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   VG Freiburg, 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13   

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VG Freiburg, 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 (https://dejure.org/2013,41276)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 (https://dejure.org/2013,41276)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. November 2013 - NC 6 K 2390/13 (https://dejure.org/2013,41276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Rechtsschutzinteresse für einen auf hilfsweise Zulassung zu einem der niedrigeren Fachsemester gerichteten Hilfsantrag bei erfolgreicher Absolvierung des vorklinischen Studienabschnitts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildungswesen; Zulassungsbegrenzung; Hochschulzulassungsrecht - Zulassung zum 5. Fachsemester (erstes klinisches Semester); Hilfsweise Zulassung; Vorklinischer Studienabschnitt; Hilfsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulassung zum ersten klinischen Semester

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Freiburg, 06.02.2012 - NC 6 K 2436/08

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Dienstleistungsexport; Satzung; Zeitlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13
    Zu Recht hat die Beklagte dabei im Wege der sogenannten " Mitternachtszählung" nur die Zahl der ganztags, nämlich bis zur Zählung um Mitternacht, "tagesbelegten Betten" berücksichtigt (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 KapVO VII), hingegen die Betten unberücksichtigt gelassen, die im Wege der teilstationären Aufnahme bzw. der Aufnahme in einer bloßen Tagesklinik nur zu einem Teil des Tages tatsächlich belegt sind (siehe dazu VG Freiburg, U. v. 6.2.2012 - NC 6 K 2436/08 -, juris, Rdnrn. 39 ff.).

    Eine Schwundkorrektur gemäß §§ 14 Abs. 3 Nr. 3, 16 KapVO VII bezüglich der nach allem zutreffend ermittelten Zahl von 312, 6487 klinischen Studienplätzen (s.o.) kommt hier nicht in Betracht (siehe VG Freiburg, U. v. 6.2.2012 - NC 6 K 2436/08 -,juris, Rdnr. 48).

  • VG Sigmaringen, 31.03.2008 - NC 6 K 318/08

    Frage der Zulassung in den vorklinischen Studienabschnitt bei bestandenen Ersten

    Auszug aus VG Freiburg, 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13
    46 Für einen Studierenden, der - wie im vorliegenden Fall der Kläger/die Klägerin - bereits den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung absolviert hat, besteht nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (siehe etwa VG Freiburg, B. v. 26.1.2011 - NC 6 K 1545/10 - BAS. 5 zum WS 10/11) kein Rechtsschutzinteresse dahingehend, nochmals in ein niedrigeres Fachsemester eines Studienabschnitts eingestuft zu werden, dessen Wissensstoff er bereits kennt und dessen Scheine und Prüfungen er bereits absolviert hat (so auch VG Sigmaringen, B. v. 31.03.2008 - NC 6 K 318/08 -), zumal er damit einem anderen Studienbewerber, der diese vorklinische Ausbildung erstmals durchlaufen möchte, einen der extrem knappen und stark nachgefragten Studienplätze aus dem vorklinischen Studienabschnitt wegnehmen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1987 - NC 9 S 838/87

    Berechnung der Aufnahmekapazität der Universität Ulm für das Medizinstudium im

    Auszug aus VG Freiburg, 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13
    Sie hat von dieser Zahl zu Recht auch nicht die Zahl der mit Privatpatienten (Patienten mit Wahlleistung Arzt) tagesbelegten Betten abgezogen (siehe dazu VGH Bad.-Württ., B. v. 23.11.1987 - NC 9 S 838/87).
  • VG Karlsruhe, 02.06.2021 - NC 7 K 3769/20

    Zulassung zum 1. Klinischen Fachsemester des Studiengangs Medizin der Universität

    Denn es besteht kein Rechtsschutzinteresse für einen auf Zulassung zu einem niedrigeren (vorklinischen) Fachsemester gerichteten Hilfsantrag, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller - wie vorliegend - bereits den vorklinischen Studienabschnitt erfolgreich absolviert hat (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 29.11.2012 - NC 6 K 2390/13 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 31.03.2008 - NC 6 K 318/08 -, jeweils juris).

    Die von der Antragsgegnerin vorgenommene "entsprechende Erhöhung" der patientenbezogenen Aufnahmekapazität dürfte auch den Vorgaben des § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KapVO VII gerecht werden, da der Berechnungsmodus für die Erhöhung durch § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KapVO VII selbst nicht vorgegeben wird und die gewählte Berechnungsmethode geeignet ist, den Anteil der außeruniversitären Lehrkrankenhäuser in der Ausbildungswirklichkeit möglichst realistisch wiederzugeben (vgl. Beschluss der Kammer vom 13.07.2020 - NC 7 K 6329/19 -, a.a.O.; VG Freiburg, Urteil vom 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 -, juris).

