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   OLG München, 27.06.2011 - 34 Wx 135/11   

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https://dejure.org/2011,14889
OLG München, 27.06.2011 - 34 Wx 135/11 (https://dejure.org/2011,14889)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.2011 - 34 Wx 135/11 (https://dejure.org/2011,14889)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 34 Wx 135/11 (https://dejure.org/2011,14889)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 46

    WEG § 12 Abs. 1
    Verwalterwechsel zwischen Abgabe der Veräußerungszustimmung und Grundbucheintragung

  • openjur.de

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung nach Zustimmung zur Veräußerung und vor Eigentumsumschreibung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 183, 878; WoEigG § 12
    Zeitpunkt der Wirksamkeit der Verwalterzustimmung; kein Entfallen durch Verwalterwechsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Wirksamkeit und Unwiderruflichkeit einer Zustimmung des Verwalters gem. § 12 WEG; Auswirkungen des Entfalls der Zustimmungsberechtigung eines Verwalters vor Stellung eines Umschreibungsantrags auf die Wirksamkeit seiner Erklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 183; BGB § 878
    Zeitpunkt der Wirksamkeit und Unwiderruflichkeit einer Zustimmung des Verwalters gem. § 12 WEG; Auswirkungen des Entfalls der Zustimmungsberechtigung eines Verwalters vor Stellung eines Umschreibungsantrags auf die Wirksamkeit seiner Erklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veräußerungszustimmung: Nach Verwalterwechsel noch wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Veräußerungszustimmung

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerungszustimmung des Verwalters: Einmal erteilt, immer erteilt?

  • blog.de (Kurzinformation)

    Auch nach Verwalterwechsel ist die ursprüngliche Veräußerungszustimmung wirksam und nicht widerruflich

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerungszustimmung des Verwalters: Einmal erteilt, immer erteilt?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerungszustimmung: Auch nach Verwalterwechsel noch wirksam! (IMR 2011, 420)

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 388
  • MittBayNot 2011, 486
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 12.05.2010 - 15 W 139/10

    Anforderungen an die Legitimation des einer Veräußerung zustimmenden Verwalters

    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 34 Wx 135/11
    Entfällt die Zustimmungsberechtigung - etwa durch Verwalterwechsel -, bevor der Umschreibungsantrag gestellt worden ist, bleibt hiervon die fortdauernde Wirksamkeit der im Zeitpunkt der Abgabe wirksamen Erklärung unberührt (Anschluss an OLG Düsseldorf vom 11.5.2011, I-3 Wx 70/11 = WuM 2011, 380; a.A. OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524).

    Es hat zur Begründung insbesondere auch Bezug genommen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 12.5.2010 (NJW-RR 2010, 1524).

    Auch nach der FGG-Reform steht die Rechtsmittelfähigkeit von Zwischenverfügungen wegen der Selbstständigkeit des Grundbuchverfahrensrechts nicht in Zweifel (ebenso OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524).

    Ist hingegen beispielsweise der Zeitraum der Verwalterbestellung vor dem Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt abgelaufen oder die Verwalterbestellung aus sonstigen Gründen beendigt, muss nach einer hauptsächlich in der Rechtsprechung vertretenen Meinung entweder die Verlängerung der Verwalterbestellung oder - im hiesigen Fall - die Zustimmung des neu bestellten Verwalters nachgewiesen werden (so jüngst OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524; ebenso OLG Celle RNotZ 2005, 542; Demharter GBO 27. Aufl. Anhang § 3 Rn. 38 sowie § 19 Rn. 60 f.; Palandt/Bassenge BGB 70. Aufl. § 12 WEG Rn. 7).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - 3 Wx 70/11

    Rechtsnatur der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum;

    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 34 Wx 135/11
    Entfällt die Zustimmungsberechtigung - etwa durch Verwalterwechsel -, bevor der Umschreibungsantrag gestellt worden ist, bleibt hiervon die fortdauernde Wirksamkeit der im Zeitpunkt der Abgabe wirksamen Erklärung unberührt (Anschluss an OLG Düsseldorf vom 11.5.2011, I-3 Wx 70/11 = WuM 2011, 380; a.A. OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524).

