Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung im einstweiligen Anordnungsverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG); Anforderungen an die Befristung einer Gewaltschutzanordnung unter Berücksichtigung des Hauptsachevorwegnahmeverbots und des ...
- ra.de
- fr-blog.com
Einstweilige Anordnung im Gewaltschutzverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewSchG § 1 Abs. 1 S. 2
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung im einstweiligen Anordnungsverfahren nach dem GewSchG; Zulässigkeit der Grenzen der Vorwegnahme der Hauptsache; Befristung der Gewaltschutzanordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 05.03.2010 - 39 F 477/09
- OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10
Papierfundstellen
- NJOZ 2011, 7
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Bremen, 08.03.2013 - 5 UF 9/13
Voraussetzungen der Verlängerung einer befristeten Gewaltschutzanordnung
Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass es zu der im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung (§§ 31, 51 Abs. 1 S. 2 FamFG) nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung bedarf, sondern ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung genügt, der bereits dann vorliegt, wenn bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür streitet, dass sie zutrifft (vgl. OLG Saarbrücken, NJOZ 2011, 7). - OLG Saarbrücken, 27.10.2010 - 9 UF 73/10
Gewaltschutzanordnung: Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes von …
Zur im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung - auch im Sinne von §§ 51 Abs. 1 S. 2, 31 FamFG - bedarf es nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung, sondern genügt nach allgemeinem Verständnis ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung, der bereits vorliegt, sofern bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, MDR 2007, 669; Senat, Beschl.v. 26. April 2010, 9 UF 18/10, m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl.v. 12. Juli 2010, 6 UF 42/10, m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 20.10.2010 - 6 UF 102/10
Gewaltschutzsache: Erforderlichkeit der Befristung einer Gewaltschutzanordnung
Bleibt aber nur dieser Weg, um die erforderlichen Einschränkungen der Grundrechte des Täters möglichst gering zu halten, bedarf es von Verfassungs wegen umso dringenderer Gründe, um gleichwohl von einer zeitlichen Beschränkung abzusehen (siehe zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2010 - 6 UF 38/10 -, NJW-Spezial 2010, 614, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 42/10 -, juris, jeweils m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11
Gewaltschutzsachen: Hauptsacheantrag neben Antrag auf einstweilige Anordnung
"Die im Wege einstweiliger Anordnung getroffenen Schutzmaßnahmen kommen" - wie es das OLG Saarbrücken in seinem Beschluss vom 12.07.2010 (6 UF 42/10, FPR 2011, 234) ausdrückt - "aus Gründen des gebotenen effektiven Opferschutzes in ihrer persönlichen, örtlichen und gegenständlichen Reichweite meist den in einer deckungsgleichen Hauptsache zu erlassenden zumindest sehr nahe, wenn nicht gleich". - OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12
Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen …
Nach § 51 Abs. 1 Satz 2 FamFG dürfen einstweilige Anordnungen nicht "quasi voraussetzungslos", sondern nur dann erlassen werden, wenn der die Anordnung rechtfertigende Sachverhalt glaubhaft gemacht ist (vgl. OLG Saarbrücken, FPR 2011, 234 f.;… Keidel/Giers, a.a.O., § 51, Rdn. 6). - OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12
Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an …
Nach § 51 Abs. 1 Satz 2 FamFG dürfen einstweilige Anordnungen nicht "quasi voraussetzungslos", sondern nur dann erlassen werden, wenn der die Anordnung rechtfertigende Sachverhalt glaubhaft gemacht ist (vgl. OLG Saarbrücken, FPR 2011, 234 f.;… Keidel/Giers, a.a.O., § 51, Rdn. 6). - OLG Köln, 21.01.2013 - 2 Wx 380/12
Einstweilige Anordnung imi Verfahren nach § 101 Abs. 9 UhrG
Nach § 51 Abs. 1 Satz 2 FamFG dürfen einstweilige Anordnungen nicht "quasi voraussetzungslos", sondern nur dann erlassen werden, wenn der die Anordnung rechtfertigende Sachverhalt glaubhaft gemacht ist (vgl. OLG Saarbrücken, FPR 2011, 234 f.;… Keidel/Giers, a.a.O., § 51, Rdn. 6); die Last der Glaubhaftmachung trifft den jeweiligen Antragsteller (…vgl. Jurgeleit in Jurgeleit, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 2010, Kap. 1, Rdn. 461;… Viefhues in Horndacher/Viefhues, FamFG, 2. Aufl. 2011, § 51, Rdn. 8; vgl. auch Bundesrats-Drucksache 309/07, S. 418).