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   VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04   

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https://dejure.org/2004,17926
VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04 (https://dejure.org/2004,17926)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02.11.2004 - NC 6 K 241/04 (https://dejure.org/2004,17926)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02. November 2004 - NC 6 K 241/04 (https://dejure.org/2004,17926)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kapazitätsberechnung - Lehrverpflichtung eines Juniorprofessors

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Durchführung eines Losverfahrens und Nachrückverfahrens; Zulassung zum Studium der Humanmedizin an einer Universität; Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität; Korrektur der Kapazitätsberechnung im Hinblick auf die Juniorprofessur

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Universitäten Ulm und Tübingen zur Aufnahme weiterer Studenten/innen in Numerus - Clausus - Fächern verpflichtet

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2004 - 2 NB 859/04

    (Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04
    Er muss sich nach drei Beschäftigungsjahren einer Evaluation stellen und bis dahin sein wissenschaftliches Profil schärfen (vgl. zu alledem OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.06.2004 - 2 NB 859/04 -, NJOZ 2004, 3095; Knopp / Gutheil, NJW 2002, 2828, 2829).

    Eine derart erfahrene Lehrperson wird aber auch in stärkerem Maße als ein wissenschaftlicher Assistent in der Lage sein, Lehrverpflichtungen zu übernehmen (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.06.2004 - 2 NB 859/04 -, a.a.O.).

    Die Kammer hält jedoch eine Lehrverpflichtung von zumindest sechs SWS - von Anbeginn der Beschäftigung an - für in jedem Falle angemessen (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.06.2004 - 2 NB 859/04 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2003 - NC 9 S 45/02

    Studienplatzvergabe außerhalb der festgesetzten Kapazität - Vergabe im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04
    So ist die Antragsgegnerin etwa bereits darauf hingewiesen worden, dass erhebliche Zweifel bestehen, ob die Bestellung eines dritten Studiendekans kapazitätsrechtliche Anerkennung finden kann, wenn dies zu einer weitergehenden Verminderung des Lehrangebots in einer kapazitätsbeschränkten Lehreinheit führt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2003 - NC 9 S 45/02 u.a. -).

    Ob der Umstand, dass die Fakultät offenkundig wieder drei Studiendekane bestellt hat, nicht nur im Bereich der Zahnmedizin (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2003 - NC 9 S 45/02 -), sondern auch im Bereich der Humanmedizin dazu führen muss, die volle Ausschöpfung der Freistellungsmöglichkeiten nach § 6 a Abs. 2 Satz 4 LVVO kapazitätsrechtlich in Frage zu stellen, bedarf hier keiner Entscheidung, nachdem die Deputatsermäßigung für den Prodekan keine Anerkennung findet und danach in der Summe keine übermäßig kapazitätsungünstige Freistellung festzustellen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02

    Kapazitätseinbußen: befristete Stellen - Lehrdeputatsermäßigung; Schwundkorrektur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04
    Gerade für den Bereich der Medizin ist wegen des hier bestehenden Studienbewerberüberhangs die vollständige Ausschöpfung der Kapazität zur Gewährleistung des erforderlichen Lehrangebots notwendig (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2002 - 9 S 24/02).

    Es fehlt an der nach § 6 a Abs. 5 LVVO in formeller Hinsicht erforderlichen Entscheidung des Rektorats vor Beginn des Berechnungszeitraums am 01.10.2004 (zu diesem Stichtag vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2002 - 9 S 24/02 - und § 5 KapVO VII).

  • OVG Sachsen, 18.06.2001 - NC 2 C 32/00
    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04
    Im Rahmen der (Ermessens-)Entscheidung über die Ermäßigung der jeweiligen Lehrverpflichtung hat die Antragsgegnerin die Belange der Studienbewerber nach vollständiger Ermittlung des Sachverhalts angemessen zu berücksichtigen und die in Frage stehenden Belange nach dem ihnen zukommenden Gewicht abzuwägen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.02.2003 - NC 9 S 57/02 - SächsOVG, Beschluss vom 18.06.2001 - NC 2 C 32/00 -).
  • LG Köln, 27.10.2004 - 9 S 281/04
    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus §§ 63 Abs. 2, 53 Abs. 3, 52 Abs. 2 GKG (zum Auffangstreitwert vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.12.1982 - NC 9 S 962/81

