Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 26.06.2003

Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2004 - XI ZR 27/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1648
BGH, 23.11.2004 - XI ZR 27/04 (https://dejure.org/2004,1648)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2004 - XI ZR 27/04 (https://dejure.org/2004,1648)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2004 - XI ZR 27/04 (https://dejure.org/2004,1648)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; VerbrKrG § 10 Abs. 2; BGB §§ 496 Abs. 2, 780, 781
    Persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung auch bei Verbraucherkreditvertrag zulässig

Papierfundstellen

  • MittBayNot 2005, 300
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Er hat § 10 Abs. 2 VerbrKrG vielmehr bewußt auf Wechsel und Schecks beschränkt (Senatsbeschluß vom 23. November 2004 - XI ZR 27/04, Umdruck S. 3).
  • OLG Bremen, 02.03.2006 - 2 U 20/02

    Belehrung über das Haustürwiderrufsgesetz im Immoblilien-Darlehensgeschäft

    Unter Hinweis insbesondere auf eine Entscheidung des OLG Thüringen (Urteil vom 13.01.2004, Az.: 5 U 250/03 = OLGR 2005, 238 f.), die der Bundesgerichtshof durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gebilligt habe (Beschluss vom 23.11.2004, Az.: XI ZR 27/04,) ist die Klägerin der Ansicht, dass mit der notariellen Belehrung ein etwaiges Überraschungsmoment aus der Haustürsituation beseitigt sei.
  • BGH, 05.04.2005 - XI ZR 167/04

    Umfang der Sicherung von Ansprüchen einer Bausparkasse

    Dafür sind Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Schutzzweck der Norm zu eindeutig (siehe Senatsurteile vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, Umdruck S. 15 f., XI ZR 136/04, Umdruck S. 16 f., XI ZR 137/04, Umdruck S. 15 f., XI ZR 323/04, Umdruck S. 10 f., XI ZR 324/04, Umdruck S. 10 f., XI ZR 325/04, Umdruck S. 10 f. und XI ZR 334/04, Umdruck S. 12; siehe auch bereits Senatsbeschluß vom 23. November 2004 - XI ZR 27/04, Umdruck S. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2881
OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03 (https://dejure.org/2003,2881)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.06.2003 - 19 U 512/03 (https://dejure.org/2003,2881)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 19 U 512/03 (https://dejure.org/2003,2881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 147, 150 BGB; §§ 1, 10 Nr. 1 AGBG
    Angemessenheit von Bindungsfristen in notariell beurkundeten Angeboten

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 147, 150; AGBG §§ 1, 10 Nr. 1
    Angemessenheit von Bindungsfristen in notariell beurkundeten Angeboten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Annahmefristklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Angemessenheit einer Bindungsfrist bei Wohnungskaufverträgen

  • Judicialis

    AGBG § 10 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    AGBG § 10 Nr. 1
    Bindungsfrist von zehn Wochen für die Annahme eines formularmäßigen notariellen Angebots zum Kauf einer Eigentumswohnung unangemessen lang im Sinne des § 10 Nr. 1 AGBG

  • ibr-online

    Anbahnung des Vertrages: Annahmefrist von 10 Wochen unwirksam!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 147, 150 BGB; §§ 1, 10 Nr. 1 AGBG
    Angemessenheit von Bindungsfristen in notariell beurkundeten Angeboten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anbahnung eines Bauträgervertrages: Annahmefrist von 10 Wochen unwirksam! (IBR 2004, 372)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1345 (Ls.)
  • BauR 2005, 559
  • MittBayNot 2005, 300
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 234/84

    Auslegung von AGB-Bestimmungen einer Hypothekenbank - Konkludente

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03
    Die Entscheidung erfordert vielmehr eine wertende Abwägung der Interessen beider Verhandlungspartner unter Berücksichtigung der für den Vertragsgegenstand typischen Umstände (vgl. BGH, NJW 2001, 303; BGH, NJW 1988, 2106; BGH, NJW 1986, 1807).

