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   AG Dieburg, 09.02.2011 - 211 C 44/09   

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https://dejure.org/2011,9253
AG Dieburg, 09.02.2011 - 211 C 44/09 (https://dejure.org/2011,9253)
AG Dieburg, Entscheidung vom 09.02.2011 - 211 C 44/09 (https://dejure.org/2011,9253)
AG Dieburg, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 211 C 44/09 (https://dejure.org/2011,9253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 314 BGB
    Fitnessvertrag, Fristlose Kündigung eines sog. Fitnessvertrages wegen Krankheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle und materielle Anforderungen einer fristlosen Kündigung eines sog. Fitnessvertrages wegen Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314
    Formelle und materielle Anforderungen einer fristlosen Kündigung eines sog. Fitnessvertrages wegen Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fitnessvertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Sportstudio darf nicht in Intimsphäre schnüffeln

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachweis der Sportunfähigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fitnessvertrag wegen Rheuma gekündigt - Studioinhaber kann keine genaue Aufklärung über die Krankheit des Kunden verlangen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Vertrag mit Fitnessstudio wegen Krankheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fitnessstudio muss Intimsphäre wahren - Mitglieder brauchen keine Details über Krankheiten offenbaren, um kündigen zu können

Papierfundstellen

  • NJOZ 2011, 1134
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1996 - XII ZR 55/95

    Formularmäßige Vereinbarung der Entgeltfortzahlung in den AGB eines Sport- und

    Auszug aus AG Dieburg, 09.02.2011 - 211 C 44/09
    43 Dem Interesse des Beklagten ist der Vorrang einzuräumen, wenn er aus Gründen, die er nicht beeinflussen kann, auf Dauer die Einrichtungen des Fitnessstudios nicht nutzen kann; mithin wenn ihm wegen Krankheit auf Dauer jede sportliche Betätigung verwehrt ist (BGH 23.10.96 XII ZR 55/95).
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