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   OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08   

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OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08 (https://dejure.org/2009,6699)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.12.2009 - 23 U 16/08 (https://dejure.org/2009,6699)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Dezember 2009 - 23 U 16/08 (https://dejure.org/2009,6699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 312d BGB, § 355 BGB
    Widerruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312d; BGB § 355
    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem HWiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2010, 1033
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08
    Die bisherige Rechtsprechung zur Geltung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft beim Widerruf einer Gesellschaftsbeteiligung werde voraussichtlich im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs zur Auslegung der Richtlinie 85/577/EWG vom 05.05.2008 (II ZR 292/06) keinen Bestand haben.

    Allerdings ist zu beachten, dass der Bundesgerichtshof in dem von dem Kläger angeführten Verfahren (Az.: II ZR 292/06) einen Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof erlassen hat, in dem auch die Frage gestellt wird, ob die nationale Rechtsprechung, wonach ein Widerruf des Beitritts zu einer in Vollzug gesetzten Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gemäß § 312, 355 BGB lediglich einen auf den Zeitpunkt des Widerrufs berechneten Auseinandersetzungsanspruch begründet, gegen die Bestimmungen des Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie 85/577/BGB vom 20.12.1985 verstößt.

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08
    Eine derartige Widerrufsbelehrung entspricht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Anforderungen des § 312 Abs. 2 BGB (BGH NJW 2007, 1946 ff.).

    65 Dazu gehört, dass auch der Unternehmer die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls die gezogenen Nutzungen herauszugeben hat (BGH NJW 2007, 1946 ff.) Dies sieht auch die Musterbelehrung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV vor.

  • OLG Köln, 14.12.2004 - 4 U 24/04

    Ausschluss neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08
    Wenn eine Partei im erstinstanzlichen Verfahren auf einen Zeugen verzichtet und diesen Zeugen im Berufungsverfahren erneut benennt, kann dieses Beweismittel nicht berücksichtigt werden, denn diese Anbringung des Beweisantrages in der Berufungsinstanz beruht auf Nachlässigkeit (OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.06.2003, Az.: 1 U 118/03; OLG Köln, Urteil vom 14.12.2004, Az.: 4 U 24/04).
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 197/04

    Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft; Aufhebungspflichten einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08
    Gegenteiliges ist auch nicht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.04.2005 (Az.: II ZR 197/04) zu entnehmen, denn in dem dort zu entscheidenden Fall ist in der Presse mehrfach kritisch über ein Anlagekonzept berichtet worden.
  • OLG Köln, 22.07.2009 - 27 U 5/09

    Auslegung eines in einem Gesellschaftsbeitritt vereinbarten Widerrufsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08
    Die Revision wird im Hinblick auf die abweichende Entscheidung in einem Parallelfall, die eine wortgleiche Widerrufsbelehrung zum Gegenstand hatte (OLG Köln, Az.: 27 U 5/09), zugelassen.
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08
    Hingegen ist diese Vermutung nicht begründet, wenn eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGH, Urt. v. 13.07.2004, Aktenzeichen: XI ZR 178/03, WM 2004, 1774-1777, Fundstelle bei Juris Rz. Rz. 28, m. w. N).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08
    Die Kausalitätsvermutung bei Aufklärungspflichtverletzungen setzt jedoch voraus, dass es nur eine bestimmte Möglichkeit eines aufklärungsrichtigen Verhaltens gibt (BGHZ 124, 151, 161).
  • OLG Saarbrücken, 25.06.2003 - 1 U 118/03

    Ausgleich von Abhebungen während intakter Ehe; Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08
    Wenn eine Partei im erstinstanzlichen Verfahren auf einen Zeugen verzichtet und diesen Zeugen im Berufungsverfahren erneut benennt, kann dieses Beweismittel nicht berücksichtigt werden, denn diese Anbringung des Beweisantrages in der Berufungsinstanz beruht auf Nachlässigkeit (OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.06.2003, Az.: 1 U 118/03; OLG Köln, Urteil vom 14.12.2004, Az.: 4 U 24/04).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 429/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08
    Diese Grundsätze finden allerdings dann keine Anwendung, wenn der rechtlichen Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft oder dem fehlerhaften Beitritt gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter schutzwürdiger Personen entgegenstehen, also in der Regel dann, wenn der Gesellschaftsvertrag gemäß § 134 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 16.12.2002, Az. II ZR 109/01; Urteil vom 02.12.2003, Az.: XI ZR 429/02).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08
    Diese Grundsätze finden allerdings dann keine Anwendung, wenn der rechtlichen Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft oder dem fehlerhaften Beitritt gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter schutzwürdiger Personen entgegenstehen, also in der Regel dann, wenn der Gesellschaftsvertrag gemäß § 134 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 16.12.2002, Az. II ZR 109/01; Urteil vom 02.12.2003, Az.: XI ZR 429/02).
  • OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99

