Rechtsprechung
   OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02   

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https://dejure.org/2002,3364
OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02 (https://dejure.org/2002,3364)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.03.2002 - 6 W 54/02 (https://dejure.org/2002,3364)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. März 2002 - 6 W 54/02 (https://dejure.org/2002,3364)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1836 b; BVormVG § 1; FGG § 12
    Betreuervergütung für Diplom-Theologen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuervergütung ; Pauschalvergütung; Nachprüfbarkeit der Prognoseentscheidung; Aufwendungspauschalierung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Festsetzung der Pauschalvergütung, Stundensatz bei in DDR abgeschlossenen Theologiestudium

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 267
  • FamRZ 2002, 1431
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01

    Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Vielmehr ist auch eine Hochschulausbildung, die in ihrem Kernbereich (auch) soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit vermittelt, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können, geeignet, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG zu begründen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310; Senat, Beschluss vom 14.11.2001, a.a.O.).

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00

    Qualifikation eines Pastors aus Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Daher ist Berufsbetreuern, die ein Theologie-Studium in den alten Bundesländern absolviert haben, der höchste Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG zuerkannt worden (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2000, 1532).

    Dafür spricht auch, dass die Rechtsprechung Berufsbetreuern, die ein Theologie-Studium in den alten Bundesländern absolviert haben, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG zuerkannt hat (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2000, 1532).

  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

  • OLG Jena, 03.05.2001 - 6 W 127/01

    Betreuervergütung; Aufwendungspauschalierung

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Die Festsetzung pauschalen Aufwendungsersatzes ist rechtswidrig (vgl. Senat FGPrax 2001, 158).

    d) Schließlich ist auch die von der Rechtspflegerin vorgenommene und vom Landgericht gebilligte Festsetzung pauschalen Aufwendungsersatzes rechtswidrig (vgl. Senat FG-Prax 2001, 158).

  • LG Berlin, 29.05.2000 - 87 T 217/00
    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Nach dem Gesetzeswortlaut wie nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann eine solche Vergütungspauschale nur für zukünftige Tätigkeiten des Vormunds/Betreuers festgesetzt werden kann (allgemeine Auffassung; vgl. LG Berlin FamRZ 2001, 787 ff.; MünchKomm-BGB/Wagenitz, 4. Auflage, § 1836 b Rn. 4; Sorgel/Zimmermann, BGB, 13. Auflage, § 1836 b Rn. 6).

    Bereits dieser Wortlaut des Gesetzes, aber auch der Sinn und Zweck der Vorschrift machen deutlich, dass eine solche Vergütungspauschale nur für zukünftige Tätigkeiten des Vormunds/Betreuers, nicht aber rückwirkend festgesetzt werden kann (allgemeine Auffassung; vgl. LG Berlin FamRZ 2001, 787 ff.; MünchKomm BGB/Wagenitz, 4. Auflage, § 1836 b Rn. 4; Sorgel/Zimmermann, BGB, 13. Auflage, § 1836 b Rn. 6).

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Vielmehr ist auch eine Hochschulausbildung, die in ihrem Kernbereich (auch) soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit vermittelt, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können, geeignet, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG zu begründen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310; Senat, Beschluss vom 14.11.2001, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 06.03.2000 - 15 W 2382/99

    Vergütung von Berufsvormündern

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Vielmehr ist auch eine Hochschulausbildung, die in ihrem Kernbereich (auch) soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit vermittelt, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können, geeignet, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG zu begründen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310; Senat, Beschluss vom 14.11.2001, a.a.O.).
  • LG Schwerin, 24.08.1999 - 5 T 219/99
    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    b) Die Rechtspflegerin hat das Gesetz auch dadurch verletzt, dass sie dem Beteiligten zu 1 vor Festsetzung der Pauschale nach Aktenlage rechtliches Gehör nicht gewährt hat (vgl. LG Schwerin BTPrax 1999, 245 ff.).
  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03

    Betreuervergütung; Stundensatz; Ingenieurstudium

    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).

