Rechtsprechung
OLG München, 28.08.2013 - 34 Wx 223/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133, 167, 181; GBO § 18 Abs. 1, § 20
Verbot der Doppelvertretung bei "Stadt" erteilter Grundstücksvollmacht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Bevollmächtigung eines städtischen Bediensteten zur Vornahme von Grundstücksgeschäften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bevollmächtigung eines städtischen Bediensteten zur Vornahme von Grundstücksgeschäften
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt, 14.05.2013 - Etting Blatt 1547
- OLG München, 28.08.2013 - 34 Wx 223/13
Papierfundstellen
- FGPrax 2013, 257
- MittBayNot 2014, 234
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 13.02.1986 - BReg. 2 Z 52/85
Umfang des Selbstkontrahierungsverbots bei Doppelvertretung
Auszug aus OLG München, 28.08.2013 - 34 Wx 223/13
Vom Verbot der Doppelvertretung ist eine Ausnahme nicht schon deshalb zu machen, weil der Vertreter für eine der beiden Seiten ohne Vertretungsmacht handelt und diese deshalb ohne deren Genehmigung nicht binden kann (Anschluss an BayObLG vom 13.2.1986, 2 Z 52/85 = Rpfleger 1988, 61).Hierbei ist § 181 BGB nicht schon begrifflich oder aber im Weg teleologischer Reduktion unanwendbar, weil in Fällen einseitig vollmachtloser Mehrvertretung der Regelungszweck nicht berührt sei (…so aber Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. Einl I Rn. 277;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3559a; Lichtenberger MittBayNot 1999, 470/471; Fertl Rpfleger 1988, 61).
Vielmehr findet die Bestimmung auch in Fällen der Mehrvertretung bei einseitig vollmachtlosem Handeln Anwendung (OLG Düsseldorf MittBayNot 1999, 470; BayObLG Rpfleger 1988, 61 = MittRhNotK 1987, 127 mit Anm. Kanzleiter;… Demharter § 19 Rn. 90).
- OLG Düsseldorf, 30.11.1998 - 3 Wx 427/98
Selbstkonrtrahierung eines Bevollmächtigten einer juristischen Person
Auszug aus OLG München, 28.08.2013 - 34 Wx 223/13
Hierbei ist § 181 BGB nicht schon begrifflich oder aber im Weg teleologischer Reduktion unanwendbar, weil in Fällen einseitig vollmachtloser Mehrvertretung der Regelungszweck nicht berührt sei (…so aber Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. Einl I Rn. 277;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3559a; Lichtenberger MittBayNot 1999, 470/471; Fertl Rpfleger 1988, 61).Vielmehr findet die Bestimmung auch in Fällen der Mehrvertretung bei einseitig vollmachtlosem Handeln Anwendung (OLG Düsseldorf MittBayNot 1999, 470; BayObLG Rpfleger 1988, 61 = MittRhNotK 1987, 127 mit Anm. Kanzleiter;… Demharter § 19 Rn. 90).
- BayObLG, 26.02.1993 - 2Z BR 6/93
Erklärung der Auflassung durch einen von beiden Vertragsparteien Bevollmächtigten
Auszug aus OLG München, 28.08.2013 - 34 Wx 223/13
Erklärt deshalb die Auflassung eines Grundstücks ein sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber bestellter Vertreter, so hat das Grundbuchamt selbständig die Wirksamkeit der Vollmacht und den Umfang der Vertretungsmacht im Hinblick auf § 181 BGB zu prüfen (BayObLG Rpfleger 1993, 441;… Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. Einl I Rn. 268). - BGH, 05.05.1960 - III ZR 83/59
mehrstufige Untervollmacht - § 164 BGB, Haftung des Unterbevollmächtigten bei …
Auszug aus OLG München, 28.08.2013 - 34 Wx 223/13
Vielmehr hätte hierfür die Stadt I. als Hauptbevollmächtigte eine gesonderte Vollmacht an ihren Bediensteten erteilen müssen, wofür zwei Formen denkbar sind, nämlich die Bestellung des Unterbevollmächtigten als eigenen Vertreter (der Stadt I.) oder dessen Bestellung unmittelbar als Vertreter der Vollmachtgeber (siehe BGHZ 32, 250/253). - OLG Hamm, 12.02.2013 - 15 W 52/13
Auslegung einer Vollmacht im Grundbuchverfahren hinsichtlich der Befugnis zur …
Auszug aus OLG München, 28.08.2013 - 34 Wx 223/13
Wenn es hieran fehlt, kann sich die Befugnis aus den Umständen ergeben, wobei maßgebend hierfür das Interesse des Vertretenen oder ein sich aus der Sachlage ergebendes Bedürfnis ist (BGH WM 1959, 377; siehe jüngst OLG Hamm BeckRS 2013, 06343).
