Rechtsprechung
BGH, 10.12.2013 - X ZR 4/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
EPÜ Art. 56; PatG § 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Anthocyanverbindung
- rechtsprechung-im-internet.de
Anthocyanverbindung
Art 56 EuPatÜbk, § 4 PatG
Erfinderische Tätigkeit: Zusammensetzung zum Färben von Lebensmitteln - Anthocyanverbindung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Patentfähigkeit einer Zusammensetzung zum Färben von Lebensmitteln (Anthocyaninderivate)
- rewis.io
Erfinderische Tätigkeit: Zusammensetzung zum Färben von Lebensmitteln - Anthocyanverbindung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 4
Patentfähigkeit einer Zusammensetzung zum Färben von Lebensmitteln (Anthocyaninderivate) - datenbank.nwb.de
Erfinderische Tätigkeit: Zusammensetzung zum Färben von Lebensmitteln - Anthocyanverbindung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Lediglich positiver Effekt führt nicht zur Annahme einer erfinderischen Tätigkeit
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Lediglich positiver Effekt führt nicht zur Annahme einer erfinderischen Tätigkeit
Verfahrensgang
- BPatG, 22.07.2010 - 3 Ni 57/08
- BGH, 10.12.2013 - X ZR 4/11
Papierfundstellen
- GRUR 2014, 349
- Mitt. 2014, 169
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08
Kosmetisches Sonnenschutzmittel III
Auszug aus BGH, 10.12.2013 - X ZR 4/11
Wenn der Fachmann schon aus anderen Gründen Anlass hat, eine bestimmte Lösung in Betracht zu ziehen, so vermag ein zusätzlicher positiver Effekt, der bei Beschreiten dieses Weges auftritt, nicht zur Annahme erfinderischer Tätigkeit zu führen (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 Rn. 19 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III mwN).
- BPatG, 25.07.2016 - 4 Ni 30/14
Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents über eine eingeschränkte …
Deshalb ist als Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit auch vorliegend nicht ausschließlich auf die Aufgabe der verbesserten Implantation und der Lösung durch das Einführen der Gelenkzapfenverlängerung proximal abzustellen, sondern vielmehr auch zu erwägen, ob die erfindungsgemäße Lösung nicht auch der Bewältigung eines weiteren zum Aufgabenkreis des Fachmanns gehörenden (anderen) Problems diente, nämlich der erläuterten vereinfachten Herstellung, und ob nicht deshalb bereits die erfindungsgemäße Lösung nahelag (BGH GRUR 2014, 349 - Anthocyanverbindung; GRUR 2011, 607 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III). - BPatG, 04.11.2014 - 4 Ni 13/13
Patentfähigkeit des Streitpatents der Anlage zur zentralen Erfassung der …
Der Fachmann hat jedenfalls Anlass, anhand der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen abzuklären, welche Lösungswege unter rechtlichen Aspekten hinreichende Aussicht auf einen erfolgreichen Einsatz am Markt haben (vgl. (BGH Urt. v. 10. Dezember 2013, X ZR 4/11 = GRUR 2014, 349 - Anthocyanverbindung). - BPatG, 08.03.2016 - 10 W (pat) 70/14
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung …
Bis zur Veröffentlichung der BPatG-Entscheidung "Satz aus Mauersteinen" (Mitt. 2014, 169 ff.) gab es keine wesentlichen Zweifel daran, dass die am 12. April 2012 mit der Einreichung der Beschwerde entstandene Gebührenschuld bereits mit der Zahlung einer Beschwerdegebühr vollständig beglichen worden war. - BPatG, 27.09.2022 - 3 Ni 38/20 Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Ergebnis der naheliegenden Lösung zu einem in seinem quantitativen Ausmaß überraschenden Vorteil führt (…vgl. Schulte/Moufang PatG, 11. Aufl., § 4 Rn. 162; Busse/ Keukenschrijver PatG, 9. Aufl., § 4 Rn. 48 unter Hinweis auf BGH GRUR 2014, 349, Rn. [33] - Anthocyanverbindung und BGH GRUR 2003, 317, 2. Satz des Ls. - Kosmetisches Sonnenschutzmittel).
- BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14
Anforderungen an die Erklärung der Nichtigkeit eines europäischen Patents über …
Denn wenn auch die synergistische Wirkung ein Anzeichen für erfinderische Tätigkeit ist (…BGH Urt. v. 10.4 2014 - X ZR 74/11), so ist dennoch die Lehre auch dann durch den Stand der Technik nahe gelegt, wenn dieser Effekt eine Folge von Maßnahmen ist, die durch den Stand der Technik veranlasst sind (BGH GRUR 2011, 607 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III) und der Fachmann schon aus anderen Gründen Anlass hat, eine bestimmte Lösung in Betracht zu ziehen (BGH GRUR 2014, 349 - Anthocyanverbindung).