    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).

  • OLG Köln, 25.02.2004 - 16 Wx 27/04

    Vergütung eines Diplomtheologen als Berufsbetreuer

    Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach BvormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ist es nicht nötig, dass die besonderen Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (ebenso OLG Jena, FamRZ 2002, 1431; BayObLG, FGPrax 2000, 22).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2008 - 20 W 438/07

    Verfahrenspflegervergütung: Anspruch auf Bewilligung einer Pauschalvergütung nach

    Ist jedoch darüber hinaus die Tätigkeit des Verfahrenspflegers durch den zwischenzeitlich eingetretenen Tod des Betroffenen bereits beendet, so kommt die Bewilligung einer Individualpauschale nicht mehr in Betracht (vgl. hierzu Thüringer OLG FamRZ 2002, 1431 zu § 1836 b a.F. BGB).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Rückwirkende Festsetzung einer Pauschalvergütung

    Selbst wenn man sich dieser Auffassung anschließen und zudem die derzeit noch in der Diskussion befindlichen Stundenpauschalen für angemessen erachten wollte, käme vorliegend eine entsprechende Pauschalierung schon deshalb nicht in Betracht, weil eine Vergütungspauschale grundsätzlich nur für zukünftige Tätigkeiten des Betreuers festgesetzt werden kann; eine rückwirkende Festsetzung der Pauschalvergütung ist nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur unzulässig (ThürOLG, FamRZ 2002, 1431; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 b Rdnr. 4; MüKo/Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 b Rdnr. 4; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 b Rdnr. 6).
  • OLG Jena, 22.01.2004 - 6 W 737/03

    Betreuervergütung; Fortbildung; Stundensatzerhöhung

    Der Sachverhalt der beruflichen Weiterbildung ist vergleichbar mit dem der Nebenfächer mit betreuungsrelevanten Inhalt, die sich nach gefestigter Rechtsprechung auf die Beurteilung, ob eine Berufsausbildung die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG erfüllt, nicht auswirken, weil lediglich maßgeblich ist, dass die abgeschlossene Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrelevanten Fachwissens ausgerichtet ist (Senat, Beschluss vom 18.12.2003, 6 W 653/03; Beschluss vom 28.04.2003, 6 W 158/03, NJ 2003, 379; Beschluss vom 18.11.2002, 6 W 533/02; Beschluss vom 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Beschluss vom 3.3.2000, 6 W 114/00; BayObLG NJW-RR 2000, 1314, 1315).
  • LG Augsburg, 09.11.2009 - 5 T 1848/09

    Rechtliche Betreuung: Betreuervergütung eines studierten Theologen

    Sofern die Begründung der Beschwerde sich auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 11.04.2006 (15 W 371/05) und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 11.03.2002 (6 W 54/02) beruft - zusprechend auch OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1532, anders: OLG Frankfurt vom 25.11.2002 (20 W 430/02) - vermag die Kammer der dort vertretenen Auffassung nicht zu folgen.
  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 316/03
    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).
  • OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03

    Erhöhter Stundensatz für Ingenieur

    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.03.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01   

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https://dejure.org/2001,3020
OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01 (https://dejure.org/2001,3020)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.11.2001 - 2 U 1566/01 (https://dejure.org/2001,3020)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. November 2001 - 2 U 1566/01 (https://dejure.org/2001,3020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    GmbH; Gesellschafter; Haftung; Betriebsaufspaltung; Betriebsgrundstück; Schuldbeitritt

  • Judicialis

    HGB § 1; ; VerbrKrG § 6; ; GmbHG § 32a; ; GmbHG § 32b

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 46
  • NJ 2002, 267
  • NZG 2002, 292
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 322/98

    Schriftform des Beitritts zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71 [74 f.]; BGHZ 133, 220 [222 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGHZ 138, 321 [325]; BGH WM 1997, 663 [664]; BGH WM 1997, 7; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 f.), auf die der Senat wegen der Einzelheiten Bezug nimmt, unterliegt ein zu einem Kreditvertrag erklärter Schuldbeitritt als Finanzierungshilfe dem gegenständlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 2 VerbrKrG.

    b) Der Beklagte untersteht dem persönlichen Schutzbereich von § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F., da für das rechtliche Schicksal der Beitrittserklärungen allein die Verhältnisse des Beklagten maßgebend sind, insbesondere ohne Belang bleibt, dass die Gemeinschuldnerin die Kredite gewerblich aufgenommen hat (vgl. BGHZ 133, 71 [76 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGH ZIP 2000, 1523 [1524]).

    aa) Sollte der Beklagte als Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin aufgetreten sein, fehlte es an einem gewerblichen Handeln i.S.v. § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F., da weder ein Gesellschafter (dazu: BGHZ 133, 71 [78]; BGHZ 133, 220 [223]; BGH ZIP 2000, 1523 [1524]) noch ein Geschäftsführer (dazu: BGHZ 133, 71 [78]; BGHZ 104, 95 [98]) Kaufmann i.S.v. § 1 Abs. 1 und 2 HGB a.F. ist.

    Die über die Kreditverträge errichteten Vertragsurkunden wahren die Anforderungen von § 4 Abs. 1 Satz 4 VerbrKrG nicht, da dem Beklagten bei Abgabe der Mithaftungserklärung der Nettokreditbetrag, der effektive Jahreszins und der Gesamtbetrag der zu leistenden Zahlungen nicht klar und deutlich vor Augen geführt wurden (vgl. BGH ZIP 2000, 1523 [1524 f.]) und zumindest die letztgenannte Angabe - was allerdings aus Sicht des Bundesgerichtshofs ohnehin unerheblich ist - auch unmittelbar die Willensentschließung sowie die wirtschaftliche Belastung des Beklagten berührte (vgl. zum Meinungsstand insoweit: BGH ZIP 2000, 1523 [1524]).

    a) Einer Heilung nach § 6 Abs. 2 VerbrKrG steht entgegen, dass die Kreditmittel nicht an den Beklagten, sondern an die Gemeinschuldnerin ausbezahlt wurden (vgl. BGHZ 134, 94 [98 f.]; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 [1525]).

    In Folge der Nichtigkeit der Schuldbeitritte kann diesen auch keine Eigenkapital ersetzende Wirkung zukommen (im Ergebnis ebenso: BGH ZIP 2000, 1523; OLG Naumburg NZG 1999, 30 [31]; a.A.: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., §§ 32 a/b Rn. 117).

  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag;

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71 [74 f.]; BGHZ 133, 220 [222 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGHZ 138, 321 [325]; BGH WM 1997, 663 [664]; BGH WM 1997, 7; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 f.), auf die der Senat wegen der Einzelheiten Bezug nimmt, unterliegt ein zu einem Kreditvertrag erklärter Schuldbeitritt als Finanzierungshilfe dem gegenständlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 2 VerbrKrG.

    a) Einer Heilung nach § 6 Abs. 2 VerbrKrG steht entgegen, dass die Kreditmittel nicht an den Beklagten, sondern an die Gemeinschuldnerin ausbezahlt wurden (vgl. BGHZ 134, 94 [98 f.]; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 [1525]).

    aa) Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Mangel der gesetzlich vorgeschriebenen Form ausnahmsweise wegen unzulässiger Rechtsausübung unbeachtlich sein kann, wenn der Verbraucher über eine längere Zeit aus einem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (vgl. BGHZ 121, 224 [233]; BGHZ 142, 23 [34]; BGH WM 1997, 2000 [2001].

    Auch verkennt der Senat nicht, dass selbst eine mittelbare Begünstigung, die etwa ein Gesellschafter durch die Leistung an die Gesellschaft erfährt, als Anknüpfungspunkt für ein treuwidriges Verhalten in Betracht kommt (vgl. BGHZ 121, 224 [234 m.w.N.]; BGH WM 1997, 2000 [2001]).

