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   BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03   

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BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03 (https://dejure.org/2003,2991)
BayObLG, Entscheidung vom 17.07.2003 - 1Z AR 75/03 (https://dejure.org/2003,2991)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 1Z AR 75/03 (https://dejure.org/2003,2991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtszuständigkeit in Erbstreitigkeiten; Bestimmung der Gerichtszuständigkeit durch das nächsthöhere Gericht; Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Gerichts; Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Abgabe der Rechtssache an das Mahngericht; ...

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 38 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 38 Abs. 3
    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot ergangenen Verweisungsbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verweisung: Bindungswirkung trotz Verstoß gegen Willkürverbot?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung der Zuständigkeit bei Unzuständigkeitserklärung zweier Gerichte; Zulässigkeit der Prorogation nach Abgabe eines Rechtsstreits im Mahnverfahren; Negativer Kompetenzstreit

Verfahrensgang

  • LG Deggendorf - 2 O 249/03
  • LG Regensburg - 34 O 1275/03 O 2077/02
  • LG Regensburg - 6 O 2077/02
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 2003, 187
  • NJOZ 2004, 360
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03
    Mit Zustellung des entsprechend ausgefertigten Mahnbescheids ist die Wahl für die Klägerin - vorbehaltlich eines übereinstimmenden abweichenden Verlangens beider Parteien nach § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO, das jedoch nach Vollzug der Abgabe an das im Mahnbescheid bezeichnete Gericht nicht mehr möglich war (BayObLGZ 19931 317/318; Zöller/Vollkommer § 696 Rn. 3) - verbindlich und unwiderruflich geworden (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG aaO; Zöller/Vollkommer § 35 Rn. 2, § 690 Rn. 16).

    Das Landgericht Regensburg durfte daher den Rechtsstreit nicht verweisen, weil notwendige Voraussetzung einer Verweisung nach § 281 ZPO die eigene Unzuständigkeit ist (vgl. BGH JZ 1963, 754; NJW 1976, 626; 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 1994, 891/892).

    Der Verweisungsbeschluss vom 10.4.2003 entbehrt der gesetzlichen Grundlage, weil das als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständige Landgericht Regensburg sich darüber hinwegsetzte, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993, 1273; 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 31.7; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03
    Der Verweisungsbeschluss vom 10.4.2003 entbehrt der gesetzlichen Grundlage, weil das als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständige Landgericht Regensburg sich darüber hinwegsetzte, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993, 1273; 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 31.7; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).

    Auch der Umstand, dass die Beklagte sich mit dem Verweisungsantrag der Klägerin einverstanden erklärte, führt jedenfalls deswegen zu keinem anderen Ergebnis, weil dieses Einverständnis erst durch den Hinweis des Landgerichts Regensburg auf die angeblich bestehende Möglichkeit einer Verweisung zustande gekommen war (vgl. BGH NJW 2002, 3634/3635 f.).

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03
    Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BAG NJW 1997, 1091; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03
    Das Landgericht Regensburg durfte daher den Rechtsstreit nicht verweisen, weil notwendige Voraussetzung einer Verweisung nach § 281 ZPO die eigene Unzuständigkeit ist (vgl. BGH JZ 1963, 754; NJW 1976, 626; 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 1994, 891/892).
  • BayObLG, 04.10.1988 - AR 1 Z 67/88

    Bindungswirkung einer Verweisung eines Kostenfestsetzungsantrags durch das

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem solchen Fall den Zuständigkeitsstreit als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht (§ 36 Abs. 1 ZPO) zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1979, 2249; BayObLGZ 1988, 305; 1991, 240/241 f., 280/281; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 4).
  • BayObLG, 29.06.1994 - 1Z AR 31/94
    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03
    Die von Zöller/ Vollkommer § 38 Rn. 12a angeführte Entscheidung des Senats NJW-RR 1995, 635 betrifft den Sonderfall einer vor Abgabe des Rechtsstreits durch das Mahngericht getroffenen und dem Mahngericht mitgeteilten, von diesem jedoch rechtsfehlerhaft (vgl. § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht beachteten Gerichtsstandsvereinbarung, der hier nicht gegeben ist.
  • BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03
    Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BAG NJW 1997, 1091; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00

    Mahnverfahren - Gerichtsstandswahl - Änderung nach Erlaß des Mahnbescheids -

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03
    Der Verweisungsbeschluss vom 10.4.2003 entbehrt der gesetzlichen Grundlage, weil das als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständige Landgericht Regensburg sich darüber hinwegsetzte, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993, 1273; 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 31.7; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).
  • BAG, 11.11.1996 - 5 AS 12/96

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03
    Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BAG NJW 1997, 1091; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03
    Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BAG NJW 1997, 1091; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • BGH, 27.06.1979 - IV ARZ 31/79

    Zuständigkeit für die Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits bayerischer

