Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 77/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4460
OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 77/03 (https://dejure.org/2004,4460)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.06.2004 - 6 UF 77/03 (https://dejure.org/2004,4460)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 6 UF 77/03 (https://dejure.org/2004,4460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verhältnis von Ansprüchen nach dem Grundsicherungsgesetz zu Ansprüchen auf Elternunterhalt

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 313; BSHG § 91; SGB IV § 16; GSiG § 1
    Vorrang von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz gegenüber Unterhaltsansprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit und Statthaftigkeit einer Abänderungsklage; Störung der Geschäftsgrundlage bei Unterhaltsvergleichen; Darlegungslast und Beweislast für den Wegfall der Geschäftsgrundlage; Ansprüche nach dem Grundsicherungsgesetz und ihr Verhältnis zu Unterhaltsansprüchen; ...

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; ZPO § 323; ; BGB § 313; ; GSiG § 1 Nr. 1; ; GSiG § 1 Nr. 2; ; SGB IV § 16; ; BSHG § 91

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur (fiktiven) Anrechnung möglicher Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz bei der Bemessung von Elternunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 92 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    § 313 BGB; § 91 BSHG; § 16 SGB IV; § 1 GSiG
    Vorrang von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz gegenüber Unterhaltsansprüchen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 92 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    § 313 BGB; § 91 BSHG; § 16 SGB IV; § 1 GSiG
    Vorrang von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz gegenüber Unterhaltsansprüchen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsicherung und Elternunterhalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MittBayNot 2005, 436
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 77/03
    Dabei wird mangels gegenteiligen Sachvortrags davon ausgegangen, dass der Kläger - und dessen Schwester - die Einkommensgrenze von 100.000 EUR nicht überschreiten, und damit zu den "privilegierten Verwandten" gehören, die nach der Zielsetzung des Grundsicherungsgesetzes gerade nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden sollen, weil das Gesetz versteckter und verschämter Altersarmut abhelfen und dem Umstand entgegenwirken will, dass vor allem ältere Menschen keine Sozialhilfeansprüche geltend gemacht hätten, um ihre Kinder nicht der Gefahr eines Unterhaltsrückgriffs auszusetzen (vgl. BGH, FamRZ 2002, 1698; Wendl/Pauling, a. a. O., § 2, Rz. 603 a; Koch, JR 2003, 287; Klinkhammer, FamRZ 2002, 997).
  • OLG Hamm, 30.01.2004 - 11 WF 207/03

    Kein Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes gegen seinen Vater, solange die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 77/03
    Im Hinblick auf den Vorrang der Ansprüche nach den Grundsicherungsgesetz sind der Beklagten entsprechende fiktive Einkünfte zuzurechnen, denn sie hat es leichtfertig versäumt, diese Ansprüche durchzusetzen (vgl. OLG Hamm, FamRB 2004, 178 ; Wendl/Dose, a. a. O.).
  • BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99

    Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 77/03
    Lässt sich für einzelne Teile des Unterhaltsvergleichs kein Parteiwille mehr feststellen oder sind die Berechnungsgrundlagen nicht nachvollziehbar, ist eine Neuberechnung wie bei einer Erstfestsetzung vorzunehmen (vgl. BGH FamRZ 2001, 1140; Wendl/Thalmann, a.a.O., Rz. 171), wobei die Darlegungs- und Beweislast für den Wegfall der Geschäftsgrundlage der Abänderungskläger trägt (vgl. Wendl/ Thalmann, a.a.O, Rz. 166).
  • BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93

    Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 77/03
    Dessen Abänderbarkeit beurteilt sich nach den Grundsätzen des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB (vgl. BGH FamRZ 1995, 665; FamRZ 2001, 1687; Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 8, Rz. 169 ff, m. w. N.).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 77/03
    Als Ausgangspunkt dieser Beurteilung sind zunächst die Grundlagen, die für den ursprünglichen Titel maßgebend waren, genau zu ermitteln und es ist zu prüfen, welche Änderungen zwischenzeitlich eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Unterhaltshöhe ergeben (BGH in FamRZ 1992, 539).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 77/03
    Dessen Abänderbarkeit beurteilt sich nach den Grundsätzen des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB (vgl. BGH FamRZ 1995, 665; FamRZ 2001, 1687; Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 8, Rz. 169 ff, m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 27.06.2003 - 2 UF 151/02