    Hochschulzulassung; Zulassungsbegrenzung; Kapazitätsberechnung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04
    Da es sich bei dem Fach Biochemie um ein Wahlpflichtfach des Studiengangs Biologie (Diplom) handelt, ist als Studienanfängerzahl des fremden Studienganges (vgl. § 11 Abs. 2 KapVO VII), mit welcher der CAq zur Ermittlung des durch die Dienstleistung eingetretenen Deputatsverbrauchs zu vervielfachen ist (Aq : 2, vgl. dazu die Formel 2 unter I der Anlage 1 zur KapVO VII), die Zahl von Studenten des Studiengangs Biologie (Diplom) anzusetzen, die sich für das Wahlpflichtfach voraussichtlich entscheiden werden und nicht die in der ZZVO für den Studiengang insgesamt festgesetzte (höhere) Zulassungszahl (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.12.1982 - NC 9 S 962/81 -).
  • BVerwG, 20.07.1990 - 7 C 90.88

    Zweitsturium und Aufnahmekapazitäten - Ermittlung des für die Aufnahmekapazität

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04
    Der Staat darf aber im Falle eines Bewerberüberhangs wegen des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs eines jeden hochschulreifen Bewerbers auf Zulassung zum Studium seiner Wahl und des hieraus folgenden Gebots der erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten das in den Lehrpersonen verkörperte Ausbildungspotenzial nicht ungenutzt lassen; vielmehr muss er grundsätzlich auch diesen Personenkreis im gebotenen Umfang zur Lehre heranziehen, um so dem Verfassungsgebot des Art. 12 GG zu genügen und im Rahmen seiner organisatorischen und dienstrechtlichen Möglichkeiten für die Erfüllung des verfassungsmäßigen Zulassungsrechts der hochschulreifen Bewerber zu sorgen (BVerwG, Urteil vom 20.07.1990 - 7 C 90.88 -, NVwZ-RR 1991, 78).
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04
    In Ermangelung einer landesgesetzlichen Regelung zur Umsetzung der vom BVerfG (Urteil vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02 -, NJW 2004, 2803) für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärten und bislang nicht ersetzten rahmenrechtlichen Regelungen der §§ 42, 47 ff. HRG hat die Antragsgegnerin hierfür die Personalkategorie des wissenschaftlichen Assistenten herangezogen und den Juniorprofessoren kapazitätsrechtlich ein Lehrdeputat von 4 SWS zugeordnet, das nach Ablauf der ersten drei Beschäftigungsjahre auf 6 SWS ansteigen soll.
  • VG Sigmaringen, 03.11.2004 - NC 6 K 564/04
    (Beschlüsse vom 02.11.2004 und 09.11.2004 - u.a. Az.: NC 6 K 241/04 ; Beschlüsse vom 03.11.2004 - u.a. Az.: NC 6 K 564/04 und u.a. NC 6 K 532/04 Tübingen ).

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat mit Beschlüssen vom 02.11.2004 und 09.11.2004 - u.a. Az.: NC 6 K 241/04 - die Universität Ulm durch einstweilige Anordnung verpflichtet, 11 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin vorläufig zu vergeben und diese zwischen den Studienplatzbewerbern, die gerichtliche Eilrechtsschutzanträge gestellt haben, zu verlosen.

  • VG Osnabrück, 19.12.2008 - 1 C 20/08

    Anteilsquote; Bachelor; Bildung; Fachhochschule; Forschungsaufgabe; Genehmigung;

    Die erforderliche Genehmigung des Präsidiums kann auch nicht nachgeholt werden kann, mit der Folge, dass die von der Antragsgegnerin in ihre Berechnung eingestellten Lehrdeputatsreduzierungen von insgesamt 182 LVS im vorliegenden Verfahren keine Berücksichtigung finden (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 02.11.2004 - NC 6 K 241/04 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05

    Zulassung zum Studiengang der Humanmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

    Die Kammer hat der Antragsgegnerin in den Eilbeschlüssen des Vorjahres (Beschlüsse vom 02.11.2004 - NC 6 K 241/04 u.a. -) und in den dazugehörigen Hauptsacheentscheidungen (Urteile vom 17.03.2005 - NC 6 K 396/04 u.a. -) dargelegt, dass die vorgenommene funktionsbezogene Bestimmung der Lehrverpflichtungsermäßigung nicht genügt und eine individuelle Verteilung der Deputatsermäßigungen im Rahmen der Freistellungspauschale nach § 6 a Abs. 5 LVVO nicht zu ersetzen vermag.
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