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   VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - NC 9 S 36/95   

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VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 (https://dejure.org/1996,3505)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 (https://dejure.org/1996,3505)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - NC 9 S 36/95 (https://dejure.org/1996,3505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kapazitätsermittlung: Lehrdeputatsermäßigung; Fachhochschulassistenten gehören nicht zum Lehrpersonal; Wiederholerberücksichtigung bei der Schwundermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1994 - NC 9 S 70/93

    Zulassung zum Studium der Innenarchitektur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - NC 9 S 36/95
    Berücksichtigt eine Lehrdeputatsermäßigung unter der Bezeichnung "Betreuung der praktischen Studiensemester" in Wahrheit die Leitung des Praktikantenamts, bestehen gegen ihre Gewährung keine Bedenken (Ergänzung zum Senatsbeschluß vom 04.03.1994 - NC 9 S 70/93 -).

    Dann können aber Deputatsanteile, die der Deckung der im CNW normativ erfaßten Lehrnachfrage dienen, nicht auch noch bei der Ermittlung des Lehrangebots abgesetzt werden (vgl Senatsbeschluß vom 4.3.1994 - NC 9 S 70/93).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1995 - NC 9 S 39/94

    Zulassung zum Studium - Kapazitätsberechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - NC 9 S 36/95
    Dieser Verwaltungsaufwand kann dem "Praktikantenamt" zugeordnet werden, das nach § 8 Abs. 1 S 1 LVVO zu den Ermäßigungstatbeständen gehört (vgl Senatsbeschluß vom 13.2.1995 - 9 S 39/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1988 - NC 9 S 271/87

    Kapazitätsberechnung im Studienfach Medizin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - NC 9 S 36/95
    Soweit sie dabei Wiederholer aus ihrer kapazitätsrechtlichen Kohorte abgebucht und in das ausbildungsrechtliche Fachsemester zurückgestuft hat (vgl zur Unterscheidung von kapazitätsrechtlicher Kohortenzuordnung und ausbildungsrechtlicher Semesterzuordnung: Senatsurteil vom 22.6.1988 - NC 9 S 271/87 -, KMK-HSchR 1989, 123; Senatsbeschluß vom 13.11.1978 - IX 2939/78 -, KMK-HSchR 1979, 23), entspricht dies einem Erlaß des Wissenschaftsministeriums (Zu I - 635.33/94/SV) und kann hingenommen werden, weil davon ausgegangen werden kann, daß sich erhöhende und senkende Abweichungen kompensieren; im Erlaß ist ferner darauf hingewiesen, daß es unzulässig sei, Studenten jenseits der Regelstudienzeit dem letzten Semester innerhalb der Regelstudienzeit zuzurechnen, was die Schwundquote - kapazitätsfreundlich - tendenziell senkt.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - NC 9 S 36/95
    Die Entscheidung des Landesgesetzgebers, die Stellen der Fachhochschulassistenten der Lehre nicht zur Verfügung zu stellen, ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten unbedenklich, denn es ist der Gesetzgeber, der darüber entscheidet, welche Mittel er bei seiner Haushaltswirtschaft, die auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen hat, dem Hochschulbereich zuweist (vgl BVerfGE 33, 303, 331ff).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1992 - 1 A 10373/91

    Lehreinheit der Fachhochschule; Ermittlung des Lehrangebots; Stellen für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - NC 9 S 36/95
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts, das insoweit der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz gefolgt ist (Urteil vom 23.7.1992 - 1 A 10373/91), sind dem sich hieraus ergebenden Lehrangebot von (252 - 28 =) 224 SWS keine weiteren, auf Stellen für Assistenten entfallenden Regellehrverpflichtungen hinzuzuzählen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02

