Rechtsprechung
OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen von Versicherungsschutz aus einer vorläufigen Deckungszusage für eine mitversicherte Person; Auswirkungen einer Nichtzahlung einer ersten Versicherungsprämie für eine mitversicherte Person; Tragen der Beweislast für objektive Voraussetzungen einer ...
- Judicialis
VVG § 6 Abs. 2
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 426; AKB § 2; AKB § 2 b; AKB § 3
Rückgriff gegen mitversicherten Fahrer ohne deutsche Fahrerlaubnis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 6 Abs. 2
Zum Versicherungsschutz für eine mitversicherte Person aus einer vorläufigen Deckungszusage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Regressforderung einer KFZ-Haftpflichtversicherung bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Verfahrensgang
- LG Dessau, 12.09.2003 - 4 O 572/03
- OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1279
- NJOZ 2004, 3525
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 63/84
Ausschluß des Ausgleichsanspruches bei Leistungsfreiheit eines Doppelversicherers
Auszug aus OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03
Die zur Erhaltung der Leistungsfreiheit erforderliche Kündigung ist deshalb dann nicht erforderlich, wenn das versicherte Interesse bei Kenntniserlangung des Versicherers von der Obliegenheitsverletzung bereits dauernd und vollständig weggefallen (…BGH, a.a.O, VersR 1985, 775, 776) oder das Versicherungsverhältnis bereits beendet ist (BGH, VersR 1963, 426; 1986, 380, 381). - BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55
Doppelkarte
Auszug aus OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03
Mit einer vorläufigen Deckungszusage des Versicherers wird ein vom eigentlichen Versicherungsvertrag losgelöster, rechtlich selbständiger Vertrag begründet, der schon vor dem Beginn eines endgültigen Versicherungsvertrags und unabhängig von ihm einen Anspruch auf Versicherungsschutz entstehen lässt (BGHZ 21, 122, 130). - BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60
Verwendungsklausel nach AKB und Prämie
Auszug aus OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03
Die zur Erhaltung der Leistungsfreiheit erforderliche Kündigung ist deshalb dann nicht erforderlich, wenn das versicherte Interesse bei Kenntniserlangung des Versicherers von der Obliegenheitsverletzung bereits dauernd und vollständig weggefallen (…BGH, a.a.O, VersR 1985, 775, 776) oder das Versicherungsverhältnis bereits beendet ist (BGH, VersR 1963, 426; 1986, 380, 381).
- OLG Köln, 12.05.1998 - 9 U 171/97
Auszug aus OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03
Letztlich hat die Klägerin nachzuweisen, dass der Unfall auf einem Umstand beruhte, der es gerechtfertigt hätte, dem Beklagten die deutsche Fahrerlaubnis zu verweigern (OLG Köln, r + s 1998, 399, 400). - BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 166/83
Kündigung des Versicherungsverhältnisses wegen Obliegenheitsverletzung; Wegfall …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03
Die zur Erhaltung der Leistungsfreiheit erforderliche Kündigung ist deshalb dann nicht erforderlich, wenn das versicherte Interesse bei Kenntniserlangung des Versicherers von der Obliegenheitsverletzung bereits dauernd und vollständig weggefallen (BGH, a.a.O, VersR 1985, 775, 776) oder das Versicherungsverhältnis bereits beendet ist (BGH, VersR 1963, 426; 1986, 380, 381). - BGH, 28.10.1981 - IVa ZR 202/80
Begriff des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Auszug aus OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03
Da nicht davon auszugehen ist, dass der Beklagte Repräsentant des Versicherungsnehmers war und nur eine Obliegenheitsverletzung des Beklagten im Raum steht, hätte die Klägerin einen gegebenenfalls noch bestehenden Vertrag wegen einer Obliegenheitsverletzung des Beklagten nicht kündigen dürfen (BGH, VersR 1961, 555, 557; 1982, 84, 85, 2003, 445, 446; OLG Hamm, VersR 1991, 220). - BGH, 08.05.1961 - II ZR 7/60
Händler-Haftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03
Da nicht davon auszugehen ist, dass der Beklagte Repräsentant des Versicherungsnehmers war und nur eine Obliegenheitsverletzung des Beklagten im Raum steht, hätte die Klägerin einen gegebenenfalls noch bestehenden Vertrag wegen einer Obliegenheitsverletzung des Beklagten nicht kündigen dürfen (BGH, VersR 1961, 555, 557; 1982, 84, 85, 2003, 445, 446; OLG Hamm, VersR 1991, 220). - OLG Hamm, 24.01.1990 - 20 U 160/89
Rückwirkende Leistungsfreiheit des Kraftfahrt-Versicherers; Vorläufige Deckung; …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03
Da nicht davon auszugehen ist, dass der Beklagte Repräsentant des Versicherungsnehmers war und nur eine Obliegenheitsverletzung des Beklagten im Raum steht, hätte die Klägerin einen gegebenenfalls noch bestehenden Vertrag wegen einer Obliegenheitsverletzung des Beklagten nicht kündigen dürfen (BGH, VersR 1961, 555, 557; 1982, 84, 85, 2003, 445, 446; OLG Hamm, VersR 1991, 220).
- AG Krefeld, 01.08.2013 - 3 C 16/12
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Regress
Für die Leistungspflicht des Versicherers aus der vorläufigen Deckungszusage ist es regelmäßig ohne Bedeutung, ob der endgültige Versicherungsvertrag zu Stande kommt oder nicht (vgl. OLG Naumburg NJOZ 2004, 3525; s. auch OLG Hamm NZV 1992, 284 und § 9 KfzPflVV). - AG Krefeld, 01.08.2013 - Abschrift 3 C 16/12 Für die Leistungspflicht des Versicherers aus der vorläufigen Deckungszusage ist es regelmäßig ohne Bedeutung, ob der endgültige Versicherungsvertrag zu Stande kommt oder nicht (vgl. OLG Naumburg NJOZ 2004, 3525; s. auch OLG Hamm NZV 1992, 284 und § 9 KfzPflVV).