Rechtsprechung
   LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8695
LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08 (https://dejure.org/2009,8695)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19.02.2009 - 2 O 370/08 (https://dejure.org/2009,8695)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 2 O 370/08 (https://dejure.org/2009,8695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJOZ 2009, 2067
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08
    Sowohl die ärztliche Invaliditätsfeststellung als auch die Frist, innerhalb der die Feststellung getroffen werden muss, werden rechtlich als Anspruchsvoraussetzungen qualifiziert (OLG Koblenz, NJOZ 2004, 4073; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl., § 179 Rn. 23), so dass bei Fristversäumung ein Entschuldigungsbeweis nicht zugelassen wird (BGH, VersR 2006, 911; VersR 2005, 639; OLG Hamm, VersR 2004, 187).

    Bezüglich der Fristenregelung, die vom BGH in den Vorläuferbedingungen der AUB 2000 auch unter Transparenzgesichtspunkten für wirksam erachtet worden ist (BGH, VersR 2005, 639) werden mit beachtlichen Gründen Wirksamkeitsbedenken geltend gemacht, weil der um Kenntnis der nach einem Versicherungsfall zu treffenden Maßnahmen bemühte Versicherungsnehmer durch das - auch in den zwischen den Parteien vereinbarten AUB - vorangestellte Inhaltsverzeichnis und durch die Überschrift über Ziffer 7 der AUB davon abgehalten werden könnte, auch den Anspruchsvoraussetzungen in Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 (bzw. 2.2.1.1 der vorliegend vereinbarten AUB 2000 PLUS der Beklagten) Beachtung zu schenken, so dass die Fristenregelung gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (verstoßen könnte (so OLG Hamm, VersR 2008, 811 mit zustimmender Anmerkung Lücke VK 2008, 7 und mit kritischer Anmerkung Fuchs, jurisPR- VersR 4/2008 Anmerkung 3 sowie Kloth, jurisPR-VersR 9/2008, Anmerkung 3; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl, § 179 Rn. 21; Knappmann, r+s 2002, 489; derselbe, r+s 2004, 339; derselbe in Prölss/Martin VVG 27. Aufl., Ziffer 2 AUB 99, Rn. 2; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkungen Nitschke; Kloth, Private Unfallversicherung, S. 100 f.; Marlow, r+s 2006, 397, 400; derselbe, r+s 2007, 353, 358).

    Diese Erkenntnis schließt nicht aus, dass es dem Versicherer im Einzelfall nach Treu und Glauben verwehrt sein kann, sich auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzung einer schriftlichen ärztlichen Invaliditätsfeststellung zu berufen (vgl. BGH, VersR 2005, 639 unter II 4), wenn der Versicherungsnehmer die dazu erforderlichen Voraussetzungen darlegt und ggf. beweist, was im vorliegenden Fall nicht geschehen ist.

  • OLG Celle, 22.01.2004 - 8 U 130/03

    Ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität; Nichteinhaltung der

    Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08
    Bei dieser Regelung handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine Anspruchsvoraussetzung, die prozessual nicht verzichtbar ist und die die Parteien allenfalls unstreitig stellen können (OLG Celle, NJOZ 2004, 612; r+s 2002, 260; OLG Frankfurt, r+s 2004, 518; OLG Hamm, NVersZ 2001, 551).

    Bezüglich der Fristenregelung, die vom BGH in den Vorläuferbedingungen der AUB 2000 auch unter Transparenzgesichtspunkten für wirksam erachtet worden ist (BGH, VersR 2005, 639) werden mit beachtlichen Gründen Wirksamkeitsbedenken geltend gemacht, weil der um Kenntnis der nach einem Versicherungsfall zu treffenden Maßnahmen bemühte Versicherungsnehmer durch das - auch in den zwischen den Parteien vereinbarten AUB - vorangestellte Inhaltsverzeichnis und durch die Überschrift über Ziffer 7 der AUB davon abgehalten werden könnte, auch den Anspruchsvoraussetzungen in Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 (bzw. 2.2.1.1 der vorliegend vereinbarten AUB 2000 PLUS der Beklagten) Beachtung zu schenken, so dass die Fristenregelung gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (verstoßen könnte (so OLG Hamm, VersR 2008, 811 mit zustimmender Anmerkung Lücke VK 2008, 7 und mit kritischer Anmerkung Fuchs, jurisPR- VersR 4/2008 Anmerkung 3 sowie Kloth, jurisPR-VersR 9/2008, Anmerkung 3; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl, § 179 Rn. 21; Knappmann, r+s 2002, 489; derselbe, r+s 2004, 339; derselbe in Prölss/Martin VVG 27. Aufl., Ziffer 2 AUB 99, Rn. 2; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkungen Nitschke; Kloth, Private Unfallversicherung, S. 100 f.; Marlow, r+s 2006, 397, 400; derselbe, r+s 2007, 353, 358).

