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   OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01   

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OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01 (https://dejure.org/2002,2805)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2002 - 14 Wx 114/01 (https://dejure.org/2002,2805)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 14 Wx 114/01 (https://dejure.org/2002,2805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenhändiges Testament; Herstellung eines Testaments durch Ergänzung der Fotokopie eines unvollständigen Textes; Formwirksamkeit eines Testaments

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29; ; BGB § 2231 Nr. 2; ; BGB § 2247; ; BGB § 2247 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 31 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenhändiges Testament: Herstellung eines Testaments durch Ergänzung der Fotokopie eines unvollständigen Textes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 653
  • FamRZ 2003, 1507
  • NJOZ 2003, 381
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 56/92

    Übereinstimmung von verschwundenem Testament und Fotokopie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01
    Die Zurückverweisung an das Nachlaßgericht erschien deshalb als sachgerecht, weil dieses im wesentlichen denselben Rechtsstandpunkt wie das Landgericht eingenommen hatte - die Frage, ob ein Testament durch auf der Fotokopie eines unvollständigen Textes vorgenommene Ergänzungen hergestellt werden kann, stellte sich auch für das Nachlaßgericht, weil dieses bejahendenfalls die Übereinstimmung der Kopie mit dem ihm nicht vorliegenden Original hätte überprüfen müssen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1993, S. 970) - und weil ein Erbschein gegebenenfalls vom Nachlaßgericht und nicht vom Landgericht zu erteilen sein wird ( zur Zurückverweisung vgl. Kahl, aaO, Rnr. 66 c zu § 27 m. w. N.).
  • BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97

    Schriftsachverständige Begutachtung zur Echtheit eines Testaments - Auslegung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01
    Da die Echtheit des Testaments - wie ausgeführt - aber doch entscheidungserheblich ist und weil sich angesichts der gesamten Umstände - insbesondere aufgrund des in starkem Maße von den sich auf den notariellen Urkunden vom 31.05.1988 und vom 17.09.1996 vorhandenen Unterschriften der Erblasserin abweichenden Schriftbildes - Zweifel daran aufdrängen, ob die Erblasserin die einzelnen Elemente des hier zu beurteilenden Testaments selbst niedergeschrieben hat, sind hierzu gemäß den §§ 2358 BGB, 12 FGG Ermittlungen vorzunehmen (zur diesbezüglichen Ermittlungspflicht BayObLG FamRZ 1998, S. 644 f. m. w. N.).
  • RG, 09.07.1925 - IV 514/24

    Testamentserrichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01
    a) Dabei verkennt das Landgericht nicht, daß das Gesetz (§§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB) - wie in Rechtsprechung (z. B. RGZ 111, S. 247 ff., 252; BGH NJW 1974, 1083 f., 1084; …
  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73

    Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01
    a) Dabei verkennt das Landgericht nicht, daß das Gesetz (§§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB) - wie in Rechtsprechung (z. B. RGZ 111, S. 247 ff., 252; BGH NJW 1974, 1083 f., 1084; …
  • BayObLG, 24.07.1984 - BReg. 1 Z 41/84

    Erbschein; Beschwerde; Beschwerdebefugnis; Erbe; Vorbescheid

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. nur RGZ 115, S. 111 ff., 114, und aus neuerer Zeit BayObLGZ 1984, S. 194 ff., 196) und nahezu einhelliger Literaturmeinung (etwa Kregel, in: BGB-RGRK, 12. Aufl. 1975, Rnr. 18; Soergel/Harder, aaO, Rnr. 35; Staudinger/Baumann, aaO, Rnr. 46; Burkart, aaO, Rnr. 24; Palandt/Edenhofer, aaO, Rnr. 18 - jeweils zu § 2247).
  • RG, 13.12.1926 - IV 520/26

    Eigenhändiges Testament

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. nur RGZ 115, S. 111 ff., 114, und aus neuerer Zeit BayObLGZ 1984, S. 194 ff., 196) und nahezu einhelliger Literaturmeinung (etwa Kregel, in: BGB-RGRK, 12. Aufl. 1975, Rnr. 18; Soergel/Harder, aaO, Rnr. 35; Staudinger/Baumann, aaO, Rnr. 46; Burkart, aaO, Rnr. 24; Palandt/Edenhofer, aaO, Rnr. 18 - jeweils zu § 2247).
  • BayObLG, 07.05.1991 - BReg. 1a Z 65/90

    Rechtswirksame Anordnung der Testamentsvollstreckung ; Anordnung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01
    aa) Die Entscheidung der Frage, ob auf mehreren Blättern niedergelegte Handschriften eine einheitliche Erklärung darstellen und von der Unterschrift gedeckt werden, liegt zwar im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet und ist daher von der Tatsacheninstanz zu treffen (vgl. BayObLGZ 1991, S. 158 ff., 161).
  • BayObLG, 09.07.1965 - BReg. 1b Z 3/65
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01
    Anders als mittels Blaupause, Kohlepapier o. ä. hergestellte Durchschriften (eingehend Werner, Zur Eigenhändigkeit letztwilliger Verfügungen - Die Durchschrift als Testament -, DNotZ 1972, S. 6 ff., m. umfassenden N.) sind Schriftzüge, die sich als auf fototechnischem Weg gewonnenes Abbild des Originals darstellen, nicht vom Schreiber unmittelbar selbst geformt, so daß die individuellen Merkmale seiner Handschrift nicht hinreichend hervortreten und damit nicht genügend zuverlässig überprüfbar sind (zu diesen Kriterien als Voraussetzung der Eigenhändigkeit im Sinne der §§ 2231 Nr. 2, 2247 Abs. 1 BGB vgl. etwa BGHZ 47, S. 68 ff., 71 f.; BayObLGZ 1965, S. 258 ff., 261; auch BayObLG, …
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 14/66

