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BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
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Likörflasche
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MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
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MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
Likörflasche; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Flasche) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2001, 285
- GRUR 2001, 56
- Mitt. 2000, 506
Wird zitiert von ... (114) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
Partner with the Best
Auszug aus BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98
Davon ausgehend hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für Wortmarken einschließlich Slogans den Grundsatz entwickelt, daß ihnen, sofern der Marke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst weder um ein so gebräuchliches Wort der deutschen oder einer sonst im Inland geläufigen Sprache handelt, so daß es vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH, Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97, WRP 1999, 1167, 1168 f. = MarkenR 1999, 349 - YES, m.w.N; Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 2/97, WRP 2000, 298, 299 = MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 21/97, WRP 2000, 300, 301 = MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best), die Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden kann.Dies schließt es freilich nicht aus, daß eine gewisse Originalität - neben anderen - ein Indiz für die Eignung sein kann, die konkret angemeldeten Waren eines bestimmten Anbieters von denen anderer zu unterscheiden (vgl. BGH WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the Best).
- BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97
St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen …
Auszug aus BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98
In nicht zu beanstandender Weise ist das Bundespatentgericht bei der Beurteilung der konkreten Unterscheidungseignung davon ausgegangen, daß hierfür das Verständnis der mit den angemeldeten Waren angesprochenen Verbraucherkreise maßgebend ist (BGH, Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 25/97, GRUR 2000, 502, 503 = WRP 2000, 520 - St. Pauli Girl, m.w.N.).Entsprechend geht der Bundesgerichtshof bei Bildmarken davon aus, daß ihnen nur dann jegliche Unterscheidungskraft fehlt, wenn es sich bei dem Bild - etwa weil es die Ware selbst abbildet - um eine warenbeschreibende Angabe oder um eine ganz einfache geometrische Form oder um sonstige einfache grafische Gestaltungselemente handelt, die in der Werbung aber auch auf Warenverpackungen oder sonst üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet werden (BGH, Beschl. v. 10.4.1997 - I ZB 1/95, GRUR 1997, 527, 529 = WRP 1997, 755 - Autofelge; Beschl. v. 5.11.1998 - I ZB 12/96, GRUR 1999, 495, 496 = WRP 1999, 526 - Etiketten, m.w.N.; GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl).
- BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
Radio von hier
Auszug aus BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98
Davon ausgehend hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für Wortmarken einschließlich Slogans den Grundsatz entwickelt, daß ihnen, sofern der Marke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst weder um ein so gebräuchliches Wort der deutschen oder einer sonst im Inland geläufigen Sprache handelt, so daß es vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH, Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97, WRP 1999, 1167, 1168 f. = MarkenR 1999, 349 - YES, m.w.N; Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 2/97, WRP 2000, 298, 299 = MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 21/97, WRP 2000, 300, 301 = MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best), die Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden kann.Dies schließt es freilich nicht aus, daß eine gewisse Originalität - neben anderen - ein Indiz für die Eignung sein kann, die konkret angemeldeten Waren eines bestimmten Anbieters von denen anderer zu unterscheiden (vgl. BGH WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the Best).
- BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95
"Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke
Auszug aus BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98
Entsprechend geht der Bundesgerichtshof bei Bildmarken davon aus, daß ihnen nur dann jegliche Unterscheidungskraft fehlt, wenn es sich bei dem Bild - etwa weil es die Ware selbst abbildet - um eine warenbeschreibende Angabe oder um eine ganz einfache geometrische Form oder um sonstige einfache grafische Gestaltungselemente handelt, die in der Werbung aber auch auf Warenverpackungen oder sonst üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet werden (BGH, Beschl. v. 10.4.1997 - I ZB 1/95, GRUR 1997, 527, 529 = WRP 1997, 755 - Autofelge; Beschl. v. 5.11.1998 - I ZB 12/96, GRUR 1999, 495, 496 = WRP 1999, 526 - Etiketten, m.w.N.; GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl).Der vom Bundespatentgericht insoweit angeführten "Autofelge"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1997, 527, 529) in der es - anders als hier - um eine die Ware selbst darstellende Bildmarke ging, läßt sich dies nicht entnehmen.
- BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98
Davon ausgehend hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für Wortmarken einschließlich Slogans den Grundsatz entwickelt, daß ihnen, sofern der Marke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst weder um ein so gebräuchliches Wort der deutschen oder einer sonst im Inland geläufigen Sprache handelt, so daß es vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH, Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97, WRP 1999, 1167, 1168 f. = MarkenR 1999, 349 - YES, m.w.N; Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 2/97, WRP 2000, 298, 299 = MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 21/97, WRP 2000, 300, 301 = MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best), die Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden kann. - BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62
Abbildung einer Warenverpackung
Auszug aus BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98
Jegliche Unterscheidungskraft der angemeldeten Formmarke könnte deshalb nur dann verneint werden, wenn die Form der Flasche lediglich einen Hinweis auf ihren Inhalt gäbe oder durch ganz einfache geometrische Formen ("Flasche an sich") oder sonst bloß schmückende Elemente bestimmt wäre (vgl. BGHZ 41, 187, 190 - Palmolive). - BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96
Etiketten
Auszug aus BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98
Entsprechend geht der Bundesgerichtshof bei Bildmarken davon aus, daß ihnen nur dann jegliche Unterscheidungskraft fehlt, wenn es sich bei dem Bild - etwa weil es die Ware selbst abbildet - um eine warenbeschreibende Angabe oder um eine ganz einfache geometrische Form oder um sonstige einfache grafische Gestaltungselemente handelt, die in der Werbung aber auch auf Warenverpackungen oder sonst üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet werden (BGH, Beschl. v. 10.4.1997 - I ZB 1/95, GRUR 1997, 527, 529 = WRP 1997, 755 - Autofelge; Beschl. v. 5.11.1998 - I ZB 12/96, GRUR 1999, 495, 496 = WRP 1999, 526 - Etiketten, m.w.N.; GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl). - BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 87/97
Markenschutz - Schutzfähigkeit von Getränkeflaschen
Auszug aus BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98
Die hiergegen gerichtete Beschwerde, mit der die Anmelderin hilfsweise erklärt hat, sie beschränke die Anmeldung auf die Farben "Milchweiß" und "Schwarz", ist ohne Erfolg geblieben (BPatGE 39, 132 = BPatG GRUR 1998, 581). - BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98
LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98
Eigentümlichkeit (eine im Geschmacksmusterrecht vorgesehene Schutzvoraussetzung) und Originalität sind kein zwingendes Erfordernis für das Vorliegen von Unterscheidungskraft und können deshalb auch nicht zum selbständigen Prüfungsmaßstab erhoben werden (vgl. BGH, Beschl. v. 24.2.2000 - I ZB 13/98, WRP 2000, 741, 742 - LOGO).
- BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98
Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
Erforderlich ist, daß die angemeldete Marke die allgemeinen Anforderungen an die Markenfähigkeit erfüllt, d.h. sie muß abstrakt zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen geeignet sein (vgl. für die konturlose Farbmarke BGHZ 140, 193, 197 - Farbmarke gelb/schwarz; für eine Warenverpackung BGH, Beschl. v. 13.4.2000 - I ZB 6/98, WRP 2000, 1290, 1291 - Likörflasche;… Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 3 Rdn. 203;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 3 Rdn. 16;… Kur, Festschrift 100 Jahre Marken-Amt, S. 175, 183; Ströbele, GRUR 1999, 1041), während das Erfordernis der konkreten Unterscheidungskraft, bezogen auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen aus Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL folgt (umgesetzt durch § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).Soweit die zeichnerischen Elemente einer angemeldeten Marke lediglich die typischen Merkmale der in Rede stehenden Waren darstellen und keine über die technische Gestaltung der Ware hinausgehenden Elemente aufweisen, ist das Zeichen im allgemeinen wegen der bloß beschreibenden Angabe ebensowenig geeignet, die gekennzeichneten Waren von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden, wie einfachste geometrische Formen oder sonstige einfache graphische Gestaltungselemente, die in der Werbung oder aber auch auf Warenverpackungen oder in sonst üblicher bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet werden (vgl. BGH GRUR 1999, 495 - Etiketten; GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche).
Diese zur Frage der konkreten Unterscheidungseignung bei Bildmarken entwickelten Grundsätze sind nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Regel auch auf dreidimensionale Marken zu übertragen, die in der Form der Verpackung bestehen (vgl. BGH WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche).
cc) Der Senat hat dagegen bisher keinen Anlaß gesehen, bei dreidimensionalen, die Ware selbst darstellenden Formmarken strengere Anforderungen an die Unterscheidungskraft zu stellen als bei herkömmlichen Markenformen (vgl. für eine dreidimensionale Verpackungsform: BGH WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche; vgl. hierzu auch Eichmann, GRUR 1995, 184, 188;… ders., Festschrift Vieregge, S. 125, 162; Kiethe/Groeschke, WRP 1998, 541, 546).
Besondere Eigenartigkeit und Originalität sind nach Ansicht des Senats keine zwingenden Erfordernisse für das Vorliegen von Unterscheidungskraft und sollten deshalb auch nicht zum selbständigen Prüfungsmaßstab erhoben werden (vgl. BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche).
- BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98
"Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke; …
Sie muß über die technisch bedingte Grundform hinausreichende Elemente aufweisen, die zwar nicht physisch, aber doch gedanklich von der Ware abstrahierbar sind und die Identifizierungsfunktion der Marke erfüllen können (vgl. BGHZ 140, 193, 197 - Farbmarke gelb/schwarz; BGH, Beschl. v. 13.4.2000 - I ZB 6/98, GRUR 2001, 56, 57 = WRP 2000, 1290 - Likörflasche;… Fezer aaO § 3 Rdn. 211 f.; Erdmann, HABM-ABl. 2001, Sonderheft, 22, 38;… a.A. Ströbele/Hacker aaO § 3 Rdn. 18). - BGH, 23.11.2000 - I ZB 18/98
Stabtaschenlampen; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
Erforderlich ist, daß die angemeldete Marke die allgemeinen Anforderungen an die Markenfähigkeit erfüllt, d.h. sie muß abstrakt zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen geeignet sein (vgl. für die konturlose Farbmarke BGHZ 140, 193, 197 - Farbmarke gelb/schwarz; für eine Warenverpackung BGH, Beschl. v. 13.4.2000 - I ZB 6/98, WRP 2000, 1290, 1291 - Likörflasche;… Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 3 Rdn. 203;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 3 Rdn. 16;… Kur, Festschrift 100 Jahre Marken-Amt, S. 175, 183; Ströbele, GRUR 1999, 1041), während das Erfordernis der konkreten Unterscheidungskraft, bezogen auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen aus Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL folgt (umgesetzt durch § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).Soweit die zeichnerischen Elemente einer angemeldeten Marke lediglich die typischen Merkmale der in Rede stehenden Waren darstellen und keine über die technische Gestaltung der Ware hinausgehenden Elemente aufweisen, ist das Zeichen im allgemeinen wegen der bloß beschreibenden Angabe ebensowenig geeignet, die gekennzeichneten Waren von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden, wie einfachste geometrische Formen oder sonstige einfache graphische Gestaltungselemente, die in der Werbung oder aber auch auf Warenverpackungen oder in sonst üblicher bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet werden (vgl. BGH GRUR 1999, 495 - Etiketten; GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche).
Diese zur Frage der konkreten Unterscheidungseignung bei Bildmarken entwickelten Grundsätze sind nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Regel auch auf dreidimensionale Marken zu übertragen, die in der Form der Verpackung bestehen (vgl. BGH WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche).
cc) Der Senat hat dagegen bisher keinen Anlaß gesehen, bei dreidimensionalen, die Ware selbst darstellenden Formmarken strengere Anforderungen an die Unterscheidungskraft zu stellen als bei herkömmlichen Markenformen (vgl. für eine dreidimensionale Verpackungsform: BGH WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche; vgl. hierzu auch Eichmann, GRUR 1995, 184, 188;… ders., Festschrift Vieregge, S. 125, 162; Kiethe/Groeschke, WRP 1998, 541, 546).
Besondere Eigenartigkeit und Originalität sind nach Ansicht des Senats keine zwingenden Erfordernisse für das Vorliegen von Unterscheidungskraft und sollten deshalb auch nicht zum selbständigen Prüfungsmaßstab erhoben werden (vgl. BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche).
- BGH, 23.11.2000 - I ZB 46/98
Rado-Uhr; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
Erforderlich ist, daß die angemeldete Marke die allgemeinen Anforderungen an die Markenfähigkeit erfüllt, d.h. sie muß abstrakt zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen geeignet sein (vgl. für die konturlose Farbmarke BGHZ 140, 193, 197 - Farbmarke gelb/schwarz; für eine Warenverpackung BGH, Beschl. v. 13.4.2000 - I ZB 6/98, WRP 2000, 1290, 1291 - Likörflasche;… Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 3 Rdn. 203;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 3 Rdn. 16;… Kur, Festschrift 100 Jahre Marken-Amt, S. 175, 183; Ströbele, GRUR 1999, 1041), während das Erfordernis der konkreten Unterscheidungskraft, bezogen auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen aus Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL folgt (umgesetzt durch § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).Soweit die zeichnerischen Elemente einer angemeldeten Marke lediglich die typischen Merkmale der in Rede stehenden Waren darstellen und keine über die technische Gestaltung der Ware hinausgehenden Elemente aufweisen, ist das Zeichen im allgemeinen wegen der bloß beschreibenden Angabe ebensowenig geeignet, die gekennzeichneten Waren von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden, wie einfachste geometrische Formen oder sonstige einfache graphische Gestaltungselemente, die in der Werbung oder aber auch auf Warenverpackungen oder in sonst üblicher bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet werden (vgl. BGH GRUR 1999, 495 - Etiketten; GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche).
Diese zur Frage der konkreten Unterscheidungseignung bei Bildmarken entwickelten Grundsätze sind nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Regel auch auf dreidimensionale Marken zu übertragen, die in der Form der Verpackung bestehen (vgl. BGH WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche).
cc) Der Senat hat dagegen bisher keinen Anlaß gesehen, bei dreidimensionalen, die Ware selbst darstellenden Formmarken strengere Anforderungen an die Unterscheidungskraft zu stellen als bei herkömmlichen Markenformen (vgl. für eine dreidimensionale Verpackungsform: BGH WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche; vgl. hierzu auch Eichmann, GRUR 1995, 184, 188;… ders., Festschrift Vieregge, S. 125, 162; Kiethe/Groeschke, WRP 1998, 541, 546).
Besondere Eigenartigkeit und Originalität sind nach Ansicht des Senats keine zwingenden Erfordernisse für das Vorliegen von Unterscheidungskraft und sollten deshalb auch nicht zum selbständigen Prüfungsmaßstab erhoben werden (vgl. BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche).
- BGH, 04.12.2003 - I ZB 38/00
"Käse in Blütenform"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftsnachweis; …
In diesen Merkmalen wird der Verkehr häufig einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sehen (BGH, Beschl. v. 13.4.2000 - I ZB 6/98, GRUR 2001, 56, 57 = WRP 2000, 1290 - Likörflasche, m.w.N.).Auch bei Verpackungen hat der Senat darauf abgestellt, ob sich die Formgestaltung in der Funktion erschöpft, als - möglicherweise ästhetisch ansprechendes - Behältnis für eine bestimmte Ware zu dienen, oder ob die Gestaltung vom Üblichen abweichende, herkunftshinweisende Merkmale aufweist (BGH GRUR 2001, 56, 57 - Likörflasche, m.w.N.;… Urt. v. 28.11.2002 - I ZR 204/00, GRUR 2003, 712, 714 = WRP 2003, 889 - Goldbarren).
Diese Fragestellung ist nicht unberechtigt; denn die Gewohnheiten auf dem jeweiligen Markt können eine Rolle dafür spielen, ob der Verkehr in einer bestimmten Form der Ware bloß eine funktionelle oder ästhetische Gestaltung sieht oder ob er darin einen Herkunftshinweis erkennt (BGH GRUR 2001, 56, 57 - Likörflasche; GRUR 2003, 332, 334 - Abschlußstück).