  • BGH, 12.11.1996 - XI ZR 202/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71 [74 f.]; BGHZ 133, 220 [222 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGHZ 138, 321 [325]; BGH WM 1997, 663 [664]; BGH WM 1997, 7; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 f.), auf die der Senat wegen der Einzelheiten Bezug nimmt, unterliegt ein zu einem Kreditvertrag erklärter Schuldbeitritt als Finanzierungshilfe dem gegenständlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 2 VerbrKrG.

    b) Der Beklagte untersteht dem persönlichen Schutzbereich von § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F., da für das rechtliche Schicksal der Beitrittserklärungen allein die Verhältnisse des Beklagten maßgebend sind, insbesondere ohne Belang bleibt, dass die Gemeinschuldnerin die Kredite gewerblich aufgenommen hat (vgl. BGHZ 133, 71 [76 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGH ZIP 2000, 1523 [1524]).

    a) Einer Heilung nach § 6 Abs. 2 VerbrKrG steht entgegen, dass die Kreditmittel nicht an den Beklagten, sondern an die Gemeinschuldnerin ausbezahlt wurden (vgl. BGHZ 134, 94 [98 f.]; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 [1525]).

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71 [74 f.]; BGHZ 133, 220 [222 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGHZ 138, 321 [325]; BGH WM 1997, 663 [664]; BGH WM 1997, 7; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 f.), auf die der Senat wegen der Einzelheiten Bezug nimmt, unterliegt ein zu einem Kreditvertrag erklärter Schuldbeitritt als Finanzierungshilfe dem gegenständlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 2 VerbrKrG.

    b) Der Beklagte untersteht dem persönlichen Schutzbereich von § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F., da für das rechtliche Schicksal der Beitrittserklärungen allein die Verhältnisse des Beklagten maßgebend sind, insbesondere ohne Belang bleibt, dass die Gemeinschuldnerin die Kredite gewerblich aufgenommen hat (vgl. BGHZ 133, 71 [76 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGH ZIP 2000, 1523 [1524]).

    aa) Sollte der Beklagte als Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin aufgetreten sein, fehlte es an einem gewerblichen Handeln i.S.v. § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F., da weder ein Gesellschafter (dazu: BGHZ 133, 71 [78]; BGHZ 133, 220 [223]; BGH ZIP 2000, 1523 [1524]) noch ein Geschäftsführer (dazu: BGHZ 133, 71 [78]; BGHZ 104, 95 [98]) Kaufmann i.S.v. § 1 Abs. 1 und 2 HGB a.F. ist.

  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    aa) Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Mangel der gesetzlich vorgeschriebenen Form ausnahmsweise wegen unzulässiger Rechtsausübung unbeachtlich sein kann, wenn der Verbraucher über eine längere Zeit aus einem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (vgl. BGHZ 121, 224 [233]; BGHZ 142, 23 [34]; BGH WM 1997, 2000 [2001].

    Auch verkennt der Senat nicht, dass selbst eine mittelbare Begünstigung, die etwa ein Gesellschafter durch die Leistung an die Gesellschaft erfährt, als Anknüpfungspunkt für ein treuwidriges Verhalten in Betracht kommt (vgl. BGHZ 121, 224 [234 m.w.N.]; BGH WM 1997, 2000 [2001]).

  • BFH, 13.11.1997 - IV R 67/96

    Abfärbewirkung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    Zum einen musste dem Beklagten auch als Verpächter des Betriebsgrundstücks der Gemeinschuldnerin daran gelegen sein, dass die mit der Betriebsaufspaltung einhergehenden wirtschaftlichen und rechtlichen Wechselbeziehungen (vgl. zu diesen aus steuerrechtlicher Sicht: BFHE 184, 512 [515 ff.]; BFH GmbHR 2000, 448 [449]) nicht durch einen Liquiditätsengpass der Gemeinschuldnerin beeinträchtigt werden.

