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   OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11   

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https://dejure.org/2011,5856
OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11 (https://dejure.org/2011,5856)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.08.2011 - 17 UF 3/11 (https://dejure.org/2011,5856)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. August 2011 - 17 UF 3/11 (https://dejure.org/2011,5856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 GewSchG; § 823 Abs. 1 BGB; § 827 S. 2 BGB; § 1004 BGB
    Schuldhaftes Handeln eines an Schizophrenie erkrankten Stalkers nach Absetzung der verordneten Medikation; Zulässigkeit von Maßnahmen nach dem GewSchG bei Unzurechnungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldhaftes Handeln eines an Schizophrenie erkrankten Stalkers nach Absetzung der verordneten Medikation; Zulässigkeit von Maßnahmen nach dem GewSchG bei Unzurechnungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldhaftes Handeln eines an Schizophrenie erkrankten Stalkers nach Absetzung der verordneten Medikation; Zulässigkeit von Maßnahmen nach dem GewSchG bei Unzurechnungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der schuldunfähige Stalker und die "actio libera in causa" im Familienrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 456
  • NJOZ 2011, 2075
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.05.1982 - VI ZR 101/80

    'überwiegend wahrscheinlich' schizophren - § 827 BGB, §§ 286, 402 ZPO,

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11
    Es spricht einiges dafür, § 827 Satz 2 BGB entsprechend auch auf solche Sachverhalte anzuwenden (vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 1982 - VI ZR 101/80 - VersR 1982, 849, 850).

    Selbstverständlich ist dies nicht, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass die Schuldnerin zu vernunftgesteuerten Entscheidungen gerade bezüglich der ihr verordneten Medikation nicht in der Lage ist und sich ihr diesbezügliches Verhalten damit als eine Erscheinungsform ihrer schizophrenen Grunderkrankung darstellt (vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 1982 aaO.).".

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11
    Der Erlass dieser Schutzanordnung ändert aber nichts daran, dass sich die Frage der Zurechnungsfähigkeit im Vollstreckungsverfahren in gleicher Weise wie in der Sache 30 F 432/09 AG Lüneburg wieder stellen wird, da die Verhängung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft gegen einen schuldlos handelnden Täter wegen der repressiven Elemente von Ordnungsmitteln in jedem Falle ausscheidet (vgl. zuletzt BVerfG NJW-RR 2007, 860, 861).
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11
    § 17 Abs. 2 GVG lässt sich ein allgemeiner Rechtsgedanke dahingehend entnehmen, dass das Interesse an der Vermeidung mehrerer Rechtsstreitigkeiten über den gleichen Verfahrensgegenstand vor Gerichten verschiedener Gerichtsbarkeiten höher zu bewerten ist als das Anliegen, Gerichte nur in ihrem angestammten Zuständigkeitsbereich tätig werden zu lassen (BGH Beschluss vom 10. Dezember 2002 - X ARZ 208/02 - NJW 2003, 828, 829).
  • OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91

    Umfang; Aufklärungspflicht; Testierfähigkeit; Erblasser

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11
    1a Z 40/89">FamRZ 1990, 801, 802; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412; OLGR Saarbrücken 1997, 221, 222 f.).
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 694/94

    Abbruch einer Behandlung - Medikament - Medikamentöse Behandlung -

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11
    Ihre Anwendung scheitert unter den hier obwaltenden Umständen bereits daran, dass sich das Verschulden bei der actio libera in causa nicht nur auf die Herbeiführung der Unzurechnungsfähigkeit - hier durch Abbruch der medikamentösen Behandlung - beziehen muss, sondern der Schädiger bereits im Zeitpunkt der Herbeiführung der Unzurechnungsfähigkeit die Vorstellung einer bestimmten, im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangenen Schädigungshandlung haben muss (vgl. BGH Urteil vom 17. Januar 1995 - 4 StR 694/94 - NStZ 1995, 329, 330).
  • AG Wiesbaden, 01.03.2005 - 533 F 355/04

    Zwangsweise Unterbringung wegen einer akuten Exazerbation einer paranoiden

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11
    Es entspricht herrschender Meinung, dass die Anordnung einer Gewaltschutzmaßnahme im Sinne von § 1 GewSchG nicht in Betracht kommt, wenn der Täter bei der Begehung der Anlasstaten unzurechnungsfähig gewesen ist (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2010, 1812 [Tz. 10]; AG Wiesbaden FamRZ 2006, 1145; Johannsen/Henrich/Götz Familienrecht 5. Auflage § 1 GewSchG Rn. 18; Palandt/Brudermüller BGB 70 Auf.
  • OLG Hamburg, 25.10.2019 - 2 UF 121/19

    Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung in einem Nachbarschaftsstreit

    Aus der Wertung des § 17a Abs. 6 GVG folgt nämlich, dass der Gesetzgeber die Regelungen zur Rechtswegzuständigkeit auch auf das Verhältnis zwischen Zivil- und Familiengericht angewendet wissen wollte, was auch im Rahmen des § 17 Abs. 2 S. 1 GVG zu gelten hat (OLG Celle v. 24.8.2011, 17 UF 3/11, NJOZ 2011, 2075; OLG Frankfurt v. 20.5.2010, 5 UF 26/10, BeckRS 2010, 27552; OLG Brandenburg v. 20.5.2016, NJW 2016, 3541).