    Unangemessenheit ist deshalb anzunehmen, wenn die Interessen des Verwenders den Wert der Interessen des Vertragspartners mehr als nur geringfügig unterschreiten oder wenn die Dauer der Frist erheblich länger ist als nach § 147 Abs. 2 BGB erforderlich und dafür keine anerkennenswerten Interessen des Verwenders sprechen (vgl. Wolf/Horn/Lindacher, a.a.O., § 10 Nr. 1 Rdn. 10; MünchKommBGB-Basedow, a.a.O., § 10 Nr. 1 AGBG Rdn. 5; BGH, NJW 1986, 1807).

    Eine bankinterne Prüffrist von vier Wochen für die Annahme eines Darlehensantrages ist nach Auffassung des Senats zulässig, weil sachbedingt eine gewisse Überlegungs- und Bearbeitungszeit, insbesondere zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers, erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 1988, 2106; BGH, NJW 1986, 1807; Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, a.a.O., § 10 Nr. 1 Rdn. 13; Erman-Hefermehl/Werner, a.a.O., § 10 Nr. 1 AGBG Rdn. 5).

    e) An die Stelle der unwirksamen Annahmefristklausel tritt gem. § 6 Abs. 2 AGBG die gesetzliche Regelung des § 147 BGB (vgl. Wolf/Horn/Lindacher, a.a.O., § 10 Nr. 1 Rdn. 23; Erman-Hefermehl/Werner, a.a.O., § 10 Nr. 1 AGBG Rdn. 4; MünchKommBGB-Basedow, a.a.O., § 10 Nr. 1 AGBG Rdn. 10; BGH, NJW 1986, 1807).

  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 21/87

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für Annahme eines Angebots; Bestätigung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03
    Die Entscheidung erfordert vielmehr eine wertende Abwägung der Interessen beider Verhandlungspartner unter Berücksichtigung der für den Vertragsgegenstand typischen Umstände (vgl. BGH, NJW 2001, 303; BGH, NJW 1988, 2106; BGH, NJW 1986, 1807).

    Eine bankinterne Prüffrist von vier Wochen für die Annahme eines Darlehensantrages ist nach Auffassung des Senats zulässig, weil sachbedingt eine gewisse Überlegungs- und Bearbeitungszeit, insbesondere zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers, erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 1988, 2106; BGH, NJW 1986, 1807; Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, a.a.O., § 10 Nr. 1 Rdn. 13; Erman-Hefermehl/Werner, a.a.O., § 10 Nr. 1 AGBG Rdn. 5).

  • BGH, 13.09.2000 - VIII ZR 34/00

    Zur Wirksamkeit einer in den Formularbedingungen eines Möbelhändlers

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03
    Die Entscheidung erfordert vielmehr eine wertende Abwägung der Interessen beider Verhandlungspartner unter Berücksichtigung der für den Vertragsgegenstand typischen Umstände (vgl. BGH, NJW 2001, 303; BGH, NJW 1988, 2106; BGH, NJW 1986, 1807).
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    (1) Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss regelmäßig eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung jedenfalls innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (vgl. auch v. Westphalen in Löwe/v. Westphalen/Trinkner, AGBG, 2. Aufl. 1983, § 10 Nr. 1 Rdn. 13; Basty, Der Bauträgervertrag, 6. Aufl., Rdn. 171; großzügiger: OLG Dresden BauR 2005, 559, 560; Bamberger/Roth/Becker, BGB, 2. Aufl. 2007, § 308 Nr. 1 Rdn. 9; strenger: Cremer/Wagner NotBZ 2004, 331, 333).
  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12

    Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle

    Die Frage, ob eine längere Bindungsfrist des Antragenden bei Bauträgerverträgen anzuerkennen ist (siehe dazu OLG Nürnberg in Bunte, AGBE Band I Nr. 5 zu § 10 Nr. 1; OLG Dresden, BauR 2005, 559, 560; LG Frankfurt am Main in Bunte, AGBE Band II Nr. 19 zu § 10 Nr. 1; Bamberger/Roth/Becker, BGB, 3. Aufl., § 308 Nr. 1 Rn. 9; Staudinger/Coester-Waltjen, BGB [2006], § 308 Nr. 1 Rn. 11; Graf von Westphalen in Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, AGBG, 2. Aufl., § 10 Nr. 1 Rn. 13; Dammann in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 308 Nr. 1 Rn. 14; Basty, Der Bauträgervertrag, 7. Aufl., Rn. 170 ff.; Blank, Bauträgervertrag, 4. Aufl., Rn. 1215; Cremer/Wagner, NotBZ 2004, 331, 333; Eue, MittBayNot 2007, 390, 391; Walchshöfer, WM 1986, 1041, 1044), hat der Senat bisher offengelassen.
  • BGH, 21.01.2016 - III ZR 159/15

    Haftung des Urkundsnotars: Belehrungspflichten gegenüber dem

    Dementsprechend wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung darauf erkannt, dass die in einem formularmäßigen notariellen Angebot zum Kauf einer Eigentumswohnung bestimmte Bindungsfrist von zehn Wochen gegen § 10 Nr. 1 AGBG verstößt und an die Stelle der unwirksamen Annahmefristklausel die gesetzliche Regelung des § 147 BGB tritt (OLG Dresden, MittBayNot 2005, 300, 301 f).
  • BGH, 21.01.2016 - III ZR 160/15

    Notarhaftung bei Grundstücksgeschäft: Amtspflichtverletzung durch fehlenden

    Dementsprechend wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung darauf erkannt, dass die in einem formularmäßigen notariellen Angebot zum Kauf einer Eigentumswohnung bestimmte Bindungsfrist von zehn Wochen gegen § 10 Nr. 1 AGBG verstößt und an die Stelle der unwirksamen Annahmefristklausel die gesetzliche Regelung des § 147 BGB tritt (OLG Dresden, MittBayNot 2005, 300, 301 f).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2012 - 1 U 1522/11

    Kauf einer Eigentumswohnung: Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung des

    bb) Zwar erstreckt sich die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen typischerweise auf den Inhalt eines Vertrages; die Bestimmung des § 308 Nr. 1 BGB unterstellt aber auch bestimmte Vertragsabschlussklauseln - die nicht den Inhalt, sondern eine Modalität des Vertragsabschlusses betreffen - der Inhaltskontrolle (BGH NJW 2010, 2873; OLG Dresden BauR 2005, 559).

    Das Oberlandesgericht Dresden hat beim Verkauf einer noch nicht sanierten Wohnung eine Bindungsfrist von zehn Wochen für zu lang und sechs Wochen als angemessen angesehen; die Entscheidung beruht darauf, dass eine Abklärung der Finanzierungsfragen bereits vor der Beurkundung des Angebots erfolgt war, so dass lediglich eine bankinterne Bearbeitungsfrist von vier Wochen anzuerkennen war, dass nach dem Vortrag der dortigen Verkäuferin ein Bautenstand von 75% erreicht war und die Verkäuferin einen Baubeginn vor Ablauf der bankinternen Prüfungsfrist zugesagt hatte (OLG Dresden BauR 2005, 559).

    Das Oberlandesgericht Dresden hat eine Bindungsfrist von sechs Wochen beim Angebot zum Erwerb einer nicht sanierten Wohnung für angemessen gehalten (OLG Dresden BauR 2005, 559).

    Dass der Kläger vor 2010 von den Umständen erfahren hätte, die dazu führen, dass ein Vertrag nicht zustande gekommen ist - etwa von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 26.6.2003 (BauR 2005, 559) -, ist nicht ersichtlich, so dass auch nicht davon gesprochen werden kann, er sei längere Zeit unter Umständen untätig geblieben, die eigentlich eine Rückforderung des Kaufpreises erwarten ließen.