    Im Verhältnis zur vorgeschriebenen Gesamtstundenzahl für den Unterricht am Krankenbett von 476 (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 11 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27.06.2002 - ÄApprO 2002 - [BGBl. I, S. 2405]) errechnet die Antragsgegnerin daraus einen Anteil von 3, 9 % an der patientenbezogenen Aufnahmekapazität aufgrund tagesbelegter Betten und der Zahl der poliklinischen Neuzugänge in Höhe von 325, 8504 und erhöht diese Zahl um 12, 7082 (zur Berechnung siehe VG Freiburg, Urteil vom 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 -, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 13.07.2020 - NC 7 K 6329/19

    Studienort Heidelberg; Zulassung zum 1. Klinischen Fachsemester Medizin;

    Die von der Antragsgegnerin vorgenommene "entsprechende Erhöhung" der patientenbezogenen Aufnahmekapazität dürfte auch den Vorgaben des § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KapVO VII gerecht werden, da der Berechnungsmodus für die Erhöhung durch § 17 Abs. 1 Nr. 3 KapVO VII selbst nicht vorgegeben wird und die gewählte Berechnungsmethode geeignet ist, den Anteil der außeruniversitären Lehrkrankenhäuser in der Ausbildungswirklichkeit möglichst realistisch wiederzugeben (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 -, juris).

    Im Verhältnis zur vorgeschriebenen Gesamtstundenzahl für den Unterricht am Krankenbett von 476 (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 11 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27.06.2002 - ÄApprO 2002 - [BGBl. I, S. 2405]) errechnet die Antragsgegnerin daraus einen Anteil von 3, 9 % an der patientenbezogenen Aufnahmekapazität aufgrund tagesbelegter Betten und der Zahl der poliklinischen Neuzugänge in Höhe von 328, 3422 und erhöht diese Zahl um 12, 8053 (zur Berechnung siehe VG Freiburg, Urteil vom 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 -, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 22.06.2021 - NC 7 K 3761/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zulassung zum Medizinstudium

    Denn es besteht kein Rechtsschutzinteresse für einen auf Zulassung zu einem niedrigeren (vorklinischen) Fachsemester gerichteten Hilfsantrag, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller - wie vorliegend - bereits den vorklinischen Studienabschnitt erfolgreich absolviert hat (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 29.11.2012 - NC 6 K 2390/13 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 31.03.2008 - NC 6 K 318/08 -, jeweils juris).

    Im Verhältnis zur vorgeschriebenen Gesamtstundenzahl für den Unterricht am Krankenbett von 476 (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 11 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27.06.2002 - ÄApprO 2002 - [BGBl. I, S. 2405]) errechnet die Antragsgegnerin daraus einen Anteil von 9, 0966 % an der patientenbezogenen Aufnahmekapazität aufgrund tagesbelegter Betten und der Zahl der poliklinischen Neuzugänge in Höhe von 185, 5350 und erhöht diese Zahl um 16, 8774 (zur Berechnung siehe VG Freiburg, Urteil vom 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 655/17

    Anspruch innerkapazitärer; Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer

    Dieser Grundsatz gilt aber uneingeschränkt nur für die Zulassung in einem niedrigeren Semester auf einen Vollstudienplatz (verneinend aber insoweit VG Freiburg, Urt. v. 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 -, juris Rn. 46; VG Sigmaringen, Beschl. v. 31.3.2008 - NC 6 K 318/08 -, juris Rn. 17, als die Zulassung in den vorklinischen Studienabschnitt bei bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung begehrt wird).
  • VG Magdeburg, 06.12.2023 - 7 B 227/23

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg

    Diejenigen, die den vorklinischen Studienabschnitt des Studiums der Humanmedizin erfolgreich mit Ablegen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen haben, haben im außerkapazitären Verfahren keinen Anspruch aus Art. 12 Abs. 1 GG auf Zulassung in einem niedrigeren Fachsemester, die lediglich dem Ziel dient, in der Folgezeit ins 5. Fachsemester aufzurücken und damit das für externe Bewerber zum 5. Fachsemester vorgesehene Bewerbungsverfahren zu umgehen (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 03.07.2020 - 9 C 22/20 -, juris; VG Freiburg, Urt. v. 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.07.2014 - 7 CE 14.10052