    Zwar wird in der zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ergangenen finanzgerichtlichen Rechtsprechung ständig die Auffassung vertreten, dass eine Verpachtung als gewerblich zu erachten sei, falls sie - wie hier - auf die wesentliche Betriebsgrundlage eines gewerblichen Unternehmens gerichtet sei und wegen der personellen Verflechtungen zwischen Verpächter und Unternehmensbetreiber ein einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille durchgesetzt werden könne (vgl. BFHE 184, 512 [515 f.]; BFHE 187, 570 [572]; BFH GmbHR 2000, 448 [449]).

  • OLG Hamm, 21.06.1993 - 15 W 75/93

    Firmenfähigkeit einer Besitzgesellschaft nach Betriebsaufspaltung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    Dieser Sicht vermag sich der Senat für den hier maßgebenden gegenständlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 und 2 HGB a.F., § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F. (vgl. zum unterschiedlichen Verständnis des Gewerbebegriffs: BGHZ 74, 273 [277]) jedoch zumindest dann nicht anzuschließen, wenn sich die zur Betriebsaufspaltung führende Nutzungsüberlassung ... auf ein einzelnes Anlagevermögen beschränkt, also keine Mehrzahl vergleichbarer Unternehmensverpachtungen vorliegt (wie hier: BGHZ 32, 307 [312]; BGH WM 1962, 10 [12]; BAG DB 1988, 125 [126]; OLG Hamm ZIP 1993, 1310 [1311] a.A.: OLG München DB 1988, 902 [903] mit Entscheidungsbesprechung Karsten Schmidt in DB 1988, 897 ff.; LG Heidelberg BB 1982, 142 mit Anm. Theil; LG Nürnberg-Fürth BB 1980, 1549; Hopt, ZGR 1987, 145 [171]; Baumbach/Duden/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 1 Rn. 18).

    Vielmehr bezieht sich ein solches Leistungsangebot ausschließlich auf die Binnenbeziehung zu der eine wirtschaftliche Einheit mit dem Eigentümer der Betriebsgrundstücke bildenden Unternehmensbetreiberin (ebenso: OLG Hamm ZIP 1993, 1310 [1311] mit Anm. Ziegler, Rpfleger 1996, 205 f.; Röhricht, in: Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, vor §§ 1 - 7 Rn. 23; Ruß, in: HK-HGB, 4. Aufl., E I vor § 1 Rn. 26 b)).

  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 213/95

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Widerrufsfrist bei Schuldbeitritt zu

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71 [74 f.]; BGHZ 133, 220 [222 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGHZ 138, 321 [325]; BGH WM 1997, 663 [664]; BGH WM 1997, 7; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 f.), auf die der Senat wegen der Einzelheiten Bezug nimmt, unterliegt ein zu einem Kreditvertrag erklärter Schuldbeitritt als Finanzierungshilfe dem gegenständlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 2 VerbrKrG.

    aa) Sollte der Beklagte als Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin aufgetreten sein, fehlte es an einem gewerblichen Handeln i.S.v. § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F., da weder ein Gesellschafter (dazu: BGHZ 133, 71 [78]; BGHZ 133, 220 [223]; BGH ZIP 2000, 1523 [1524]) noch ein Geschäftsführer (dazu: BGHZ 133, 71 [78]; BGHZ 104, 95 [98]) Kaufmann i.S.v. § 1 Abs. 1 und 2 HGB a.F. ist.

  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 50/96

    Betriebsaufspaltung: Personelle Verflechtung bei Einstimmigkeitsgebot

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    Zum einen musste dem Beklagten auch als Verpächter des Betriebsgrundstücks der Gemeinschuldnerin daran gelegen sein, dass die mit der Betriebsaufspaltung einhergehenden wirtschaftlichen und rechtlichen Wechselbeziehungen (vgl. zu diesen aus steuerrechtlicher Sicht: BFHE 184, 512 [515 ff.]; BFH GmbHR 2000, 448 [449]) nicht durch einen Liquiditätsengpass der Gemeinschuldnerin beeinträchtigt werden.

