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   BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05   

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https://dejure.org/2007,2225
BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05 (https://dejure.org/2007,2225)
BAG, Entscheidung vom 01.02.2007 - 2 AZR 710/05 (https://dejure.org/2007,2225)
BAG, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 (https://dejure.org/2007,2225)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Berufung des Arbeitgebers auf den von ihm selbst und treuwidrig herbeigeführten Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit; Entfallen des Beschäftigungsbedarfs im Tätigkeitsbereich des Gekündigten; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Kündigungszugangs für die Beurteilung der ...

  • bag-urteil.com

    Treuwidrige Vereitelung der Beschäftigungsmöglichkeit

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; BGB § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; BGB § 162
    Kündigungsrecht - Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Beurteilungszeitpunkt: zwischenzeitliche Besetzung des Arbeitsplatzes eines auf Grund später für unwirksam befundener Kündigung zunächst ausgeschiedenen Arbeitnehmers und dadurch bedingter Überhang nach Rückkehr ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsbedingte Kündigung: Berufen auf fehlende Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung ist treuwidrig, wenn Personalüberhang erst durch dauerhafte Neubesetzung des Arbeitsplatzes des Mitarbeiters entsteht, dessen Kündigung später für rechtsunwirksam erklärt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rückkehr nach Kündigung - Treuwidrige Vereitelung der Beschäftigungsmöglichkeit

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Treuwidrige Vereitelung der Beschäftigungsmöglichkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mit Rückkehr muß gerechnet werden.....

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 192 (Ls.)
  • DB 2007, 1704
  • NJOZ 2008, 292
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05
    a) Eine sozialwidrige Kündigung liegt nämlich auch dann vor, wenn in dem für die Beurteilung für die Wirksamkeit der Kündigung maßgeblichen Kündigungszeitpunkt zwar keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer mehr bestand, dem Arbeitgeber aber die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt ist, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat (st. Rspr., vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 197; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit etwas anderer Begründung: APS/Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 608; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 398b).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung auf den Zeitpunkt des Kündigungszugangs an (vgl. 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 -BAGE 114, 258; 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05
    Vielmehr können ohne Weiteres betriebliche Entwicklungen eintreten, die zu einem späteren Wegfall des Arbeitsbedarfs führen, der keinen Zusammenhang mit der vorausgegangenen verhaltensbedingten Kündigung aufweist (vgl. Senat 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 -).
  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 196/03

    Wirksamkeit einer Dienstbarkeit für eine Trafostation auf einem jeweils im

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05
    Der in § 162 Abs. 1 und 2 BGB niedergelegte Rechtsgedanke beansprucht nämlich als übergreifendes Rechtsprinzip allgemeine Bedeutung: In aller Regel darf im Rechtsverkehr niemand aus einer von ihm selbst herbeigeführten objektiv rechtswidrigen Lage Vorteile ziehen (vgl. BGH 6. Februar 2004 - V ZR 196/03 - WM 2004, 2171: treuwidrige Berufung auf fehlende Eintragung einer Grunddienstbarkeit; 22. September 1983 - VII ZR 43/83 - BGHZ 88, 240: treuwidrige Berufung eines Werkbestellers auf Mängel, wenn er die angebotene Nachbesserung ausgeschlagen hat; 12. Oktober 1990 - V ZR 202/89 - NJW-RR 1991, 177: treuwidrige Vereitelung der Ausübung eines Rücktrittsrechts; BVerwG 28. Oktober 1983 - 8 C 39/82 - BVerwGE 68, 156: Die Wehrdienstausnahme des WehrPflG § 13a Abs. 1 Satz 1 entfällt dann nicht, wenn die Katastrophenschutzbehörde oder Katastrophenschutzorganisation die Mitwirkung des Wehrdienstpflichtigen oder Zivildienstpflichtigen treuwidrig vereitelt).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2004 - 16 Sa 30/04
    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 5. November 2004 - 16 Sa 30/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung auf den Zeitpunkt des Kündigungszugangs an (vgl. 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 -BAGE 114, 258; 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40, zu B I 1 der Gründe).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 39.82

    Wehrpflicht - Ausnahme - Verlust - Mithilfe - Katastropfenschutz

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05
    Der in § 162 Abs. 1 und 2 BGB niedergelegte Rechtsgedanke beansprucht nämlich als übergreifendes Rechtsprinzip allgemeine Bedeutung: In aller Regel darf im Rechtsverkehr niemand aus einer von ihm selbst herbeigeführten objektiv rechtswidrigen Lage Vorteile ziehen (vgl. BGH 6. Februar 2004 - V ZR 196/03 - WM 2004, 2171: treuwidrige Berufung auf fehlende Eintragung einer Grunddienstbarkeit; 22. September 1983 - VII ZR 43/83 - BGHZ 88, 240: treuwidrige Berufung eines Werkbestellers auf Mängel, wenn er die angebotene Nachbesserung ausgeschlagen hat; 12. Oktober 1990 - V ZR 202/89 - NJW-RR 1991, 177: treuwidrige Vereitelung der Ausübung eines Rücktrittsrechts; BVerwG 28. Oktober 1983 - 8 C 39/82 - BVerwGE 68, 156: Die Wehrdienstausnahme des WehrPflG § 13a Abs. 1 Satz 1 entfällt dann nicht, wenn die Katastrophenschutzbehörde oder Katastrophenschutzorganisation die Mitwirkung des Wehrdienstpflichtigen oder Zivildienstpflichtigen treuwidrig vereitelt).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05
    a) Eine sozialwidrige Kündigung liegt nämlich auch dann vor, wenn in dem für die Beurteilung für die Wirksamkeit der Kündigung maßgeblichen Kündigungszeitpunkt zwar keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer mehr bestand, dem Arbeitgeber aber die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt ist, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat (st. Rspr., vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 197; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit etwas anderer Begründung: APS/Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 608; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 398b).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05
    a) Eine Kündigung ist aus betrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. zB BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; zuletzt 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05
    a) Eine sozialwidrige Kündigung liegt nämlich auch dann vor, wenn in dem für die Beurteilung für die Wirksamkeit der Kündigung maßgeblichen Kündigungszeitpunkt zwar keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer mehr bestand, dem Arbeitgeber aber die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt ist, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat (st. Rspr., vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 197; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit etwas anderer Begründung: APS/Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 608; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 398b).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

