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   OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06 - 24   

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https://dejure.org/2007,6849
OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06 - 24 (https://dejure.org/2007,6849)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.03.2007 - 4 U 83/06 - 24 (https://dejure.org/2007,6849)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. März 2007 - 4 U 83/06 - 24 (https://dejure.org/2007,6849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentliche Kündigung eines anfänglich unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Fortsetzung des Vertrages über die vorgesehene Vertragszeit hinaus; Geltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen; Auslegung des ursprünglichen Vertrages

  • Judicialis

    BGB § 625

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 625; ZPO § 286 § 418
    Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung eines anfänglich unbefristeten Arbeitsverhältnisses, welches über die vorgesehene Vertragszeit hinaus nach § 625 BGB auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Einwurfeinschreiben: Auslieferungsbeleg als Beweis für Zugang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung: Zugangsnachweis durch Einwurfeinschreiben? (IBR 2007, 601)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2008, 840
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06
    Der von der Beklagten vorgelegte Auslieferungsbeleg des Postzustellers mit dem Datum "28.06.05" bietet für sich allein zwar noch keinen Vollbeweis für den fristgerechten Zugang; insbesondere die - formelle - Beweisregel des § 418 ZPO greift nicht ein, weil - ungeachtet, ob es sich bei einem Auslieferungsbeleg überhaupt um eine Urkunde handelt (ablehnend Reichert, NJW 2001, 2535) - der vorgelegte Beleg nach der Privatisierung der vormaligen Deutschen Bundespost jedenfalls keine öffentliche Urkunde i.S.d. § 415 Abs. 1 ZPO darstellt (vgl. Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage 2003, § 415 Rn. 1).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06
    Zu werten sind hierbei neben dem Wortsinn bzw. der Bedeutung eines schlüssigen Verhaltens auch die gesamten äußeren Begleitumstände der Erklärungshandlung, soweit sie einen Rückschluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH NJW 2002, 1260, 1261; NJW-RR 2000, 1002, 1003; Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Auflage 2003, § 157 Rn 15).
  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 53/88

    Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06
    In Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gelten aber für die ordentliche Kündigung eines anfänglich bereits unbefristeten Arbeitsverhältnisses, welches über die vorgesehene Vertragszeit hinaus nach § 625 BGB auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird, die vertraglich vereinbarten und nicht die gesetzlichen Fristen zumindest dann, wenn die vereinbarte Kündigungsregelung aufgrund der Auslegung des ursprünglichen Vertrages auch auf den Fall der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu beziehen ist (BAG, BB 1989, 1484-1486).
  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06
    Zu werten sind hierbei neben dem Wortsinn bzw. der Bedeutung eines schlüssigen Verhaltens auch die gesamten äußeren Begleitumstände der Erklärungshandlung, soweit sie einen Rückschluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH NJW 2002, 1260, 1261; NJW-RR 2000, 1002, 1003; Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Auflage 2003, § 157 Rn 15).
  • BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 960/77

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis - Feststellung des Bestehens -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06
    Durch das vereinbarte Erfordernis einer vorherigen Kündigung führt eine solche Verlängerungsklausel ebenfalls zu einem unbefristeten Dienstverhältnisses, welches zu einem bestimmten Zeitpunkt unter Einhaltung der Frist gekündigt werden kann (BAG, BB 1980, 265, 266).
  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15

    GmbH-Recht: Formale Anforderungen einer erneuten Aufforderung zur Zahlung der

    Für den Absender streitet daher beim Einwurf-Einschreiben nach Vorlage des Einlieferungsbelegs zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Sendung durch Einlegen in den Briefkasten bzw. das Postfach zugegangen ist, wenn das vorbeschriebene Verfahren eingehalten wurde (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2005, 869, 870; OLG Saarbrücken, NJOZ 2008, 840, 848 f.; LAG Köln BeckRS 2010, 66142; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Juni 2010 - 11 Sa 496/09, juris Rn. 118; Reichert NJW 2001, 2523, 2524; Saenger/Gregoritza, JuS 2001, 899, 903 f.; Verse in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., § 21 GmbHG Rn. 21; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 130 Rn. 21; MünchKommBGB/Einsele, 7. Aufl., § 130 Rn. 46; ohne die Einhaltung des Verfahrens ausdrücklich zu erwähnen AG Paderborn NJW 2000, 3722, 3723; AG Hannover, NJOZ 2004, 67; AG Erfurt, MDR 2007, 1338, 1339 f.; Jänich, VersR 1999, 535; Kaiser, NJW 2009, 2187, 2188; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 LB 11/14, juris Rn. 26; Staudinger/Singer, BGB, (2012), § 130 Rn. 108; BeckOGK/Gomille BGB § 130 Rn. 129; zu dem Verfahren vgl. LG Potsdam NJW 2000, 3722; aA AG Kempen, NJW 2007, 1215; Friedrich, VersR 2001, 1090; kritisch auch Bauer/Diller, NJW 1998, 2795, 2796; offen gelassen von BGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - XII ZR 164/03, NJW-RR 2007, 1567 Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 10 U 58/09