Wenn beispielsweise Käse stets in herkömmlichen Formen - etwa in der üblichen Torten-, Rollen- oder Radform - vertrieben würde, würde eine sich von der funktionsbezogenen Gestaltung lösende Form vom Verbraucher ohne weiteres einem bestimmten Hersteller zugeordnet, weil der Verkehr bei solchen Waren keine um ihrer selbst willen geschaffenen Phantasiegestaltungen erwartet (vgl. zu der entsprechenden Frage bei Verpackungen BGH GRUR 2001, 56, 57 - Likörflasche).
- BGH, 20.11.2003 - I ZB 18/98
"Stabtaschenlampen II"; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
Sie muß über die technisch bedingte Grundform hinausreichende Elemente aufweisen, die zwar nicht physisch, aber doch gedanklich von der Ware abstrahierbar sind und die Identifizierungsfunktion der Marke erfüllen können (vgl. BGHZ 140, 193, 197 - Farbmarke gelb/schwarz; BGH, Beschl. v. 13.4.2000 - I ZB 6/98, GRUR 2001, 56, 57 = WRP 2000, 1290 - Likörflasche;… Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 3 Rdn. 211 f.; Erdmann, HABM-ABl. 2001, Sonderheft, 22, 38;… a.A. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 3 Rdn. 18). - BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98
SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
Zutreffend ist das Bundespatentgericht davon ausgegangen, daß die IR-Marke die allgemeinen Anforderungen an die Markenfähigkeit erfüllt, d.h., daß sie abstrakt unterscheidungskräftig i.S. von § 3 Abs. 1 MarkenG ist (vgl. für die konturlose Farbmarke BGHZ 140, 193, 197 - Farbmarke gelb/schwarz; für eine Warenverpackung BGH, Beschl. v. 13.4.2000 - I ZB 6/98, WRP 2000, 1290, 1291 - Likörflasche; Beschl. v. 23.11.2000 - I ZB 15/98, Umdr. S. 6 f. - Gabelstapler;… Fezer aaO § 3 Rdn. 203;… Ingerl/Rohnke aaO § 3 Rdn. 16;… Kur, Festschrift 100 Jahre Markenamt, S. 175, 183; Ströbele, GRUR 1999, 1041).Er hat die Ansicht vertreten, daß die Frage zu verneinen ist und zur Begründung unter anderem darauf verwiesen, daß er in der Regel die bei Bildmarken entwickelten Grundsätze auch auf dreidimensionale Marken für übertragbar hält (vgl. für eine Warenverpackung BGH WRP 2000, 1290, 1291 - Likörflasche).
Soweit die gestalterischen Elemente einer angemeldeten Marke lediglich die typischen Merkmale der in Rede stehenden Waren darstellen und keine über die technische Gestaltung der Ware hinausgehenden Elemente aufweisen, ist das Zeichen im allgemeinen wegen der bloß beschreibenden Angabe ebensowenig geeignet, die gekennzeichneten Waren von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden, wie einfachste geometrische Formen oder sonstige einfache graphische Gestaltungselemente, die in der Werbung oder aber auch auf Warenverpackungen oder in sonst üblicher bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet werden (vgl. BGH GRUR 1999, 495 - Etiketten; GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; WRP 2000, 1290, 1291 - Likörflasche).
Besondere Eigenart und Originalität sind keine zwingenden Erfordernisse für das Vorliegen von Unterscheidungskraft und dürfen deshalb auch nicht zum selbständigen Prüfungsmaßstab erhoben werden (vgl. BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche).
- BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00
"Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis
Auch eine besondere Gestaltung der Ware selbst wird danach eher diesem Umstand zugeschrieben werden als der Absicht, auf die Herkunft der Ware hinzuweisen (…vgl. dazu auch EuG, Urt. v. 7.2.2002 - Rs. T-88/00, GRUR Int. 2002, 531, 534 Tz. 37 f. - Mag Lite - Taschenlampen;… Urt. v. 9.10.2002 - Rs. T-36/01, Tz. 22 ff. [zu einem Glasmuster]; BGH, Beschl. v. 13.4.2000 - I ZB 6/98, GRUR 2001, 56, 57 = WRP 2000, 1290 - Likörflasche; Ströbele, GRUR 2001, 658, 665 f.; Plaß, WRP 2002, 181, 186;… vgl. weiter Osterloh, Festschrift Erdmann, 2002, S. 445, 451). - BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 147/03 Unterscheidungskraft fehlt, wenn das Zeichen in der Bildsprache die Waren oder Dienstleistungen selbst beschreibt und keine über diese beschreibende Aussage hinausgehenden grafischen Gestaltungselemente enthält bzw. sich in der Werbeaussage allein erschöpft oder diese im Vordergrund steht (…vgl. BGH a. a. O. - Bürogebäude; GRUR 2001, 56, 57 - Likörflasche; GRUR 2001, 239, 240 - Zahnpastastrang).
- BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98
Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser …
Eigentümlichkeit und Originalität sind keine zwingenden Erfordernisse für das Vorliegen von Unterscheidungskraft und können deshalb auch nicht zum selbständigen Prüfungsmaßstab erhoben werden (vgl. BGH, Beschl. v. 24.2.2000 - I ZB 13/98, GRUR 2000, 722, 723 = WRP 2000, 741 - LOGO; Beschl. v. 13.4.2000 - I ZB 6/98, WRP 2000, 1290, 1292 - Likörflasche; Beschl. v. 26.10.2000 - I ZB 3/98, GRUR 2001, 239, 240 = WRP 2001, 31 - Zahnpastastrang). - BGH, 26.10.2000 - I ZB 3/98
Zahnpastastrang; Änderung der angemeldeten marke im Laufe des Anmeldeverfahrens
- BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98
"Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein …
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 26/98
OMEGA; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 25/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
- BPatG, 10.04.2001 - 24 W (pat) 120/99
Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b, c und e der Ersten Markenrichtlinie
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98
Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke
- BGH, 17.07.2003 - I ZB 42/00
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
- BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 276/02
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 41/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 47/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 44/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 28/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 49/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 40/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
- BGH, 20.11.2003 - I ZB 20/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
- BGH, 17.07.2003 - I ZB 40/00
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
- BGH, 17.07.2003 - I ZB 41/00
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
- LG Köln, 16.06.2020 - 31 O 427/16
- BPatG, 23.04.2008 - 26 W (pat) 23/06
Verwechslungsgefahr zwischen dreidimensionalen Marken - Longneck-Flasche
- BPatG, 10.09.2009 - 26 W (pat) 72/07
Yoghurt-Gums nicht als Marke für Gummibonbons schutzfähig
- BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 149/01
Schutzgegenstand einer bei der Anmeldung beigefügten farbigen Wiedergabe einer …
- BPatG, 19.07.2000 - 28 W (pat) 95/99
Unterscheidungskraft bei einer aus der Form der Ware selbst bestehenden Marke
- BGH, 20.11.2003 - I ZB 21/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
- BPatG, 28.04.2010 - 28 W (pat) 502/09
Markenbeschwerdeverfahren - "naturgetreue Abbildung einer Schusswaffe …
- OLG Hamburg, 12.11.2008 - 5 U 106/07
Markenrechtsverletzung: Bindung des Verletzungsrichters an die Eintragung einer …
- OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
Markenschutz für eine Zigarettenschachtel: Verwechslungsgefahr bei einer …
- BPatG, 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05
Das rauhe Gefühl von feinem Sandpapier
- BGH, 20.11.2003 - I ZB 19/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 170/01
Ausschluss der bildlichen Wiedergabe eines farbig ausgestalteten Pastenstrangs …
- BGH, 16.11.2000 - I ZB 56/98
Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei Darstellung nur eines …
- BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09
Markenbeschwerdeverfahren - "Ambiente Trendlife (Wort-Bild-Marke)" - keine …
- BPatG, 27.06.2001 - 28 W (pat) 140/00
- BPatG, 30.04.2003 - 24 W (pat) 182/01
- BPatG, 30.04.2003 - 24 W (pat) 183/01
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 180/01
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 179/01
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 183/01
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 181/01
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 182/01
- BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 67/07
Bleistift mit Kappe
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 173/01
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 175/01
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 178/01
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 177/01
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 171/01
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 174/01
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 172/01
- BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 176/01
- BPatG, 10.03.2010 - 28 W (pat) 74/08
Markenbeschwerdeverfahren - Abbildung eines Gegenstandes, bei dem es sich um ein …
- BPatG, 11.12.2002 - 28 W (pat) 196/99
- BPatG, 10.03.2010 - 28 W (pat) 170/07
Markenbeschwerdeverfahren - "grüne Pumpe (Bildmarke - Abbildung einer Ware)" - …
- BPatG, 10.03.2010 - 28 W (pat) 75/08
Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung in der Art einer technischen …
- BPatG, 27.07.2004 - 24 W (pat) 73/00
Gewährung von Markenschutz für eine zweischichte, quadratische …
- BPatG, 04.07.2001 - 29 W (pat) 11/00
Voraussetzungen für den Markenschutz bei dreidimensionaler aber von der Form her …
- BPatG, 02.04.2010 - 28 W (pat) 504/09
Markenbeschwerdeverfahren - "naturgetreue Abbildung einer Schusswaffe …
- BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 56/09
Markenbeschwerdeverfahren - "Ambiente Trendlife" - keine Unterscheidungskraft
- BPatG, 27.07.2004 - 24 W (pat) 93/00
- BPatG, 27.07.2004 - 24 W (pat) 74/00
- BPatG, 27.07.2004 - 24 W (pat) 76/00
- BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
- BPatG, 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Flüssigkeitenspender …
- BPatG, 09.12.2009 - 26 W (pat) 48/09
- BPatG, 28.08.2009 - 30 W (pat) 64/07
- BPatG, 08.07.2009 - 26 W (pat) 101/08
- BPatG, 27.07.2004 - 24 W (pat) 75/00
Markenschutzzugänglichkeit eines die Form der beanspruchten Ware darstellenden …
- BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 118/10
Markenbeschwerdeverfahren - "kugelförmiges Verbindungselement" (Bildmarke) - …
- BPatG, 28.04.2010 - 28 W (pat) 503/09
Markenbeschwerdeverfahren - "naturgetreue Abbildung einer Schusswaffe …
- BPatG, 08.04.2009 - 26 W (pat) 47/08
- BPatG, 15.02.2006 - 32 W (pat) 308/03
- BPatG, 10.01.2006 - 24 W (pat) 251/03
- BPatG, 03.08.2004 - 24 W (pat) 84/03
- BPatG, 03.08.2004 - 24 W (pat) 14/03
- BPatG, 27.07.2004 - 24 W (pat) 78/00
- BPatG, 27.07.2004 - 24 W (pat) 79/00
- BPatG, 27.07.2004 - 24 W (pat) 77/00
- BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 90/03
- BPatG, 24.06.2003 - 27 W (pat) 98/02
- BPatG, 07.10.2009 - 26 W (pat) 91/08
- BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 72/08
- BPatG, 11.12.2006 - 32 W (pat) 199/04
- BPatG, 24.06.2003 - 27 W (pat) 99/02
- BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01
- BPatG, 13.03.2002 - 28 W (pat) 146/01
- BPatG, 20.02.2002 - 32 W (pat) 243/01
- BPatG, 08.11.2001 - 25 W (pat) 11/01
- BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 57/01
- BPatG, 12.09.2001 - 26 W (pat) 62/00
- BPatG, 15.03.2001 - 25 W (pat) 75/00
- BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 59/08
- BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 366/00
- BPatG, 05.11.2002 - 27 W (pat) 162/01
- BPatG, 23.05.2001 - 28 W (pat) 117/00
- BPatG, 25.04.2001 - 26 W (pat) 282/00
- BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00
- BPatG, 06.12.2000 - 26 W (pat) 212/00
- BPatG, 08.11.2000 - 32 W (pat) 78/00
- BPatG, 19.07.2000 - 28 W (pat) 81/99
- BPatG, 27.09.2006 - 28 W (pat) 106/05
- BPatG, 29.03.2006 - 32 W (pat) 157/03
- BPatG, 06.07.2004 - 27 W (pat) 369/03
- BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 2/03
- BPatG, 24.06.2003 - 27 W (pat) 100/02
- BPatG, 17.07.2002 - 32 W (pat) 1/02
- BPatG, 09.09.2003 - 27 W (pat) 177/03