

    Dem Begriff »Öffentlichkeit« ist ein finales Element eigen, d. h. die neuheitsschädliche Tatsache muss für die Öffentlichkeit bestimmt sein (BGH NJW-RR 1999, 834, 835 - Herzklappenprothese).

    Daran fehlt es, wenn die Möglichkeit der Kenntnisnahme auf bestimmte Personen beschränkt war und die berechtigte Erwartung bestand, dass diese ihre Kenntnisse nicht weitergeben (BGH NJW-RR 1999, 834, 835 - Herzklappenprothese).

    Der infolge der stillschweigenden Geheimhaltungsvereinbarung fehlenden öffentlichen Zugänglichkeit steht insbesondere auch nicht entgegen, wenn der beteiligte Personenkreis relativ groß ist (zu umfangreichen Vertriebsaktivitäten vgl.: BGH NJW-RR 1999, 834, 835 - Herzklappenprothese; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 3 Rd. 81).

  • BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14

    Berufungsverfahren: Verneinung der Glaubwürdigkeit des erstinstanzlich

    Die hieraus sich ergebende Unaufklärbarkeit wirkt sich zulasten der Klägerin aus, die die materielle Beweislast für das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrunds und damit auch für die Nichterweislichkeit von Tatsachenbehauptungen trägt, die im Rahmen einer offenkundigen Vorbenutzung unter Zeugenbeweis gestellt sind (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1983 - X ZR 45/82, GRUR 1984, 339 Rn. 13 - Überlappungsnaht; Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94, Mitt.
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung).
  • BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98

    Flächenschleifmaschine

    Bei solcher Entwicklungstätigkeit kann, wie der beschließende Senat erst kürzlich entschieden hat, im Regelfall und ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht von öffentlicher Zugänglichkeit der erlangten Kenntnisse ausgegangen werden (Sen.Urt. v. 10.11.1998 - X ZR 137/94 - Herzklappenprothese, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 12.04.2022 - X ZR 73/20

    Oberflächenbeschichtung - Patentnichtigkeitssache: Öffentliche Zugänglichkeit

    Dies gilt jedenfalls so lange, wie die Kenntnisse nur solchen Personen zugänglich sind, die an dieser Entwicklungs- und Erprobungstätigkeit beteiligt sind, aber auch dann, wenn die Herstellung oder einzelne Herstellungsschritte auf Dritte übertragen werden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Mai 2019 - X ZR 93/17, Rn. 34; Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94, MittdtschPatAnw 1999, 362, juris Rn. 35 - Herzklappenprothese).

    Dies gilt auch dann, wenn die Herstellung oder einzelne Herstellungsschritte auf Dritte übertragen werden (BGH, Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94, Mitt. 1999, 362, juris Rn. 35 - Herzklappenprothese).

  • BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98

    Schalungselemen; Patentschutz für eine in einem Bauelement verwirklichte

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, ergibt sich aus einer Herstellung patentgemäßer Gegenstände durch ein Drittunternehmen ohne Hinzutreten besonderer Umstände, für die hier nichts ersichtlich ist, eine öffentliche Zugänglichkeit der Benutzung nicht (Sen.Urt. v. 10.11.1998 - X ZR 137/94, Mitt. 1999, 362/364 - Herzklappenprothese; Sen.Urt. v. 19.5.1999 - X ZR 67/98, GRUR 1999, 976/977 - Anschraubscharnier).
  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    Dem Geschäftsführer der Klägerin war bekannt, dass es sich bei der leihweisen Überlassung des SE- ABOB F5 im Zeitraum 24. August 2011 bis Oktober 2011 um eine Entwicklungs- und Erprobungstätigkeit bei gewerblicher Betätigung (vgl. BGH NJW-RR 1999, 834 - Herzklappenprothese) handelte.

    Bei dieser Sachlage musste es für den Geschäftsführer der Klägerin ohne weiteres einsichtig sein, dass die Beklagte im Hinblick auf die offensichtlich laufende Entwicklung und Erprobung von betriebsgeheimen Know-how ein zu respektierendes betriebliches Interesse daran hatte, die entstehenden Kenntnisse nicht nach außen dringen zu lassen (vgl. BGH NJW-RR 1999, 834 - Herzklappenprothese).

  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 8/23
    Dem Geschäftsführer der Klägerin war bekannt, dass es sich bei der leihweisen Überlassung des SEABOB F5 im Zeitraum 24. August 2011 bis Oktober 2011 um eine Entwicklungs- und Erprobungstätigkeit bei gewerblicher Betätigung (vgl. BGH NJW-RR 1999, 834 - Herzklappenprothese) handelte.

    Bei dieser Sachlage musste es für den Geschäftsführer der Klägerin ohne weiteres einsichtig sein, dass die Beklagte im Hinblick auf die offensichtlich laufende Entwicklung und Erprobung von betriebsgeheimen Know-how ein zu respektierendes betriebliches Interesse daran hatte, die entstehenden Kenntnisse nicht nach außen dringen zu lassen (vgl. BGH NJW-RR 1999, 834 - Herzklappenprothese).

  • BGH, 21.02.2006 - X ZR 103/04

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 175/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1

  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03

    Frühere gemeinsame Bauprojekte: Befangen?

  • BGH, 19.05.1999 - X ZR 67/98

    Anschraubscharnier

  • BGH, 11.11.2003 - X ZR 61/99

    Teilweise Nichtigkeit eines Patents betreffend eine Vorrichtung zur Ausführung

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 136/99

    Befangenheit eines Sachverständigen

  • BGH, 14.05.2019 - X ZR 93/17

    Patentfähigkeit einer Seitenaufprall-Schutzeinrichtung für Fahrzeuginsassen mit

  • BGH, 30.07.2013 - X ZR 36/11

    Beurteilung der Patentfähigkeit einer dem Tintenstrahlkopf zuzuführenden

  • BPatG, 02.09.2009 - 5 Ni 65/09
  • BGH, 20.06.2000 - X ZR 17/98

    Streitpatent - Patent - Europäisches Patent - Nichtigkeitsklage - Nichtigkeit -

  • LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21

    Befristete einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2012 - 13 W 93/12

    Sachverständigenablehnung in einer Arzthaftungssache: Befangenheitsbesorgnis bei

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 6/08

    Tandempumpe II

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 13 W 13/12

    Sachverständigenablehnung - Geschäftliche Kontakte mit Firmen aus dem Konzern der

  • LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 4a O 112/07

    Befestigungsbandlasche II

  • LG Düsseldorf, 25.08.2005 - 4b O 220/04

    Speiser

  • BPatG, 14.10.2008 - 4 Ni 40/06
  • LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 4a O 26/07

    Befestigungsbandlasche

  • BPatG, 22.08.2007 - 1 Ni 12/07
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