    Ihr hat sich jüngst das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 11.5.2011, I-3 Wx 70/11 = WuM 2011, 380) angeschlossen.

    Aus den vom Oberlandesgericht Düsseldorf (WuM 2011, 380/381) dargelegten Gründen kommt auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde trotz grundsätzlicher Bedeutung und dem Erfordernis der Fortbildung des Rechts und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. § 78 Abs. 2 GBO) im gegebenen Fall nicht in Betracht.

  • BGH, 27.09.1962 - III ZR 83/61
    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 34 Wx 135/11
    Maßgeblich für diese Sichtweise ist die Einordnung des Zustimmungsvorbehalts als Fall einer ausnahmsweise gesetzlich zugelassenen rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkung, die nach § 878 sowie § 183 BGB beurteilt wird (vgl. BGH NJW 1963, 36 zu § 5 ErbbauVO - jetzt § 5 ErbbauRG).
  • OLG Celle, 19.01.2005 - 4 W 14/05

    Erforderlichkeit der Zustimmung bezüglich eines Vertrages, durch den sich der

    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 34 Wx 135/11
    Ist hingegen beispielsweise der Zeitraum der Verwalterbestellung vor dem Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt abgelaufen oder die Verwalterbestellung aus sonstigen Gründen beendigt, muss nach einer hauptsächlich in der Rechtsprechung vertretenen Meinung entweder die Verlängerung der Verwalterbestellung oder - im hiesigen Fall - die Zustimmung des neu bestellten Verwalters nachgewiesen werden (so jüngst OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524; ebenso OLG Celle RNotZ 2005, 542; Demharter GBO 27. Aufl. Anhang § 3 Rn. 38 sowie § 19 Rn. 60 f.; Palandt/Bassenge BGB 70. Aufl. § 12 WEG Rn. 7).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    b) Nach anderer Auffassung bleibt die von einem Verwalter erklärte Zustimmung wirksam, wenn dieser im Zeitpunkt des Zugangs bei den Vertragsparteien zur Erklärung der Zustimmung berechtigt gewesen und das schuldrechtliche Geschäft wirksam geworden ist; ob er auch noch in dem in § 878 BGB bestimmten Zeitpunkt zum Verwalter bestellt gewesen sei, soll dagegen unerheblich sein (KG, ZWE 2012, 227; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1456, 1457; OLG München, NZM 2012, 388, 389; LG Mannheim, BWNotZ 1979, 125; LG Wuppertal, MittRhNotK 1982, 207, 208; Böttcher, Rpfleger 2007, 526, 531; Bauer/von Oefele/Kössinger, GBO, 2. Aufl., § 19 Rn. 202; Hügel, ZWE 2010, 457; Kesseler, RNotZ 2005, 543, 547; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 12 Rn. 33; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 84; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 12 Rn. 38; MünchKomm-BGB/Commichau, 5. Aufl., § 12 WEG Rn. 40; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 84; Schmidt, ZWE 2010, 394, 396; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 2904; Staudinger/Gursky, BGB [2009], § 183 Rn. 28; Kreuzer, DNotZ 2012, 11, 15; Staudinger/Kreuzer, BGB [2005], WEG, § 12 Rn. 21).

    Ein nachträglicher Wegfall der Zustimmungsberechtigung schade nicht, weil die Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG keine Verfügungsbeschränkung im Sinne von § 137 BGB sei und demzufolge auch § 878 BGB nicht angewendet werden könne (KG, ZWE 2012, 227; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1456, 1457; OLG München, NZM 2012, 388, 389; Bauer/von Oefele/Kössinger, GBO, 2. Aufl., § 19 Rn. 202; Böttcher, Rpfleger 2007, 26, 531; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 12 Rn. 33; Riecke/Schmidt/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 78; Schmidt, ZWE 2010, 394, 395; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 2904a; Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 878 Rn. 29).

