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   OLG Hamm, 28.01.2015 - I-15 W 503/14   

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https://dejure.org/2015,2725
OLG Hamm, 28.01.2015 - I-15 W 503/14 (https://dejure.org/2015,2725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.01.2015 - I-15 W 503/14 (https://dejure.org/2015,2725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - I-15 W 503/14 (https://dejure.org/2015,2725)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ein Erbverzicht mit Folgen

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Kind verzichtet auf Erbteil - Die durch ein gemeinschaftliches Testament gebundene Mutter kann diesen Erbteil nicht neu verteilen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Erbverzicht mit Folgen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erbverzicht schließt auch die eigenen Kinder ein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verzichtserklärung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Erbverzicht wirkt grundsätzlich auch zulasten von Abkömmlingen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbverzicht mit Folgen

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Erbverzicht

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Erbverzicht: Erbrecht nach Stämmen gilt grundsätzlich auch beim Verzicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erbverzicht mit Folgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erbverzicht der Eltern erstreckt sich auch auf deren Kinder - Überlebender Ehegatte kann bei gemeinschaftlichem Testament nicht anderweitig über Erbteil des Verzichtenden verfügen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bindungswirkung bei Zuwendungsverzicht

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Erbverzicht mit Folgen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Erstreckung der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments auf angewachsenen Erbteil

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 14 VI 60/14
  • OLG Hamm, 28.01.2015 - I-15 W 503/14

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 128
  • MittBayNot 2015, 413
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 134/02

    Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel - Verwirkungsklausel - im

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2015 - 15 W 503/14
    Für den Fall, dass - wie auch hier - ein Ehegattentestament eine Pflichtteilsstrafklausel enthält und einer von mehreren Abkömmlingen durch ein Pflichtteilsverlangen die auflösende Bedingung seiner Schlusserbeinsetzung herbeiführt, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die auf diese Weise begründete Anwachsungswirkung bei den Erbanteilen der übrigen Abkömmlinge an der Bindungswirkung für den überlebende Ehegatten teilnimmt (BayObLG FGPrax 2004, 82, 84; Senat FGPrax 2011, 169, 170).
  • OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11

    Anforderungen an den Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2015 - 15 W 503/14
    Für den Fall, dass - wie auch hier - ein Ehegattentestament eine Pflichtteilsstrafklausel enthält und einer von mehreren Abkömmlingen durch ein Pflichtteilsverlangen die auflösende Bedingung seiner Schlusserbeinsetzung herbeiführt, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die auf diese Weise begründete Anwachsungswirkung bei den Erbanteilen der übrigen Abkömmlinge an der Bindungswirkung für den überlebende Ehegatten teilnimmt (BayObLG FGPrax 2004, 82, 84; Senat FGPrax 2011, 169, 170).
  • OLG Schleswig, 15.04.2014 - 3 Wx 93/13

    Auslegung eines vertraglichen Verzichts auf testamentarische Zuwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2015 - 15 W 503/14
    auch für den vorliegend zu beurteilenden Fall der Erbfolge nach der am 16.11.2013 verstorbenen Erblasserin (vgl. Staudinger-Schotten, BGB, Neubearbeitung 2010, § 2352 Rn.45 und Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2014, 1356).
  • OLG München, 05.11.2020 - 31 Wx 415/17

    Auslegung eines Erbvertrages zur Bindungswirkung bei fehlender Regelung zur

    bb) Dieser Ansatz lässt sich aber nicht ohne weiteres auf die sonstigen Fälle eines Wegfalls des ursprünglich Bedachten übertragen (so aber OLG Nürnberg DNotz 2018, 148 m abl Anm Braun für den Fall, dass einer von zwei in einem Ehegattentestament eingesetzten Schlusserben ohne Hinterlassung von Abkömmlingen wegfällt im Hinblick auf § 2270 Abs. 2 BGB; OLG Hamm MittBayNot 2015, 413 betreffend die Anwachsung infolge des Zuwendungsverzichts eines der Schlusserben im Hinblick auf § 2270 Abs. 2).
  • OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 1 W 642/17

    Erstreckung der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen bei einem Ehegattentestament

    b) Die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen umfasst auch die Wirkungen der Anwachsung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 15 W 503/14, juris Rn. 27 ff.; BeckOK-BGB/Litzenburger, Stand 1. November 2016, § 2270 Rn. 4 und § 2094 Rn. 6; jurisPK-BGB/Reymann, Stand 15. März 2017, § 2270 Rn. 57; Keller, ZEV 2002, 439 ff.).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23

    Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung bei Anwachsung

    Ausgehend von der herrschenden Meinung, der sich der Senat anschließt, wird der durch Anwachsung vergrößerte Erbteil jedenfalls dann von der Wechselbezüglichkeit erfasst, wenn diese nicht ausschließlich aufgrund des § 2094 BGB eintritt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.04.2017 - 1 W 642/17, juris Rn. 20-22; OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2015 - 15 W 503/14, juris Rn. 27, 30; Burandt/Rojahn/ Czubayko, 4. Aufl. 2022, BGB, § 2094, Rn. 8; BeckOGK/Gierl, Stand 01.12.2022, 3 2094 Rn. 43; Keim ZEV 2019, 683,684, Litzenburger, FD-ErbR 2020, 433980).
  • OLG Hamburg, 05.10.2018 - 2 W 104/16

    Auslegung der Formulierung "Verlangen des Pflichtteils" in einer

    Die Pflichtteilsstrafklausel ist ebenfalls von der wechselbezüglichen Bindungswirkung erfasst (vgl. dazu z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Januar 2015 - I-15 W 503/14 -, juris Rz. 30).
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