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   BGH, 20.10.2005 - I ZR 18/03   

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https://dejure.org/2005,6580
BGH, 20.10.2005 - I ZR 18/03 (https://dejure.org/2005,6580)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2005 - I ZR 18/03 (https://dejure.org/2005,6580)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - I ZR 18/03 (https://dejure.org/2005,6580)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen des Verlusts eines digitalen "Time-Base-Corrector"-Geräts; Konkludent geschlossener Verwahrungsvertrag; Herausgabeanspruch aus dem Verwahrungsvertrag; Abgrenzung zwischen dem Beförderungsvertrag und dem ...

  • tis-gdv.de

    HGB, Verjährung

  • Judicialis

    BGB a.F. § 280; ; BGB a.F. § ... 282; ; BGB a.F. § 195; ; ADSp a.F. § 64; ; ADSp a.F. § 2; ; HGB § 414; ; HGB § 439; ; HGB § 439 Abs. 1 Satz 1; ; HGB a.F. § 439; ; HGB a.F. § 414; ; HGB a.F. § 429 Abs. 1; ; HGB a.F. § 407; ; HGB a.F. § 408; ; HGB a.F. § 409; ; HGB n.F. § 439; ; ZPO § 287 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen des Versenders gegen den Frachtführer wegen des Verlustes der transportierten Sache nach erneuter Übergabe an den Frachtführer zur Überprüfung der Schadenshöhe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2006, 1068
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung des Transportguts im

    Ist von einer solchen Beförderung auszugehen, weil ein wirksamer Frachtvertrag i.S. von § 407 HGB zustande gekommen ist, so unterfallen alle Ansprüche, die mit dieser Beförderung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, der Verjährungsregelung des § 439 HGB, unabhängig davon, von welcher Seite sie geltend gemacht werden und auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Transportrechtsreformgesetzes, BT-Drucks. 13/8445, S. 77; BGH, Urt. v. 20.10.2005 - I ZR 18/03, TranspR 2006, 74, 75).

    bb) Für den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs mit der Beförderung (vgl. BGH TranspR 2006, 74, 75; NJW-RR 2007, 182 Tz. 33) reicht es aus, dass die Beschädigung des Transportguts wie hier im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dessen Ablieferung erfolgt ist (ebenso Heuer, TranspR 2005, 73, 74; Koller aaO § 439 HGB Rdn. 6).

    Die Neuregelung der Verjährung durch das Transportrechtsreformgesetz hatte zum Ziel, die Verjährungsbestimmungen zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten und insbesondere die bis dahin geltenden vielfältigen Differenzierungen hinsichtlich unterschiedlicher Anspruchsarten (zur Anwendbarkeit von § 852 BGB a.F. neben § 439 HGB a.F. nach der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes vgl. BGHZ 116, 297, 299 f.; 123, 394, 399; BGH, Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 75/95, TranspR 1998, 106 = NJW-RR 1998, 543) zu beseitigen (BT-Drucks. 13/8445, S. 77; vgl. auch BGH TranspR 2006, 74, 76).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 2/04

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Frage der Verjährung; Verjährung

    Ansprüche aus selbständigen Verträgen, die lediglich dem Umfeld der Beförderung zuzurechnen sind, verjähren nicht nach § 439 HGB, sondern nach den auf diese Verträge anwendbaren Verjährungsvorschriften (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2005 - I ZR 18/03, TranspR 2006, 74, 75 f.; Koller, Transportrecht, 5. Aufl., § 439 HGB Rdn. 12; Gass in Ebenroth/Boujong/Joost, Handelsgesetzbuch, 2001, § 439 Rdn. 9).
  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 186/11

    Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers wegen Verauslagung von Zollgebühren:

    Ansprüche aus selbständigen Verträgen, die lediglich dem Umfeld der Beförderung zuzurechnen sind, verjähren dagegen nicht nach § 439 HGB, sondern nach den auf diese Verträge anwendbaren Verjährungsvorschriften (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - I ZR 18/03, TranspR 2006, 74, 75 f.; Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 2/04, NJW-RR 2007, 182 Rn. 33 = TranspR 2006, 451).
  • BGH, 15.12.2005 - I ZR 9/03

    Verjährung von Ansprüchen nach der KVO in der Übergangszeit nach Inkrafttreten

    Die Frage, ob sie spätestens zu dem Zeitpunkt abläuft, zu dem sie nach dem früheren Recht vollendet gewesen wäre, war vom Bundesgerichtshof für das geänderte Transportrecht bislang noch nicht zu entscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2005 - I ZR 18/03, Umdr. S. 8).
  • OLG Hamburg, 22.09.2011 - 6 U 234/10

    Frachtgeschäft: Aufwendungsersatzanspruch eines mit dem Transport und der

    Voraussetzung für die Anwendung der kurzen Verjährung ist demnach ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Beförderung und dem in Rede stehenden Anspruch (vgl. BGH NJOZ 2006, 1968, 1970 = TranspR 2006, 74; NJW-RR 2007, 182, 184).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2022 - 18 U 10/21

    Einbeziehung von AGB durch Schweigen auf ein kfm. Bestätigungsschreiben?

    Ansprüche aus selbständigen Verträgen, die lediglich dem Umfeld der Beförderung zuzurechnen sind, verjähren nicht nach § 439 HGB, sondern nach den auf diese Verträge anwendbaren Verjährungsvorschriften (BGH, Urteil vom 20.10.2005 - I ZR 18/03, TranspR 2006, 74, 75 f.; BGH, Urteil vom 21.09.2006 - I ZR 2/04 -, Rn. 33, juris; Koller, Transportrecht, 10. Aufl., § 439 HGB Rn 2).
  • LG Bonn, 27.07.2016 - 5 T 76/16

    Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Verjährung von Ansprüchen aus

    Dieser erfasst neben den in den §§ 407 HGB ff explizit geregelten Ansprüchen auch alle sonstigen vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche, etwa Bereicherungsansprüche gemäß §§ 812 ff. BGB, Ansprüche aus unerlaubter Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB und aus Eigentum gemäß §§ 985, 987 ff. BGB, sofern diese mit einer Beförderung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (BGH Urt. v. 20.10.2005 - I ZR 18/03, TranspR 2006, 74, 75; Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 13/05, TranspR 2008, 84 Rn. 13; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Schaffert, a.a.O., § 439 Rn. 3 m.w.N.).
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