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   BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97   

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https://dejure.org/1999,3343
BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97 (https://dejure.org/1999,3343)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1999 - X ZR 23/97 (https://dejure.org/1999,3343)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1999 - X ZR 23/97 (https://dejure.org/1999,3343)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG
    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Mitt. 2000, 105
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.01.1955 - I ZR 67/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
    Dieser im deutschen Patentrecht schon seit langem geltende Grundsatz (vgl. etwa BGH, Urt. v. 07.01.1955 - I ZR 67/52, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiervorrichtung II; a. Urt. v. 22.11.1957 - I ZR 152/56, GRUR 1958, 179 - Resin) hat angesichts der Maßgeblichkeit der erteilten Patentansprüche für den gewährten Patentschutz, wie sie auch § 14 PatG 1981 in Übereinstimmung mit der Regelung im EPÜ hervorhebt, weiterhin seine Berechtigung (vgl. Sen.Urt. v. 24.03.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1004 - Leuchtstoff).

    Diese Auslegung steht im Einklang mit den in höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits zum früheren Recht vertretenen (BGH, Urt. v. 07.01.1955 - I ZR 67/52, GRUR 1955, 244 - Repassiervorrichtung II) und angesichts der Bedeutung des maßgeblichen Patentanspruchs im Rahmen der Offenbarung eines erteilten Patents auch im geltenden Patentrecht keinesfalls weniger sachgerechten Grundsatz, daß eine Einschränkung der aus dem Hauptanspruch sich ergebenden Lehre unter Heranziehung von Ausführungsbeispielen oder Unteransprüchen unzulässig ist.

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
    Ziel der Auslegung hat allerdings nicht ein bloß philologisches Verständnis zu sein; zu ermitteln ist der technische Sinngehalt des betreffenden Patentanspruchs (Sen.Urt. v. 02.03.1999 - X ZR 85/96 - Spannschraube m.w.N.; vgl. a. Urt. v. 03.10.1989 - X ZR 33/88, GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur).

    Es ist deshalb auch möglich, daß Beschreibung und/oder Zeichnungen den Offenbarungsgehalt eines erteilten Patentanspruchs so begrenzen, daß der Fachmann ihm eine engere Lehre als die entnimmt, welche der Anspruchswortlaut zu vermitteln scheint (Sen.Urt. v. 02.03.1999 - X ZR 85/96 - Spannschraube).

  • BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86

    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
    Dieser Grundsatz trägt dem Umstand Rechnung, daß es dem Anmelder regelmäßig möglich ist, einen Patentanspruch so zu formulieren, daß er den beanspruchten Schutzgegenstand erkennen läßt und daß deshalb nach Erteilung des Patents die Fassung des Patentanspruchs bestimmt, für welche Lehre zum technischen Handeln er Patentschutz gewährt (vgl. BGHZ 105, 381 - Verschlußvorrichtung für Gießpfannen).
  • BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95

    "Leuchtstoff"; Patentfähigkeit eines neuen Herstellungsverfahrens für einen

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
    Dieser im deutschen Patentrecht schon seit langem geltende Grundsatz (vgl. etwa BGH, Urt. v. 07.01.1955 - I ZR 67/52, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiervorrichtung II; a. Urt. v. 22.11.1957 - I ZR 152/56, GRUR 1958, 179 - Resin) hat angesichts der Maßgeblichkeit der erteilten Patentansprüche für den gewährten Patentschutz, wie sie auch § 14 PatG 1981 in Übereinstimmung mit der Regelung im EPÜ hervorhebt, weiterhin seine Berechtigung (vgl. Sen.Urt. v. 24.03.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1004 - Leuchtstoff).
  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 23/85

    "Mittelohr-Prothese"; Verzicht auf weitergehenden Patentschutz im

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
    Subjektive Vorstellungen des Anmelders sind nicht mitbestimmend für den geschützten Gegenstand (Sen.Beschl. v. 24.03.1987 - X ZB 23/85, GRUR 1987, 510, 511 - Mittelohr-Prothese); dieser ergibt sich - wie ausgeführt - vielmehr aus den im jeweiligen Patentanspruch enthaltenen Anweisungen zum technischen Handeln.
  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
    Dieser im deutschen Patentrecht schon seit langem geltende Grundsatz (vgl. etwa BGH, Urt. v. 07.01.1955 - I ZR 67/52, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiervorrichtung II; a. Urt. v. 22.11.1957 - I ZR 152/56, GRUR 1958, 179 - Resin) hat angesichts der Maßgeblichkeit der erteilten Patentansprüche für den gewährten Patentschutz, wie sie auch § 14 PatG 1981 in Übereinstimmung mit der Regelung im EPÜ hervorhebt, weiterhin seine Berechtigung (vgl. Sen.Urt. v. 24.03.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1004 - Leuchtstoff).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
    Entscheidend ist, was ein Fachmann durchschnittlichen Wissens und Könnens dem erteilten Patentanspruch darüber entnehmen konnte und mußte, welcher Gegenstand durch ihn geschützt sein soll (vgl. Sen.Beschl. v. 17.01.1995 - X ZB 15/93, GRUR 1995, 330, 331 f. - elektrische Steckverbindung).
  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
    Ziel der Auslegung hat allerdings nicht ein bloß philologisches Verständnis zu sein; zu ermitteln ist der technische Sinngehalt des betreffenden Patentanspruchs (Sen.Urt. v. 02.03.1999 - X ZR 85/96 - Spannschraube m.w.N.; vgl. a. Urt. v. 03.10.1989 - X ZR 33/88, GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur).
  • BGH, 20.12.1988 - X ZB 30/87

    Aufhebung und Zurückverweisung im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
    Sie bilden die patenteigene Auslegungshilfe und können eine sinnvolle Erläuterung enthalten (vgl. Sen.Beschl. v. 20.12.1988 - X ZB 30/87, GRUR 1990, 346, 348 - Aufzeichnungsmaterial) sowie den Sprachgebrauch des Patents vermitteln und so ein bestimmtes Verständnis vom technischen Sinn einzelner in einem Patentanspruch verwendeter Begriffe und ihrer Gesamtheit ermöglichen oder erleichtern.
  • BGH, 16.09.1997 - X ZR 105/94

    Geltung des PatG 1983 für ein in der ehemaligen DDR angemeldetes und

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
    Anspruch 1 des Streitpatents genügt deshalb nicht den Anforderungen von § 5 des Gesetzes über den Rechtsschutz für Erfindungen - Patentgesetz - vom 27. Oktober 1983 (GBl. I S. 284), nach dem sich angesichts des Anmeldezeitpunkts des Streitpatents die Frage der Schutzfähigkeit hier entscheidet, wie der Senat bereits im Urteil vom 16. September 1997 (X ZR 105/94) ausgeführt hat.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Zudem müssen solche Begriffe, wenn sie in einer Patentschrift verwendet werden, nicht notwendig in dem Sinn gebraucht werden, den der allgemeine technische Sprachgebrauch ihnen beimißt; die Patentschrift kann insoweit ihr "eigenes Wörterbuch" bilden (vgl. Sen.Urt. v. 2.3.1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube; v. 13.4.1999 - X ZR 23/97, …
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Zudem müssen solche Begriffe, wenn sie in einer Patentschrift verwendet werden, nicht notwendig in dem Sinn gebraucht werden, den der allgemeine technische Sprachgebrauch ihnen beimißt; die Patentschrift kann insoweit ihr "eigenes Wörterbuch" bilden (vgl. Sen.Urt. v. 2.3.1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube; v. 13.4.1999 - X ZR 23/97, …
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Zudem müssen solche Begriffe, wenn sie in einer Patentschrift verwendet werden, nicht notwendig in dem Sinn gebraucht werden, den der allgemeine technische Sprachgebrauch ihnen beimißt; die Patentschrift kann insoweit ihr "eigenes Wörterbuch" bilden (vgl. Sen.Urt. v. 2.3.1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube; v. 13.4.1999 - X ZR 23/97, …
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