  • BGH, 24.08.2017 - III ZR 558/16

    Notarhaftung: Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebots beurkundenden

    Die von der Revision angeführten obergerichtlichen Entscheidungen aus der Zeit vor 2008 betrafen ebenfalls nur die Länge von Bindungsfristklauseln (OLG Dresden, Urteil vom 26. Juni 2003 - 19 U 512/03, juris Rn. 15, 22; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30. Juni 2005 - 5 U 118/03, juris Rn. 26, 34 ff).
  • KG, 14.08.2015 - 9 U 74/14

    Notarhaftung: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Bindungsfrist an ein

    Grundsätzlich darf auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss regelmäßig eine Bonitätsprüfung vorausgeht, der Eingang der Annahmeerklärung grundsätzlich jedenfalls innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 -, Rn. 12, juris m.w.N. auch aus der Literatur und Überblick über Streitstand; vgl. für den Bauträgerkaufvertrag auch BGH, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, Rn. 12 f., juris; 6 Wochen: OLG Dresden, Urteil vom 26. Juni 2003 - 19 U 512/03 -, Rn. 27, juris; Kesser in: RNotZ 2010, 533, 534; 5-6 Wochen: Herrler/Suttmann in: DNotZ 2010, 883, 884).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05

    Vorzeitige Beendigung eines Filmproduktionsprojekts: Widerruf des

    So wurde bei Mietverträgen eine Frist von 2 bis 3 Wochen für angemessen erachtet (OLG Dresden, NZG 2005, 72; OLG Naumburg, NZG 2005, 75), während beim Erwerb einer Eigentumswohnung eine Zeitspanne von 6 Wochen zugebilligt wurde (OLG Dresden, BauR 2005, 559).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 118/03

    Zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung - Zustandekommen

    Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung verstößt bereits eine Bindungsfrist von mehr als 4 Wochen regelmäßig gegen § 10 Nr. 1 AGBG (OLG Dresden, Urt. v. 26. Juni 2003 - Az. 19 U 512/03 - m. w. Nachw.).
  • OLG Naumburg, 29.04.2015 - 5 U 7/15

    Notarhaftung: Fehlender Hinweis auf mögliche Unwirksamkeit eines Kaufangebots

    Jedenfalls letzteres war für den Beklagten im Zeitpunkt der Beurkundung aber nicht erkennbar, denn bis dahin gab es die oben zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht, sondern lediglich Spezialliteratur zum AGBG (vgl. Herrler, DNotZ 2013, 887, 891 mit Fn. 15) sowie ein Urteil des OLG Dresden vom 16. Juni 2003, wonach eine formularmäßige Bindungsfrist von mehr als vier Wochen beim Kauf einer Eigentumswohnung gegen § 10 Nr. 1 AGBG (heute § 308 Nr. 1 BGB) verstößt (MittBayNot 2005, 303 = NotBZ 2004, 356).
  • LG München II, 30.05.2018 - 11 O 1153/17

    Zur Subsidiarität der Notarhaftung bei fahrlässiger Amtspflichtverletzung.

  • OLG Dresden, 06.12.2011 - 14 U 750/11

    Sechs Wochen Bindefrist: In Bauträger-AGB wirksam!

  • LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2127/13

    Notarhaftung: Verschulden bei Verwendung einer unbefristeten Fortgeltungsklausel

  • LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2290/13

    Haftung des Notars auf Schadensersatz wegen behaupteter Amtspflichtverletzung

  • LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2328/13

    Notarhaftung: Verschulden bei Verwendung einer unbefristeten Fortgeltungsklausel

  • LG Heidelberg, 11.01.2013 - 5 O 205/12

    Rückabwicklung des Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung: Inhaltskontrolle für

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