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   OLG Naumburg, 16.04.1997 - 5 U 266/96   

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https://dejure.org/1997,8648
OLG Naumburg, 16.04.1997 - 5 U 266/96 (https://dejure.org/1997,8648)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.04.1997 - 5 U 266/96 (https://dejure.org/1997,8648)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. April 1997 - 5 U 266/96 (https://dejure.org/1997,8648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung wegen schuldhafter Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht; Beseitigung oder Hinweis durch ein Warnschild auf ein Schlagloch; Mitverschulden des Geschädigten aufgrund des Sichtfahrgebotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 432
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen

    Bei derart tiefen Schlaglöchern, die bei einigen Fahrzeugen bereits zu einer Bodenhaftung führen und deren Befahrbarkeit auch für einen umsichtigen Fahrer kaum mehr gewährleistet ist, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, mit solchen gravierenden Unebenheiten müsse ein Autofahrer rechnen und sich auf diese einstellen (vgl. OLG Jena DAR 2003, 69: Absatz im Straßenbelag von 19 cm; OLG Dresden DAR 1999, 122: 21 cm tiefe Bodenwelle einer verkehrswichtigen Straße; OLG Naumburg NJ 1997, 432: 20 cm tiefes Schlagloch in einer Kreisstraße; OLG Nürnberg DAR 1996, 59: 10 cm tiefes Schlagloch auf Bundesautobahn; LG Dresden DAR 2000, 480: 15 - 18 cm tiefes Schlagloch in einer Hauptverkehrsstraße; DAR 1994, 327: 15 cm tiefes Schlagloch in einer Umgehungsstraße; LG Halle DAR 1999, 28: 12 cm tiefes Schlagloch auf Autobahn; LG Chemnitz DAR 1998, 144: 21 cm tiefe Fahrbahnrinne in verkehrswichtiger Durchgangsstraße; LG Augsburg ZfS 1991, 404: 20 cm tiefer Frostaufbruch in innerstädtischer Straße mit hohem Verkehrsaufkommen).
  • OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07

    Haftung des Trägers der Straßenbaulast für Unfälle durch Straßenschäden

    Bei solchen Schlaglöchern kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, mit solchen Unebenheiten in der Fahrbahn müsse ein Autofahrer rechnen und sich auf diese einstellen (vgl. OLG Jena DAR 2003, 69 ; OLG Dresden DAR 1999, 122 ; OLG Naumburg NJ 1997, 432; LG Dresden DAR 2000, 480 ; LG Chemnitz DAR 1998, 144 ; LG Augsburg ZfS 1991, 404).
  • OLG Hamm, 08.01.2014 - 11 U 76/13

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast

    Denn während von Teilen der Rechtsprechung eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Vorhandensein von Schlaglöchern bereits generell mit der Begründung verneint wird, dass es keinen Anspruch des Straßenbenutzers darauf gebe, dass sich die Straßen stets in einem glatten und einwandfreien Zustande befinden (so etwa: OLG Celle, OLGR 1995, 174; LG Lüneburg, SP 2006, 5; LG Rostock, MDR 2005, 396; OLG Rostock, MDR 2000, 638), vertritt der Senat im Übereinstimmung mit dem wohl überwiegenden Teil der Rechtsprechung die Auffassung, dass unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls eine Verkehrssicherungspflicht nur für auf verkehrswichtige Straßen gelegene Schlaglöcher mit einer Tiefe von mindestens 15 cm anzunehmen ist, weil erst bei Schlaglöchern solcher Tiefe, die bei einigen Fahrzeugen bereits zu einer Bodenberührung führen kann und deren Befahrbarkeit auch von einem umsichtigen Fahrer kaum mehr gewährleistet ist, nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass ein Autofahrer mit derartig gravierenden Unebenheiten rechnen und sich auf diese einstellen muss (vgl. OLG Jena, DAR 2003, 69: Absatz im Straßenbelag von 19 cm; OLG Dresden, DAR 1999, 122: 21 cm tiefe Bodenwelle in einer verkehrswichtigen Straße; OLG Naumburg, NJ 1997, 432: 20 cm tiefes Schlagloch in einer Kreisstraße; LG Dresden, DAR 2000, 480: 15-18 cm tiefes Schlagloch in einer Hauptverkehrsstraße im Innenstadtgebiet; LG Dresden, DAR 1994, 327: 15 cm tiefes Schlagloch innerorts in einer Umgehungsstraße; LG Chemnitz, DAR 1998, 144: 21 cm tiefe Fahrbahnrinne in verkehrswichtiger Durchgangsstraße; LG Augsburg, ZfS 1991, 404: 20 cm tiefer Frostaufbruch in innerstädtischer Straße mit hohem Verkehrsaufkommen; OLG Celle, Urteil vom 08.02.2007, 8 U 199/06 - Rz. 7 bei Juris: 20 cm tiefes Schlagloch auf wichtiger innerstädtischer Durchfahrtstraße; LG Meiningen, VersR 2007, 964: etwa 15 cm tiefes und ca. 80-100 cm durchmessendes Schlagloch).
  • LG Aachen, 01.10.2015 - 12 O 87/15

