Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 07.03.2001

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   OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00   

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https://dejure.org/2001,3981
OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00 (https://dejure.org/2001,3981)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.02.2001 - 18 U 1303/00 (https://dejure.org/2001,3981)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 18 U 1303/00 (https://dejure.org/2001,3981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Schadensersatz; Mietvertrag; Mangelfolgeschaden

  • Judicialis

    BGB § 635

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis bei Mängel am Gemeinschaftseigentum?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 47 (Leitsatz)

    § 635 BGB
    Wohnungseigentümergemeinschaft/Mängel am Gemeinschaftseigentum/Schadensersatzansprüche/Klagebefugnis

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 635
    Klagebefugnis einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 773
  • NJ 2001, 378 (Ls.)
  • BauR 2001, 1276
  • BauR 2002, 139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 86/83

    Werkmängel: Schadensersatzanspruch des Bestellers

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
    In derartigen Fällen bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des BGH keiner Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (BGH vom 16.10.1984, X ZR 86/83; nach Juris: BGHZ 92, 308).

    Weil es sich nicht um eine solche handelte, war eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung entbehrlich (BGHZ 92, 308).

  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
    Denn die Interessenlage sei mit den Fällen der Vorschusszahlung nach § 633 Abs. 3 BGB vergleichbar, weil der Schadensersatzanspruch letztlich auf das gleiche Ziel gerichtet sei wie die Mängelbeseitigung (BGH vom 02.10.1991, nach Juris: BGHZ 115, 253 f.).

    Eine faktisch teilbare Geldleistung kann zwar rechtlich unteilbar sein, wenn aufgrund des Innenverhältnisses zwischen den Gläubigern eine gemeinsame Empfangszuständigkeit besteht (BGH vom 02.10.1991, nach Juris: BGHZ 115, 253 f.).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
    Insbesondere hat die Beklagte nicht geltend gemacht, die Kläger treffe ein Auswahlverschulden (hierzu BGHZ 115, 364, 370).
  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
    Gemeinschaftsbezogenheit ist bei Gewährleistungsrechten in der Regel zu bejahen, soweit es um die Entscheidung über eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (BGH vom 30.04.1998, BauR 1998, 783) oder um die Ausübung des Wahlrechts zwischen Minderung und Schadensersatz und die Entscheidung über die Verwendung der erlangten Mittel geht (BGH vom 15.02.1990, nach Juris: BGHZ 110, 258 f.).
  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
    Gemeinschaftsbezogenheit ist bei Gewährleistungsrechten in der Regel zu bejahen, soweit es um die Entscheidung über eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (BGH vom 30.04.1998, BauR 1998, 783) oder um die Ausübung des Wahlrechts zwischen Minderung und Schadensersatz und die Entscheidung über die Verwendung der erlangten Mittel geht (BGH vom 15.02.1990, nach Juris: BGHZ 110, 258 f.).
  • BGH, 11.12.1995 - II ZR 220/94

    Einwendungen eines ausgeschlossenen Komplementärs gegen die Inanspruchnahme für

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
    Die Klagen der Kläger zu 1), 4) bis 6), 8) bis 14) und 16) bis 33) sind spätestens seit wirksamer Rücknahme der Klagen des Klägers zu 7) und der GbRs zu 2), 3) und 15) am 10.01.2001 - die der Senat im Hinblick auf eine rechtliche Prozessunfähigkeit (vgl. Stein-Jonas-Bork, § 57 Rz. 3; Lindacher in MüKo § 57 Rz. 7; Thomas/Putzo, § 57 Rz. 4) der Beklagten für unzulässig gehalten hat, weil insoweit die dem Zivilprozess immanente Kampfstellung fehlte und eine ordnungsgemäße Vertretung bzw. Wahrung der eigenen Rechte zweifelhaft erschien (vgl. RGZ 66, 240; vgl. auch BGH NJW 1996, 658) - zulässig.
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
    Auszugehen ist davon, dass die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Gewährleistungsrechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum selbständig durchsetzen können, weil sie auf individuellen Verträgen des einzelnen Wohnungseigentümers mit dem Veräußerer beruhen (hierzu: BGH vom 11.12.1992 V ZR 118/91, nach Juris: BGHZ 121, 22).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
    Dies wird für Kostenvorschuß und Ersatz der Mängelbeseitigungskosten verneint (BGH VII ZR 30/78 vom 10.05.1979, nach Juris: BGHZ 74, 258).
  • RG, 22.06.1907 - I 40/07

    Mangel der Prozessvoraussetzungen.

