Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1821 Abs 1 Nr 1 BGB, § 1821 Abs 1 Nr 4 BGB, § 1829 BGB, § 1908i Abs 1 BGB, § 2 BSHG
Sittenwidrigkeit eines Vertrages, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen Angehörigen überträgt, um es dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen - Wolters Kluwer
(Sittenwidrigkeit eines Vertrages, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen Angehörigen überträgt, um es dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Sittenwidrige Grundstücksübertragung durch Betreuer, Entziehung des Zugriff des Sozialhilfeträgers
- Judicialis
BGB § 1821 I 1; ; BGB § 1821 I 4; ; BGB § 1829; ; BGB § 1908 i I; ; BSHG § 2; ; FGG § 55; ; FGG § 62; ; FGG § 69 e
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Sittenwidrigkeit eines durch den Betreuer mit Angehörigen geschlossenen Vertrages zur Verhinderung der Anrechnung späterer staatlicher Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Grundstücksübertragung durch Betreuten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entzug des Zugriffs des Sozialhilfeträgers auf ein Grundstück durch Übertragung auf einen Angehörigen; Genehmigungsfähigkeit sittenwidriger Geschäfte durch das Vormundschaftsgericht; Zulässigkeit der Vornahme von Geschäften durch einen Betreuer bei fehlender ...
Verfahrensgang
- AG Kassel, 07.04.2003 - 781 XVII 918/99
- LG Kassel, 30.07.2003 - 3 T 265/03
- OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 284
- FamRZ 2005, 60
- Rpfleger 2004, 694
- NJOZ 2005, 976
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09
Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft; Voraussetzungen der …
Zu prüfen hat das Vormundschaftsgericht hingegen, ob die Erklärung infolge eines Gesetzes- oder Sittenverstoßes (§§ 134, 138 BGB) nichtig ist (OLG Frankfurt NJOZ 2005, 976f m.w.N.). - BSG, 16.05.2014 - B 14 AS 460/13 B Sittenwidrig ist jedenfalls ein Vertrag, der von seiner Zielsetzung her vorrangig nach Inhalt, Zweck und Beweggrund darauf ausgerichtet ist, trotz eigenen Vermögens oder eigener Einkunftsmöglichkeiten zu Ansprüchen auf Sozialhilfe zu gelangen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 20 W 332/03 - juris Rdnr. 19, 21; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 2011 - L 13 AS 4496/10 -, juris).
- LSG Hessen, 25.11.2013 - L 9 AS 591/11
Rücknahme von Grundsicherungsleistungsbescheiden; Treuhänderisch gehaltenes …
Sittenwidrig ist jedenfalls ein Vertrag, der von seiner Zielsetzung her vorrangig nach Inhalt, Zweck und Beweggrund darauf ausgerichtet ist, trotz eigenen Vermögens oder eigener Einkunftsmöglichkeiten zu Ansprüchen auf Sozialhilfe zu gelangen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 20 W 332/03 - juris Rdnr. 19, 21; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 2011 - L 13 AS 4496/10 -, juris ).
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2011 - L 13 AS 824/09 Es ist insoweit allgemein anerkannt, dass Rechtsgeschäfte, die nach Inhalt, Zweck und Beweggrund darauf abzielen, trotz eigenen Vermögens oder eigener Einkunftsmöglichkeiten zu Ansprüchen auf Sozialhilfe zu gelangen, grundsätzlich als sittenwidrig einzustufen und deshalb nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 20 W 332/03 - juris Rdnr. 19).
- LSG Baden-Württemberg, 27.09.2011 - L 13 AS 4496/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bausparguthaben - …
Sittenwidrig ist jedenfalls ein Vertrag, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen Angehörigen überträgt, um diesen Vermögensgegenstand bei einer absehbaren späteren Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen (…Nassal a.a.O. Rdnr. 115); das gilt jedenfalls dann, wenn der Vertrag von seiner Zielsetzung her vorrangig hierauf ausgerichtet ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 20 W 332/03 - juris Rdnr. 19, 21). - LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 13 AS 4219/11 Eine nach dem Übergabevertrag vorgenommene Abtretung wurde nicht dargelegt -stünde auch im Widerspruch zum Vortrag, sie seien sich bereits beim Übergabevertrag einig gewesen- und auch nicht glaubhaft gemacht, so dass der Senat auch nicht darüber zu entscheiden hatte, ob eine solche Abtretung gem. § 138 BGB nichtig ist (…vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senates vom 27. September 2011, L 13 AS 4496/10, veröffentlicht in Juris, Nasall in Juris PK-BGB, 5. Auflage 2010, § 138 BGB Rdnr. 114 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2004, 20 W 332/03, veröffentlicht in Juris).