    Kündigung einer Beteiligung an einem in Form einer BGB -Gesellschaft geführten

  • OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10

    Widerruf: Einräumung eines Widerrufsrechts im Zusammenhang mit einem

    Vielmehr hat die Klägerin ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, ob ihr Widerruf, der als außerordentliche Kündigung zu behandeln ist (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 30.12.1999, 23 U 16/08, Rn. 62, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Hinweisbeschl. 6 U 51/10, Anlage BB 4, Bl. 246 d.A.), wirksam war, bereits deshalb, weil davon abhängt, ob sie für die Zeit nach dem Widerruf eine Leistungsklage der Beklagten wegen rückständiger Beiträge zu erwarten und weitere monatliche Zahlungen bis zum Jahre 2030 zu leisten hat (vgl. Podewils, MDR 2010, 117, 118).

    Das Feststellungsinteresse ist daher zu bejahen (so i.E. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 30.12.2009, 23 U 16/08, Rn. 43, zitiert nach juris).

    Die Rechtsauffassung des OLG Frankfurt, wonach im vorliegenden Fall auf Grund des Verweises auf die §§ 312 d, 355 Abs. 3 BGB davon auszugehen sei, dass ein Widerrufsrecht nur dann eingeräumt werden sollte, wenn sich ein solches aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt, Urt. v. 30.12.2009, 23 U 16/08, Rn. 70, zitiert nach juris), steht mithin im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung.

    Das OLG Frankfurt (Urt. v. 30.12.2009, 23 U 16/08, Rn. 70, zitiert nach juris) geht insoweit entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung von der unzutreffenden Prämisse aus, dass auf Grund der Bezugnahme auf die §§ 312 d, 355 BGB überhaupt kein vertragliches Widerrufsrecht bestehe (siehe oben) und unterstellt zudem auch noch ersichtlich unzutreffend das Vorliegen einer individualvertraglich vereinbarten Widerrufsbelehrung.

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 134/10
    Es ist daher davon auszugehen, dass die Parteien von der ihnen nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit (Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch,70. Auflage, vor § 355 BGB Rn 5) stets zustehenden und gerade angesichts der hier bestehenden Rechtsunsicherheit auch noch besonders nahe liegenden (MüKo/Masuch, Bürgerliches Gesetzbuch, 5. Auflage, § 355 BGB Rn 58 m.w.N.) Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, der Klägerin ein vertragliches Widerrufsrecht einzuräumen, das sich zwar in seiner Ausgestaltung und in seinen Rechtsfolgen nach der Vorschrift des § 355 BGB richten, von den besonderen Voraussetzungen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts jedoch nicht abhängig sein sollte (OLG Köln, Urteil vom 27. Mai 2009 - 27 U 5/09 - = juris Rn 22 und 25; a.A. OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 30. Dezember 2009 - 23 U 16/08 - = juris Rn 70).

    Die Revision wird im Hinblick auf die abweichende Auffassung zu dem Vorliegen eines vertraglich eingeräumten Widerrufsrechts in dem eine wortgleiche Widerrufsbelehrung betreffenden Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 30. Dezember 2009 - 23 U 16/08 - zugelassen.

  • OLG Nürnberg, 10.01.2012 - 14 U 1314/11

    Vertragliches Widerrufsrecht des Drittsicherungsgebers: Einräumung durch eine

    Dies reicht aber nicht aus, um einen Vertragswillen der Parteien annehmen zu können, dass die gesetzlichen Vorschriften für Haustürgeschäfte auch dann gelten sollen, wenn die Voraussetzungen von § 312 Abs. 1 S. 1 BGB gar nicht vorliegen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009, Az. 23 U 16/08, Rn. 70 nach juris).
  • OLG Köln, 17.12.2013 - 20 U 170/13

