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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.02.1990 - 3 W 163/89   

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https://dejure.org/1990,5027
OLG Zweibrücken, 08.02.1990 - 3 W 163/89 (https://dejure.org/1990,5027)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.02.1990 - 3 W 163/89 (https://dejure.org/1990,5027)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 3 W 163/89 (https://dejure.org/1990,5027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltsänderung von Miteigentumsanteilen ; Umwandlung von Miteigentum in Wohnungseigentum ; Anforderungen des Grundbuchverkehrs an den Inhalt einer Grundbucherklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 782
  • DNotZ 1991, 605
  • MittBayNot 1990, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89

    Vereinigung; Zusammenlegung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechte;

    auch OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 3 W 163/89 Ä v. 8.2.90, in NJW-RR 1990 Heft 13 S. 782) zur Vereinigung eines in »gewöhnlichem« Miteigentum stehenden Grundstücks mit einem Wohnungseigentumsgrundstück.
  • OLG Frankfurt, 23.03.1993 - 20 W 14/92

    Begriff der Verwirrung

    Allerdings müssen die gewöhnlichen Miteigentumsanteile in Wohnungseigentums-/Teileigentumsanteile umgewandelt sein (vgl. dazu OLG Zweibrücken NJW-RR 1990, 782; OLG Oldenburg Rpfleger 1977, 22).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2005 - 20 W 304/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kompetenz der Eigentümerversammlung zur

    Sowohl die Vereinigung als auch die Bestandteilszuschreibung setzen jedoch voraus, dass die hinzuerworbene Fläche in Wohnungseigentum aufgeteilt und der für das Wohnungseigentumsgrundstück geltenden Gemeinschaftsordnung unterstellt wird, wobei allerdings umstritten ist, in welcher Form dies erfolgen muss (OLG Oldenburg Rpfleger 1977, 22; Senat Rpfleger 1993, 396; OLG Zweibrücken DNotZ 1991, 605 mit Anmerkung von Herrmann; Staudinger/Rapp: BGB, 12. Aufl., § 1 WEG Anm. 40; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdnr. 2810 und 2981).
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Rechtsprechung
   LG Augsburg, 23.02.1990 - 4 T 4662/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9424
LG Augsburg, 23.02.1990 - 4 T 4662/89 (https://dejure.org/1990,9424)
LG Augsburg, Entscheidung vom 23.02.1990 - 4 T 4662/89 (https://dejure.org/1990,9424)
LG Augsburg, Entscheidung vom 23. Februar 1990 - 4 T 4662/89 (https://dejure.org/1990,9424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1990, 175
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus LG Augsburg, 23.02.1990 - 4 T 4662/89
    14. BGB § 1376 Abs. 4 (Kein Ertragswertprivileg, wenn die Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebs nicht beabsichtigt ist) 1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein landwirtschaftlicher Betrieb nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16.10.1984 ( BVerfGE 67, 348 [= DNotZ 1985, 149]) beim Zugewinnausgleich mit dem Ertragswert anzusetzen ist.

    Unter Heranziehung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 16.10.1984 ( BVerfGE 67, 348 [= DNotZ 1985, 149 ]) entwickelten Grundsätze zur verfassungskonformen Anwendung des §,1376 Abs. 4 BGB ist es zu dem Ergebnis gelangt, eine Bewertung nach dem Ertragswertverfahren führe zu einer unzumutbaren, verfassungswidrigen Benachteiligung der Klägerin.

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus LG Augsburg, 23.02.1990 - 4 T 4662/89
    Die Möglichkeit, daß auf die Eigentümergemeinschaft höhere Kosten, beispielsweise infolge Instandhaltung und auch die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht zukommen, stellt nur eine wirtschaftliche Beeinträchtigung dar, auf die es im Grundbuchverfahren nicht ankommt (BGHZ 91, 343 [= MittBayNot 1984, 129 = DNotZ 1984, 695 ]).
  • BGH, 13.09.2000 - V ZB 14/00

    Löschung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    c) Eine dritte Meinung vertritt schließlich den Standpunkt, zu einer wirksamen Aufhebung eines eingetragenen Sondernutzungsrechts sei weder materiell-rechtlich - insoweit gelte § 875 BGB - noch grundbuchrechtlich eine Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer notwendig, es genüge vielmehr der einseitige Verzicht (LG Augsburg, MittBayNot 1990, 175 f; Streblow, MittRhNotK 1987, 141, 157; Röll, ZWE 2000, 343; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 10 WEG Rdn. 43).

    Von der Löschung nachteilig betroffen ist daher allein der bisher begünstigte Eigentümer, denn er kann dem Sonderrechtsnachfolger eines anderen Wohnungseigentümers seine Berechtigung nicht mehr gemäß § 10 Abs. 2 WEG entgegenhalten (Böttcher, BWNotZ 1996, 80, 92; Demharter, FGPrax 1996, 6, 7; Schneider, Rpfleger 1998, 53, 56; LG Augsburg, MittBayNot 1990, 175, 176).

  • BGH, 13.09.2000 - V ZB 14/00
    c) Eine dritte Meinung vertritt schließlich den Standpunkt, zu einer wirksamen Aufhebung eines eingetragenen Sondernutzungsrechts sei weder materiell-rechtlich - insoweit gelte § 875 BGB - noch grundbuchrechtlich eine Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer notwendig, es genüge vielmehr der einseitige Verzicht (LG Augsburg, MittBayNot 1990, 175 f; Streblow, MittRhNotK 1987, 141, 157; Röll, ZWE 2000, 343; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 10 WEG Rdn. 43).

    Von der Löschung nachteilig betroffen ist daher allein der bisher begünstigte Eigentümer, denn er kann dem Sonderrechtsnachfolger eines anderen Wohnungseigentümers seine Berechtigung nicht mehr gemäß § 10 Abs. 2 WEG entgegenhalten (Böttcher, BWNotZ 1996, 80, 92; Demharter, FGPrax 1996, 6, 7; Schneider, Rpfleger 1998, 53, 56; LG Augsburg, MittBayNot 1990, 175, 176).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.1995 - 3 Wx 201/95

    Löschung der Eintragung über ein Sondernutzungsrecht nach einseitiger

    Das auf einer Gebrauchsregelung durch Vereinbarung beruhende Sondernutzungsrecht eines Miteigentümers ist kein dingliches Recht, auf das § 875 BGB anzuwenden wäre (so im Erg. allerdings LG Augsburg MittBayNot 1990, 175f. und ihm folgend KEHE-Ertl, Grundbuchrecht 4. Aufl., Einl. E 85).
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