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   OLG Köln, 27.04.2010 - I-6 W 43/10   

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https://dejure.org/2010,805
OLG Köln, 27.04.2010 - I-6 W 43/10 (https://dejure.org/2010,805)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.2010 - I-6 W 43/10 (https://dejure.org/2010,805)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 2010 - I-6 W 43/10 (https://dejure.org/2010,805)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • webshoprecht.de

    Kein Ausschluss des Widerrufsrechts für angebrochene Kosmetikartikel

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsrecht für angebrochene Kosmetikartikel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines formularmäßigen Ausschlusses des Widerrufsrechts beim Online-Kauf von Kosmetikartikeln; Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Fernabsatzverträgen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Widerrufsrecht bei Kosmetikartikel bei eBay-Auktion

  • kanzlei.biz

    Widerruf bei geöffneten Kosmetika

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fernabsatzvertrag: Unwirksame Widerrufsbelehrung für Rückgabe von Kosmetika

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312d Abs. 4 Nr. 1; BGB § 357 Abs. 3
    Formularmäßiger Ausschluss des Widerrufsrechts beim Online-Kauf von Kosmetikartikeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; §§ 312d Abs. 4 Nr. 1; 355; 357 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV
    Widerrufsrecht kann auch für geöffnete Kosmetika nicht ausgeschlossen werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei Kosmetikartikeln

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ausschluß des Fernabsatzes für benutzte Kosmetika unwirksam

  • rechtsteufel.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht auch bei benutzten Kosmetika

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Kosmetikprodukte nicht vom Widerruf ausgeschlossen

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts für benutzte Kosmetika ist unzulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    "Es gibt einen Markt für gebrauchte Gesichtscreme”

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Benutzte Kosmetika sind nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Handel mit Kosmetik: Die abgeschminkte Rücknahme-Klausel

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Kein Widerruf bei schnell verderblichen Waren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klausel Kosmetik kann nur im unbenutzten Zustand zurückgenommen werden ist wettbewerbswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kosmetik aus Online-Shops umtauschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umtausch von Kosmetik

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zusatz "Kosmetik kann nur in einem unbenutzten Zustand zurückgenommen werden" unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsrecht für angebrochene Kosmetikartikel

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Fernabsatz-Ausschluss von gebrauchter Kosmetika rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 484 (Ls.)
  • MMR 2010, 683
  • MIR 2010, Dok. 101
  • K&R 2010, 597
  • NJOZ 2010, 2514
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 105/06

    Unlauterer Wettbewerb; Fernabsatzvertrag: Beschränkung des Widerrufs- und

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10
    Dieser Ausnahmetatbestand kann zwar bei Lebensmitteln, Schnittblumen, Arzneimitteln und auch bei Kosmetikartikeln eingreifen (Staudinger / Thüsing, a.a.O., Rn. 54; Becker / Föhlisch, a.a.O. [3755]; Palandt / Grüneberg, a.a.O. Rn. 9); maßgeblich ist jedoch die objektive Verderblichkeit und eine darauf beruhende Unverkäuflichkeit der zurückgesandten Ware, die etwa bei Arzneimitteln nicht einheitlich bewertet wird (vgl. OLG Hamburg, WRP 2007, 1498 = NJOZ 2007, 4812; Mand, NJW 2008, 190 ff.) und auch bei Kosmetika nicht ohne weiteres anzunehmen ist; keineswegs kann es für den Widerrufsausschluss genügen, dass der Verkäufer nach dem Öffnen der Verpackung durch den Verbraucher Gefahr läuft, auf der zurückgegebenen Ware "sitzen zu bleiben" (BeckOK BGB / Schmidt-Räntsch, a.a.O., Rn. 38).

    Dieser Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten des Unternehmers ist seiner Art nach geeignet, die Verbraucher in ihren geschäftlichen Entscheidungen spürbar zu beeinflussen (vgl. - noch zu § 3 UWG 2004 - OLG Hamburg, WRP 2007, 1498 [1501] = NJOZ 2007, 4812 [4815]; Senat, Urt. v. 11.04.2008 - 6 U 17/08).

  • KG, 09.11.2007 - 5 W 304/07

    Widerrufsfolgenbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Fernabsatz von

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10
    Damit sind nationale Regelungen nicht ausgeschlossen, nach denen der Verbraucher für eine Benutzung angemessenen Wertersatz zu zahlen hat (EuGH, a.a.O. [Tz. 26]; BGH [VIII. ZS], WRP 2010, 396 = NJW 2010, 989 [Rn. 32]), so dass die richtlinienkonform ausgelegte Vorschrift des § 357 Abs. 3 BGB (vgl. zu darauf bezogenen Klauseln BGH, a.a.O. [Rn. 30 ff.]; Senat, GRUR 2008, 88 [91] - "Sofort-Kaufen"-Option; KG, GRUR-RR 2008, 131 ff. - Eigentümergebrauch) eingreift, sofern die "Benutzung" der gelieferten Kosmetikartikel über den in Ladengeschäften möglichen und geduldeten Gebrauch solcher Waren hinausgeht - wobei offen bleiben kann, ob dazu bereits das Öffnen der Primärverpackung gehört, wenn der Verbraucher sich mangels anderer Prüfmöglichkeit (Testprodukt im Ladengeschäft) sonst keinen unmittelbaren Eindruck vom Duft oder von der Hautverträglichkeit des Kosmetikums verschaffen kann.
  • EuGH, 03.09.2009 - C-489/07

    Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10
    Das Widerrufsrecht soll den Nachteil ausgleichen, der sich für den Verbraucher aus der fehlenden Möglichkeit ergibt, das Produkt vor Abschluss des Vertrages unmittelbar zu sehen und zu prüfen (vgl. Richtlinie 97/7/EG Erwägungsgrund 14; EuGH, NJW 2009, 3015 [Tz. 20] - Messner / Krüger).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10
    Als Mitbewerberin der Antragsgegnerin kann sie - wovon auch das Landgericht ausgegangen ist -gemäß §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3 Abs. 1 und 2, 4 Nr. 11 UWG, § 312c Abs. 1 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV die Unterlassung einer falschen oder unzureichenden Belehrung der Verbraucher über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach §§ 312d, 355 BGB beanspruchen (vgl. Senat, GRUR-RR 2008, 88; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Nr. 11.170 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10
    Diese Ausnahmevorschrift darf nicht in ein allgemeines Kriterium der Unzumutbarkeit des Widerrufs wegen erheblicher Verschlechterung der zurückgesandten Waren für den Unternehmer umgedeutet werden, dem im Fernabsatz grundsätzlich das für ihn in der Regel mit wirtschaftlichen Nachteilen verbundene Rücknahmerisiko zugewiesen ist (vgl. BGHZ 154, 239 = NJW 2003, 1665 [1666]; OLG Dresden, NJW-RR 2001, 1710 [1711]; MünchKomm / Wendehorst, BGB, 5. Aufl., § 312d Rn. 20; Staudinger / Thüsing, BGB 2005, § 312d Rn. 44; BeckOK BGB / Schmidt-Räntsch, § 312d Rn. 33; Erman / Saenger, a.a.O., Rn. 20).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10
    Damit sind nationale Regelungen nicht ausgeschlossen, nach denen der Verbraucher für eine Benutzung angemessenen Wertersatz zu zahlen hat (EuGH, a.a.O. [Tz. 26]; BGH [VIII. ZS], WRP 2010, 396 = NJW 2010, 989 [Rn. 32]), so dass die richtlinienkonform ausgelegte Vorschrift des § 357 Abs. 3 BGB (vgl. zu darauf bezogenen Klauseln BGH, a.a.O. [Rn. 30 ff.]; Senat, GRUR 2008, 88 [91] - "Sofort-Kaufen"-Option; KG, GRUR-RR 2008, 131 ff. - Eigentümergebrauch) eingreift, sofern die "Benutzung" der gelieferten Kosmetikartikel über den in Ladengeschäften möglichen und geduldeten Gebrauch solcher Waren hinausgeht - wobei offen bleiben kann, ob dazu bereits das Öffnen der Primärverpackung gehört, wenn der Verbraucher sich mangels anderer Prüfmöglichkeit (Testprodukt im Ladengeschäft) sonst keinen unmittelbaren Eindruck vom Duft oder von der Hautverträglichkeit des Kosmetikums verschaffen kann.
  • OLG Dresden, 23.08.2001 - 8 U 1535/01

    Unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechtes nach § 3 Abs. 1 FernAbsG für

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10
    Diese Ausnahmevorschrift darf nicht in ein allgemeines Kriterium der Unzumutbarkeit des Widerrufs wegen erheblicher Verschlechterung der zurückgesandten Waren für den Unternehmer umgedeutet werden, dem im Fernabsatz grundsätzlich das für ihn in der Regel mit wirtschaftlichen Nachteilen verbundene Rücknahmerisiko zugewiesen ist (vgl. BGHZ 154, 239 = NJW 2003, 1665 [1666]; OLG Dresden, NJW-RR 2001, 1710 [1711]; MünchKomm / Wendehorst, BGB, 5. Aufl., § 312d Rn. 20; Staudinger / Thüsing, BGB 2005, § 312d Rn. 44; BeckOK BGB / Schmidt-Räntsch, § 312d Rn. 33; Erman / Saenger, a.a.O., Rn. 20).
  • AG Köln, 13.01.2014 - 142 C 201/13

    Medizinprodukte und das Widerrufsrecht

    Berücksichtigt man erneut, dass § 312 d Abs. 4 Nr. 1 als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist, können hierunter nur Waren verstanden werden, bei denen eine in kurzer Zeit ablaufende Veränderung dazu führt, dass Einsatz der Waren nicht mehr zweckentsprechend möglich ist (OLG Köln NJOZ 2010, 2514; BeckOK - Räntsch, BGB § 312 d Rn 43 ff).

    Dies trifft indes nach dem oben Gesagten selbst dann nicht zu, wenn man dem Grunde nach einen Ausschlussgrund nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 Var. 3 BGB - fehlende Eignung zur Rücksendung - annimmt; denn soweit der Kunde nur die Umverpackung öffnet, ohne den Stent selbst aus dem Folienschlauch zu nehmen, greifen die Verkehrsbeschränkungen des § 4 MPG nicht ein und kann dem Kunden das Widerrufsrecht nicht genommen werden (OLG Hamburg, NJOZ 2007, 4812; OLG Köln NJOZ 2010, 2514).

  • OLG Frankfurt, 01.07.2011 - 7 W 25/11

    Streitwert für Verbraucherschutz-Angelegenheit nach § 1 UKlaG

    Zs.] OLGR 1993, 256 Rn 3 in juris; im Ergebnis ebenso BGH WM 2011, 399; OLG Koblenz MMR 2010, 815 ff. Rn 71 in juris; OLG Köln MMR 2010, 683 f. Rn 9 in juris; OLG Düsseldorf VersR 2006, 1111 ff. Rn 48 in juris und VersR 2005, 1426 f. Rn 22 in juris).
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