- BGH, 01.10.2015 - V ZB 181/14
Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche: Doppelvertretung …
aa) Nach einer verbreiteten Ansicht, der sich das Beschwerdegericht schon früher angeschlossen hat (OLG München, MittBayNot 2014, 234, 235), bestehen allerdings zwischen der von dem Senat bereits entschiedenen ersten und der vorliegenden Fallkonstellation zwei entscheidende Unterschiede: Zum einen gehe es hier nicht um die Nachholung der den Anforderungen des § 28 GBO entsprechenden Bezeichnung des Grundstücks und den Nachweis der Identität der aufgelassenen und der verkauften Teilfläche, sondern um den Nachweis der Vollmacht. - OLG München, 09.09.2014 - 34 Wx 309/14
Kaufvertrag über eine erst noch zu vermessende Teilfläche: Mehrfachvertretung im …
Ist im Kaufvertrag über eine erst noch zu vermessende Teilfläche die Auflassung noch nicht erklärt, bedarf die spätere Messungsanerkennung mit Auflassung des neu gebildeten Grundstücks bei Doppelvertretung der Genehmigung durch den Vollmachtgeber, wenn nicht dem Vertreter Befreiung nach § 181 BGB erteilt ist (Abgrenzung zu BGH vom 16.2.2012, V ZB 204/12, bei juris; Bestätigung zu Senat vom 28.8.2013, 34 Wx 223/13, bei juris Rn. 16, …und vom 19.9.2013, 34 Wx 156/13, bei juris Rn. 19).Die Gegenansicht (vgl. Senat vom 28.8.2013, 34 Wx 223/13 = FGPrax 2013, 257) sei nicht überzeugend und ignoriere ohne Not eine jahrzehntelang bewährte und beanstandungsfreie Notar- und Grundbuchpraxis in Bayern.
Auflassung und Messungsanerkennung stellen nicht nur ein Erfüllungsgeschäft (§ 181 letzter Halbs. BGB) dar (vgl. z.B. Schneeweiß MittBayNot 2001, 341/343; Fröhler BWNotZ 2006, 97/98; wohl auch Grziwotz MittBayNot 2014, 235/236; Beschlüsse des Senats vom 28.8.2013, 34 Wx 223/13, bei juris Rn. 16, …und vom 19.9.2013, 34 Wx 156/13, bei juris Rn. 19).
- OLG München, 19.09.2013 - 34 Wx 156/13
Grundbuchverfahrensrecht: Befugnis zur Unterbevollmächtigung eines staatlichen …
Zum Umfang einer Vollmacht, die einem Bediensteten "bei Grundstücksgeschäften, notariellen Beurkundungen und dergleichen" in einem bestimmten Amtsbereich erteilt ist (Ergänzung zu Senat vom 28.8.2013, 34 Wx 223/13).Ergänzend verweist der Senat auf seinen zu einer vergleichbaren Konstellation ergangenen Beschluss vom 28.8.2013 (34 Wx 223/13; dort unter II.1. a).