  • BayObLG, 21.06.1991 - AR 1 Z 49/91
  • BGH, 16.11.1962 - III ARZ 123/62

    Gerichtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Prorogation

  • BGH, 19.12.1975 - I ARZ 579/75

    Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts durch Parteivereinbarung

  • OLG München, 07.05.2009 - 31 AR 232/09

    Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung im Internet

    Die Bindungswirkung tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung unter Verletzung des rechtlichen Gehörs zustande gekommen ist oder sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 2003, 187/190; Zöller/Greger ZPO 27. Aufl. § 281 Rn. 17, 17a).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem

    Stellt man für die Gerichtsstandsvereinbarung der Parteien hingegen erst auf die Schriftsätze vom 14. und 17. Februar 2006 ab, so wäre die Verweisungsentscheidung ebenfalls - noch - vertretbar, und zwar selbst dann, wenn man - für sich betrachtet - eine örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Oranienburg nach §§ 35, 29 Abs. 1 ZPO annehmen wollte: Nach überwiegender - auch vom Senat geteilter - Ansicht ist eine Gerichtsstandsvereinbarung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit geschlossen wird und einen Rechtsstreit betrifft, der bereits vor einem zuständigen Gericht anhängig ist, im Hinblick auf § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO zwar nicht geeignet, dem bereits befassten Gericht die Zuständigkeit zu nehmen, sodass die Verweisung des Rechtsstreits an das andere, als zuständig vereinbarte Gericht in diesen Fällen nicht in Betracht kommt (s. etwa BGH NJW 1963, S. 585, 586; NJW-RR 1994, S. 126 f.; BayObLGZ 2003, S. 187, 189 f.; BayObLG, Rechtspfleger 2002, S. 629, 630; OLG München, …
  • BayObLG, 09.01.2004 - 1Z AR 140/03

    Zuständigkeitsbestimmung bei Klage auf Rückgewähr der Kaufsache - Erfüllungsort

    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses (§ 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO) tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 2003, 187/190; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13

    Zuständigkeitabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht: Bestimmung des

    Allenfalls offenbar gesetzeswidrige, unrichtige und insoweit willkürliche Verweisungsbeschlüsse sind im Bestimmungsverfahren nicht zu beachten (Senat, Beschluss vom 12. März 2013, Az. 2 AR 15/12; BGHZ 71, 72; BayObLGZ 1991, 152; 2003, 187).

    Zwar ist in einem solchen Fall grundsätzlich von einer fehlenden Bindungswirkung eines solchen Verweisungsbeschlusses auszugehen (vgl. etwa BVerfGE 61, 37; BGHZ 102, 338; BGH, FamRZ 1993, 50; BayObLGZ 2003, 187; 1994, 112).

  • BayObLG, 31.08.2023 - 102 AR 167/23

    Kein Zuständigkeitswechsel bei Klageerhebung vor zuständigem Gericht infolge

    Gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO berührt eine solche Vereinbarung jedoch ab dem Eintritt der Rechtshängigkeit bei einem zuständigen Gericht dessen Zuständigkeit nicht mehr (BGH NJW-RR 2010, 891 Rn. 9; Beschluss vom 16. November 1962, III ARZ 123/62, NJW 1963, 585; BayObLG, Beschluss vom 17. Juli 2003, 1Z AR 75/03, BayObLGZ 2003, 187 [189 f., juris Rn. 13 ff.]; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Oktober 2011, 31 SA 72/11, MDR 2012, 307 [juris Rn. 21]).

    (2) Dass dem angerufenen Gericht die Zuständigkeit nicht durch Parteivereinbarung entzogen werden kann, weil der sich aus § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ergebende Grundsatz der perpetuatio fori einer nachträglichen Änderung der wirksam getroffenen Gerichtsstandswahl entgegensteht, ist seit langem in der Rechtsprechung geklärt (BGH NJW-RR 2010, 891 Rn. 9; Beschluss vom 16. November 1962, III ARZ 123/62, NJW 1963, 585; BayObLG, Beschluss vom 17. Juli 2003, 1Z AR 75/03, BayObLGZ 2003, 187 [189 f., juris Rn. 13 ff.]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. November 2018, 11 SV 109/18, juris Rn. 22; OLG Dresden, Beschluss vom 14. März 2011, 3 AR 15/11, juris Rn. 14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Juni 1963, 1 AR 8/63, MDR 1963, 851 [852]) und wird in der Fachliteratur entsprechend kommentiert (statt vieler: Toussaint in BeckOK ZPO, 49. Ed. Stand: 1. Juli 2023, § 38 Rn. 37; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, § 38 Rn. 17a; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 38 Rn. 6; Schultzky in Zöller, ZPO, § 38 Rn. 15).

  • OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09

    Funktionelle Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen: Frist für einen

    Diese zu § 281 ZPO entwickelte Rechtsprechung (vgl. BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 2003, 187/190; Zöller/Greger ZPO 27. Aufl. § 281 Rn. 17) ist auf den Fall der Verweisung durch die Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen übertragbar.
  • OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06

    Bezeichnung des streitigen Gerichts bei Wohnsitzverlegung des Beklagten während

    Die Bindungswirkung dieses Verweisungsbeschlusses träte ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt hätte, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden könnte (BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 2003, 187/190).
  • OLG Dresden, 14.03.2011 - 3 AR 15/11

    Hinsichtlich der Leasingratenzahlung ist der Wohnsitz des Schuldners bei

    Der Senat schließt sich insoweit der herrschenden Meinung an, wonach eine Gerichtsstandsvereinbarung, die, wie hier, erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit geschlossen wird und einen Rechtsstreit betrifft, der bereits vor einem zuständigen Gericht anhängig ist, im Hinblick auf § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nicht zum Entfall der Zuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichts führt (so BGH NJW 1953, 1140; BGH NJW 1963, 585 ; BGH NJW 1993, 1273 ; BGH NJW-RR 1994, 126f; BayObLGZ 2003, 187; OLGR Schleswig 2004, 494; OLGR Brandenburg 2005, 1004; OLG Brandenburg NJW 2006, 3444 ; OLGR Zweibrücken 2005, 723; Vollkommer in Zöller a.a.O., § 38 Rn. 12 m.w.N.).

    In diesem Sinne sind mit dieser Mindermeinung begründete Verweisungsbeschlüsse in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits mehrfach für zwar fehlerhaft, aber willkürfrei eingeordnet worden (so OLGR Brandenburg 2005, 1004; OLGR Zweibrücken 2005, 723; OLGR Schleswig 2004, 494; abweichend BayObLG RPfleger 2002, 629 und BayObLGZ 2003, 187 für den Fall einer Verweisung des zuständigen Gerichts aufgrund von diesem angeregter nachträglicher Gerichtsstandsvereinbarung).

  • OLG München, 27.04.2007 - Kart 20/07

    Keine Bindungswirkung bei offensichtlich rechtswidrigem Verweisungsbeschluss -

    Der Verweisungsbeschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 09.03.2007 entfernt sich so weit von den gesetzlichen Grundlagen für eine Verweisung, dass diesem Beschluss im Hinblick auf das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes keine Bindungswirkung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 299/02 = BGHReport 2003, 42, 43 f., in juris dokumentiert, m.w.N.; BGHZ 102, 338, 341; BGHZ 71, 69, 72; BayObLGZ 2003, 187, 190; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 281, Rdn. 17); deshalb war das Beschwerdeverfahren an das Oberlandesgericht Nürnberg zurückzuverweisen.

    Der Verweisungsbeschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 09.03.2007 entfernt sich, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, so weit von den gesetzlichen Grundlagen für eine Verweisung, dass diesem Beschluss im Hinblick auf das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes keine Bindungswirkung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 299/02 = BGHReport 2003, 42, 43 f., in juris dokumentiert, m.w.N.; BGHZ 102, 338, 341; BGHZ 71, 69, 72; BayObLGZ 2003, 187, 190; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 281, Rdn. 17).

  • BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 4/04

    Zuständigkeitsbestimmung bei Arrestverfahren nach unerlaubter Handlung -

    Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn sich die Verweisung so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 2003, 187/190).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 21 AR 133/04

    Wahl unter mehreren Gerichtsständen bei Wohnsitzwechsel des Schuldners nach

  • OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07

    Rechtliche Ausgestaltung der Bindungswirkung einer Verweisung an das Gericht des

  • OLG Brandenburg, 04.10.2005 - 1 AR 56/05

    Verweisungsbeschluss: Grenzen der Bindungswirkung

  • OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 16 AR 5/13

    Unterhaltsvergleich: Fortsetzung des Ausgangsverfahrens bei behaupteter

  • OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/06

    Keine Bindung der Verweisung an Wohnsitzgericht bei fehlendem Hinweis des

  • OLG München, 03.02.2009 - 31 AR 26/09

    Zuständigkeitsbestimmung: erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG im Zusammenhang

  • OLG München, 30.10.2007 - 31 AR 252/07

    Anwendbarkeit des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung im Verfahren des

  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16

    Gerichtsstandbestimmung; Schmerzensgeld; Streitwert; Verweisung; Bindungswirkung

  • BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 1/04

    Zuständigkeitsbestimmung bei Verweisungsantrag an den besonderen Gerichtsstand

  • BayObLG, 29.06.2004 - 1Z AR 76/04

    Gerichtsstandsbestimmung und Fortgeltung einer Gerichtsstandsvereinbarung nach

  • AG Duisburg, 20.04.2016 - 33 C 4187/15

    Vermerk im Abnahmeprotokoll: Bedarfsposition beauftragt?

  • OLG München, 18.07.2006 - 31 AR 65/06
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