    Zwar wird in der zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ergangenen finanzgerichtlichen Rechtsprechung ständig die Auffassung vertreten, dass eine Verpachtung als gewerblich zu erachten sei, falls sie - wie hier - auf die wesentliche Betriebsgrundlage eines gewerblichen Unternehmens gerichtet sei und wegen der personellen Verflechtungen zwischen Verpächter und Unternehmensbetreiber ein einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille durchgesetzt werden könne (vgl. BFHE 184, 512 [515 f.]; BFHE 187, 570 [572]; BFH GmbHR 2000, 448 [449]).

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98

    Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    aa) Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Mangel der gesetzlich vorgeschriebenen Form ausnahmsweise wegen unzulässiger Rechtsausübung unbeachtlich sein kann, wenn der Verbraucher über eine längere Zeit aus einem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (vgl. BGHZ 121, 224 [233]; BGHZ 142, 23 [34]; BGH WM 1997, 2000 [2001].
  • BGH, 06.07.1998 - II ZR 284/94

    Zusammentreffen von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen und

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

  • OLG Naumburg, 10.09.1998 - 3 U 632/97

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf GmbH-Gesellschafter

  • BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96

    Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters im Eigenkapitalersatzrecht

  • BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59

    Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes

  • BGH, 13.11.1961 - II ZR 202/60

    Identität einer Kommanditgesellschaft (KG) mit der ehemaligen offenen

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 96/96

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 175/87

    Zustandekommen eines Vertrages mit dem Abschlußvertreter

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 251/95

    Anwendung des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Existenzgründungskredit

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 301/79

    Formungültiges Schenkungsversprechen als Rechtsgrund für einen Schuldbeitritt -

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne;

  • OLG München, 14.09.1987 - 19 W 2932/86

    Konkursfähigkeit; Kommanditgesellschaft; Betriebsaufspaltung; Besitzgesellschaft

  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 211/95

    Darlegungs- und Beweislast nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur

  • BGH, 01.06.1955 - V ZB 38/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1991 - II ZR 43/91

    Freistellungsanspruch der GmbH bei kapitalersetzender Sicherheitsleistung eines

  • BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für

  • BGH, 19.09.1985 - VII ZR 338/84

    Schuldbeitritt

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

  • BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 197/85

    Haftung für Betriebsrentenansprüche - Übergang der Ansprüche der Pensionäre gegen

  • OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05

    Insolvenzverwalterklage aus eigenkapitalersetzender Leistung des

    Der Umqualifizierung einer Bürgschaft des Gesellschafters in Eigenkapitalersatz steht es nicht entgegen, wenn die Bürgschaftsverpflichtung im Verhältnis zum Sicherungsnehmer wegen Übersicherung nichtig ist (Anschluss OLG Dresden NZG 2002, 292).

    Unwirksamkeitsgründe im Verhältnis zum Sicherungsnehmer sind durch die gesetzgeberischen Wertentscheidungen in diesem Rechtsverhältnis geprägt, während die Frage, ob Gesellschaftersicherheiten eigenkapitalersetzend sind, vorrangig von einer Abwägung der anerkennenswerten Belange des Gesellschafters einerseits und der Gesellschaft und der geschützten Gesellschaftsgläubiger andererseits abhängt (OLG Dresden NZG 2002, 292).

