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   BayObLG, 18.05.1995 - 2Z BR 38/95   

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https://dejure.org/1995,5839
BayObLG, 18.05.1995 - 2Z BR 38/95 (https://dejure.org/1995,5839)
BayObLG, Entscheidung vom 18.05.1995 - 2Z BR 38/95 (https://dejure.org/1995,5839)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 2Z BR 38/95 (https://dejure.org/1995,5839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 18, 19, 39, 47; BGB §§ 428, 432
    Anforderungen an Eintragung eines Rechtes zugunsten der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 428, § 432; GBO § 18, § 19, § 39, § 47
    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Passau - 2 T 227/94
  • BayObLG, 18.05.1995 - 2Z BR 38/95

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 21
  • MittBayNot 1995, 296
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88

    Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1995 - 2Z BR 38/95
    Dies ist der Fall, wenn die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Löschung einer Zwangssicherungshypothek bewilligen müssen und bei Antragseingang noch nicht alle Bewilligungen erklärt sind (vgl. BayObLGZ 1988, 229/231).

    Schon deshalb kommt eine rückwirkende Genehmigung einer von dem Verwalter als Nicht-Berechtigter für die übrigen Wohnungseigentümer abgegebenen Löschungsbewilligung nicht in Betracht (vgl. BayObLGZ 1988, 229/231).

  • KG, 25.01.1985 - 1 W 5041/83

    Notwendigkeit der Bezeichnung des für die Gemeinschaft maßgebenden

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1995 - 2Z BR 38/95
    Soll nämlich ein Recht für mehrere gemeinschaftlich eingetragen werden, so ist nach § 47 GBO das für die Gemeinschaft maßgebenden Rechtsverhältnis zu bezeichnen; die Angabe "als Gesamtberechtigte" genügt nicht (BGH Rpfleger 1980, 464; KG Rpfleger 1985, 435; Demharter § 47 Rn. 23).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 158/90

    Eintragungshindernisse beim Erbbaurecht

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1995 - 2Z BR 38/95
    Besteht demgegenüber ein endgültiges Eintragungshindernis, muß die Zwischenverfügung insgesamt aufgehoben werden, damit das Grundbuchamt Gelegenheit erhält, den Eintragungsantrag sogleich zurückzuweisen (BayObLGZ 1991, 97/102).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

    So verhält es sich auch, wenn mehrere Personen Inhaber des von der Eintragung bzw. Löschung betroffenen Rechts sind, aber nur einige von ihnen die Bewilligung erklärt haben (vgl. BayObLGZ 1988, 229, 231 und MittBayNot 1995, 296, 297; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 1174).
  • OLG München, 02.10.2019 - 34 Wx 316/19

    Löschung einer Grundschuld

    Konsequenz der Gesamtgläubigerschaft ist, dass, wie sich aus § 429 Abs. 3 Satz 2 BGB ergibt, jeder Gläubiger nur zusammen mit den anderen verfügungsbefugt nach § 875 Abs. 1 BGB und damit auch bewilligungsbefugt nach § 19 GBO ist (BGH FGPrax 2017, 54; Demharter § 19 Rn. 44; Palandt/Herrler BGB 78. Aufl. § 875 Rn. 5; ebenso bereits OLG Brandenburg FGPrax 2015, 196; Schöner/Stöber GBR 15. Aufl. Rn. 2734; a.A. - überholt - BayObLG Rpfleger 1996, 21; OLG Zweibrücken FGPrax 2014, 59; Hügel/Holzer § 19 Rn. 77).
  • OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13

    Grundbucheintragungsverfahren: Umfang einer zur Vermögensverwaltung des

    Mit einer Zwischenverfügung kann daher nicht aufgegeben werden, das einzutragende Recht inhaltlich abzuändern (vgl. OLG Brandenburg NotBZ 2012, 133; OLG Brandenburg NotBZ 2011, 130; BayObLG Rpfleger 1996, 21; BayObLG MittBayNot 2005, 144, 145; KEHE/Herr-mann, 6. Aufl. 2005, § 18 Rn. 16).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2015 - 5 W 45/15

    Grundbuchverfahren: Löschung eines einer Erbengemeinschaft zustehenden dinglichen

    Dieser Auffassung hat sich das Oberlandesgericht Zweibrücken für den Fall einer solchen Gesamtberechtigung hinsichtlich einer Sicherungshypothek angeschlossen (FGPrax 2014, 59; ebenso BayObLG, Rpfleger 1996 21, allerdings in einem Fall, in dem gerade keine Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB vorlag als obiter dictum; die ebenfalls in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen, OLGZ 1987, 29 ff., betrifft einen Fall, in dem die Bewilligung eines einzelnen Gesamtgläubigers nicht genügte, weil er lediglich das Recht des anderen zum Erlöschen bringen wollte).
  • OLG Zweibrücken, 04.09.2013 - 3 W 52/13

    Löschung einer Sicherungshypothek: Bewilligungsbefugnis bei Gesamtgläubigerschaft

    Es entspricht der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung, dass aus der alleinigen materiellrechtlichen Verfügungsbefugnis eines Gesamtgläubigers (§ 428 BGB) folgt, dass er auch ohne Mitwirkung der anderen Gesamtgläubiger die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Pfandrechts bewilligen kann (KG JW 1937, 3158; OLG Bremen, OLGZ 87, 29; BayObLG RPfl. 1996, 21; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 19 Rn. 57).
  • OLG Hamm, 10.04.2006 - 15 W 478/05

    Rechtsschutzinteresse für die Erteilung eines Auseinandersetzungszeugnisses

    Die vom Landgericht angeführte Entscheidung des BayObLG (Rpfleger 1996, 21) bezieht sich, ebenso wie die Entscheidung KG JW 1937, 3158 und die Kommentierung bei Demharter (GBO, 25. Aufl., § 19, Rn. 57) auf den Fall der Bewilligung der Löschung einer (Zwangs-)Hypothek.
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