  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08
    Ist der beanstandete Klauselteil von so einschneidender Bedeutung, dass von einer gänzlich neuen, von der bisherigen völlig abweichenden Vertragsgestaltung gesprochen werden muss, so ergreift die Unwirksamkeit von Teilen der Klausel die Gesamtklausel (BGH, NJW 1984, 2816).

    Eine sprachlich und inhaltlich teilbare Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wird hier vielmehr ohne ihre unzulässigen Bestandteile mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten, weil das auch den Interessen des Versicherungsnehmers als Vertragspartner des Klauselverwenders nicht zuwiderläuft (vgl. BGH, NJW 1984, 2816; OLG Köln, r+s 2000, 305).

  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 20 U 156/05

    Voraussetzungen für Ansprüche auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung, von

    Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08
    Sie muss damit die ärztliche Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist, wobei die bloße Möglichkeit der Kausalität nicht ausreicht (OLG Hamm, r+s 2007, 74; MDR 2006, 1045; OLG Frankfurt, r+s 2003, 29).

    Somit fehlt es an einer bedingungsgemäß vereinbarten Anspruchsvoraussetzung für die vom Kläger begehrte Invaliditätsleistung, so dass die Klage unschlüssig ist (OLG Hamm, MDR 2006, 1045; OLG Naumburg, VersR 2005, 970).

  • OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06

    Unwirksamkeit der Feststellungsfrist in den Versicherungsbedingungen wegen

    Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08
    Bezüglich der Fristenregelung, die vom BGH in den Vorläuferbedingungen der AUB 2000 auch unter Transparenzgesichtspunkten für wirksam erachtet worden ist (BGH, VersR 2005, 639) werden mit beachtlichen Gründen Wirksamkeitsbedenken geltend gemacht, weil der um Kenntnis der nach einem Versicherungsfall zu treffenden Maßnahmen bemühte Versicherungsnehmer durch das - auch in den zwischen den Parteien vereinbarten AUB - vorangestellte Inhaltsverzeichnis und durch die Überschrift über Ziffer 7 der AUB davon abgehalten werden könnte, auch den Anspruchsvoraussetzungen in Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 (bzw. 2.2.1.1 der vorliegend vereinbarten AUB 2000 PLUS der Beklagten) Beachtung zu schenken, so dass die Fristenregelung gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (verstoßen könnte (so OLG Hamm, VersR 2008, 811 mit zustimmender Anmerkung Lücke VK 2008, 7 und mit kritischer Anmerkung Fuchs, jurisPR- VersR 4/2008 Anmerkung 3 sowie Kloth, jurisPR-VersR 9/2008, Anmerkung 3; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl, § 179 Rn. 21; Knappmann, r+s 2002, 489; derselbe, r+s 2004, 339; derselbe in Prölss/Martin VVG 27. Aufl., Ziffer 2 AUB 99, Rn. 2; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkungen Nitschke; Kloth, Private Unfallversicherung, S. 100 f.; Marlow, r+s 2006, 397, 400; derselbe, r+s 2007, 353, 358).
  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits

    Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08
    Auch muss die Feststellung einer Aussage zur Invalidität dem Grunde nach treffen (BGH, r+s 1997, 84).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 290/04

    Unfallversicherung: Wirksame AGB-Klausel über ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08
    Bezüglich der Fristenregelung, die vom BGH in den Vorläuferbedingungen der AUB 2000 auch unter Transparenzgesichtspunkten für wirksam erachtet worden ist (BGH, VersR 2005, 639) werden mit beachtlichen Gründen Wirksamkeitsbedenken geltend gemacht, weil der um Kenntnis der nach einem Versicherungsfall zu treffenden Maßnahmen bemühte Versicherungsnehmer durch das - auch in den zwischen den Parteien vereinbarten AUB - vorangestellte Inhaltsverzeichnis und durch die Überschrift über Ziffer 7 der AUB davon abgehalten werden könnte, auch den Anspruchsvoraussetzungen in Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 (bzw. 2.2.1.1 der vorliegend vereinbarten AUB 2000 PLUS der Beklagten) Beachtung zu schenken, so dass die Fristenregelung gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (verstoßen könnte (so OLG Hamm, VersR 2008, 811 mit zustimmender Anmerkung Lücke VK 2008, 7 und mit kritischer Anmerkung Fuchs, jurisPR- VersR 4/2008 Anmerkung 3 sowie Kloth, jurisPR-VersR 9/2008, Anmerkung 3; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl, § 179 Rn. 21; Knappmann, r+s 2002, 489; derselbe, r+s 2004, 339; derselbe in Prölss/Martin VVG 27. Aufl., Ziffer 2 AUB 99, Rn. 2; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkungen Nitschke; Kloth, Private Unfallversicherung, S. 100 f.; Marlow, r+s 2006, 397, 400; derselbe, r+s 2007, 353, 358).
  • OLG Celle, 27.09.2001 - 8 U 2/01
    Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08
    Bei dieser Regelung handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine Anspruchsvoraussetzung, die prozessual nicht verzichtbar ist und die die Parteien allenfalls unstreitig stellen können (OLG Celle, NJOZ 2004, 612; r+s 2002, 260; OLG Frankfurt, r+s 2004, 518; OLG Hamm, NVersZ 2001, 551).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 4 U 128/05