    Umfang eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots in einem gewerblichen

    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob beim Einwurfeinschreiben nicht ohnehin bereits der Auslieferungsbeleg nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises für den Beweis des rechtzeitigen Zugangs genügt, wenn das ordnungsgemäße Zustellungsverfahren vom Zusteller eingehalten worden ist (so OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.3.2007, NJOZ 2008, 840).
  • ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14

    Zugang einer Kündigung - Einwurfeinschreiben

    Teilweise wird dieser Anscheinsbeweis nur für berechtigt gehalten, wenn das ordnungsgemäße Zustellungsverfahren eingehalten worden ist (OLG Saarbrücken 20.03.2007 - 4 U 83/06, juris 61; MüKo/ Einsele , 6. Aufl. 2012, § 130 BGB Rn. 46), was letztlich nur über eine Zeugenvernehmung des Postzustellers bewiesen werden kann (vgl. OLG Saarbrücken 20.03.2007 - 4 U 83/06, juris 62).

    Die Post wird inzwischen als AG geführt, so dass ihre Mitarbeiter keine öffentlichen Urkunden im Sinne von § 418 ZPO mehr erstellen können (§ 415 ZPO; s. auch OLG Saarbrücken 20.03.2007 - 4 U 83/06, juris 60 und OLG Koblenz 31.01.2005 - 11 WF 1013/04, juris Rn. 10; Bauer/Diller , NJW 1998, 2795, 2796).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang eines Einwurf Einschreibens -

    Vor diesem Hintergrund wird der Beweiswert des Einwurf-Einschreibens unterschiedlich beurteilt (s. KR/Friedrich § 4 KSchG Rn. 112): Während z. T. davon ausgegangen wird, dass der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass die Sendung durch Einwurf in den Briefkasten oder durch Einlegen in das Postfach zugegangen ist (OLG Saarbrücken 20.03.2007, OLGR 2007, 601; OLG Koblenz 31.01.2005 OLGR 2005, 869; AG Erfurt 20.06.2007 MDR 2007, 1338; AG Paderborn 27.07.2000 NJW 2000, 3722; s. a. BGH 11.07.2007 NJW-RR 2007, 1567), sehen andere keinen verbesserten Nachweis des Zugangs einer Kündigungserklärung durch das Einwurf-Einschreiben (LG Potsdam 27.02.2000, 3722; AG Kempten 22.08.2006 NJW 2007, 1215; AG Köln 16.07.2008 WuM 2008, 483; Landesarbeitsgericht Hamm 05.08.2009 PflR 2010, 72(.
  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Zugang Einwurfeinschreiben

    Soweit dies in der Rechtsprechung zum Teil anders gesehen wird (vgl. BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15, Rn. 31; OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06; OLG Koblenz, 31.01.2005 - 11 WF 1013/04; AG Erfurt, 20.06.2007 - 5 C 435/07; AG Paderborn, 27.07.2000 - 51 C 76/00), kann dies die Kammer nicht überzeugen.
  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16

    Sonderkündigungsschutz des § 85 SGB IX bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers

    Während z. T. davon ausgegangen wird, dass der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass die Sendung durch Einwurf in den Briefkasten oder durch Einlegen in das Postfach zugegangen ist (OLG Saarbrücken 20. März 2007 - 4 U 83/06; OLG Koblenz 31. Januar 2005 - 11 WF 1013/04; AG Erfurt 20. Juni 2007 - 5 C 435/07; AG Paderborn 27. Juli 2000 - 51 C 76/00), sehen andere keinen verbesserten Nachweis des Zugangs einer Kündigungserklärung durch das Einwurf-Einschreiben (LAG Rheinland-Pfalz 23. September 2013 - 5 Sa 18/13 - Rn. 49; LAG Hamm 5. August 2009 - 3 Sa 1677/08; LG Potsdam 27. Juli 2000 - 11 S 233/99; ArbG Ulm 7. Oktober 2014 - 5 Ca 129/14; AG Kempten 22. August 2006 - 11 C 432/05; AG Köln 16. Juli 2008 - 435/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2012 - L 19 AS 1239/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 130 BGB kommt die Dokumentation allerdings als Grundlage eines Anscheinsbeweises in Betracht, wenn das ordnungsgemäße Zustellverfahren (Bestätigung der Zustellung nach Einwurf durch Unterschrift und Datumsangabe) von dem Zusteller eingehalten worden ist (Reichold in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 130 BGB Rn 41 unter Bezugnahme auf Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil vom 20.03.07 - 4 U 83/06 = juris Rn 58; vgl. auch Oberlandesgericht Koblenz Beschluss vom 31.01.2005 - 11 WF 1013/04 = juris Rn 10 vgl. auch Landesarbeitsgericht Köln Urteil vom 14.08.2009 - 10 Sa 84/09 = juris Rn 34 ff - auch zum Streitstand).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 501/09

    Restitutionsklage: Sitzungsprotokoll über einen nach Erlass des Urteils im

    Der Restitutionskläger und Kläger im Vorprozess (im Folgenden Kläger) strebt eine Abänderung des im Verfahren 4 O 83/06-24 des Landgerichts Saarbrücken vor dem erkennenden Senat ergangenen Berufungsurteils vom 20.3.2007 (Az. 4 U 83/06 -24-) an.

    das Senatsurteil vom 20.3.2007 - Az. 4 U 83/06 - 24 - dahin abzuändern, dass die Forderung des Klägers in Höhe 105.207,84 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem EZB-Basiszinssatz.

  • SG Osnabrück, 22.09.2009 - S 16 AS 352/09
    Der von dem Beklagten vorgelegte Auslieferungsbeleg des Postzustellers mit dem Datum 21.01.2009 bietet für sich allein zwar noch keinen Vollbeweis für den fristgerechten Zugang; zum eine liegt keine Zustellung nach § 4 VwZG vor (vgl. oben), zum anderen findet die formelle Beweisregel des § 202 SGG in Verbindung mit 418 ZPO keine Anwendung, weil unabhängig von der Frage, ob es sich bei einem Auslieferungsbeleg überhaupt um eine Urkunde handelt, der vorgelegte der Beleg des privaten Zustellers zumindest keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 Abs. 1 ZPO darstellt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.03.2007, Az.: 4 U 83/06).

    Obwohl es sich weder um eine förmliche Zustellung nach dem VwZG handelt, noch eine öffentliche Urkunde vorliegt, besteht dennoch eine derart hohe Wahrscheinlichkeit des Zugangs zu dem Zeitpunkt des "Zustellnachweises", dass die Grundsätze des sog. Anscheinsbeweises Anwendung finden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 31.01.2005, Az.: 11 WF 1013/04; ähnlich: OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.03.2007, Az.: 4 U 83/06; andere Ansicht: LG Potsdamm, Urteil vom 27.07.2000, Az.: 11 S 233/99).

  • KG, 31.07.2012 - 13 U 41/11

    Kündigung des Verwaltervertrages wegen Vertrauensbruchs

    Dabei kann dahin stehen, ob das Vertragsverhältnis, das erstmals zum 30. April 2008 gekündigt und dann einvernehmlich fortgesetzt worden ist, nunmehr gemäß § 625 BGB als auf unbestimmte Zeit fortgesetzt galt und damit innerhalb der gesetzlichen Frist kündbar war oder ob nicht im Rahmen der einvernehmlichen Vertragsfortsetzung die im Ausgangsvertrag vereinbarten Regelungen einschließlich derjenigen zur Beendigung des Vertrages - die mit der Vereinbarung, dass sich der Vertrag jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht vorher rechtzeitig gekündigt wird, nach Ablauf des ersten Vertragsjahres im Grunde die Regelung eines unbefristeten Vertragsverhältnisses mit bestimmten Kündigungsfristen beinhaltete - weiter fortgalten (vgl. insoweit BAG, DB 1989, 1474; OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 601; Henssler in MK, BGB 5. Aufl., § 625 BGB, Rn 19: Preis in Staudinger, BGB Neubearbeitung 2011, § 625 Rn 32).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07

    Lebensversicherungsvertrag: Umkehr der Beweislast für eine Vertragskündigung

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