    Kapazitätseinbußen: befristete Stellen - Lehrdeputatsermäßigung; Schwundkorrektur

    b) Der mithin gebotene Schwundausgleich für die Teilstudienplätze kann grundsätzlich nach dem sogenannten "Hamburger Modell" vorgenommen werden, dessen Anwendung das Wissenschaftsministerium den Hochschulen in Baden-Württemberg empfohlen hat (zu I - 635.33/94/SV; vgl. Senat, Beschluss vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 37/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

    b) Der mithin gebotene Schwundausgleich für die Teilstudienplätze kann grundsätzlich nach dem sogenannten "Hamburger Modell" vorgenommen werden, dessen Anwendung das Wissenschaftsministerium den Hochschulen in Baden-Württemberg empfohlen hat (zu I - 635.33/94/SV; vgl. Senat, Beschluss vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 35/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

    b) Der mithin gebotene Schwundausgleich für die Teilstudienplätze kann grundsätzlich nach dem sogenannten "Hamburger Modell" vorgenommen werden, dessen Anwendung das Wissenschaftsministerium den Hochschulen in Baden-Württemberg empfohlen hat (zu I - 635.33/94/SV; vgl. Senat, Beschluss vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 32/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

    b) Der mithin gebotene Schwundausgleich für die Teilstudienplätze kann grundsätzlich nach dem sogenannten "Hamburger Modell" vorgenommen werden, dessen Anwendung das Wissenschaftsministerium den Hochschulen in Baden-Württemberg empfohlen hat (zu I - 635.33/94/SV; vgl. Senat, Beschluss vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 26/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

    b) Der mithin gebotene Schwundausgleich für die Teilstudienplätze kann grundsätzlich nach dem sogenannten "Hamburger Modell" vorgenommen werden, dessen Anwendung das Wissenschaftsministerium den Hochschulen in Baden-Württemberg empfohlen hat (zu I - 635.33/94/SV; vgl. Senat, Beschluss vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 33/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

    b) Der mithin gebotene Schwundausgleich für die Teilstudienplätze kann grundsätzlich nach dem sogenannten "Hamburger Modell" vorgenommen werden, dessen Anwendung das Wissenschaftsministerium den Hochschulen in Baden-Württemberg empfohlen hat (zu I - 635.33/94/SV; vgl. Senat, Beschluss vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 31/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

    b) Der mithin gebotene Schwundausgleich für die Teilstudienplätze kann grundsätzlich nach dem sogenannten "Hamburger Modell" vorgenommen werden, dessen Anwendung das Wissenschaftsministerium den Hochschulen in Baden-Württemberg empfohlen hat (zu I - 635.33/94/SV; vgl. Senat, Beschluss vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2000 - NC 9 S 32/00

    Kapazitätsberechnung: wissenschaftliches Lehrpersonal; besondere Ausstattung

    Diese gehören jedoch nicht zum wissenschaftlichen Lehrpersonal; sie sind auch keine sonstigen Lehrpersonen im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 1 KapVO VI. Das hat der Senat mit Beschluss vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 - entschieden; hieran ist festzuhalten.

    Wie die Gesetzesmaterialien zeigen, betrifft dies aber nur ihre dienstrechtliche Stellung; vor allem sollten die Bestimmungen der §§ 57a ff. HRG über die Befristung der Dienstverhältnisse Anwendung finden (LT-Drucks. 9/4665, S. 63, 99, 121f., 129; vgl. im einzelnen Senat, Beschluss vom 16.10.1996 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - NC 9 S 1501/14

    Rechnerische Methode bei der Kapazitätsermittlung

    Abgesehen davon, dass die Bilanzierungssymmetrie eine relative und keine absolute ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.05.2007 - 13 C 115/07 -, juris), geht es hier nicht darum, dass Faktoren auf Lehrangebots- und Lehrnachfrageseite in zu beanstandender Weise nicht nach gleichen Kriterien ermittelt würden (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 16.03.1979 - IX 910/78 -, DÖV 1979, 528, vom 04.03.1994 - NC 9 S 70/93 -, juris, und vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 -, juris; Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 2 RdNr. 172).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 34/02

    Anordnung, einstweilige; Zulassung zum Studium; Kapazitätserschöpfungsgebot;

    b) Der mithin gebotene Schwundausgleich für die Teilstudienplätze kann grundsätzlich nach dem sogenannten "Hamburger Modell" vorgenommen werden, dessen Anwendung das Wissenschaftsministerium den Hochschulen in Baden-Württemberg empfohlen hat (zu I - 635.33/94/SV; vgl. Senat, Beschluss vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2006 - NC 9 S 3/06

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum WS 2005/2006 - Kapazitätsermittlung

  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 B 10087/16

    Kapazitätsberechnung bei zulassungsbeschränktem Studienfach

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2007 - NC 9 S 4/07

    Anforderungen an die Kapazitätsberechnung zur Ermittlung der Studienanfängerzahl;

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