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   OVG Sachsen, 18.06.2001 - NC 2 C 32/00   

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OVG Sachsen, 18.06.2001 - NC 2 C 32/00 (https://dejure.org/2001,9758)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.06.2001 - NC 2 C 32/00 (https://dejure.org/2001,9758)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Juni 2001 - NC 2 C 32/00 (https://dejure.org/2001,9758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    KapVO § 9; DAVOHS § 7, § 8; SächsPersG § 46 Abs. 3; SächsZZVO 1998/1999 § 2 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2001 - NC 2 C 32/00
    Dieses Prinzip besagt, dass bei der Ermittlung des Lehrangebots nicht von der tatsächlichen Zahl der Lehrpersonen und ihren jeweiligen individuellen Lehrverpflichtungen auszugehen ist, sondern von der Zahl der der Lehreinheit zugewiesenen Stellen und den auf diese Stellen entfallenden Regellehrverpflichtungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.4.1990 - 7 C 51.87 -, DVBl. 1990, 940 [941]).

    Die nachteiligen Folgen einer Stellenvakanz sind deshalb nicht den Studienbewerbern, sondern der Hochschule aufzubürden, weil diese - jedenfalls im allgemeinen - solche Folgen durch die zügige Neubesetzung freiwerdender Stellen vermeiden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.4.1990, aaO).

  • OVG Sachsen, 26.07.1999 - NC 2 S 44/99
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2001 - NC 2 C 32/00
    3. Die im Studiengang Tiermedizin vorzunehmende Verminderung der Zahl der Stellen der wissenschaftlichen Einrichtungen, die Dienstleistungen für die unmittelbare Krankenversorgung und für diagnostische Untersuchungen einschließlich der Untersuchungen für das öffentliche Gesundheitswesen zu erbringen haben, um 30 vom Hundert (§ 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KapVO) ist mit höherrangigem Recht vereinbar (Bestätigung des Beschlusses vom 26.7.1999 - NC 2 S 44/99 -, SächsVBl. 2000, 158).

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Antragsgegner die Gründe für diese Kapazitätsminderung nicht hinreichend dargelegt hat (vgl. insoweit auch den Beschl. des Senats vom 26.7.1999 - NC 2 S 44/99 -, SächsVBl. 2000, 158 [160] zur fehlenden Berücksichtigungsfähigkeit des Abbaus um 2 Professorenstellen und eine Hochschuldozentenstelle).

  • BVerwG, 10.05.1984 - 6 P 33.83

    Freistellung - Ablehnung - Personalratsmitglieder - Dienststellenleiter -

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2001 - NC 2 C 32/00
    Der Dienstherr darf hiervon nur im Falle des Vorliegens unabweisbarer Gründe abweichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.5.1984 - 6 P 33.83 -, PersR 1986, 15).
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2001 - NC 2 C 32/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 22.10.1991 - 1 BvR 393, 610/85 -, BVerfGE 85, 36) hat der Verordnunggeber bei der erforderlichen Abwägung und Konkretisierung der widerstreitenden Grundrechtspositionen, also des Zugangsrechts der Hochschulbewerber, der Forschungs- und Lehrfreiheit der Hochschullehrer (Art. 5 Abs. 3 GG) sowie den Ausbildungsbedürfnissen der bereits zugelassenen Studenten, einen nicht unerheblichen Gestaltungsfreiraum.
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2001 - NC 2 C 32/00
    Aufgrund des mit dem Kapazitätsrecht gleichrangigen Personalvertretungsrechts, das ebenso wie das Kapazitätserschöpfungsgebot verfassungsrechtlich verankert ist (Art. 26 SächsVerf; vgl. hierzu SächsVerfGH, Urt. v. 15.12.2000 - Vf. 51-II-99 -), kann die der Lehreinheit zugewiesene Stelle nicht zur Erbringung von Lehrleistungen und damit zur Schaffung von Aufnahmekapazitäten genutzt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02

    Kapazitätseinbußen: befristete Stellen - Lehrdeputatsermäßigung; Schwundkorrektur

    Es ist daran zu erinnern, dass die Antragsgegnerin zur Auffüllung auch frei werdender Teilstudienplätze nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ZZVO 2001/2002 verpflichtet ist, wobei sich die Auffüllgrenze (§ 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZZVO 2001/2002) unter Einschluss der vom Senat feststellten zusätzlichen Teilstudienplätze errechnet (ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 18.06.2001 - NC 2 C 32/00 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 2 NB 145/13

    Bestimmung der Berechnungsmethode für die Berechnung der Zulassungszahl für

    Er legt im Eilverfahren - ausgehend davon, dass es, wie oben erörtert, keine verbindliche Vorgabe eines gegenteiligen Rechenmodells in der Kapazitätsverordnung oder im Staatsvertrag gibt - lediglich das vom Verordnungsgeber abstrakt vorgegebene Berechnungsmodell zugrunde und ermittelt anhand der als zutreffend erkannten Berechnungsgrößen die für die höheren Semester zur Verfügung stehende Kapazität (vergl. zum Ganzen auch Sächs. OVG, Beschl. v. 18.6.2001 - NC 2 C 32/00 -, juris Rdnr. 38 u. v. 3.8.2010 - NC 2 B 441/08 -, juris Rdnr. 9, das jedenfalls im Ergebnis - Beibehaltung der Berechnungsmodalität bei Zugrundelegung zutreffender Zulassungszahlen - vergleichbar vorgeht).

    Die Frage, ob im Hauptsacheverfahren dem Geltungsanspruch der Norm Rechnung zu tragen ist, indem sie im Willen des Verordnungsgebers so ausgelegt wird, dass die Zulassungszahl in höheren Semestern unter Einstellung der kapazitätsausschöpfenden und zutreffenden Zulassungszahl der Eingangssemester ermittelt werden soll (in diesem Sinne wohl Sächs. OVG, Beschl. v. 18.6.2001 - NC 2 C 32/00 -, juris Rdnr. 38), hatte der Senat bislang nicht zu entscheiden.

  • OVG Sachsen, 31.08.2009 - NC 2 B 407/08

    Tiermedizin Leipzig; Wintersemester 2008/2009; Stellenplan;

    Der Senat hat im Beschluss vom 18.6.2001 - NC 2 C 32/00 - (juris) sowie zuletzt im Beschluss vom 25.6.2007 - NC 2 C 1/07 - ausgeführt:.

    Der Senat hat im Beschluss vom 18.6.2001 - NC 2 C 32/00 - ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 37/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

    Es ist daran zu erinnern, dass die Antragsgegnerin zur Auffüllung auch frei werdender Teilstudienplätze nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ZZVO 2001/2002 verpflichtet ist, wobei sich die Auffüllgrenze (§ 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZZVO 2001/2002) unter Einschluss der vom Senat feststellten zusätzlichen Teilstudienplätze errechnet (ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 18.06.2001 - NC 2 C 32/00 -).
  • OVG Sachsen, 03.07.2002 - 2 C 2/02

    Berücksichtigung beurlaubter Studenten bei der Schwundberechnung; Änderung der

    Bei der Schwundberechnung sind beurlaubte Studenten dann nicht zu berücksichtigen, wenn der Schwundberechnung Belegungslisten zu Grunde liegen, in denen die beurlaubten Studenten für die Dauer ihrer Beurlaubung jeweils in dem Semester, in dem sie zuletzt studiert haben, weitergeführt werden und eine Einstufung in das nächsthöhere Semester erst mit Ende der Beurlaubung vorgenommen wird (Änderung der bisherigen Respr., vgl. Beschl. des Senats vom 18.6.2001 - NC 2 C 32/00 -).