    Verkehrssicherungspflichten der Behörde bei Bodenwelle auf Autobahn

    Jedenfalls bei wichtigen Straßen muss ein Verkehrsteilnehmer auch unter Berücksichtigung der angespannten Finanzlage der Körperschaften und des Umstandes, dass ebene Fahrbahnen nicht überall zu erwarten sind, darauf vertrauen dürfen, dass jedenfalls keine ganz erheblichen Niveau-unterschiede vorhanden sind (OLG Celle, Urteil vom 08.02.2007 - 8 U 199/06, NJW-RR 2007, 972; OLG Jena DAR 2003, 69; OLG Dresden DAR 1999, 122; OLG Naumburg NJ 1997, 432; OLG Nürnberg DAR 1996, 59; LG Dresden DAR 2000, 480; LG Halle DAR 1999, 28: 12 cm tiefes Schlagloch; LG Chemnitz DAR 1998, 144; LG Augsburg ZfS 1991, 404).
  • LG Bochum, 10.07.2020 - 5 O 134/20
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Hamm (OLG Hamm, Beschl. v. 08.01.2014, 11 U 76/13, juris; OLG Hamm, Urt. v. 20.05.2015, 11 U 146/14) vertritt die Kammer die Auffassung, dass unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls eine Verkehrssicherungspflicht nur für auf verkehrswichtigen Straßen gelegene Schlaglöcher mit einer Tiefe von mindestens 15 cm anzunehmen ist (vgl. OLG Jena, DAR 2003, 69: Absatz im Straßenbelag von 19 cm; OLG Dresden, DAR 1999, 122: 21 cm tiefe Bodenwelle in einer verkehrswichtigen Straße; OLG Naumburg, NJ 1997, 432: 20 cm tiefes Schlagloch in einer Kreisstraße; LG Dresden, DAR 2000, 480: 15-18 cm tiefes Schlagloch in einer Hauptverkehrsstraße im Innenstadtgebiet; LG Dresden, DAR 1994, 327: 15 cm tiefes Schlagloch innerorts in einer Umgehungsstraße; LG Chemnitz, DAR 1998, 144: 21 cm tiefe Fahrbahnrinne in verkehrswichtiger Durchgangsstraße; LG Augsburg, ZfS 1991, 404: 20 cm tiefer Frostaufbruch in innerstädtischer Straße mit hohem Verkehrsaufkommen; OLG Celle, Urteil vom 08.02.2007, 8 U 199/06 - Rz. 7 bei Juris: 20 cm tiefes Schlagloch auf wichtiger innerstädtischer Durchfahrtstraße; LG Meiningen, VersR 2007, 964: etwa 15 cm tiefes und ca. 80-100 cm durchmessendes Schlagloch).
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