  • BGH, 12.10.1990 - V ZR 202/89

    Vereitelung der Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts durch Erweckung eines

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. Senat 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, zu B II 1 der Gründe; neuerlich Senat 1. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 - AP BGB § 162 Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 153, zu B I 1 a der Gründe).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils können nicht dadurch beiseitegeschoben werden, dass der Unterlegene geltend macht, er habe "im Vorgefühl des sicheren Sieges" über den Streitgegenstand anderweitig verfügt (Senat 1. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 - AP BGB § 162 Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 153).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Der Hinweis der Revision, dem Arbeitgeber sei es aus dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt, sich auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu berufen, wenn er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt habe (vgl. etwa Senat 1. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 - AP BGB § 162 Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 153) greift im Entscheidungsfall nicht durch.
  • LAG Niedersachsen, 29.10.2015 - 4 Sa 951/14

    Betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgrund

    Für die Rechtfertigung einer Kündigung aus betrieblichen Gründen kommt es nicht maßgeblich darauf an, ob der konkrete Arbeitsplatz des Gekündigten, sondern ob der Beschäftigungsbedarf im Tätigkeitsbereich des Gekündigten entfallen ist (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 710/05).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13

    Versetzungsvorbehalt - Schmerzensgeld wegen Nichtbeschäftigung

    Nach der vom Arbeitsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 01. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 - Rn. 19 AP BGB § 162 Nr. 6 ) beansprucht der in § 162 Abs. 1 und 2 BGB niedergelegte Rechtsgedanke als übergreifendes Rechtsprinzip allgemeine Bedeutung.
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 517/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Für die Rechtfertigung einer Kündigung aus betrieblichen Gründen kommt es nicht maßgeblich darauf an, ob der konkrete Arbeitsplatz des Gekündigten, sondern ob Beschäftigungsbedarf im Tätigkeitsbereich des Gekündigten entfallen ist (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 - Rn. 16, AP BGB § 162 Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 153) .
  • LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19

    1. Versäumt der Arbeitgeber die Frist zur Reaktion auf einen Antrag auf

    Der Arbeitgeber kann grundsätzlich den Arbeitsplatz nicht unbefristet neu besetzen, nachdem eine Rückkehr des sich in Teilzeit befindlichen Arbeitnehmers bereits absehbar war (vgl. BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 - Rn. 19, NJOZ 2008, 292; LAG Rheinland-Pfalz 5. Juni 2014 - 2 Sa 394/13 - BeckRS 2014, 73110) .
  • LAG Köln, 10.12.2008 - 3 Sa 781/08

    betriebsbedingte Kündigung; Wegfall des Beschäftigungsbedarfs; Auflösungsantrag;

    Bei Kündigungen, die auf innerbetriebliche Gründe gestützt werden, muss der Arbeitgeber daher im Einzelnen darlegen, welche organisatorischen oder technischen Maßnahmen er angeordnet hat und wie sich die von ihm behaupteten Umstände unmittelbar oder mittelbar auf die Beschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auswirken (BAG, Urteil vom 24.10.1979 - 2 AZR 940/77 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 456/98 - NZA 1999, 1157, 1160; BAG, Urteil vom 01.02.2007 - 2 AZR 710/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 153).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12

    Änderungskündigung, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer Vollmacht,

    Eine sozialwidrige Kündigung liegt zwar auch dann vor, wenn in dem für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung maßgeblichen Kündigungszeitpunkt zwar keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer mehr bestand, dem Arbeitgeber aber die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt ist, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat (BAG, Urt. v. 01.02.2007 - 2 AZR 710/05 -, juris).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 519/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Für die Rechtfertigung einer Kündigung aus betrieblichen Gründen kommt es nicht maßgeblich darauf an, ob der konkrete Arbeitsplatz des Gekündigten, sondern ob Beschäftigungsbedarf im Tätigkeitsbereich des Gekündigten entfallen ist (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 710/05 - Rn. 16, AP BGB § 162 Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 153) .
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 518/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • LAG Düsseldorf, 21.04.2009 - 17 Sa 119/09

    Unterlassung einer Zielvorgabe

  • ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - Durchführung eines betrieblichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21

    Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.02.2008 - 9 Sa 674/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschbarkeit - Einarbeitungszeit - Sozialauswahl

  • LAG Köln, 12.01.2009 - 5 Sa 1077/08

    Betriebsbedingte Kündigung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • LAG Hessen, 16.12.2022 - 10 SaGa 1364/22

    Anspruchsgrundlage aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Anspruch auf

  • LAG Hessen, 09.03.2015 - 16 Sa 843/14

    Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung; Anpassung des Inhalts des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 6 Sa 85/09

    Betriebsbedingte Kündigung eines Altenpflegers nach Übertragung sämtlicher

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