Rechtsprechung
OLG München, 20.12.2001 - U (K) 4429/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unlauterer Wettbewerb; Stromversorgungsunternehmen; Unbillige Behinderung; Erstbegehungsgefahr; Verbraucherinformation; Einstweilige Verfügung; Dringlichkeit
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 25.07.2001 - 3 O 4502/01
- OLG München, 20.12.2001 - U (K) 4429/01
Papierfundstellen
- NJOZ 2002, 1450
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 25.02.2009 - 4 U 204/08
Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit der …
Nach traditioneller und (wohl immer noch) herrschender Meinung (jedenfalls herrschender Lehre) ist dies nicht der Fall (…etwa Harte/Henning-Retzer, UWG, § 12 Rdnr. 315;… Fezer-Büscher, UWG, § 12 Rn. 68;… Ahrens-Schmukle, a.a.O., Kap. 45 Rdnr. 55;… Berneke, a.a.O., Rdnr. 81;… speziell zum Urheberrecht: Wandtke/Wullinger, UrhR 3. Aufl., vor §§ 97 ff. Rdnr. 90; aus der Rechtsprechung etwa OLG Hamburg WRP 1994, 408, 409 sowie OLG München in NJOZ 2002, 1450, 1452 und in OLGR München 1998, 73, 74). - LG München I, 30.09.2020 - 37 O 11770/20
Bayerischer Fußball-Verband muss über Meldung von Türkgücü zur 1. …
Hat der Verfügungskläger konkret Kenntnis von Umständen erlangt, die die Möglichkeit einer Verletzung seiner Rechte nahelegen, und ist es ihm ohne erheblichen Aufwand möglich, noch vorhandene Unsicherheiten zu beseitigen, so muss von ihm erwartet werden, dass er sich zur Unterbindung der Verletzungshandlung die erforderliche Kenntnis verschafft und nicht tatenlos zuwartet, bis sich die ihm aufdrängende Vermutung mehr oder weniger zufällig zu einem erheblich späteren Zeitpunkt bestätigt (OLG München, Urteil vom 20.12.2001 - U (K) 4429/01, NJOZ 2002 1450, 1451). - OLG München, 30.06.2016 - 6 U 531/16
Verkaufsaktion für Brillenfassungen
Mit der Fristverlängerung habe sie nicht zu erkennen gegeben, dass ihr die Geltendmachung der behaupteten Ansprüche doch nicht dringlich sei: Allein das Stellen eines Fristverlängerungsantrags sei nicht dringlichkeitsschädlich (vgl. OLG München NJOZ 2002, 1450, 1452), ebenso wenig wie die volle Ausschöpfung der gesetzlichen Berufungseinlegungs- und Berufungsbegründungsfrist.Soweit die Antragstellerin diesbezüglich auf das Urteil des OLG München vom 20.12.2001 - U (K) 4429/01 (NJOZ 2002, 1450, 1452) rekurriert, in welchem der Eingang der Berufungsbegründung innerhalb verlängerter Begründungsfrist als unschädlich für die Frage der Dringlichkeit angesehen wurde, ändert dies nichts am hier gefundenen Ergebnis, da diese Entscheidung auf Basis der alten Gesetzeslage mit einer unterschiedlichen Systematik hinsichtlich Berufungseinlegungs- und Begründungsfrist erging (die letztgenannte Frist begann nicht mit Zustellung des Urteils, sondern mit dem Zeitpunkt der Berufungseinlegung, § 519 Abs. 2 S. 2 ZPO a. F.) und die dortige Antragstellerin die Berufungseinlegungsfrist nicht ausgeschöpft hatte, was das Gericht zu ihren Gunsten berücksichtigte; die dortige Sach- und Rechtslage ist also nicht mit der hiesigen vergleichbar (…vgl. insoweit auch die diesbezüglichen Ausführungen im oben genannten Beschluss des OLG München vom 16.08.2007, S. 3; im Übrigen reichte die Antragstellerin im gerade genannten Verfahren ihre Berufungsbegründung ebenfalls erst innerhalb der verlängerten Frist zwei Tage nach Ablauf der ursprünglichen Berufungsbegründungsfrist ein, so dass die Sachlage mit der hiesigen identisch ist).
- OLG Düsseldorf, 01.03.2007 - 2 U 98/06
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Patents eines Schaltmechanismus für …
Ein Zuwarten der Antragstellerin könnte insoweit nur dann als dringlichkeitsschädlich angesehen werden, wenn sie von allen anspruchsbegründenden Umständen - Verletzungshandlung und Verletzer - positive Kenntnis hatte oder zumindest von Umständen Kenntnis erlangt hatte, die eine Verletzung nahe legten und es ihr ohne erheblichen Aufwand möglich war, noch vorhandene Unsicherheiten zu beseitigen (OLG Köln, Urteil vom 04.04.2003, 6 U 192/02, BeckRS 2003 30314855; OLG München, NJOZ 2002, 1450). - OLG München, 06.06.2002 - 29 U 2131/02
Keine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise i.S.d. § 3 UWG durch …
Hat der Antragsteller konkrete Kenntnis von Umständen erlangt, die die Möglichkeit einer Verletzung seiner Rechte nahe legen, und ist es ihm ohne erheblichen Aufwand möglich, noch vorhandene Unsicherheiten zu beseitigen, so muss von ihm erwartet werden, dass er sich zur Unterbindung der Verletzungshandlung die erforderliche Kenntnis verschafft und nicht tatenlos zuwartet, bis sich die ihm sich aufdrängende Vermutung mehr oder weniger zufällig zu einem erheblich späteren Zeitpunkt bestätigt (vgl. Senat, Urt. vom 20.12.2001 -U (K) 4429/01 = MD 2002, 624, 626;… OLG München, Urt. v. 16.12.1993 -6 U 5390/93 = MDR 1994, 1202, 1203).