Rechtsprechung
LG Hamburg, 30.03.2004 - 312 O 910/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- webshoprecht.de
Die Verwendung eines markengeschützten Begriffs als so genanntes Adword stellt keine Verletzung des Markenrechts dar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Adword Selling als Markenverletzung oder unlautere Wettbewerbshandlung?
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Verstößt Adword-Selling gegen das Marken- oder Lauterkeitsrecht?
Papierfundstellen
- K&R 2007, 240
- K&R 2007, 241
- NJOZ 2006, 1742
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07
Markenverletzung durch AdWords - bananabay
Entgegen der Ansicht der Beklagten, die sich insoweit auf Ausführungen des Landgerichts Hamburg stützen will (vgl. LG Hamburg MMR 2005, 629 f. sowie NJOZ 2006, 1742 f. ), ergibt sich auch nicht daraus etwas anderes, dass die Anzeige der Beklagten als solche gekennzeichnet und optisch außerhalb der eigentlichen Trefferliste angezeigt wurde, während die Verwendung von Metatags die entsprechenden Trefferhinweise in der eigentlichen Trefferliste erscheinen lassen. - OLG Braunschweig, 05.12.2006 - 2 W 23/06
Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - Impuls
Die Verwendung des Begriffs "Impuls" als Adword durch die Antragsgegner stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markenrechts dar, nämlich eine Benutzung zur Unterscheidung der in Frage stehenden Waren bzw. Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen (anderer Ansicht: LG Hamburg MMR 2005, 629f und NJOZ 2006, 1742f, das jeweils zwischen Adwords und Metatags differenziert; Hüsch MMR 2006, 357ff und Schaefer MMR 2005, 807ff jeweils m.w.N., die beide für eine Gleichbehandlung von Metatags und Adwords eintreten; OLG Dresden MMR 2006, 326f zu einem eher beschreibenden Keyword "Plakat 24-Stunden Lieferung" bei Marke "Plakat 24"; LG Leipzig hat seine Rechtsprechung zu Adwords inzwischen geändert: vgl. Urteil vom 16.11.2006 03HK O 2566/006).Entgegen der Ansicht der Antragsgegner (ebenso: LG Hamburg MMR 2005, 629f; LG Hamburg NJOZ 2006, 1742f) ergibt sich auch nicht daraus etwas anderes, dass die Anzeige der Antragsgegner als solche gekennzeichnet und optisch außerhalb der eigentlichen Trefferliste angezeigt wurde, während bei der Verwendung von Metatags die entsprechenden Trefferhinweise in der eigentlichen Trefferliste erscheinen.
- OLG Braunschweig, 11.12.2006 - 2 W 177/06
Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - JETTE
Die Verwendung des Begriffs "Jette" als Adword durch die Verfügungsbeklagte stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markenrechts dar, nämlich eine Benutzung zur Unterscheidung der in Frage stehenden Waren bzw. Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen (anderer Ansicht: LG Hamburg MMR 2005, 629f und NJOZ 2006, 1742f, das jeweils zwischen Adwords und Metatags differenziert; Hüsch MMR 2006, 357ff und Schaefer MMR 2005, 807ff jeweils m.w.N., die beide für eine Gleichbehandlung von Metatags und Adwords eintreten; OLG Dresden MMR 2006, 326f zu einem eher beschreibenden Keyword "Plakat 24-Stunden Lieferung" bei Marke "Plakat 24"; LG Leipzig hat seine Rechtsprechung zu Adwords inzwischen geändert: vgl. Urteil vom 16.11.2006 03HK O 2566/006).Entgegen der Ansicht der Verfügungsbeklagten (ebenso: LG Hamburg MMR 2005, 629f; LG Hamburg NJOZ 2006, 1742f) ergibt sich auch nicht daraus etwas anderes, dass die Anzeige der Verfügungsbeklagten als solche gekennzeichnet und optisch außerhalb der eigentlichen Trefferliste angezeigt wurde, während bei der Verwendung von Metatags die entsprechenden Trefferhinweise in der eigentlichen Trefferliste erscheinen.
- LG Leipzig, 16.11.2006 - 3 HKO 2566/06
Marken in Adwords auch wettbewerbswidrig
Ob es sich bei der Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen als Adwords um eine zeichenmäßige Benutzung handelt, ist in der Rechtsprechung umstritten und bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden (keine zeichenmäßige Verwendung: z.B. LG Hamburg, Urteil v. 30.03.2006, Az.: 312 O 910/03; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2004, 353; LG Hamburg CR 2004, 938; zeichenmäßige Verwendung: OLG Karlsruhe WRP 2004, 507 (Metatag); OLG München WRP 2000, 775 (Metatag); OLG Hamburg GRUR-RR 2005; 118; LG Braunschweig, WTRP, AZ.: 9 O 1778/06).