  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 134/17

    Unwiderruflichkeit einer Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in

    cc) Nach einer weiteren Ansicht kann eine wirksam gewordene Zustimmung nach Abschluss des zur Veräußerung verpflichtenden Vertrages nicht mehr gemäß § 183 Satz 1 BGB widerrufen werden (vgl. OLG Düsseldorf, ZWE 2011, 268; KG, ZWE 2012, 227; OLG München, MittBayNot 2011, 486, 487; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 12 Rn. 33; Bauer/Schaub/Kössinger, GBO, 4. Aufl., § 19 Rn. 203; BeckOK BGB/Bub [1.11.2018], § 183 Rn. 3; BeckOK WEG/Hogenschurz [1.1.2018], § 12 Rn. 40; Demharter, GBO, 31. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 38.1; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 12 Rn. 42; Grziwotz in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 12 Rn. 34; MüKoBGB/Commichau, 7. Aufl., § 12 WEG Rn. 44 ff.; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2904a; Staudinger/Gursky, BGB [2014], § 183 Rn. 28; Kahlen, WEG, § 12 Rn. 120; Kesseler, RNotZ 2005, 543, 547 f.; Hügel, ZWE 2010, 457, 458 f.; Weber, ZWE 2017, 341, 345).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 321/11

    Wohnungseigentum: Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG

    Bei der Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch muss für die Wirksamkeit der nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung des Verwalters dessen Bestellung bis zu dem nach § 878 BG maßgeblichen Zeitpunkt fortbestanden haben (Anschluss OLG Celle NZM 2005, 260, OLG Hamburg ZFIR 2011, 528 und OLG Hamm NJW-RR 20101524; entgegen OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625 und OLG München MittBayNot 2011, 486).

    Im Unterschied hierzu wird nunmehr in Rechtsprechung und Literatur vermehrt auch die Auffassung vertreten, es komme allein auf den Zeitpunkt an, zu welchem die Zustimmung bezüglich des schuldrechtlichen Vertrages durch Zugang der Zustimmungserklärung bei dem Notar oder den Vertragsparteien wirksam werde, so dass das Entfallen der Zustimmungsberechtigung nach diesem Zeitpunkt auch für das Grundbuchverfahren unschädlich sei (OLG Düsseldorf WuM 2011, 380 = Wohnungseigentümer 2011, 72 = DNotZ 2011, 625; OLG München MittBayNot 2011, 486; Bauer/von Oefele/Kössinger, GBO, 2. Aufl., § 19 Rn. 199/202; Niedenführ/Kümmel, WEG, 9. Aufl., § 12 Rn. 38; Bärmann/Klein, WEG, 11. Aufl., § 12 Rn. 32/33 jeweils m. w. N.; vgl .

  • OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16

    Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentümers widerruflich bis zum Eingang

    I. Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten (hier: des WEG-Verwalters) bedarf, so stellt dies eine Verfügungsbeschränkung als Ausnahme von § 137 Satz 1 BGB dar (Aufgabe der Senatsrechtsprechung im Beschluss vom 27.6.2011, 34 Wx 135/11).

    bb) Dem ist ein Teil der Rechtsprechung für den Fall eines vor dem Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt liegenden Verwalterwechsels und des damit verbundenen nachträglichen Fortfalles der Zustimmungsberechtigung gefolgt (vgl. OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625 = FGPrax 2011, 220; OLG München, 34 Wx 135/11 vom 27.6.2011 = NZM 2012, 388).

    dd) Der Senat hat es in seinen Entscheidungen vom 27.6.2011 (34 Wx 135/11 = MittBayNot 2011, 486 zu § 12 WEG) und vom 29.9.2016 (34 Wx 191/16 = FGPrax 2016, 256 zu §§ 5, 6 ErbbauRG) für zulässig erachtet, § 12 WEG einerseits und die Regelungen im Erbbaurecht andererseits eigenständig auszulegen (ebenso OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625/627; Schmidt ZWE 2010, 394/396 f.).

