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   KG, 08.05.2007 - 9 U 39/07   

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https://dejure.org/2007,6964
KG, 08.05.2007 - 9 U 39/07 (https://dejure.org/2007,6964)
KG, Entscheidung vom 08.05.2007 - 9 U 39/07 (https://dejure.org/2007,6964)
KG, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 9 U 39/07 (https://dejure.org/2007,6964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Abstellens auf eine einzelfallbezogene Abwägung nach Treu und Glauben für die Entscheidung der Wahrung der Vollziehungsfrist gem. § 929 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 929 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2007, 3001
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 04.03.2021 - 6 U 123/20

    Heilung einer unwirksamen Zustellung im Eilverfahren; unzulässige Rechtsausübung

    "Entgegen der Auffassung des Landgerichts kann im Rahmen der Prüfung der Vollziehungsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO nicht auf eine einzelfallbezogene Abwägung nach Treu und Glauben abgestellt werden (KG, Urteil vom 8.5.2007 - 9 U 39/07 = BeckRS 2007, 08722).

    Es geht nicht an, die Beantwortung dieser Frage von den Umständen des Einzelfalls, einer Interessenabwägung oder einer Ermessensentscheidung abhängig zu machen (BGHZ 120, 73 Rn 41 -Straßenverengung; KG BeckRS 2007, 08722; Klute, GRUR 2005, 924).".

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2017 - 20 U 3/17

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen fehlender fristgerechter

    Dies schließt entgegen der vom Landgericht herangezogenen Ansicht des OLG Frankfurt (GRUR-RS 2016, 04864) aus, den Grundsatz von Treu und Glauben bei der Beurteilung einer fristgerechten Vollziehung anzuwenden (so auch: KG NJOZ 2007, 3001; im Ergebnis ebenso: OLG Karlsruhe NJW-RR 2016, 821).
  • LG Berlin, 03.05.2012 - 27 O 221/10

    Aufhebung einer Urteilsverfügung, da sie nicht fristgerecht vollzogen wurde;

    Denn dadurch würde im Ergebnis von der Notwendigkeit der - auf dem Vollzugswillen der Vollzugsgläubigerin beruhenden - Parteizustellung abgesehen, zumal aus der Amtszustellung nicht auf den Vollzugswillen eines Gläubigers geschlossen werden kann (vgl. Kammergericht, Urteil vom 8.5.2007, 9 U 39/07 m.w.Nachw.).

    Das Kammergericht (Urteil vom 8.5.2007, 9 U 39/07, juris Rd. z f.) hat im Übrigen unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.10.1992 (BGHZ 120, 73 unter B.11.2) in diesem Zusammenhang ausgeführt:.

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2017 - 15 U 3/17

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen

    Die Zustellung von Amts wegen kann eine fehlerhafte Zustellung im Parteibetrieb deshalb nicht heilen (OLG Düsseldorf MDR 2010, 885; OLG Hamburg BeckRS 2006, 6553; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 795; OLG München-WettbR 1998, 282; KG BeckRS 2007, 8722; Berneke/Schüttzpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rn. 600; Cepl/Voß/Matthes, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, 1. Aufl., § 189 Rn. 6).
  • LG Berlin, 16.08.2007 - 27 O 71/06
    Die am 25. Mai 2007 erfolgte Amtszustellung des Urteils wahrt die Frist nicht, da die Amtszustellung das Erfordernis der Vollziehung durch Zustellung im Parteibetrieb unberührt lässt (vgl. Kammergericht, Urteil vom 8.5.2007, 9 U 39/07 m. w. Nachw.).
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