    Blaupause als formgültiges Testament

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01
    Anders als mittels Blaupause, Kohlepapier o. ä. hergestellte Durchschriften (eingehend Werner, Zur Eigenhändigkeit letztwilliger Verfügungen - Die Durchschrift als Testament -, DNotZ 1972, S. 6 ff., m. umfassenden N.) sind Schriftzüge, die sich als auf fototechnischem Weg gewonnenes Abbild des Originals darstellen, nicht vom Schreiber unmittelbar selbst geformt, so daß die individuellen Merkmale seiner Handschrift nicht hinreichend hervortreten und damit nicht genügend zuverlässig überprüfbar sind (zu diesen Kriterien als Voraussetzung der Eigenhändigkeit im Sinne der §§ 2231 Nr. 2, 2247 Abs. 1 BGB vgl. etwa BGHZ 47, S. 68 ff., 71 f.; BayObLGZ 1965, S. 258 ff., 261; auch BayObLG, …
  • RG, 28.02.1913 - II 9/13

    Kann die Beleidigung einer politischen Körperschaft durch Äußerungen begangen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01
    Dagegen hat die Beteiligte Nr. 1 unter dem 30.05.2001 Beschwerde eingelegt (I 87), die sie mit Anwaltsschriftsatz vom 10.09.2001 (II 9/13) unter Vorlage der den Fotokopien A 3 und A 4 zugrundeliegenden Urschriften (II 15 und II 17) begründet hat.
  • OLG Köln, 23.09.2020 - 2 Wx 189/20

    Unterschriftsleistung als Voraussetzung für die Gültigkeit eines Testaments

    2 Z 5/90">FamRZ 1991, 370, 371; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653; OLG München ZEV 2006, 33; OLG Hamm DNotZ 2011, 702, 703).

    Die einzelnen Blätter müssen aber inhaltlich ein Ganzes sein (z. B. durch Nummerierung und fortlaufenden Text, LG München I FamRZ 2004, 1905) und eine einheitliche Willenserklärung enthalten, die im Regelungsinhalt auch widersprüchlich sein kann, sofern der textliche Zusammenhang unzweifelhaft ist (BGH NJW 1974, 1083; BayObLG FamRZ 1991, 371; 1998, 581; OLG Karlsruhe ZNotP 2003, 194, 196; Palandt/Weidlich, BGB, 79. Aufl. 2020, § 2247 Rn 11).

  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden

    In einem solchen Fall ist nur eine einmalige Unterschrift erforderlich, die sich auf dem letzten Blatt befinden muss (Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 54; BayObLGZ 1970, 173, 178; FamRZ 1988, 1211, 1212; FamRZ 1991, 370, 371; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653; OLG München ZEV 2006, 33; OLG Hamm DNotZ 2011, 702, 703).

    Die einzelnen Blätter müssen aber inhaltlich ein Ganzes sein (z. B. durch Nummerierung und fortlaufenden Text, LG München I FamRZ 2004, 1905) und eine einheitliche Willenserklärung enthalten, die im Regelungsinhalt auch widersprüchlich sein kann, sofern der textliche Zusammenhang unzweifelhaft ist (BGH NJW 1974, 1083; BayObLG FamRZ 1991, 371; 1998, 581; OLG Karlsruhe ZNotP 2003, 194, 196; Palandt/Weidlich, a.a.O., Rn 11; MüKo-BGB, Hagena, a.a.O., Rn. 34).

  • OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05

    Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des

    Da der Erblasser früher Geschriebenes handschriftlich auf weiteren Blättern zu einem formgültigen Testament ergänzen kann, ist zu folgern, dass diese Ergänzung auch auf einer hierzu gefertigten Kopie erfolgen kann; dies gilt insbesondere dann, wenn für die Erblasserin - wie hier - hierfür ein Bedürfnis besteht, weil sie das Original weggegeben hatte und zudem schwer krank war (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653/655).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 2727/19

    Errichtung eines Testaments aus mehreren Urkunden

    In rechtlicher Hinsicht geht der Senat im Hinblick auf die Formwirksamkeit eines solchen Testaments von folgenden Erwägungen aus: 1) Ein Testament kann auch dadurch errichtet werden, dass der Erblasser zu verschiedenen Zeitpunkten und in gesonderten Urkunden für sich genommen unvollständige Erklärungen errichtet, wenn diese jeweils die Form des § 2247 BGB wahren, er bei Errichtung der zweiten Erklärung den Willen hat, dadurch eine letztwillige Verfügung zustande zu bringen, und ein Bezug der Urkunden zueinander hergestellt ist, sodass sich aus beiden zusammen eine aussagekräftige letztwillige Verfügung ergibt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Januar 2002, 14 Wx 114/01, NJW-RR 2003, 653).
  • OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11

    Formwirksamkeit eines auf mehreren Blättern errichteten privatschriftlichen

    Der Erblasser kann das von ihm als früheres Testament Niedergeschriebene ganz oder zum Teil zum Bestandteil eines neuen Testaments machen; aus der Gesamturkunde muss hervorgehen, dass die einzelnen Blätter ein einziges untrennbares Ganzes sein sollen, somit eine einheitliche Willenserklärung enthalten (vgl. u.a.: OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653).
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