Rechtsprechung
BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde - Rechtsanwalt - Anwaltszulassung - Notarsbestellung - Eidesstattliche Versicherung
- Judicialis
BNotO § 54 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAO § 14; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 4; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 16 Abs. 6 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 4
Verzicht auf die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Papierfundstellen
- NJOZ 2002, 1880
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 26/81
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01
b) Der einmal erklärte Verzicht eines Rechtsanwalts auf die Rechte aus seiner Zulassung ist nicht mehr frei widerruflich, nachdem - wie hier - die zuständige Stelle die Zulassung widerrufen hat (Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1981 - AnwZ (B) 26/81 - BRAK-Mitt. 1982, 73). - BGH, 23.03.1987 - AnwZ (B) 61/86
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01
Daran wäre etwa zu denken, wenn die Behörde bei dem Erklärenden einen Irrtum hervorgerufen oder in unzulässiger Weise auf dessen Willensbildung eingewirkt hätte (vgl. Senatsbeschluß vom 23. März 1987 - AnwZ (B) 61/86 - BRAK-Mitt. 1987, 207, 208; EGH München, BRAK-Mitt. 1986, 225, 226 f). - BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94
Ablehnung der Zulassung als Rechtsanwalt - Unwürdigkeit für den …
Auszug aus BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01
Ein etwaiger Verfahrensmangel wäre dadurch geheilt, daß der Antragsteller vor dem als Tatsacheninstanz beschließenden Senat rechtliches Gehör hatte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94 - BRAK-Mitt. 1995, 76 f und vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642, 1643). - BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 10/00
Schriftliche Niederlegung eines nach mündlicher Verhandlung ergangenen …
Auszug aus BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01
Ein etwaiger Verfahrensmangel wäre dadurch geheilt, daß der Antragsteller vor dem als Tatsacheninstanz beschließenden Senat rechtliches Gehör hatte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94 - BRAK-Mitt. 1995, 76 f und vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642, 1643). - BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 3/80
Anfechtung von Vorstandswahlen einer Rechtsanwaltskammer
Auszug aus BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01
Einen Anspruch auf zwei Tatsacheninstanzen hat der Antragsteller nicht (BGHZ 77, 327, 329).
- BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19
Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit …
Jedenfalls mit dem Zulassungswiderruf war der Verzicht auf die Zulassung nicht mehr frei widerruflich (vgl. BGH Beschluss vom 22. April 2002 - AnwZ (B) 5/01 - NJOZ 2002, 1880, 1881 mwN;… vgl. auch Gaier/Wolf/Göcken/Schmidt-Räntsch Anwaltliches Berufsrecht 2. Aufl. § 14 BRAO Rn. 25), eine Entscheidung über diesen Verzicht abschließend getroffen und damit der dem Betreuer insoweit übertragene Aufgabenbereich gegenstandslos. - BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 8/03
Wirksamkeit der Ersatzzustellung im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof
Im übrigen wäre ein etwaiger Verfahrensmangel dadurch geheilt, daß der Antragsteller vor dem - ebenfalls als Tatsacheninstanz beschließenden - Senat Gelegenheit zur Äußerung gehabt hätte, wenn er erreichbar gewesen wäre und nicht durch öffentliche Zustellung zum Termin hätte geladen werden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 22. April 2002 - AnwZ (B) 5/01, v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76 f. und v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642, 1643). - BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 8/03
Anordnung der öffentlichen Zustellung der Ladung im anwaltsgerichtlichen …
Im übrigen wäre ein etwaiger Verfahrensmangel dadurch geheilt, dass der Ast. vor dem - ebenfalls als Tatsacheninstanz beschließenden - Senat Gelegenheit zur Äußerung gehabt hätte, wenn er erreichbar gewesen wäre und nicht durch öffentliche Zustellung zum Termin hätte geladen werden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 22.4. 2002 - AnwZ (B) 5/01, v. 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76 f. und v. 18.6.2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642, 1643). - BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 58/01
Kostenerstattung nach Erledigung der Hauptsache im Verfahren vor dem …
Mit Beschluß vom 22. April 2001 (AnwZ (B) 5/01) hat der Senat die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Anwaltsgerichtshofs vom 3. Juli 2000 zurückgewiesen.