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Das verlangt § 5 Abs. 2 VVG a.F. im Gegensatz etwa zu den gesetzlichen Regelungen über den Widerruf eines Haustürgeschäfts - hier fordert das Gesetz ausdrücklich eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs (§ 312 Abs. 2 Satz 2 BGB, s. dazu BGH, NJW 2007, 1946 [juris-Rz. 13] und OLG Frankfurt, NJOZ 2010, 1033 [juris-Rz. 64]) - nicht.
  • OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 9 U 43/10

    Widerrufsbelehrung bei vertraglichem Widerrufsrecht

    Da sie in "Haustürfällen" aber zwingend nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu belehren hatte und nicht angenommen werden kann, dass sie für die andere Gruppe eine gesonderte Belehrung statuieren wollte, ist die Belehrung sowohl für das vertragliche als auch für das (nur) gesetzliche Widerrufsrecht gemeint und muss danach insgesamt dem gesetzlichen Leitbild der Widerrufsbelehrung entsprechen (so ausführlicher OLG Köln, Urteil vom 22.7.2009, 27 U 5/09; anders wohl OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009, 23 U 16/08 - derzeit in Revision beim BGH zum Az. II ZR 14/10 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.6.2010, 6 W 15/10).
  • LG Aachen, 17.10.2011 - 5 S 72/11

    Anforderungen an die Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen in einem

    Auf der Grundlage dieser Entscheidung des BGH halten auch verschiedene Oberlandesgerichte die im vorliegenden Fall zu beurteilende Widerrufsbelehrung für unzureichend (vgl. OLG Köln, a.a.O.; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 30.12.2009, 23 U 16/08, NJOZ 2010, 1033; OLG München, Beschluss vom 22.06.2010, 27 U 281/10, Anlage KK 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 04.08.2010, 4 U 113/10, Anlage K 25a).
  • OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10

    Haustürgeschäft; Widerrufsbelehrung

    Auf der Grundlage dieser Entscheidung des BGH halten auch verschiedene Oberlandesgerichte die im vorliegenden Fall zu beurteilende Widerrufsbelehrung für unzureichend (vgl. OLG Köln, a.a.O.; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 30.12.2009, 23 U 16/08, NJOZ 2010, 1033; OLG München, Beschluss vom 22.06.2010, 27 U 281/10, Anlage KK 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 04.08.2010, 4 U 113/10, Anlage K 25a).
  • OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 76/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer

    Nur auf diesen Fall beziehen sich auch die von der Klägerin zitierten Entscheidungen BGH, NJW 2007, 1946 [juris-Rz. 13] und OLG Frankfurt, NJOZ 2010, 1033 [juris-Rz. 64].
  • OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 9 U 53/10

    Klage im Urkundsprozess auf rückständige Gesellschaftsbeiträge nach vertraglichem

    Da sie in "Haustürfällen" aber zwingend nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu belehren hatte und nicht angenommen werden kann, dass sie für die andere Gruppe eine gesonderte Belehrung statuieren wollte, ist die Belehrung sowohl für das vertragliche als auch für das (nur) gesetzliche Widerrufsrecht gemeint und muss danach insgesamt dem gesetzlichen Leitbild der Widerrufsbelehrung entsprechen (so ausführlicher OLG Köln, Urteil vom 22.7.2009, 27 U 5/09; anders wohl OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009, 23 U 16/08 - derzeit in Revision beim BGH zum Aktenzeichen II ZR 14/10 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.6.2010, 6 W 15/10).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 9 U 68/11

    Widerruf der Beitrittserklärung zu einer Fonds-GbR: Anwendung der Vorschriften

    Da sie in "Haustürfällen" aber zwingend nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu belehren hatte und nicht angenommen werden kann, dass sie für die andere Gruppe eine gesonderte Belehrung statuieren wollte, ist die Belehrung sowohl für das vertragliche als auch für das (nur) gesetzliche Widerrufsrecht gemeint und muss danach insgesamt dem gesetzlichen Leitbild der Widerrufsbelehrung entsprechen (so ausführlicher OLG Köln, Urteil vom 22.7.2009, 27 U 5/09; anders wohl OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009, 23 U 16/08 - derzeit in Revision beim BGH zum Az. II ZR 14/10 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.6.2010, 6 W 15/10).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 27 U 91/10

    Rechtsfolgen der Kündigung des Beitritts zu einer BGB -Gesellschaft

  • AG Heinsberg, 25.02.2011 - 16 C 484/09

    Wirksamer Vertrag hinsichtlich der Beteiligung an einer Gesellschaft zwecks

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