    Bei dem Erlass von Maßnahmen nach dem GewSchG einerseits und dem Ausspruch von Unterlassungen (nur) nach den §§ 823, 1004 BGB andererseits handelt es sich um verschiedene und nicht um einen einheitlichen Streit- bzw. Verfahrensgegenstand, so dass § 17 Abs. 2 S. 1 GVG keine Anwendung findet (ähnlich OLG Brandenburg v. 20.5.2016, NJOZ 2011, 3541; a.A. OLG Celle v. 24.8.2011, 17 UF 3/11, NJOZ 2011, 2075; OLG Frankfurt v. 20.5.2010, 5 UF 26/10, BeckRS 2010, 27552).

    Scheidet der Ausspruch von Schutzmaßnahmen nach dem GewSchG aus, hat das Familiengericht daher den Antrag abzuweisen und den ggfs. hilfsweise gestellten Antrag auf Unterlassungsanordnungen nach den §§ 823, 1004 BGB an die Zivilabteilung zu verweisen (a.A. OLG Celle v. 24.8.2011, 17 UF 3/11).

  • OLG Brandenburg, 20.05.2016 - 13 UF 15/16

    Zulässigkeit von Rechtsweg und Verfahrensart: Gewaltschutzmaßnahmen bei

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, im Gewaltschutzverfahren sei die Rechtsbeziehung, die von den Beteiligten durch ihren Tatsachenvortrag geschildert sei, unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, so dass auch solche Ansprüche zuzusprechen oder abzuweisen seien, die nicht als Gewaltschutzsache geltend gemacht werden könnten (OLG Frankfurt a.M., FamRZ 2010, 1812; OLG Celle, FamRZ 2012, 456).
  • OLG Naumburg, 21.08.2012 - 1 U 34/12

    Körperverletzung durch Täter mit hirnorganischem Psychosyndrom: Beweislast für

    (h.M., zuletzt: OLG Celle Beschluss vom 24.8.2011 - 17 UF 3/11 - [FamRZ 2012, 456]; Rn. 6; hier: zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 27.07.2023 - 2 U 2/23

    Einsatz einer dem Erblasser als Alleingesellschafter gehörende GmbH als

    Aus der Wertung des § 17 a VI GVG folgt nämlich, dass der Gesetzgeber die Regelungen zur Rechtswegzuständigkeit auch auf das dieses Verhältnis angewendet wissen wollte, was auch im Rahmen des § 17 II 1 GVG zu gelten hat (Senat, NJW-RR 2020, 203 Rn. 42; OLG Celle NJOZ 2011, 2075; OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 20.5.2010 - 5 UF 26/10, BeckRS 2010, 27552; OLG Brandenburg NJW 2016, 3541).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2023 - 3 U 69/22

    Schadensersatz bei Schadensverursachung durch stark alkoholisierten Schädiger;

    Nach anderer Auffassung ist § 827 S. 2 BGB jedenfalls entsprechend anzuwenden, wenn eine Person (etwa mit schizophrener Grunderkrankung) notwendige Medikamente (schuldhaft) absetzt oder eine Medikation eigenmächtig verändert und dadurch in einen Zustand mit gänzlicher Bewusstseinsstörung gerät (OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2011 - 17 UF 3/11; BeckRS 2011, 24575; BeckOGK/Wellenhofer, a. a. O., § 827 Rn. 21; indirekt auch BGH, Urteil vom 25.05.1982 - VI ZR 101/80, BeckRS 1982, 30395367).
  • KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21

    Anwendung zivilrechtlicher Zurechnungsmaßstäbe im Rahmen des § 5 Abs. 2 StrEG

    3 Z 182/91">NJW 1992, 2100, 2101; Grüneberg/ Sprau aaO § 827 Rn. 2), was insbesondere im Falle einer Wahnsymptomatik, etwa einer schizoaffektiven Psychose, gegeben sein kann (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 8. Februar 2016 - 1 U 117/15 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. August 2011 - 17 UF 3/11 -, juris; Staudinger/Oechsler aaO).
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