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Rechtsprechung
   KG, 26.11.2001 - 24 W 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5673
KG, 26.11.2001 - 24 W 20/01 (https://dejure.org/2001,5673)
KG, Entscheidung vom 26.11.2001 - 24 W 20/01 (https://dejure.org/2001,5673)
KG, Entscheidung vom 26. November 2001 - 24 W 20/01 (https://dejure.org/2001,5673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümer; Hausverwaltung; Sondereigentum; Instandsetzung durch den Verwalter; Beseitigungspflicht; Passivlegitimation des Hausverwalters; Eigentümerbeschluss; Ordnungsgemäße Verwaltung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beeinträchtigung eines Sondereigentümers durch eigenmächtige Instandsetzungen durch den Verwalter, Beseitigungspflicht; Passivlegitimation des Verwalters; Verwalterhaftung

  • Judicialis

    WEG § 21 V Nr. 2; ; WEG § 27 I Nr. 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2 § 27 Abs. 1 Nr. 2
    Eigenmächtige Instandsetzungen durch den Verwalter; Beseitigungspflicht; Passivlegitimation des Verwalters

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 70 II 186/98
  • LG Berlin - 85 T 271/99
  • KG, 26.11.2001 - 24 W 20/01

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 546
  • NJ 2002, 267
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 12.03.1999 - 15 W 17/99

    Unterlassene Beteiligung aller Wohnungseigentümer am Verfahren; Nutzung der

    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 20/01
    In diesem Fall kann der beeinträchtigte Wohnungseigentümer allein gegen den Verwalter vorgehen (BGHZ 115, 253 = NJW 1992, 182 = MDR 1992, 252; OLG Hamm ZWE 2000, 140).

    Die Passivlegitimation der Verwalterin für den gegen sie gerichteten Anspruch ergibt sich allein daraus, dass sie nach materiellem Recht durch die Auftragsvergabe ohne Eigentümerbeschluss als Störerin anzusehen ist (OLG Hamm ZWE 2000, 140).

  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 20/01
    Denn die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums ist nach § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 WEG in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst (BayObLG NJW-RR 1992, 1102).
  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75

    Boilerleck - § 27 Abs. 1 WEG betrifft (jedenfalls grundsätzlich) nur das

    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 20/01
    Soweit danach der Verwalter berechtigt und verpflichtet ist, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, so umfasst dies Kontroll- und Organisationsmaßnahmen sowie Hinweise an die Gemeinschaft, jedenfalls aber nicht den Abschluss von Reparaturverträgen über außergewöhnliche, nicht dringliche Maßnahmen größeren Umfangs (BGHZ 67, 232) und damit auch nicht die Befugnis zu einer Selbstvornahme des Verwalters (OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 1301).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.1991 - 3 W 203/90
    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 20/01
    Soweit danach der Verwalter berechtigt und verpflichtet ist, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, so umfasst dies Kontroll- und Organisationsmaßnahmen sowie Hinweise an die Gemeinschaft, jedenfalls aber nicht den Abschluss von Reparaturverträgen über außergewöhnliche, nicht dringliche Maßnahmen größeren Umfangs (BGHZ 67, 232) und damit auch nicht die Befugnis zu einer Selbstvornahme des Verwalters (OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 1301).
  • KG, 10.05.1991 - 24 W 154/91
    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 20/01
    Es verhält sich hier ebenso wie in dem Fall, dass von einem Wohnungseigentümer die Beseitigung einer unzulässigen baulichen Veränderung verlangt wird, jedoch noch keine Gesamtkonzeption vorliegt, wie der endgültige bauliche Zustand aussehen soll (vgl. Senat NJW-RR 1991, 1299).
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 20/01
    In diesem Fall kann der beeinträchtigte Wohnungseigentümer allein gegen den Verwalter vorgehen (BGHZ 115, 253 = NJW 1992, 182 = MDR 1992, 252; OLG Hamm ZWE 2000, 140).
  • LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20

    Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in

    Zum anderen sind nach hiesiger Auffassung die Ansprüche auf Beseitigung und Wiederherstellung doch trennbar und in ihrer rechtlichen Bewertung grundsätzlich voneinander unabhängig, mag dies auch in besonders gelagerten Einzelfällen anders zu beurteilen sein (vgl. dazu KG, NJW-RR 1991, 1299, 1300; KG WuM 2002, 106 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.12.2001 - 4 U 141/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5840
OLG Naumburg, 20.12.2001 - 4 U 141/01 (https://dejure.org/2001,5840)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.12.2001 - 4 U 141/01 (https://dejure.org/2001,5840)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 4 U 141/01 (https://dejure.org/2001,5840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pkw-Diebstahl; Vollkaskoversicherung; Mitverschulden des Versicherten; Grobe Fahrlässigkeit des Versicherten; Unbeaufsichtigter Autoschlüssel

  • Judicialis

    VVG AKB § 67; ; BGB § 823 Abs. 1; ; AKB § 15 Abs. 2; ; ZPO § ... 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 511; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Keine grobe Fahrlässigkeit bei unbeaufsichtigtem Zürücklassen des Fahrzeugschlüssels am Liegeplatz für kurze Zeit während Strandaufenthalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 267
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2001 - 4 U 141/01
    Grobe Fahrlässigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn schon einfachste und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen worden sind, die jedem hätten einleuchten müssen (BGHZ 10, 14; VersR 72, 877), und zwar durch ein subjektiv unentschuldbares Verhalten (BGH VersR 80, 180; NJW-RR 89, 213).
  • BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2001 - 4 U 141/01
    Grobe Fahrlässigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn schon einfachste und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen worden sind, die jedem hätten einleuchten müssen (BGHZ 10, 14; VersR 72, 877), und zwar durch ein subjektiv unentschuldbares Verhalten (BGH VersR 80, 180; NJW-RR 89, 213).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2001 - 4 U 141/01
    Grobe Fahrlässigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn schon einfachste und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen worden sind, die jedem hätten einleuchten müssen (BGHZ 10, 14; VersR 72, 877), und zwar durch ein subjektiv unentschuldbares Verhalten (BGH VersR 80, 180; NJW-RR 89, 213).
  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 128/71

    Rückgriff (Regress) einer Versicherung auf den Unfallschädiger für erbrachte

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2001 - 4 U 141/01
    Grobe Fahrlässigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn schon einfachste und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen worden sind, die jedem hätten einleuchten müssen (BGHZ 10, 14; VersR 72, 877), und zwar durch ein subjektiv unentschuldbares Verhalten (BGH VersR 80, 180; NJW-RR 89, 213).
  • VG Schleswig, 18.06.2008 - 9 A 38/07

    Ansprüche des Schulträgers auf Schadensersatz aufgrund des Verlustes eines

    Grobe Fahrlässigkeit wurde demgegenüber in Fallkonstellationen angenommen, in denen der Schadensverursacher den später verloren gegangenen Schlüssel von seiner Körpersphäre entfernt abgelegt oder ins Schloss gesteckt hatte und die Kontrolle über den Schlüssel nicht durchgehend behalten hatte (vgl. VG Hannover, a.a.O.; VG Minden a.a.O.; vgl. dagegen grobe Fahrlässigkeit verneinend: beim Zurücklassen von Schlüsseln in der am Strand abgelegten Kleidung: OLG Sachsen-Anhalt, Urt. 4 U 141/01 vom 20.12.2001; beim nicht näher einzugrenzenden Verlust von Dienststellenschlüsseln eines Polizeibeamten, einschließlich des Schlüssels zum Waffenschrank: VG Stuttgart, Urt. 17 K 4686/03 vom 08.06.2005, jeweils in Juris).
  • LG Stade, 25.09.2003 - 4 O 159/03

    Kfz-Kaskoversicherung: Verneinung grob fahrlässiger Herbeiführung eines

    Grobe Fahrlässigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, mithin bereits einfachste und naheliegendste Überlegungen nicht getätigt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedem hätten einleuchten müssen (vgl. BGHZ 10, 14; VersR 1972, 877; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Dezember 2001, Az. 4 U 141/01).
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