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
    Die Klagen der Kläger zu 1), 4) bis 6), 8) bis 14) und 16) bis 33) sind spätestens seit wirksamer Rücknahme der Klagen des Klägers zu 7) und der GbRs zu 2), 3) und 15) am 10.01.2001 - die der Senat im Hinblick auf eine rechtliche Prozessunfähigkeit (vgl. Stein-Jonas-Bork, § 57 Rz. 3; Lindacher in MüKo § 57 Rz. 7; Thomas/Putzo, § 57 Rz. 4) der Beklagten für unzulässig gehalten hat, weil insoweit die dem Zivilprozess immanente Kampfstellung fehlte und eine ordnungsgemäße Vertretung bzw. Wahrung der eigenen Rechte zweifelhaft erschien (vgl. RGZ 66, 240; vgl. auch BGH NJW 1996, 658) - zulässig.
  • OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04

    Anschlussberufung; Klageänderung in 2. Instanz durch den Berufungsbeklagten;

    Teil Rn. 27; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 339; OLG Dresden OLGR 2001, 229, 231; BGHZ 68, 372 scheint davon auszugehen, dass eine Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB gegeben ist, ohne dies allerdings deutlich auszusprechen).

    Auch insoweit sind die Kläger klagebefugt; zur Begründung wird auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 07.02.2001 verwiesen (OLGR 2001, 229).

  • OLG Stuttgart, 20.01.2005 - 2 U 133/04

    Wohnungseigentum: Wohnungsabschlußtüren als Gemeinschaftseigentum;

    Vorliegend ist aber zur Geltendmachung eines solchen Anspruchs eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung, da die Behebung dieses Schadens einer Nachbesserung nicht zugänglich ist, nicht erforderlich (Koeble a.a.O. 258; vgl. auch OLG Saarbrücken a.a.O. 99; OLG Dresden BauR 2001, 1276 = NZM 2001, 773, 774).
  • OLG Nürnberg, 27.03.2003 - 13 U 3290/02

    Schadensersatz für Mängel am Gemeinschaftseigentum

    Was die in diesem Zusammenhang beanspruchten Mängelermittlungskosten betrifft, können zwar die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich die Kosten von ihnen erholter Gutachten durch Zahlung an sich selbst ersetzt verlangen (OLG Dresden BauR 2001, 1276, 1277).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.03.2001 - 10 VA 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8712
OLG Naumburg, 07.03.2001 - 10 VA 1/01 (https://dejure.org/2001,8712)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.03.2001 - 10 VA 1/01 (https://dejure.org/2001,8712)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. März 2001 - 10 VA 1/01 (https://dejure.org/2001,8712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hinterlegung am Amtsgericht; Justizverwaltungsakt; Geldhinterlegung; Hinterlegungszinsen; Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • Judicialis

    EGGVG § 23

  • rechtsportal.de

    EGGVG § 23
    Hinterlegungssachen - Entscheidungen der Amtsgerichte - Anfechtung - Verzinsung hinterlegter Geldbeträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 47 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 23 EGGVG
    Hinterlegungssache/Anfechtung/Verzinsung hinterlegter Geldbeträge

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 47 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 23 EGGVG
    Hinterlegungssache/Anfechtung/Verzinsung hinterlegter Geldbeträge

Verfahrensgang

  • AG Halle/Saale - HL 51/95
  • OLG Naumburg, 07.03.2001 - 10 VA 1/01

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 378 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 12.06.1996 - 24 U 690/96

    Voraussetzungen für den Auszahlungsanspruch auf angefallene Hinterlegungszinsen;

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2001 - 10 VA 1/01
    Für den Fall, dass sich dieser Antrag auf tatsächlich erzielte Zinsen bezöge, wäre der Beteiligte auf den zivilrechtlichen Klageweg zu verweisen gewesen (vgl. KG NJW-RR 1996, 1202).
  • OLG Jena, 15.09.1997 - 4 VA 2/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2001 - 10 VA 1/01
    Aus den zutreffenden Gründen der vorgenannten Entscheidung, die sich der Senat nach eigener Prüfung zu Eigen macht, stellt § 8 HinterlO - entgegen der Rechtsauffassung des Beteiligten - keine bundesrechtliche Rechtsvorschrift dar, die durch Art. 8 des Einigungsvertrages Gültigkeit für das Land Sachsen-Anhalt hätte erlangen können (vgl. auch Schmidt aaO., Vorbem. Rn. 14 mwN.; ThürOLG Jena RPfl 1998, 33).
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