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   OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05   

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https://dejure.org/2005,14564
OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05 (https://dejure.org/2005,14564)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.11.2005 - 1 Ws 440/05 (https://dejure.org/2005,14564)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. November 2005 - 1 Ws 440/05 (https://dejure.org/2005,14564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozessrecht: Austausch eines Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2006, 2102
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

    Auszug aus OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05
    Die ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und dem bisherigen Verteidiger muss der Angeklagte oder der Verteidiger substantiiert darlegen (BGH NStZ 1995, 296 ).
  • OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05

    Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung

    Auszug aus OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05
    Diese Vorschrift gilt schon ihrem Wortlaut nach ("zu vereinbaren oder zu fordern") nicht ausschließlich für den Fall der vertraglichen Vereinbarung über die Höhe der Gebühren (so aber OLG Bamberg, Beschluss vom 18.08.2005, Az.: Ws 626/05- zitiert nach Juris; Henssler/Prütting-Dittmann, BRAO , 2. Aufl., § 49b Rn. 8).
  • KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92

    Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer

    Auszug aus OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05
    Ob an die Zulässigkeit eines Widerrufs der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers geringere Anforderungen zu stellen sind, wenn der Wechsel zwischen zwei Instanzen ohne Verfahrensverzögerung und ohne Belastung der Staatskasse mit Mehrkosten erfolgen soll und der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist (dafür KG NStZ 1993, 201, 202; Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rn. 5), kann dahinstehen.
  • OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel

    Ein zum Verteidiger bestellter Rechtsanwalt darf keine geringeren als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen vereinbaren oder fordern (§ 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO; so auch OLG Jena NJOZ 2006, 2102, 2104; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 43/08; a.A. beispielsweise 1. Strafsenat StraFo 2005, 73; OLG Hamm NJW 1954, 1541; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; offen lassend OLG Hamm NJW 1968, 854, 855; vgl. hierzu auch Müller/Schmidt NStZ 2009, 251, 252).
  • OLG Jena, 20.03.2006 - 1 Ws 407/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Erinnerungsverfahren

    Ein solcher Verzicht durch den anderen Verteidiger ist nämlich unbeachtlich, weil er der Regelung des § 49 Abs. 1 Satz 1 BRAO widerspricht und damit unwirksam ist (vgl. Beschluss des Senats vom 29.11.2005, 1 Ws 440/05).
  • OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08

    Voraussetzungen für die Auswechslung des Pflichtverteidigers

    Sodann ist vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Beschuldigten aus zu beurteilen, ob das Vertrauensverhältnis gestört ist (Senatsbeschluss vom 29.11.2005, 1 Ws 440/05, JurBüro 2006, 365, 366).

    Allerdings hat der Senat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass ein Gebührenverzicht des Pflichtverteidigers wegen Verstoßes gegen § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO unwirksam sei (Senatsbeschluss vom 29.11.2005, 1 Ws 440/05, JurBüro 2006, 365, 366).

  • OLG Saarbrücken, 10.10.2016 - 1 Ws 113/16

    Auswechselung des Pflichtverteidiger, Zulässigkeit eines Gebührenverzichts

    Der abweichenden Ansicht, die im Hinblick auf § 49 b Abs. 1 Satz 1 BRAO, wonach es unzulässig ist, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt, einen derartigen Gebührenverzicht als unzulässig erachtet (vgl. Thüring. OLG, Beschluss vom 29.11.2005 - 1 Ws 440/05 -, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.04.2010 - 2 Ws 52/10 -, juris; OLG Köln NStZ 2011, 654 f.; Hanseat. OLG Bremen NStZ 2014, 358 f.), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Braunschweig, 09.06.2011 - Ws 126/11

    Eingeschränkte Beiordnung eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Anrechnung von

    Bei Erlass des angegriffenen Beschlusses vom 12.04.2011 (BI. 60 Bd. X1 d.A.) lag keine Einverständniserklärung des neuen Verteidigers hinsichtlich eines teilweisen Gebührenverzichts vor, obwohl ein solcher im Voraus erklärter teilweiser Gebührenverzicht des neuen Pflichtverteidigers als zulässig anzusehen ist und insbesondere nicht im Widerspruch zu § 49 b Abs. 1 BRAO steht (strittig, so aber die ganz überwiegende Rspr.: OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.07.2008, Ws 262/08 , [...] Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.12.2007, 3 Ws 1205/07 , [...] Rn. 12, und Thür. OLG, Beschluss vom 29.11.2005, 1 Ws 440/05 , [...] Rn. 20).
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