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   LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10   

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LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10 (https://dejure.org/2010,67202)
LG München I, Entscheidung vom 09.09.2010 - 7 O 1428/10 (https://dejure.org/2010,67202)
LG München I, Entscheidung vom 09. September 2010 - 7 O 1428/10 (https://dejure.org/2010,67202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arbeitnehmererfinder: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung; Wegfall des Vergütungsanspruchs bei rechtskräftig festgestellter mangelnder Schutzfähigkeit der Erfindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrscheinlichkeit des Anspruchs auf Festsetzung einer Vergütung als Grundlage für den Anspruch des Arbeitnehmererfinders auf Auskunft über den Gebrauch der Diensterfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbnErfG § 9 Abs. 1
    Wahrscheinlichkeit des Anspruchs auf Festsetzung einer Vergütung als Grundlage für den Anspruch des Arbeitnehmererfinders auf Auskunft über den Gebrauch der Diensterfindung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch aufgrund Arbeitnehmererfindung (hier: Kopfstütze für Fahrzeugsitze) ? Rechtskräftige Zurückweisung der Patentanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2012, 2226
  • Mitt. 2012, 413
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 28/61

    Cromegal

    Auszug aus LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10
    Allerdings ist Voraussetzung für eine mögliche Bejahung des Vergütungsanspruches für den Zeitraum vor der rechtskräftigen Zurückweisung der Patentanmeldung, dass der Arbeitgeber die Erfindung benutzt, d.h. wirtschaftlich verwertet hat (vgl. BGH GRUR 1963, 135, 138; OLG Düsseldorf, 15.03.2007 , Az.: I-2 U 108/05; Bayreuther, in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 3. Auflage 2009, § 90, Rn. 42).
  • BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75

    Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10
    Aufgrund dieser rechtskräftigen Zurückweisung ist ein Anspruch des Arbeitnehmererfinders auf Vergütung jedenfalls ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen (vgl. BGH GRUR 1977, 784, 787; Bayreuther, in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 3. Auflage 2009, § 90, Rn. 41).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10
    18 Zwar hat nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitnehmererfinder gegen den Arbeitgeber, der von einer Diensterfindung Gebrauch macht, einen Anspruch auf Auskunftserteilung, da der Erfinder ohne Kenntnis der mit der Erfindung erzielten Umsätze und der Unterlagen, auf Grund derer die Vergütung vom Arbeitgeber berechnet worden ist, weder das Bestehen eines Vergütungsanspruchs feststellen noch die Höhe evtl. gezahlter Vergütungsbeträge überprüfen und den Umfang seiner Vergütungsansprüche berechnen kann (vgl. nur BGHZ 126, 109 = GRUR 1994, 898 - Copolyester I).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05

    Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der

    Auszug aus LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10
    Allerdings ist Voraussetzung für eine mögliche Bejahung des Vergütungsanspruches für den Zeitraum vor der rechtskräftigen Zurückweisung der Patentanmeldung, dass der Arbeitgeber die Erfindung benutzt, d.h. wirtschaftlich verwertet hat (vgl. BGH GRUR 1963, 135, 138; OLG Düsseldorf, 15.03.2007 , Az.: I-2 U 108/05; Bayreuther, in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 3. Auflage 2009, § 90, Rn. 42).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

    Sie werden nach Eingang der Berufungsbegründung ihrem Eilcharakter entsprechend in aller Regel kurzfristiger terminiert als Hauptsacheverfahren, so dass auch bei unverzüglicher Einleitung und zügigem Betreiben eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens nicht selten noch nachträglich Stand der Technik ermittelt wird, für dessen Würdigung dann eine ähnliche kurze Zeitspanne zur Verfügung steht wie zur Vorbereitung der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung (Senat, Urteil vom 30.09.2010 - I-2 U 47/10, GRUR-RR 2011, 81 = Mitt. 2012, 178 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Urteil vom 20.01.2011 - I-2 U 55/10, juris; Urteil vom 24.11.2011 - I-2 U 55/10, juris und Mitt. 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 54/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung nur in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Mitt. 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt; Mitt. 2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urt. vom 6. Dezember 2012 - Az.: I-2 U 46/12; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung nur in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Mitt. 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt; Mitt. 2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urt. vom 6. Dezember 2012 - Az.: I-2 U 46/12; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 2 U 35/15

    Durchsetzung von Patentansprüchen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung prinzipiell nur in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Mitt. 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt; Mitt. 2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urt. vom 6. Dezember 2012 - Az.: I-2 U 46/12; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung nur in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Mitt. 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt; Mitt. 2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urt. vom 6. Dezember 2012 - Az.: I-2 U 46/12; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2015 - 2 U 36/15

    Durchsetzung von Patentansprüchen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung prinzipiell nur in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Mitt. 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt; Mitt. 2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urt. vom 6. Dezember 2012 - Az.: I-2 U 46/12; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2016 - 4c O 48/16

    Fulvestrantformulierung 2

    Gemäß der gefestigten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkathetherset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattel-Scheibenbreme; Mitt. 2012, 413 - Kreissägeblatt; Mitt. 2012, 415 - Adapter für Tinten-patrone; Urt. v. 19. Februar 2016, Az. I-2 U 54/15), der sich auch andere Obergerichte angeschlossen haben (OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher), und welcher sich die erkennende Kammer anschließt (vgl. etwa LG Düsseldorf, Urt. v. 19. November 2015, 4c O 61/15) kommt der Erlass einer auf ein Patent gestützten einstweiligen Verfügung nur in Betracht, wenn das Ergebnis der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung so eindeutig zugunsten des Verfügungsklägers ausfällt, und zwar sowohl mit Blick auf die Verletzung als auch auf den Rechtsbestand des geltend gemachten Patents, dass eine fehlerhafte und in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist.
  • LG Düsseldorf, 14.02.2013 - 4b O 187/12

    Lungengefäßverengung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattelscheibenbremse; Mitt. 2012, 413 - Kreissägeblatt; Mitt. 2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; zuletzt: Urt. v. 06.12.2012, I-2 U 46/12), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso: OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).
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