  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16

    Grundbuchsache: Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit der erteilten Zustimmung des

    Die inzwischen überwiegende Ansicht nimmt insoweit an, dass die Zustimmung zu der Auflassung nicht mehr widerrufen werden kann, sobald die Zustimmung zu dem schuldrechtlichen Kausalgeschäft wirksam geworden ist (vgl. OLG München, ZWE 2012, 93, 94; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1456, 1457; MüKoBGB/Commichau, 7. Aufl., § 12 WEG Rn. 45; Demharter, GBO, 30. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 38; Grziwotz in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 12 Rn. 34; Palandt/Wicke, BGB, 76. Aufl., § 12 WEG Rn. 11; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2904a; Suilmann in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 12 Rn. 33; aA Staudinger/Kreuzer, BGB [2005], WEG § 12 Rn. 56; vgl. zur Fortwirkung der Zustimmung des Verwalters nach Verwalterwechsel Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 2/12, BGHZ 195, 120 Rn. 12 ff.).
  • OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16

    Zustimmungswiderruf des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts

    a) Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 27.6.2011 (34 Wx 135/11 = MittBayNot 2011, 486 zu § 12 WEG) für den Fall eines nach Zustimmungserklärung eingetretenen Verwalterwechsels gegen die Erforderlichkeit einer nochmaligen Zustimmung durch den neuen Verwalter ausgesprochen, es allerdings für zulässig erachtet, § 12 WEG einerseits und die Regelungen im Erbbaurecht andererseits eigenständig auszulegen (ebenso OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625/627; Schmidt ZWE 2010, 394/396 f.).
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 214/11

    Grundbuchverfahren: Zustimmungserfordernis bei gleichzeitiger Wohnungsveräußerung

    Verliert der Zustimmende seine Verfügungsbefugnis, weil er sein Sondereigentum zwischenzeitlich veräußert hat, ist deshalb grundsätzlich die Zustimmung des neuen Eigentümers einzuholen (OLG Celle - NZM 2005, 260; OLG Hamm - NJW-RR 2010, 1524; Palandt/Bassenge a.a.O. § 12 WEG Rn. 7; Commichau, in: MünchKomm-BGB, a.a.O. § 12 WEG Rn. 19; Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, 19. Aufl., § 12 Rn. 26; a.A. für den Fall, dass die Person des zustimmungsberechtigten Verwalters gewechselt hat, OLG Düsseldorf - DNotZ 2011, 625; OLG München - 34 Wx 135/11; Commichau, in: MünchKomm-BGB, a.a.O. § 12 WEG Rn. 14).
  • KG, 28.02.2012 - 1 W 41/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Endgültiges Wirksamwerden der

    Auch eine Veränderung der Rechtstellung des Zustimmenden nach erteilter Zustimmung, aber vor Vollzug der Veräußerung im Grundbuch ist bedeutungslos (Anschluss OLG Düsseldorf, 11. Mai 2011, 3 Wx 70/11, MittBayNot 2011, 484 und OLG München, 27. Juni 2011, 34 Wx 135/11, MittBayNot 2011, 486; entgegen OLG Celle, 19. Januar 2005, 4 W 14/05, NZM 2005, 260; OLG Frankfurt, 13. Dezember 2011, 20 W 321/11, juris; OLG Hamburg, 15. März 2011, 13 W 15/11; OLG Hamm, 12. Mai 2010, 15 W 139/10, NJW-RR 2010, 1524).(Rn.10).

    Vielmehr sprechen die besseren Gründe dafür, dass es allein auf den Zeitpunkt ankommt, zu welchem die Zustimmung bezüglich des schuldrechtlichen Vertrages durch Zugang der Zustimmungserklärung bei dem Notar oder den Vertragsparteien wirksam wird, so dass das Entfallen der Zustimmungsberechtigung nach diesem Zeitpunkt auch für das Grundbuchverfahren unschädlich ist (so OLG Düsseldorf, DNotZ 2011, 625 mit zustimmender Anmerkung von Hügel S.628 ff.; OLG München MittBayNot 2011, 486; Demharter, GBO,28.Aufl., Rdn.38, Anhang zu § 3; Bauer/von Oefele/Kössinger, GBO, 2. Aufl., § 19 Rn. 199, 202; Bärmann/Klein, WEG, 11. Aufl., § 12 Rn. 33 jeweils m. w. N.; Kössinger, MittBayNot 2011, 487 ff.; Kreuzer, DNotZ 2012, 11; vgl .

  • OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 20 W 406/11

    WEG-Recht: Fortfall der Zustimmungsberechtigung des Verwalters zur Veräußerung

    Im Unterschied hierzu wird nunmehr in Rechtsprechung und Literatur vermehrt auch die Auffassung vertreten, es komme allein auf den Zeitpunkt an, zu welchem die Zustimmung bezüglich des schuldrechtlichen Vertrages durch Zugang der Zustimmungserklärung bei dem Notar oder den Vertragsparteien wirksam werde, so dass das Entfallen der Zustimmungsberechtigung nach diesem Zeitpunkt auch für das Grundbuchverfahren unschädlich sei (OLG Düsseldorf WuM 2011, 380 = Wohnungseigentümer 2011, 72 = DNotZ 2011, 625; OLG München MittBayNot 2011, 486; Bauer/von Oefele/Kössinger, GBO, 2. Aufl., § 19 Rn. 199/202; Niedenführ/Kümmel, WEG, 9. Aufl., § 12 Rn. 38; Bärmann/Klein, WEG, 11. Aufl., § 12 Rn. 32/33 jeweils m. w. N.; vgl. zum Meinungsstand insgesamt auch: Böttcher, Rpfleger 2011, 573, 583/584; Gutachten in DNotI-Report 2010, 209; Kössinger, MittBayNot 2011, 487 ff.).

    Es mag sein, dass die Parallele zu Regelungen im Erbbaurecht nicht zwingend ist (OLG München MittBayNot 2011, 486, und Schmidt ZfIR 2010, 531), eine Gleichbehandlung der Fälle liegt aber immerhin nahe (vgl. dazu Kössinger MittBayNot 2011, 487).

  • OLG Nürnberg, 25.10.2012 - 15 W 1894/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer Verwalterzustimmung zum

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 11.05.2011, Az. 3 Wx 70/11, DNotZ 2011, 625), das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 27.06.2011, Az. 34 Wx 135/11, MittBayNot 2011, 486) und das Kammergericht (Beschluss vom 28.02.2012, Az. 1 W 41/12, NJW-RR 2012, 1158) sowie der inzwischen überwiegende Teil des Schrifttums (Demharter, GBO, 28. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 38; im Ergebnis ebenso Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. Rn. 2904, 2904 a; zahlreiche weitere Nachweise aus dem Schrifttum enthalten die vorgenannten Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Oberlandesgerichts München) - die im Vordringen befindliche neuere Ansicht - sind der Auffassung, dass eine wirksam erteilte Zustimmung auch dann noch fortbesteht, wenn derjenige, der die Zustimmung nach § 12 WEG erteilt hat, zum Zeitpunkt der Stellung des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt nicht mehr zustimmungsbefugt ist.

    Das Oberlandesgericht München (MittBayNot 2011, 486) weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass es im Ergebnis dogmatisch wie praktisch unbefriedigend ist, wenn unter Zugrundelegung des Zustimmungsvorbehaltes als bloßer Verfügungsbeschränkung bei einem Wegfall der Zustimmungsbefugnis der auf die Veräußerung gerichtete Vertrag zwar wirksam bleibt, unter Umständen aber nicht mehr erfüllt werden kann; jedenfalls bedarf es dann mehrerer Zustimmungserklärungen.

  • OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 371/16

    Widerruflichkeit der Zustimmungserklärung der Hausverwaltung zur Veräußerung des

  • OLG Frankfurt, 29.05.2012 - 20 W 158/12

    WEG: Wirksamkeit der Zustimmung nach § 12 I und III WEG

  • OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 137/15

    Kostenfolgen bei Aufhebung vereinbarter Veräußerungsbeschränkung -

  • AG Viechtach, 16.01.2017 - 12 C 36/16

    Unwiderruflichkeit einer Verwalterzustimmung

  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 312/11

    Wirksamkeitszeitpunkt für die Verwalterzustimmung gem. § 12 WEG

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