    Humanmedizin FAU Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester

    Ob für das Begehren überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis des bereits für den klinischen Studienabschnitt qualifizierten Antragstellers besteht (vgl. hierzu VG Düsseldorf, B.v. 12.12.2013 - 15 Nc 32/13 - juris Rn. 41 ff., VG Freiburg, B.v. 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 - juris Rn. 46), bedarf somit keiner Erörterung.
  • VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10011

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des

    Ob für das Begehren überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis des bereits für den klinischen Studienabschnitt qualifizierten Antragstellers besteht (vgl. hierzu VG Düsseldorf, B.v. 12.12.2013 - 15 Nc 32/13 - juris Rn. 41 ff., VG Freiburg, B.v. 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 - juris Rn. 46), bedarf somit keiner Erörterung.
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2019 - 2 NB 15/18

    Zulassung zum Modellstudiengang der Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule

    Aus diesem Grund ist die von der Antragsgegnerin angeführte Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte (vgl. u.a. VG Freiburg, Urt. v. 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 -, juris Rn. 46; VG Sigmaringen, Beschl. v. 31.3.2008 - NC 6 K 318/08 -, juris Rn. 17) in ihrem Fall schon gar nicht als einschlägig anzusehen.
  • VG Schleswig, 15.05.2017 - 9 C 18/17

    Hochschulzulassung; 1. klinisches Fachsemester; Ermittlungen der Bettenkapazität

    Derjenige, der den vorklinischen Studienabschnitt des Studiums der Humanmedizin erfolgreich mit Ablegen des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen hat, hat im außerkapazitären Verfahren keinen Anspruch aus Art. 12 Abs. 1 GG auf formale Zulassung in einem niedrigeren Fachsemester, die lediglich dem Ziel dient, in der Folgezeit ins 5. Fachsemester aufzurücken und damit das für externe Bewerber zum 5. Fachsemester vorgesehene Bewerbungsverfahren zu umgehen (st. Rspr. der Kammer, vgl. z.B. B. v. 30.04.2009 - 9 C 24/09 u. a. - OVG Schleswig, B. v. 19.12.2011 - 3 NB 19/07 - OVG Münster, B. v. 12.02.2008 - 13 C 57/08 -, VG Freiburg, U. v. 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 -, juris).
  • VG Freiburg, 01.12.2016 - NC 6 K 4073/16

    Hochschulrecht: Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum ersten Semester des

    Denn würde man diesen auf diesem Platz zulassen, würde man dem Beurlaubten den Platz nehmen, auf den nach Ende seiner Beurlaubung zurückzukehren er einen Rechtsanspruch hat (vgl. zur Überprüfung von Belegungslisten VG Freiburg, U. v. 27.11.2014 - NC 6 K 2436/14 -, juris, Rn. 158 ff. und - zur kapazitätswirksamen Zulassung - Rn. 171 ff. ; zur wirksamen Zulassung auch beurlaubter Studierender VG Freiburg, U. v. 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 -, Rn. 42).
  • VG Karlsruhe, 14.09.2020 - NC 7 K 6330/19

    Lehrverpflichtung des bei einer Privatklinik angestellten ärztlichen Personals;

  • VG Schleswig, 16.05.2019 - 9 C 17/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christians-Albrechts-Universität

  • VG Magdeburg, 09.01.2023 - 7 B 204/22

    Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie hinsichtlich der Zahl der tagesbelegten

  • VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 22/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. klinisches

  • VG Schleswig, 27.07.2022 - 9 C 2/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen vorläufiger Zulassung zum 5.

  • VG Schleswig, 29.05.2019 - 9 C 19/19

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1.

  • VG Schleswig, 22.07.2022 - 9 C 1/22

    Zulassung zum 5. Fachsemester im Studium der Humanmedizin an der Universität

  • VG Freiburg, 10.12.2020 - NC 9 K 3834/20
  • VG Schleswig, 25.05.2021 - 9 C 3/21

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 5. Fachsemester

  • VG Magdeburg, 04.12.2020 - 7 B 423/20

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 28/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. kllinisches

  • VG Freiburg, 01.12.2016 - 6 K 4073/16
  • VG Schleswig, 25.05.2021 - 9 C 2/21

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 5. Fachsemester, Sommersemester 2021

  • VG Freiburg, 02.05.2016 - NC 6 K 996/16

    Zulassung zum Zweiten Fachsemester; Universität Freiburg; Studiengang

  • VG Freiburg, 03.11.2015 - NC 6 K 2262/15

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester;

  • VG Aachen, 19.01.2021 - 10 L 746/20

    Modellstudiengang; Humanmedizin; Ortswechsel; Rechtsschutzbedürfnis;

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