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   BPatG, 24.04.2001 - 1 Ni 28/99   

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https://dejure.org/2001,9625
BPatG, 24.04.2001 - 1 Ni 28/99 (https://dejure.org/2001,9625)
BPatG, Entscheidung vom 24.04.2001 - 1 Ni 28/99 (https://dejure.org/2001,9625)
BPatG, Entscheidung vom 24. April 2001 - 1 Ni 28/99 (https://dejure.org/2001,9625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Darlegung eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses i.R.d. Patentnichtigkeitsverfahrens; Abgrenzung zwischen einem Verfahren betreffend den Einspruch gegen ein deutsches Patent und einem Patentnichtigkeitsverfahren; Vergleichbarkeit der sich nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IntPatÜG Art. II § 8 Abs. 1; PatG § 81
    Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage gegen ein deutsches Patent trotz Zweifel über seine Wirkung nach dem IntPatÜbkG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 53
  • Mitt. 2002, 46
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 23.02.1999 - 1 Ni 2/98
    Auszug aus BPatG, 24.04.2001 - 1 Ni 28/99
    a) Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 0 344 815, welches ebenso wie das Streitpatent auf die deutsche Patentanmeldung P 38 18 973.9 vom 3. Juni 1988 zurückgeht und Gegenstand des zwischen denselben Parteien geführten Nichtigkeitsverfahrens 1 Ni 2/98 (EU) war.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 23. Februar 1999 in der erwähnten Nichtigkeitssache 1 Ni 2/98 (EU) ausgeführt, dass die Formulierung "vor dem Überziehen" in dem Sinne zu verstehen sei, dass das Längsstretchen vor dem Überziehen abgeschlossen sein müsse.

  • BPatG, 07.01.1997 - 34 W (pat) 107/94
    Auszug aus BPatG, 24.04.2001 - 1 Ni 28/99
    Der erkennende Senat vermag sich damit nicht der früheren Entscheidung im Einspruchsbeschwerdeverfahren (Aktenzeichen 34 W (pat) 107/94) anschließen, auf die sich die Beklagte im wesentlichen stützt.
  • BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94

    "Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach

    Auszug aus BPatG, 24.04.2001 - 1 Ni 28/99
    Insoweit bedarf das Interesse an einer Nichtigerklärung besonderer Darlegung (vgl BGH GRUR 1995, 342 "Tafelförmige Elemente" mwN).
  • BGH, 17.06.1997 - X ZB 13/95

    "Idarubicin"; Europarechtliche Zulässigkeit und Voraussetzungen der Erteilung

    Auszug aus BPatG, 24.04.2001 - 1 Ni 28/99
    Das ist auch sachgerecht, weil die Wirkung eines Patents, insbesondere die in § 9 PatG vorgesehene Ausschlusswirkung, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine konkrete Verletzungsform beurteilt werden kann (vgl hierzu BGH GRUR 1998, 363, 365 "Idarubicin"; zum Markenrecht ähnlich BGH GRUR 2000, 1038, 1039 "Kornkammer").
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 24.04.2001 - 1 Ni 28/99
    Das ist auch sachgerecht, weil die Wirkung eines Patents, insbesondere die in § 9 PatG vorgesehene Ausschlusswirkung, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine konkrete Verletzungsform beurteilt werden kann (vgl hierzu BGH GRUR 1998, 363, 365 "Idarubicin"; zum Markenrecht ähnlich BGH GRUR 2000, 1038, 1039 "Kornkammer").
  • BGH, 13.01.1998 - X ZR 82/94

    "Bürstenstromabnehmer"; Erhebung der Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 24.04.2001 - 1 Ni 28/99
    Nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Meinung im Schrifttum muss im Patentnichtigkeitsverfahren ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich nicht nachgewiesen werden (BGH GRUR 1998, 904 "Bürstenstromabnehmer"), da die förmliche Nichtigerklärung eines Patents, dem keine Schutzwürdigkeit zukommt, schon für sich im öffentlichen Interesse liegt und damit die Nichtigkeitsklage rechtfertigt (vgl BGH aaO "Bürstenstromabnehmer"; GRUR 1990, 667 "Einbettungsmasse"; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 5. Aufl., § 81 Rn 41; Benkard/Rogge, PatG, 9. Aufl., § 22 Rn 21; Mes, Patentgesetz, § 81 Rn 28).
  • BGH, 22.02.1994 - X ZB 15/92

    "Sulfonsäurechlorid"; Zulässigkeit eines Einspruchsverfahrens gegen ein deutsches

    Auszug aus BPatG, 24.04.2001 - 1 Ni 28/99
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein deutsches Patent grundsätzlich nicht mit der Begründung verneint werden, dass die Wirkung des angefochtenen Patents mit Rücksicht auf ein prioritätsgleiches europäisches Patent gemäß Art. 11 § 8 IntPatÜG entfallen sei (BGH GRUR 1994, 439, 441 "Sulfonsäurechlorid").
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 119/88

    Patentnichtigkeitsklage des Arbeitgebers gegen ein an einen Arbeitnehmer

    Auszug aus BPatG, 24.04.2001 - 1 Ni 28/99
    Nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Meinung im Schrifttum muss im Patentnichtigkeitsverfahren ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich nicht nachgewiesen werden (BGH GRUR 1998, 904 "Bürstenstromabnehmer"), da die förmliche Nichtigerklärung eines Patents, dem keine Schutzwürdigkeit zukommt, schon für sich im öffentlichen Interesse liegt und damit die Nichtigkeitsklage rechtfertigt (vgl BGH aaO "Bürstenstromabnehmer"; GRUR 1990, 667 "Einbettungsmasse"; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 5. Aufl., § 81 Rn 41; Benkard/Rogge, PatG, 9. Aufl., § 22 Rn 21; Mes, Patentgesetz, § 81 Rn 28).
  • BPatG, 11.05.2004 - 1 Ni 5/03
    Ein solches Unwirksamwerden eines deutschen Patents führt nicht zwangsläufig zur Unzulässigkeit der gegen das Patent gerichteten Nichtigkeitsklage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses (Senatsurteil vom 24. April 2001, BPatGE 44, 133 ff.).
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