    Angesichts der überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach bei der Schwundberechnung beurlaubte Studenten zu berücksichtigen sind (Beschl. v. 18.6.2001 - NC 2 C 32/00), dann nicht mehr fest, wenn der Schwundberechnung wie vorliegend Belegungslisten zu Grunde liegen, in denen die beurlaubten Studenten für die Dauer ihrer Beurlaubung jeweils in dem Semester, in dem sie zuletzt studiert haben, weitergeführt werden und eine Einstufung in das nächsthöhere Semester erst mit Ende der Beurlaubung vorgenommen wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 31/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

    Es ist daran zu erinnern, dass die Antragsgegnerin zur Auffüllung auch frei werdender Teilstudienplätze nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ZZVO 2001/2002 verpflichtet ist, wobei sich die Auffüllgrenze (§ 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZZVO 2001/2002) unter Einschluss der vom Senat feststellten zusätzlichen Teilstudienplätze errechnet (ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 18.06.2001 - NC 2 C 32/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

    Es ist daran zu erinnern, dass die Antragsgegnerin zur Auffüllung auch frei werdender Teilstudienplätze nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ZZVO 2001/2002 verpflichtet ist, wobei sich die Auffüllgrenze (§ 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZZVO 2001/2002) unter Einschluss der vom Senat feststellten zusätzlichen Teilstudienplätze errechnet (ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 18.06.2001 - NC 2 C 32/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 33/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

    Es ist daran zu erinnern, dass die Antragsgegnerin zur Auffüllung auch frei werdender Teilstudienplätze nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ZZVO 2001/2002 verpflichtet ist, wobei sich die Auffüllgrenze (§ 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZZVO 2001/2002) unter Einschluss der vom Senat feststellten zusätzlichen Teilstudienplätze errechnet (ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 18.06.2001 - NC 2 C 32/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 35/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

    Es ist daran zu erinnern, dass die Antragsgegnerin zur Auffüllung auch frei werdender Teilstudienplätze nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ZZVO 2001/2002 verpflichtet ist, wobei sich die Auffüllgrenze (§ 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZZVO 2001/2002) unter Einschluss der vom Senat feststellten zusätzlichen Teilstudienplätze errechnet (ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 18.06.2001 - NC 2 C 32/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 32/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

    Es ist daran zu erinnern, dass die Antragsgegnerin zur Auffüllung auch frei werdender Teilstudienplätze nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ZZVO 2001/2002 verpflichtet ist, wobei sich die Auffüllgrenze (§ 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZZVO 2001/2002) unter Einschluss der vom Senat feststellten zusätzlichen Teilstudienplätze errechnet (ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 18.06.2001 - NC 2 C 32/00 -).
  • OVG Sachsen, 03.07.2002 - NC 2 C 2/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2002 - NC 2 C 2/02
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 34/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

  • OVG Sachsen, 09.09.2009 - NC 2 B 129/09

    Medizin Leipzig; Humanmedizin Leipzig; Wintersemester 2008/2009;

  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - NC 2 B 421/08

    Krankenversorgungsabzug; Schwundberechnung

  • OVG Sachsen, 17.12.2009 - NC 2 B 32/09

    Medizin Leipzig; Humanmedizin Leipzig; Drittmittelstellen

  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

  • OVG Sachsen, 14.10.2009 - NC 2 B 357/09

    Tiermedizin Leipzig; Sommersemester 2009; 4. Fachsemester

  • VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04

    Kapazitätsberechnung - Lehrverpflichtung eines Juniorprofessors

  • OVG Sachsen, 17.12.2009 - 2 B 32/09

    Medizin Leipzig; Humanmedizin Leipzig; Drittmittelstellen

  • OVG Sachsen, 02.08.2010 - NC 2 B 350/09

    Zahnmedizin Leipzig, Auffüllgrenze, Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn

  • OVG Sachsen, 03.08.2010 - NC 2 B 441/08

    Zahnmedizin Leipzig, Auffüllgrenze

  • VG Halle, 14.01.2010 - 3 B 101/09

    Vergabe von Studienplätzen außerhalb der Kapazität im 2. und 4. Fachsemester,

  • VG Sigmaringen, 03.11.2004 - NC 6 K 260/04

    Kapazitätsberechnung der Studierendenzahl im Studiengang Psychologie

  • VG Sigmaringen, 03.11.2004 - NC 6 K 532/04

    Pflicht zur Durchführung eines Losverfahrens und Nachrückverfahrens; Zulassung

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