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   BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 79/12   

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BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 79/12 (https://dejure.org/2012,38303)
BPatG, Entscheidung vom 12.09.2012 - 29 W (pat) 79/12 (https://dejure.org/2012,38303)
BPatG, Entscheidung vom 12. September 2012 - 29 W (pat) 79/12 (https://dejure.org/2012,38303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Spielwarenmesse" - Freihaltungsbedürfnis - Verkehrsdurchsetzung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Spielwarenmesse" - Freihaltungsbedürfnis - Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 394
  • Mitt. 2013, 87
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 79/12
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 2008, 503 Rdnr. 22, 23 - ADIDAS II).

    Die Prüfung, ob das Vorliegen dieser Voraussetzungen durch konkrete und verlässliche Informationen belegt ist, obliegt dem nationalen Gericht, d. h. hier dem zur Entscheidung berufenen Senat, wobei eine Gesamtschau sämtlicher relevanter Gesichtspunkte geboten ist (EuGH GRUR 1999, 723, 727, Rdnr. 49, 54 - Chiemsee).

    Wenn eine Fehlertoleranz überhaupt zu berücksichtigen ist, was der Bundesgerichtshof bisher ausdrücklich offen gelassen hat (BGH GRUR 2009, 954, 957, Rdnr. 37 - Kinder III), ist mindestens von einem Durchsetzungsgrad von 52, 4 % (62,4 % - Fehlertoleranz von 10 %) auszugehen, der immer noch über dem von der Rechtsprechung geforderten Mindestprozentsatz von 50 % liegt (EuGH GRUR 1999, 723, 727 - Chiemsee; BGH GRUR 2006, 760 [762 re. Sp.] - LOTTO; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHÖN).

  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 53/98

    Contura; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 79/12
    Denn sie sind es in dieser Branche gewohnt, dass Unternehmen Zweitkennzeichen verwenden (EuGH GRUR 2005, 763, 764 Rdnr. 30 - HAVE A BREAK ... HAVE A KIT KAT; BGH GRUR 2000, 510 f. - Contura).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 79/12
    Wenn eine Fehlertoleranz überhaupt zu berücksichtigen ist, was der Bundesgerichtshof bisher ausdrücklich offen gelassen hat (BGH GRUR 2009, 954, 957, Rdnr. 37 - Kinder III), ist mindestens von einem Durchsetzungsgrad von 52, 4 % (62,4 % - Fehlertoleranz von 10 %) auszugehen, der immer noch über dem von der Rechtsprechung geforderten Mindestprozentsatz von 50 % liegt (EuGH GRUR 1999, 723, 727 - Chiemsee; BGH GRUR 2006, 760 [762 re. Sp.] - LOTTO; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHÖN).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 79/12
    Wenn eine Fehlertoleranz überhaupt zu berücksichtigen ist, was der Bundesgerichtshof bisher ausdrücklich offen gelassen hat (BGH GRUR 2009, 954, 957, Rdnr. 37 - Kinder III), ist mindestens von einem Durchsetzungsgrad von 52, 4 % (62,4 % - Fehlertoleranz von 10 %) auszugehen, der immer noch über dem von der Rechtsprechung geforderten Mindestprozentsatz von 50 % liegt (EuGH GRUR 1999, 723, 727 - Chiemsee; BGH GRUR 2006, 760 [762 re. Sp.] - LOTTO; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHÖN).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 79/12
    Bei der Beurteilung der Eintragungsfähigkeit ist immer auf das Verständnis eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der angesprochenen Verkehrskreise abzustellen (EuGH GRUR 2004, 943, 944 Rdnr. 24 - SAT 2; GRUR 2006, 411, 412 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH BGH GRUR 2006, 850, 854 Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 79/12
    (1) Die Benennung von mit der Anmelderin rechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen sind der Anmelderin zuzurechnen (BGH GRUR 2008, 505 Rdnr. 30 - TUC-Salzcracker).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06

    Kinder III

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 79/12
    Wenn eine Fehlertoleranz überhaupt zu berücksichtigen ist, was der Bundesgerichtshof bisher ausdrücklich offen gelassen hat (BGH GRUR 2009, 954, 957, Rdnr. 37 - Kinder III), ist mindestens von einem Durchsetzungsgrad von 52, 4 % (62,4 % - Fehlertoleranz von 10 %) auszugehen, der immer noch über dem von der Rechtsprechung geforderten Mindestprozentsatz von 50 % liegt (EuGH GRUR 1999, 723, 727 - Chiemsee; BGH GRUR 2006, 760 [762 re. Sp.] - LOTTO; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHÖN).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 79/12
    Selbst wenn aber die angemeldete Wortkombination stets nur in Verbindung mit weiteren Bestandteilen verwendet würde und deshalb Zweifel daran bestünden, ob sie in Alleinstellung Verkehrsdurchsetzung erlangt hat, werden solche Zweifel durch die vorgelegte Verkehrsbefragung beseitigt (vgl. BGH GRUR 2010, 138, 141 Rdnr. 38 f. - ROCHER-Kugel).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 79/12
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 3 Abs. 3 MarkenRL ist Voraussetzung für eine durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft, dass ein wesentlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Marke mit einem Unternehmen in Verbindung bringt (GRUR 2002, 804, 808, Rdnr. 65 - Philips).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 79/12
    Ferner erfordert das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht, dass die fraglichen Zeichen oder Angaben bereits tatsächlich zu beschreibenden Zwecken für Waren oder Dienstleistungen der angemeldeten Art verwendet werden, vielmehr genügt, dass sie zu diesen Zwecken verwendet werden können (EuGH GRUR 2004, 146, 147 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; a. a. O. Rdnr. 38 - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 07.07.2005 - C-353/03

    DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH

  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

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