    Kein Verstoß gegen Transparenzgebot in Versicherungsbedingungen bei

    Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08
    Bezüglich der Fristenregelung, die vom BGH in den Vorläuferbedingungen der AUB 2000 auch unter Transparenzgesichtspunkten für wirksam erachtet worden ist (BGH, VersR 2005, 639) werden mit beachtlichen Gründen Wirksamkeitsbedenken geltend gemacht, weil der um Kenntnis der nach einem Versicherungsfall zu treffenden Maßnahmen bemühte Versicherungsnehmer durch das - auch in den zwischen den Parteien vereinbarten AUB - vorangestellte Inhaltsverzeichnis und durch die Überschrift über Ziffer 7 der AUB davon abgehalten werden könnte, auch den Anspruchsvoraussetzungen in Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 (bzw. 2.2.1.1 der vorliegend vereinbarten AUB 2000 PLUS der Beklagten) Beachtung zu schenken, so dass die Fristenregelung gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (verstoßen könnte (so OLG Hamm, VersR 2008, 811 mit zustimmender Anmerkung Lücke VK 2008, 7 und mit kritischer Anmerkung Fuchs, jurisPR- VersR 4/2008 Anmerkung 3 sowie Kloth, jurisPR-VersR 9/2008, Anmerkung 3; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl, § 179 Rn. 21; Knappmann, r+s 2002, 489; derselbe, r+s 2004, 339; derselbe in Prölss/Martin VVG 27. Aufl., Ziffer 2 AUB 99, Rn. 2; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkungen Nitschke; Kloth, Private Unfallversicherung, S. 100 f.; Marlow, r+s 2006, 397, 400; derselbe, r+s 2007, 353, 358).
  • OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 189/00

    Ansprüche gegen eine Unfallversicherung wegen eines Bandscheibenvorfalls beim

    Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08
    Bei dieser Regelung handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine Anspruchsvoraussetzung, die prozessual nicht verzichtbar ist und die die Parteien allenfalls unstreitig stellen können (OLG Celle, NJOZ 2004, 612; r+s 2002, 260; OLG Frankfurt, r+s 2004, 518; OLG Hamm, NVersZ 2001, 551).
  • OLG Koblenz, 06.09.2004 - 10 U 1155/03

    Unfallversicherung, Invaliditätsentschädigung

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

  • OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99

    Versicherungsrechtliche Einordnung einer Yachtpool-Kaskoversicherung

  • LG Schwerin, 15.06.2006 - 2 S 66/06

    Rechtsschutz eines Gläubigers bei dessen bewusstem Verschweigen im Antrag des

  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 20 U 18/03

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität

  • OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03

    Unfallversicherung: Anforderungen an den Nachweis, dass ein Verkehrsunfall

  • OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99

    Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung: Wirksamkeit Allgemeiner

  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

    Jedenfalls insoweit ist die Regelung der Ziffer 2.1.1.1 der AUB 2004 nicht intransparent (LG Dortmund, NJOZ 2009, 2067).
  • LG Dortmund, 23.02.2011 - 2 O 253/10

    Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung beim Ausschluss

    Denn auch dann, wenn man entgegen der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf r+s 2009, 424; OLG Köln VersR 2009, 1484; OLG Karlsruhe VersR 2009, 538) mit dem OLG Hamm eine Intransparenz annehmen wollte, so wäre jedenfalls das Vorliegen einer schriftlichen ärztlichen Feststellung unfallbedingter Invalidität - unabhängig von der Einhaltung der Frist - noch erforderlich (LG Dortmund NJOZ 2009, 2067 mit näherer Begründung).
  • VerfGH Bayern, 20.03.2013 - 111-VI-11

    Zur Frage von Beratungs- und Aufklärungspflichten einer finanzierenden Bank

    Ihre Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das klageabweisende Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 1. Dezember 2010 Az. 2 O 370/08 sowie die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg vom 12. Juli und 12. September 2011 Az. 3 U 213/10, mit denen ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts und ihre anschließende Anhörungsrüge zurückgewiesen wurden.
  • LG Dortmund, 25.03.2009 - 2 O 351/08

    Eine schriftliche ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität als

    Denn eine solche - für die nachstehenden Ausführungen unterstellte - Intransparenz der Fristenregelung bezieht jedenfalls die weitere Anspruchsvoraussetzung, dass die Invalidität schriftlich ärztlich festgestellt sein muss, nicht mit ein, obwohl die unwirksame Fristenregelung mit der weiteren Anspruchsvoraussetzung sprachlich in einem Satz zusammengefasst ist und die weiteren neben der Fristenregelung in Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 (Ziffer 2.2.1.1 AUB 2000 PLUS der Beklagten) bedungenen Anspruchsvoraussetzungen sind auch nicht ihrerseits wegen Intransparenz unwirksam (so bereits Landgericht Dortmund, Urteil vom 19.2.2009, Az.: 2 O 370/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht