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   OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 8 W 344/97   

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https://dejure.org/1997,8430
OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 8 W 344/97 (https://dejure.org/1997,8430)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.1997 - 8 W 344/97 (https://dejure.org/1997,8430)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juli 1997 - 8 W 344/97 (https://dejure.org/1997,8430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 19; BGB § 164
    Nachweis des Fortbestandes einer Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Änderung der Teilungserklärung; Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung einschließlich der Änderung der Grösse der Miteigentumsanteile am Grundstück; Widerruf einer unwiderruflich erteilten Vollmacht aus wichtigem Grund; Voraussetzungen für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1997, 370
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 07.11.2018 - 34 Wx 395/17

    Bezeichnung eines offensichtlich nicht in absehbarer Zeit beibringbaren Mittels

    b) Ergibt die Auslegung, dass eine nicht ausdrücklich als unwiderruflich bezeichnete Vollmacht unwiderruflich erteilt wurde, so kann das Grundbuchamt nur dann aus Anlass eines ihm bekannt gewordenen Widerrufs einen Nachweis für den Fortbestand der Vollmacht verlangen, wenn nach der freien Beweiswürdigung des Grundbuchamts (vgl. Munzig MittBayNot 1997, 371/372) zu dessen Überzeugung oder zumindest mit einem erheblichen Grad von Wahrscheinlichkeit Gründe, die einen Widerruf rechtfertigen, dargetan sind (Senat vom 7.1.2015, 34 Wx 418/14 = RNotZ 2015, 355; vom 15.6.2015, 34 Wx 513/13 = NJW-RR 2015, 1230; OLG Stuttgart MittBayNot 1997, 370 m. Anm. Munzig; Demharter § 19 Rn. 83.2; Bauer/Schaub AT G Rn. 187).

    Ob ein solcher Grund vorliegt, hängt maßgeblich vom Inhalt des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ab (BGH WM 1969, 1009; OLG Stuttgart MittBayNot 1997, 370/371; Reetz in Hügel/BeckOK Vertretungsmacht Rn. 77).

    Ein berechtigender Grund kann sich aus einer missbräuchlichen Verwendung der Vollmacht ergeben, insbesondere wenn von der Vollmacht in einer Weise Gebrauch gemacht wird, die den im Innenverhältnis bestehenden Beschränkungen oder vertraglichen Abreden widerspricht (BGH WM 1985, 646/647; Senat vom 29.7.2014, 34 Wx 138/14 = NJW-RR 2015, 1230; OLG Stuttgart MittBayNot 1997, 370/371; Demharter § 19 Rn. 83.1).

    (3) An die Annahme von Widerrufsgründen dürfen keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (Senat vom 29.7.2014, 34 Wx 138/14 = NJW-RR 2015, 1230; vom 7.1.2015, 34 Wx 418/14 = RNotZ 2015, 355/357; OLG Stuttgart MittBayNot 1997, 370; Reetz in Hügel/BeckOK Vertretungsmacht Rn. 131a).

  • OLG Stuttgart, 25.11.2011 - 8 W 427/11

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Erfordernis des Nachweises der Erbfolge bei

    Hügel, Stand 1. Juni 2011, Edition 12, § 29 GBO Rn. 74 ff; OLG München DNotZ 2007, 41 mit Bezugnahme auf BGH NJW 2002, 1488, und Anmerkung Munzig sowie Entscheidungsbesprechung von Wilsch in NZM 2007, 909; OLG des Landes Sachsen-Anhalt FGPrax 2002, 241; OLG Stuttgart/Senat MittBayNot 1997, 370; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 02.03.1998 - 20 W 54/98

    Begründungsrecht weiteren Sondereigentums durch teilenden Bauträger als

    Die Bauträgerin wollte sich damit ersichtlich einen unbeschränkten Gestaltungsspielraum in bezug auf Sondernutzungsrechte erhalten, um auf die Wünsche späterer Erwerber eingehen zu können (vgl. dazu OLG Stuttgart MittBayNot 1997, 370 mit Anm. Munzig; Röll DNotZ 1994, 237; Basty aaO S. 34; Deckert ETW Gruppe 2 S. 2384).
  • OLG München, 17.02.2009 - 34 Wx 91/08

    Grundbuchverfahren: Umfang einer Vollmacht zur Abgabe von Eintragungsanträgen

    Ergibt sich jedoch aus dem Grundgeschäft die Unwiderruflichkeit, hat das Grundbuchamt einen Widerruf unberücksichtigt zu lassen, es sei denn, ein wichtiger Grund für den Widerruf ist zu seiner Überzeugung dargetan (vgl. Demharter § 19 Rn. 83), zumindest sein Vorliegen wahrscheinlich (OLG Stuttgart MittBayNot 1997, 370).
  • OLG München, 07.01.2015 - 34 Wx 418/14

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Anfechtung einer

    21 Ebenso wie beim Widerruf (vgl. BayObLG MittBayNot 1983, 171/173) hat das Grundbuchamt die erklärte Anfechtung grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen; anders ist dies hingegen, wenn ein Anfechtungsgrund zu seiner Überzeugung dargetan (vgl. Demharter § 19 Rn. 83 für Widerruf), zumindest sein Vorliegen wahrscheinlich ist (OLG Stuttgart MittBayNot 1997, 370 mit Anm. Munzig; Schaub in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. AT VII Rn. 184: "erheblicher Grad von Wahrscheinlichkeit").
  • OLG München, 29.07.2014 - 34 Wx 138/14

    Grundbuchverfahren: Prüfung des Widerrufs einer Bauträgervollmacht als

    Das Grundbuchamt hat den Widerruf zwar grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen; anders ist dies aber, wenn ein wichtiger Grund für den Widerruf zu seiner Überzeugung dargetan (vgl. Demharter § 19 Rn. 83), zumindest sein Vorliegen wahrscheinlich ist (OLG Stuttgart MittBayNot 1997, 370 mit Anm. Munzig; Schaub in Bauer/von Oefele AT VII Rn. 184: "erheblicher Grad von Wahrscheinlichkeit").
  • KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19

    Grundbuchsache: Unwiderruflichkeit einer Notariatsangestelltenvollmacht zur

    Es kann deshalb dahinstehen, ob ein solcher Grund zur Überzeugung des Grundbuchamts dargetan (Demharter, a.a.O., § 19, Rdn. 83.2) oder sein Vorliegen wenigstens naheliegen sein muss (OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 8 W 344/97 - juris; Schaub, in: Bauer/Schaub, GBO, 4. Aufl., AT G, Rdn. 187).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 20 W 292/13

    Überprüfung einer Vollmacht durch das Grundbuchamt

    Nach Auffassung des OLG Stuttgart (MittBayNot 1997, 370, zitiert nach juris; so auch Meikel/Böttcher, a.a.O., Einl I Rz. 98; Bauer/von Oefele/Schaub, a.a.O., AT VII 174) ist es hingegen verfehlt, im Grundbuchverfahren bereits dann von einem wirksamen Widerruf auszugehen, wenn das Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht zweifelsfrei verneint werden kann.
  • KG, 17.09.2019 - 1 W 164/19

    Unwiderruflich erteilte Vollmacht ist nur aus wichtigem Grund widerrufbar!

    Es kann deshalb dahinstehen, ob ein solcher Grund zur Überzeugung des Grundbuchamts dargetan (Demharter, a.a.O., § 19, Rdn. 83.2) oder sein Vorliegen wenigstens naheliegen sein muss (OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 8 W 344/97 - Schaub, in: Bauer/Schaub, GBO, 4. Aufl., AT G, Rdn. 187).
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