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   BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01   

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https://dejure.org/2002,6483
BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01 (https://dejure.org/2002,6483)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01 (https://dejure.org/2002,6483)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2002 - AnwZ (B) 5/01 (https://dejure.org/2002,6483)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Rechtsanwalt - Anwaltszulassung - Notarsbestellung - Eidesstattliche Versicherung

  • Judicialis

    BNotO § 54 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAO § 14; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 4; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 16 Abs. 6 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 4
    Verzicht auf die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Papierfundstellen

  • NJOZ 2002, 1880
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 26/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01
    b) Der einmal erklärte Verzicht eines Rechtsanwalts auf die Rechte aus seiner Zulassung ist nicht mehr frei widerruflich, nachdem - wie hier - die zuständige Stelle die Zulassung widerrufen hat (Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1981 - AnwZ (B) 26/81 - BRAK-Mitt. 1982, 73).
  • BGH, 23.03.1987 - AnwZ (B) 61/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01
    Daran wäre etwa zu denken, wenn die Behörde bei dem Erklärenden einen Irrtum hervorgerufen oder in unzulässiger Weise auf dessen Willensbildung eingewirkt hätte (vgl. Senatsbeschluß vom 23. März 1987 - AnwZ (B) 61/86 - BRAK-Mitt. 1987, 207, 208; EGH München, BRAK-Mitt. 1986, 225, 226 f).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94

    Ablehnung der Zulassung als Rechtsanwalt - Unwürdigkeit für den

    Auszug aus BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01
    Ein etwaiger Verfahrensmangel wäre dadurch geheilt, daß der Antragsteller vor dem als Tatsacheninstanz beschließenden Senat rechtliches Gehör hatte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94 - BRAK-Mitt. 1995, 76 f und vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642, 1643).
  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 10/00

    Schriftliche Niederlegung eines nach mündlicher Verhandlung ergangenen

    Auszug aus BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01
    Ein etwaiger Verfahrensmangel wäre dadurch geheilt, daß der Antragsteller vor dem als Tatsacheninstanz beschließenden Senat rechtliches Gehör hatte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94 - BRAK-Mitt. 1995, 76 f und vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642, 1643).
  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 3/80

    Anfechtung von Vorstandswahlen einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01
    Einen Anspruch auf zwei Tatsacheninstanzen hat der Antragsteller nicht (BGHZ 77, 327, 329).
  • BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19

    Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Jedenfalls mit dem Zulassungswiderruf war der Verzicht auf die Zulassung nicht mehr frei widerruflich (vgl. BGH Beschluss vom 22. April 2002 - AnwZ (B) 5/01 - NJOZ 2002, 1880, 1881 mwN; vgl. auch Gaier/Wolf/Göcken/Schmidt-Räntsch Anwaltliches Berufsrecht 2. Aufl. § 14 BRAO Rn. 25), eine Entscheidung über diesen Verzicht abschließend getroffen und damit der dem Betreuer insoweit übertragene Aufgabenbereich gegenstandslos.
  • BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 8/03

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof

    Im übrigen wäre ein etwaiger Verfahrensmangel dadurch geheilt, daß der Antragsteller vor dem - ebenfalls als Tatsacheninstanz beschließenden - Senat Gelegenheit zur Äußerung gehabt hätte, wenn er erreichbar gewesen wäre und nicht durch öffentliche Zustellung zum Termin hätte geladen werden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 22. April 2002 - AnwZ (B) 5/01, v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76 f. und v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642, 1643).
  • BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 8/03

    Anordnung der öffentlichen Zustellung der Ladung im anwaltsgerichtlichen

    Im übrigen wäre ein etwaiger Verfahrensmangel dadurch geheilt, dass der Ast. vor dem - ebenfalls als Tatsacheninstanz beschließenden - Senat Gelegenheit zur Äußerung gehabt hätte, wenn er erreichbar gewesen wäre und nicht durch öffentliche Zustellung zum Termin hätte geladen werden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 22.4. 2002 - AnwZ (B) 5/01, v. 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76 f. und v. 18.6.2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642, 1643).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 58/01

    Kostenerstattung nach Erledigung der Hauptsache im Verfahren vor dem

    Mit Beschluß vom 22. April 2001 (AnwZ (B) 5/01) hat der Senat die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Anwaltsgerichtshofs vom 3. Juli 2000 zurückgewiesen.
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