    Berufung in Unterhaltssachen: Versäumung der Anschließungsfrist; Verbot der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 77/03
    Insbesondere weicht entgegen der Auffassung der Beklagten die vorliegende Entscheidung nicht von einem Urteil des Oberlandesgerichts in Zweibrücken (FamRZ 2003, 1850) ab, denn dieses bezieht sich ausdrücklich auf Ehegattenunterhalt, d. h. auf nicht privilegierte Unterhaltsverhältnisse, bei denen der Vorrang des Grundsicherungsgesetzes, anders als im vorliegenden Falle, nicht besteht.
  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 56/14

    Elternunterhalt: Obliegenheit zur Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen;

    Nach allgemeiner Ansicht besteht daher für den Unterhaltsberechtigten grundsätzlich die Obliegenheit zur Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen; eine Verletzung dieser Obliegenheit kann zur Anrechnung fiktiver Einkünfte in der Höhe der entgangenen Grundsicherung führen (OLG Frankfurt Urteil vom 23. Januar 2008 - 5 UF 146/07 - juris Rn. 19; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1988; OLG Saarbrücken MittBayNot 2005, 436, 437; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 1 Rn. 706; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 8 Rn. 161; Erman/Hammermann BGB 14. Aufl. § 1602 Rn. 49; Soergel/Lettmaier BGB 13. Aufl. § 1602 Rn. 27; Koch/Margraf Handbuch des Unterhaltsrechts 12. Aufl. Rn. 6048 a; Botur in Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 3. Aufl. § 1602 BGB Rn. 30; NK-BGB/Saathoff 3. Aufl. § 1602 Rn. 21; Günther FPR 2005, 461, 464; Scholz FamRZ 2007, 1160, 1161; vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Juni 2015 - XII ZB 458/14 - zur Veröffentlichung bestimmt, dort zur Obliegenheit zum Abschluss einer Pflegeversicherung).
  • BSG, 08.12.2022 - B 8 SO 4/21 R

    Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung bei Mukoviszidoseerkrankung;

    Hilfebedürftigkeit iS des § 41 Abs. 1 SGB XII entfällt, soweit und solange der Bedarf tatsächlich durch Unterhaltsleistungen iS "bereiter Mittel" gedeckt ist (vgl BGH vom 20.12.2006 - XII ZR 84/04 - juris RdNr 20 - FamRZ 2007, 1158; OLG Düsseldorf vom 31.1.2012 - I-24 U 39/11, 24 U 39/11 - juris RdNr 9 f; vgl auch Viefhues in jurisPK-BGB, 10. Aufl 2023, § 1602 RdNr 159, 245, § 1611 RdNr 16; anders Saarländisches OLG vom 24.6.2004 - 6 UF 77/03 - RdNr 18) .
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06

    Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei minderjährigen Kindern -

    Die Abänderbarkeit eines Vergleichs beurteilt sich nach den Grundsätzen des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1995, 665; FamRZ 2001, 1687; Senatsurteil vom 13. Mai 2004 - 6 UF 77/03; Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 8, Rz. 169 ff, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2008 - 6 WF 51/08

    Erwerbsobliegenheit des geschiedenen Ehegatten

    Gerichtliche Vergleiche können nach § 323 ZPO abgeändert werden, wenn eine wesentliche Änderung derjenigen Verhältnisse eingetreten ist, die die Vergleichsgrundlage gebildet haben und deshalb die Parteien unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) nach Treu und Glauben nicht mehr wie bisher an dem Vergleich festgehalten werden dürfen (vgl. BGH, FamRZ 2001, 1687; FamRZ 1995, 665; Senatsurteil vom 24. Juni 2004 - 6 UF 77/03; Senatsbeschluss vom 4. August 2004 - 6 WF 45/04; Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 8, Rz. 169 ff, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht