Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002

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   VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02, NC 9 S 26/02, NC 9 S 31/02, NC 9 S 32/02, NC 9 S 33/02   

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VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02, NC 9 S 26/02, NC 9 S 31/02, NC 9 S 32/02, NC 9 S 33/02 (https://dejure.org/2002,686)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02, NC 9 S 26/02, NC 9 S 31/02, NC 9 S 32/02, NC 9 S 33/02 (https://dejure.org/2002,686)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - NC 9 S 24/02, NC 9 S 26/02, NC 9 S 31/02, NC 9 S 32/02, NC 9 S 33/02 (https://dejure.org/2002,686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kapazitätseinbußen: befristete Stellen - Lehrdeputatsermäßigung; Schwundkorrektur bei Vollstudienplätzen bzw Teilstudienplätzen; Zulassung nach einstweiliger Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung der Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters ; Stellendispositionsermessen der Verwaltung; Kapazitätsgünstigere Alternative; Rechtlicher Gesichtspunkt des Kapazitätserschöpfungsgebots; Anforderungen an rechtmäßige Abwägung; Umsetzung einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; KapVO VI § 5; ; KapVO VI § 14 Abs. 3; ; KapVO VI § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hochschulrecht - Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot; Kapazitätsabbau; Stellenneubesetzung; Nachwuchs, wissenschaftlicher; Personalstruktur; Deputatsermäßigung; Beauftragte; Schwund; Hamburger Modell; Teilstudienplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 994 (Ls.)
  • DÖV 2002, 533
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1999 - NC 9 S 113/98

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin: Kapazitätsberechnung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02
    Die Verwaltungsgerichte haben zu überprüfen, ob die Verwaltung eine solche Abwägung vorgenommen hat, ob sie dabei alle einschlägigen Belange auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts willkürfrei berücksichtigt hat und ob die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet wurden, die den erforderlichen Ausgleich der grundrechtlich geschützten Rechtssphären von Hochschulen, Lehrpersonen, Studenten und Studienbewerbern zum Nachteil der Letzteren verfehlt (BVerwG, Urt. vom 23.07.1987 - 7 C 10.86 -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 34 = NVwZ 1989, 360 = KMK-HSchR 1988, 342; Urt. vom 15.12.1989 - 7 C 15.88 -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 42 = NVwZ-RR 1990, 349; Senat, Urt. vom 16.12.1986 - NC 9 S 1542/86 -, NVwZ 1987, 716; Beschl. vom 23.02.1999 - NC 9 S 113/98 u.a. -, NVwZ-RR 2000, 23).

    Vollstudienplätze und Teilstudienplätze sind Studienplätze von unterschiedlicher Art; sie sind nicht austauschbar und müssen unterschiedlich behandelt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 23.02.1999 - NC 9 S 113/98 u.a. -, NVwZ-RR 2000, 23).

    Gleichwohl ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass einem Studienbewerber, der dieses Risiko einzugehen bereit ist, der - vorhandene - Teilstudienplatz nicht verwehrt werden darf (BVerfGE 59, 172; Senat, Beschluss vom 23.02.1999 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - NC 9 S 26/92

    Zur Ermittlung der Aufnahmekapazität und Festsetzung der Zulassungszahlen im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02
    Dies setzt jedoch - in formeller Hinsicht - eine Entscheidung des Wissenschaftsministeriums voraus, die grundsätzlich spätestens zum Beginn des Berechnungszeitraums - also zum 01.10.2001 - vorliegen muss (vgl. § 5 KapVO VI; Senat, Beschluss vom 14.12.1992 - NC 9 S 26/92 u.a. -).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02
    Gleichwohl ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass einem Studienbewerber, der dieses Risiko einzugehen bereit ist, der - vorhandene - Teilstudienplatz nicht verwehrt werden darf (BVerfGE 59, 172; Senat, Beschluss vom 23.02.1999 a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 26.07.1999 - NC 2 S 44/99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02
    Dabei müsste berücksichtigt werden, welchen zeitlichen Aufwand die Wahrnehmung des Amtes eines Beauftragten erfordert, wodurch dieser Aufwand verursacht wird (Drittmittelforschung?), welche Bediensteten zur Wahrnehmung der Aufgaben eines Beauftragten geeignet und bereit sind und zu Lasten welcher ihrer anderen Dienstpflichten - außer denen in der Lehre - die Wahrnehmung dieser Aufgaben ebenfalls gehen könnte (vgl. auch Sächs. OVG, Beschluss vom 26.07.1999 - NC 2 S 44/99 -).
  • BVerwG, 20.07.1990 - 7 C 90.88

    Zweitsturium und Aufnahmekapazitäten - Ermittlung des für die Aufnahmekapazität

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02
    Dann aber ist davon auszugehen, dass den beiden - befristet angestellten - Mitarbeitern die gleichen Dienstpflichten obliegen wie einem wissenschaftlicher Assistent, so dass auch für sie eine Lehrverpflichtung von 4 Lehrveranstaltungsstunden anzunehmen ist (§ 1 Ziff. 8 Abs. 2 i.V.m. Ziff. 6 Abs. 2); der dort eingeräumte Spielraum ("bis zu 4 Lehrveranstaltungsstunden") wird durch § 72 Abs. 1 Satz 2 UG für den Bereich der Medizin wieder beseitigt, weil nämlich wegen des hier bestehenden Studienbewerberüberhangs die Ausschöpfung der Lehrkapazität zur Gewährleistung des erforderlichen Lehrangebots notwendig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.07.1990 - 7 C 90/88 -, NVwZ-RR 1991, 78 = Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 49).
  • OVG Sachsen, 18.06.2001 - NC 2 C 32/00
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02
    Es ist daran zu erinnern, dass die Antragsgegnerin zur Auffüllung auch frei werdender Teilstudienplätze nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ZZVO 2001/2002 verpflichtet ist, wobei sich die Auffüllgrenze (§ 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZZVO 2001/2002) unter Einschluss der vom Senat feststellten zusätzlichen Teilstudienplätze errechnet (ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 18.06.2001 - NC 2 C 32/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - NC 9 S 36/95

    Kapazitätsermittlung: Lehrdeputatsermäßigung; Fachhochschulassistenten gehören

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02
    b) Der mithin gebotene Schwundausgleich für die Teilstudienplätze kann grundsätzlich nach dem sogenannten "Hamburger Modell" vorgenommen werden, dessen Anwendung das Wissenschaftsministerium den Hochschulen in Baden-Württemberg empfohlen hat (zu I - 635.33/94/SV; vgl. Senat, Beschluss vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 -).
  • VGH Hessen, 18.01.2001 - 8 GM 3131/00

    Vergabeverfahren, Nachrücken, Kapazitätserschöfpung, Hochschulzugang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02
    Die ZVS hatte bereits über die 16 festgesetzten hinaus einen zusätzlichen Teilstudienplatz vergeben (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 18.01.2001 - 8 GM 3131/00.SO.T -, ESVGH 51, 106 m.w.N.), so dass weitere 28 Teilstudienplätze zu besetzen sind.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89

    Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02
    Zwar hätte das Verwaltungsgericht die von ihm ermittelten zusätzlichen Studienplätze nicht selbst unter den Antragstellern verlosen dürfen, sondern hätte dies der Antragsgegnerin überlassen müssen (BVerwG, Urt. vom 15.12.1989 - 7 C 17.89 -, Buchholz 421.21 Nr. 43; Senat, Beschluss vom 10.12.2001 - NC 9 S 7/01 - m.w.N.; st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1986 - NC 9 S 1542/86

    Hochschulzulassung; kapazitätsmindernde Stellenveränderungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02
    Die Verwaltungsgerichte haben zu überprüfen, ob die Verwaltung eine solche Abwägung vorgenommen hat, ob sie dabei alle einschlägigen Belange auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts willkürfrei berücksichtigt hat und ob die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet wurden, die den erforderlichen Ausgleich der grundrechtlich geschützten Rechtssphären von Hochschulen, Lehrpersonen, Studenten und Studienbewerbern zum Nachteil der Letzteren verfehlt (BVerwG, Urt. vom 23.07.1987 - 7 C 10.86 -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 34 = NVwZ 1989, 360 = KMK-HSchR 1988, 342; Urt. vom 15.12.1989 - 7 C 15.88 -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 42 = NVwZ-RR 1990, 349; Senat, Urt. vom 16.12.1986 - NC 9 S 1542/86 -, NVwZ 1987, 716; Beschl. vom 23.02.1999 - NC 9 S 113/98 u.a. -, NVwZ-RR 2000, 23).
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat -

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 37/02

    Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen

  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Gerade für den Bereich der Medizin ist wegen des hier bestehenden Studienbewerberüberhangs die vollständige Ausschöpfung der Kapazität zur Gewährleistung des erforderlichen Lehrangebots notwendig (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2002 - 9 S 24/02).

    "Es fehlt an der nach § 6 a Abs. 5 LVVO in formeller Hinsicht erforderlichen Entscheidung des Rektorats vor Beginn des Berechnungszeitraums am 01.10.2004 (zu diesem Stichtag vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2002 - 9 S 24/02 - und § 5 KapVO VII).

    Auch der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 u.a. -) hat aus der an das Wissenschaftsministerium gerichteten Forderung des § 9 Abs. 2 LVVO nach der Berücksichtigung des Lehrbedarfs im jeweiligen Fach lediglich das - an sich selbstverständliche - Erfordernis abgeleitet, dass zu prüfen ist, ob die Deputatsermäßigung mit den Belangen der Studienbewerber vereinbar ist.

    Ob eine Stelle eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters auf Dauer oder nur befristet besetzt wird, unterliegt - im Rahmen des § 57b HRG - dem Stellendispositionsermessen der Wissenschafts- und Hochschulverwaltung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.02.2002 - NC 9 S 24/02 - Zimmerling / Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Rn 145).

    Die Verwaltungsgerichte haben zu überprüfen, ob die Verwaltung eine solche Abwägung vorgenommen hat, ob sie dabei alle einschlägigen Belange auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts willkürfrei berücksichtigt hat und ob die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet wurden, die den erforderlichen Ausgleich der grundrechtlich geschützten Rechtssphären von Hochschulen, Lehrpersonen, Studenten und Studienbewerbern zum Nachteil der Letzteren verfehlt (BVerwG, Urteil vom 23.07.1987 - 7 C 10.86 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.02.2002 - NC 9 S 24/02 - Urteil vom 16.12.1986 - NC 9 S 1542/86 -, NVwZ 1987, 716; Beschluss vom 23.02.1999 - NC 9 S 113/98 u.a. -, NVwZ-RR 2000, 23).

    Aus der Subsidiaritätsklausel des § 72 Abs. 1 Satz 2 UG (jetzt: § 52 Abs. 1 Satz 2 LHG) ergibt sich nichts anderes (unklar insoweit VGH Baden-Württemberg, a.a.O.), nachdem ein entsprechender Engpass aufgrund der dargelegten Probleme der Beklagten bei der Durchführung der neuen Seminare in personeller Hinsicht gegeben ist und die Subsidiaritätsklausel in NC-Fächern nach ständiger Rechtsprechung aufgrund des typischen Bewerberüberhangs ohnehin keine Anwendung findet (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20.07.1990 - 7 C 90.88 -, NVwZ-RR 1991, 78; Urteil vom 20.04.1990 - 7 C 51.87 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2003 - NC 9 S 45/02

    Studienplatzvergabe außerhalb der festgesetzten Kapazität - Vergabe im

    Ebenfalls hat sie schon in ihrem Schreiben vom 02.07.2002 an die ZVS - in Reaktion auf den Beschluss des Senats vom 29.01.2002 (NC 9 S 24/02, KMK-HSchR NF 41 C Nr. 31) - auf zwei der vier Deputatsreduktionen im Umfang von zusammen 4 SWS verzichtet.

    Dabei muss berücksichtigt werden, welchen zeitlichen Aufwand die Wahrnehmung des Amtes der (stellvertretenden) Frauenbeauftragten erfordert, wodurch dieser Aufwand verursacht wird, welche Bediensteten zur Wahrnehmung der Aufgaben geeignet und bereit sind und zu Lasten welcher ihrer sonstigen Dienstpflichten - außer denen in der Lehre - die Wahrnehmung dieser Aufgaben ebenfalls gehen könnte (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 a.a.O.).

    Weil das Schwundverhalten von Studierenden auf Vollstudienplätzen erfahrungsgemäß deutlich von demjenigen Studierender auf Teilstudienplätzen abweicht, hat die Korrektur für die Teilstudienplätze gesondert zu erfolgen (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 -, KMK-HSchR, NF 41 C Nr. 31).

    Das hat er im Beschluss vom 29.01.2002 (a.a.O.) ausführlich dargelegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2003 - NC 9 S 49/02

    Zulassung zum Studium, Kapazitätserschöpfungsgebot, Deputatsermäßigung, Schwund,

    Ebenfalls hat sie schon in ihrem Schreiben vom 02.07.2002 an die ZVS - in Reaktion auf den Beschluss des Senats vom 29.01.2002 (NC 9 S 24/02, KMK-HSchR NF 41 C Nr. 31) - auf zwei der vier Deputatsreduktionen im Umfang von zusammen 4 SWS verzichtet.

    Dabei muss berücksichtigt werden, welchen zeitlichen Aufwand die Wahrnehmung des Amtes der (stellvertretenden) Frauenbeauftragten erfordert, wodurch dieser Aufwand verursacht wird, welche Bediensteten zur Wahrnehmung der Aufgaben geeignet und bereit sind und zu Lasten welcher ihrer sonstigen Dienstpflichten - außer denen in der Lehre - die Wahrnehmung dieser Aufgaben ebenfalls gehen könnte (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 a.a.O.).

    Weil das Schwundverhalten von Studierenden auf Vollstudienplätzen erfahrungsgemäß deutlich von demjenigen Studierender auf Teilstudienplätzen abweicht, hat die Korrektur für die Teilstudienplätze gesondert zu erfolgen (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 -, KMK-HSchR, NF 41 C Nr. 31).

    Das hat er im Beschluss vom 29.01.2002 (a.a.O.) ausführlich dargelegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2003 - NC 9 S 48/02

    Zulassung zum Studium, Kapazitätserschöpfungsgebot, Deputatsermäßigung, Schwund,

    Ebenfalls hat sie schon in ihrem Schreiben vom 02.07.2002 an die ZVS - in Reaktion auf den Beschluss des Senats vom 29.01.2002 (NC 9 S 24/02, KMK-HSchR NF 41 C Nr. 31) - auf zwei der vier Deputatsreduktionen im Umfang von zusammen 4 SWS verzichtet.

    Dabei muss berücksichtigt werden, welchen zeitlichen Aufwand die Wahrnehmung des Amtes der (stellvertretenden) Frauenbeauftragten erfordert, wodurch dieser Aufwand verursacht wird, welche Bediensteten zur Wahrnehmung der Aufgaben geeignet und bereit sind und zu Lasten welcher ihrer sonstigen Dienstpflichten - außer denen in der Lehre - die Wahrnehmung dieser Aufgaben ebenfalls gehen könnte (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 a.a.O.).

    Weil das Schwundverhalten von Studierenden auf Vollstudienplätzen erfahrungsgemäß deutlich von demjenigen Studierender auf Teilstudienplätzen abweicht, hat die Korrektur für die Teilstudienplätze gesondert zu erfolgen (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 -, KMK-HSchR, NF 41 C Nr. 31).

    Das hat er im Beschluss vom 29.01.2002 (a.a.O.) ausführlich dargelegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2003 - NC 9 S 47/02

    Zulassung zum Studium, Kapazitätserschöpfungsgebot, Deputatsermäßigung, Schwund,

    Ebenfalls hat sie schon in ihrem Schreiben vom 02.07.2002 an die ZVS - in Reaktion auf den Beschluss des Senats vom 29.01.2002 (NC 9 S 24/02, KMK-HSchR NF 41 C Nr. 31) - auf zwei der vier Deputatsreduktionen im Umfang von zusammen 4 SWS verzichtet.

    Dabei muss berücksichtigt werden, welchen zeitlichen Aufwand die Wahrnehmung des Amtes der (stellvertretenden) Frauenbeauftragten erfordert, wodurch dieser Aufwand verursacht wird, welche Bediensteten zur Wahrnehmung der Aufgaben geeignet und bereit sind und zu Lasten welcher ihrer sonstigen Dienstpflichten - außer denen in der Lehre - die Wahrnehmung dieser Aufgaben ebenfalls gehen könnte (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 a.a.O.).

    Weil das Schwundverhalten von Studierenden auf Vollstudienplätzen erfahrungsgemäß deutlich von demjenigen Studierender auf Teilstudienplätzen abweicht, hat die Korrektur für die Teilstudienplätze gesondert zu erfolgen (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 -, KMK-HSchR, NF 41 C Nr. 31).

    Das hat er im Beschluss vom 29.01.2002 (a.a.O.) ausführlich dargelegt.

  • VG Sigmaringen, 03.11.2006 - NC 6 K 216/06

    Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz im Verfahren auf Zulassung zum

    Dies ist - wie dargelegt - unerheblich, da § 1 Abs. 1 Nr. 3 LVVO an die vorherige positive Evaluation anknüpft (zu einer Veränderung des Lehrangebots mit Wirkung zum Beginn des Berechnungszeitraums am 01.10. vgl. im Übrigen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 u.a. -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 31).

    Sie kann für den hier streitigen Berechnungszeitraum bereits deshalb keine Berücksichtigung finden, weil sie nach dessen Beginn am 01.10.2006 getroffen wurde (vgl. § 5 KapVO VII und dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 u.a. -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 31).

    Die hier zu beurteilende Situation ist aber aufgrund ihrer Zweistufigkeit (hochschulrechtliche und nachfolgende kapazitätsrechtliche Zuordnung) eher mit der Fallgestaltung etwa der Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 u.a. - vergleichbar (wirksame Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten / anschließende Lehrverpflichtungsermäßigung durch das MWK).

    Weil das Schwundverhalten von Studierenden auf Vollstudienplätzen erfahrungsgemäß deutlich von demjenigen Studierender auf Teilstudienplätzen abweicht, hat die Korrektur für die Teilstudienplätze gesondert zu erfolgen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2003 - NC 9 S 45/02 u.a. - Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2003 - NC 9 S 50/02

    Zulassung zum Studium, Kapazitätserschöpfungsgebot, Deputatsermäßigung, Schwund,

    Ebenfalls hat sie schon in ihrem Schreiben vom 02.07.2002 an die ZVS - in Reaktion auf den Beschluss des Senats vom 29.01.2002 (NC 9 S 24/02, KMK-HSchR NF 41 C Nr. 31) - auf zwei der vier Deputatsreduktionen im Umfang von zusammen 4 SWS verzichtet.

    Dabei muss berücksichtigt werden, welchen zeitlichen Aufwand die Wahrnehmung des Amtes der (stellvertretenden) Frauenbeauftragten erfordert, wodurch dieser Aufwand verursacht wird, welche Bediensteten zur Wahrnehmung der Aufgaben geeignet und bereit sind und zu Lasten welcher ihrer sonstigen Dienstpflichten - außer denen in der Lehre - die Wahrnehmung dieser Aufgaben ebenfalls gehen könnte (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 a.a.O.).

    Weil das Schwundverhalten von Studierenden auf Vollstudienplätzen erfahrungsgemäß deutlich von demjenigen Studierender auf Teilstudienplätzen abweicht, hat die Korrektur für die Teilstudienplätze gesondert zu erfolgen (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 -, KMK-HSchR, NF 41 C Nr. 31).

    Das hat er im Beschluss vom 29.01.2002 (a.a.O.) ausführlich dargelegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2003 - NC 9 S 46/02

    Zulassung zum Studium, Kapazitätserschöpfungsgebot, Deputatsermäßigung, Schwund,

    Ebenfalls hat sie schon in ihrem Schreiben vom 02.07.2002 an die ZVS - in Reaktion auf den Beschluss des Senats vom 29.01.2002 (NC 9 S 24/02, KMK-HSchR NF 41 C Nr. 31) - auf zwei der vier Deputatsreduktionen im Umfang von zusammen 4 SWS verzichtet.

    Dabei muss berücksichtigt werden, welchen zeitlichen Aufwand die Wahrnehmung des Amtes der (stellvertretenden) Frauenbeauftragten erfordert, wodurch dieser Aufwand verursacht wird, welche Bediensteten zur Wahrnehmung der Aufgaben geeignet und bereit sind und zu Lasten welcher ihrer sonstigen Dienstpflichten - außer denen in der Lehre - die Wahrnehmung dieser Aufgaben ebenfalls gehen könnte (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 a.a.O.).

    Weil das Schwundverhalten von Studierenden auf Vollstudienplätzen erfahrungsgemäß deutlich von demjenigen Studierender auf Teilstudienplätzen abweicht, hat die Korrektur für die Teilstudienplätze gesondert zu erfolgen (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 -, KMK-HSchR, NF 41 C Nr. 31).

    Das hat er im Beschluss vom 29.01.2002 (a.a.O.) ausführlich dargelegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2003 - NC 9 S 51/02

    Zulassung zum Studium, Kapazitätserschöpfungsgebot, Deputatsermäßigung, Schwund,

    Ebenfalls hat sie schon in ihrem Schreiben vom 02.07.2002 an die ZVS - in Reaktion auf den Beschluss des Senats vom 29.01.2002 (NC 9 S 24/02, KMK-HSchR NF 41 C Nr. 31) - auf zwei der vier Deputatsreduktionen im Umfang von zusammen 4 SWS verzichtet.

    Dabei muss berücksichtigt werden, welchen zeitlichen Aufwand die Wahrnehmung des Amtes der (stellvertretenden) Frauenbeauftragten erfordert, wodurch dieser Aufwand verursacht wird, welche Bediensteten zur Wahrnehmung der Aufgaben geeignet und bereit sind und zu Lasten welcher ihrer sonstigen Dienstpflichten - außer denen in der Lehre - die Wahrnehmung dieser Aufgaben ebenfalls gehen könnte (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 a.a.O.).

    Weil das Schwundverhalten von Studierenden auf Vollstudienplätzen erfahrungsgemäß deutlich von demjenigen Studierender auf Teilstudienplätzen abweicht, hat die Korrektur für die Teilstudienplätze gesondert zu erfolgen (Senat, Beschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 -, KMK-HSchR, NF 41 C Nr. 31).

    Das hat er im Beschluss vom 29.01.2002 (a.a.O.) ausführlich dargelegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2009 - NC 9 S 240/09

    Aufnahmekapazität; Hochschule; Curricularnormwert; Titellehre und unvergütete

    Diese, dem Stellendispositionsermessen der Verwaltung obliegende Organisationsentscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 -) begegnet keinen Bedenken, weil das mit der Umstrukturierung des Personals verbundene Anliegen, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern, legitim ist und die Interessen der Studienbewerber nicht in unangemessener Weise zurückgestellt worden sind.

    Der über die festgesetzten Kapazitäten hinaus vermittelte Studienplatz ist mit dem Risiko behaftet, dass die Studienmöglichkeit im klinischen Teil nicht gesichert ist und vom späteren Erwerb eines Vollstudienplatzes abhängt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.02.1999 - NC 9 S 113/98 - und vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2008 - NC 9 S 1792/08

    Vorläufige Zuweisung von Studienplätzen im Studiengang Medizin -

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 1108/12

    Ausschöpfung der Studienplatzkapazität für Studienanfänger in der Humanmedizin an

  • VG Freiburg, 21.12.2007 - NC 6 K 1769/07

    Berechnung der Kapazität von Studienplätzen; Kapazitätsrechtliche Erfassung von

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05

    Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 51/19

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019 an

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08

    Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2012 - NC 9 S 2775/10

    Studienzulassung Humanmedizin; Kapazitätsberechnung

  • VG Freiburg, 20.03.2012 - NC 6 K 2155/11

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - NC 9 S 675/12

    Auslegung von § 11 KapVO VII (juris: KapVO BW 202); Grundsatz der Unzulässigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2005 - NC 9 S 75/05

    Vergabe von Teilstudienplätzen im Studiengang Zahnmedizin darf nicht zu Lasten

  • VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04

    Kapazitätsberechnung - Lehrverpflichtung eines Juniorprofessors

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2010 - NC 9 S 357/10

    Studienzulassung; Lehrverpflichtung wissenschaftlicher Mitarbeiter;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 37/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

  • OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09

    Einstellung eines aus Hochschulpaktmitteln finanzierten Lehrangebots bei

  • VG Mainz, 17.11.2015 - 12 K 1469/14

    Hochschulzulassungsrecht - Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum

  • VG Sigmaringen, 09.11.2007 - NC 6 K 1426/07

    Kapazitätsberechnung in der Humanmedizin

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - NC 9 S 1501/14

    Rechnerische Methode bei der Kapazitätsermittlung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 32/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 33/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 31/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 35/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

  • VG Freiburg, 27.11.2014 - NC 6 K 2436/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet;

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2006 - NC 9 S 3/06

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum WS 2005/2006 - Kapazitätsermittlung

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - NC 9 S 1499/14

    Vergabe außerkapazitärer Studienplätze; verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2009 - 6 B 10261/09

    Anfangsbestand als Ausgangspunkt der Schwundberechnung; Schwundberechnung nach

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2003 - 9 S 45/02
  • VGH Bayern, 09.04.2003 - 7 CE 02.10256

    Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg; Wintersemester 2002/2003;

  • VG Leipzig, 28.01.2015 - 2 K 455/13

    Anspruch auf Zulassung auf einen Studienplatzes außerhalb der festgesetzten

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 34/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2008 - 9 S 2343/07

    Zulassung zum binationalen Studiengang

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung einer vollständigen Begründung

  • VGH Bayern, 09.04.2003 - 7 CE 02.10257

    Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg; Wintersemester 2002/2003;

  • VGH Bayern, 09.04.2003 - 7 CE 02.10258

    Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg; Wintersemester 2002/2003;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2016 - 3 M 49/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2015/2016 (1.

  • VGH Bayern, 09.04.2003 - 7 CE 02.10259

    Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg; Wintersemester 2002/2003;

  • OVG Bremen, 23.02.2011 - 2 B 356/10

    Einbeziehung eines aus Hochschulpaktmitteln finanzierten Lehrangebots in die

  • VG Leipzig, 23.08.2017 - 2 K 634/16
  • OVG Sachsen, 01.07.2013 - NC 2 B 145/13

    DAVOHS 2011, Drittmittelanforderung, Zielvereinbarung

  • VG Sigmaringen, 20.11.2012 - NC 6 K 2062/12

    Lehrverpflichtungsbandbreiten; Lehrverpflichtung befristet; beschäftigter

  • VG Freiburg, 03.05.2012 - NC 6 K 2268/10

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Quantifizierte Studienordnung;

  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 7 ZB 13.10357

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2010; wissenschaftliche

  • VG Leipzig, 05.12.2012 - NC 2 L 285/12

    Festlegung des Ausgangspunkts für die gerichtliche Kontrolle des Lehrangebots für

  • VG Leipzig, 01.02.2016 - 2 L 769/15
  • VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11

    Lehrverpflichtungsbandbreiten

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 248/13

    Stellen- und Strukturkonzept, Teilstudienplätze, Schwundberechnung

  • VG Leipzig, 11.12.2014 - NC 2 L 586/14

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Entsprechen des Stellen- und

  • VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05

    Zulassung zum Studiengang der Humanmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

  • VG Sigmaringen, 08.11.2010 - NC 6 K 2176/10

    Hochschulzulassungsstreit - Anordnungsanspruch nach Ablehnung eines

  • VGH Bayern, 08.06.2010 - 7 CE 10.10160

    Humanmedizin Universität Würzburg (Wintersemester 2009/2010)

  • VG Sigmaringen, 06.11.2008 - NC 6 K 1500/08

    Aufnahmekapazität Studiengang Humanmedizin; Anteilquotenbildung; Inhalt der

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 243/13

    Stellen- und Strukturkonzept, frühere Stellenreduzierung, Transparenz von

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 505/12

    Stellenschlüssel, Drittmittelberechnung, Deputatsminderung wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2007 - NC 9 S 4/07

    Anforderungen an die Kapazitätsberechnung zur Ermittlung der Studienanfängerzahl;

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 281/13

    Auffüllgrenze, Sonderprogramme für Universitäten, Regellehrverpflichtung nach

  • VG Sigmaringen, 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10

    Zulassung zum Studium und Überprüfung der Kapazitätsberechnung im einstweiligen

  • VG Sigmaringen, 03.11.2004 - NC 6 K 260/04

    Kapazitätsberechnung der Studierendenzahl im Studiengang Psychologie

  • VG Sigmaringen, 03.11.2004 - NC 6 K 532/04

    Pflicht zur Durchführung eines Losverfahrens und Nachrückverfahrens; Zulassung

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11945
VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02 (https://dejure.org/2002,11945)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.2002 - NC 9 S 26/02 (https://dejure.org/2002,11945)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - NC 9 S 26/02 (https://dejure.org/2002,11945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Besetzung der Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters; Stellendispositionsermessen der Verwaltung; Einschränkung des Ermessens; Kapazitätsgünstigere Alternative; Rechtlicher Gesichtspunkt des Kapazitätserschöpfungsgebots; Anforderungen an rechtmäßige Abwägung; ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; KapVO VI § 5; ; KapVO VI § 14 Abs. 3; ; KapVO VI § 16

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung; Zulassungsbegrenzung, Hochschulrecht: Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot; Kapazitätsabbau; Stellenneubesetzung; Nachwuchs, wissenschaftlicher; Personalstruktur; Deputatsermäßigung; Beauftragte; Schwund; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1999 - NC 9 S 113/98

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin: Kapazitätsberechnung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02
    Die Verwaltungsgerichte haben zu überprüfen, ob die Verwaltung eine solche Abwägung vorgenommen hat, ob sie dabei alle einschlägigen Belange auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts willkürfrei berücksichtigt hat und ob die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet wurden, die den erforderlichen Ausgleich der grundrechtlich geschützten Rechtssphären von Hochschulen, Lehrpersonen, Studenten und Studienbewerbern zum Nachteil der Letzteren verfehlt (BVerwG, Urt. vom 23.07.1987 - 7 C 10.86 -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 34 = NVwZ 1989, 360 = KMK-HSchR 1988, 342; Urt. vom 15.12.1989 - 7 C 15.88 -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 42 = NVwZ-RR 1990, 349; Senat, Urt. vom 16.12.1986 - NC 9 S 1542/86 -, NVwZ 1987, 716; Beschl. vom 23.02.1999 - NC 9 S 113/98 u.a. -, NVwZ-RR 2000, 23).

    Vollstudienplätze und Teilstudienplätze sind Studienplätze von unterschiedlicher Art; sie sind nicht austauschbar und müssen unterschiedlich behandelt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 23.02.1999 - NC 9 S 113/98 u.a. -, NVwZ-RR 2000, 23).

    Gleichwohl ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass einem Studienbewerber, der dieses Risiko einzugehen bereit ist, der - vorhandene - Teilstudienplatz nicht verwehrt werden darf (BVerfGE 59, 172; Senat, Beschluss vom 23.02.1999 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 26.07.1999 - NC 2 S 44/99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02
    Dabei müsste berücksichtigt werden, welchen zeitlichen Aufwand die Wahrnehmung des Amtes eines Beauftragten erfordert, wodurch dieser Aufwand verursacht wird (Drittmittelforschung?), welche Bediensteten zur Wahrnehmung der Aufgaben eines Beauftragten geeignet und bereit sind und zu Lasten welcher ihrer anderen Dienstpflichten - außer denen in der Lehre - die Wahrnehmung dieser Aufgaben ebenfalls gehen könnte (vgl. auch Sächs. OVG, Beschluss vom 26.07.1999 - NC 2 S 44/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - NC 9 S 26/92

    Zur Ermittlung der Aufnahmekapazität und Festsetzung der Zulassungszahlen im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02
    Dies setzt jedoch - in formeller Hinsicht - eine Entscheidung des Wissenschaftsministeriums voraus, die grundsätzlich spätestens zum Beginn des Berechnungszeitraums - also zum 01.10.2001 - vorliegen muss (vgl. § 5 KapVO VI; Senat, Beschluss vom 14.12.1992 - NC 9 S 26/92 u.a. -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - NC 9 S 36/95

    Kapazitätsermittlung: Lehrdeputatsermäßigung; Fachhochschulassistenten gehören

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02
    b) Der mithin gebotene Schwundausgleich für die Teilstudienplätze kann grundsätzlich nach dem sogenannten "Hamburger Modell" vorgenommen werden, dessen Anwendung das Wissenschaftsministerium den Hochschulen in Baden-Württemberg empfohlen hat (zu I - 635.33/94/SV; vgl. Senat, Beschluss vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 -).
  • OVG Sachsen, 18.06.2001 - NC 2 C 32/00
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02
    Es ist daran zu erinnern, dass die Antragsgegnerin zur Auffüllung auch frei werdender Teilstudienplätze nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ZZVO 2001/2002 verpflichtet ist, wobei sich die Auffüllgrenze (§ 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZZVO 2001/2002) unter Einschluss der vom Senat feststellten zusätzlichen Teilstudienplätze errechnet (ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 18.06.2001 - NC 2 C 32/00 -).
  • BVerwG, 20.07.1990 - 7 C 90.88

    Zweitsturium und Aufnahmekapazitäten - Ermittlung des für die Aufnahmekapazität

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02
    Dann aber ist davon auszugehen, dass den beiden - befristet angestellten - Mitarbeitern die gleichen Dienstpflichten obliegen wie einem wissenschaftlicher Assistent, so dass auch für sie eine Lehrverpflichtung von 4 Lehrveranstaltungsstunden anzunehmen ist (§ 1 Ziff. 8 Abs. 2 i.V.m. Ziff. 6 Abs. 2); der dort eingeräumte Spielraum ("bis zu 4 Lehrveranstaltungsstunden") wird durch § 72 Abs. 1 Satz 2 UG für den Bereich der Medizin wieder beseitigt, weil nämlich wegen des hier bestehenden Studienbewerberüberhangs die Ausschöpfung der Lehrkapazität zur Gewährleistung des erforderlichen Lehrangebots notwendig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.07.1990 - 7 C 90/88 -, NVwZ-RR 1991, 78 = Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 49).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02
    Gleichwohl ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass einem Studienbewerber, der dieses Risiko einzugehen bereit ist, der - vorhandene - Teilstudienplatz nicht verwehrt werden darf (BVerfGE 59, 172; Senat, Beschluss vom 23.02.1999 a.a.O.).
  • VGH Hessen, 18.01.2001 - 8 GM 3131/00

    Vergabeverfahren, Nachrücken, Kapazitätserschöfpung, Hochschulzugang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02
    Die ZVS hatte bereits über die 16 festgesetzten hinaus einen zusätzlichen Teilstudienplatz vergeben (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 18.01.2001 - 8 GM 3131/00.SO.T -, ESVGH 51, 106 m.w.N.), so dass weitere 28 Teilstudienplätze zu besetzen sind.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89

    Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02
    Zwar hätte das Verwaltungsgericht die von ihm ermittelten zusätzlichen Studienplätze nicht selbst unter den Antragstellern verlosen dürfen, sondern hätte dies der Antragsgegnerin überlassen müssen (BVerwG, Urt. vom 15.12.1989 - 7 C 17.89 -, Buchholz 421.21 Nr. 43; Senat, Beschluss vom 10.12.2001 - NC 9 S 7/01 - m.w.N.; st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02

    Kapazitätseinbußen: befristete Stellen - Lehrdeputatsermäßigung; Schwundkorrektur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02
    NC 9 S 24/02 NC 9 S 26/02 NC 9 S 31/02 NC 9 S 32/02 NC 9 S 33/02 NC 9 S 34/02 NC 9 S 35/02 NC 9 S 37/02.
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1986 - NC 9 S 1542/86

    Hochschulzulassung; kapazitätsmindernde Stellenveränderungen

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat -

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 37/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

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