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   LG Limburg, 12.03.2012 - 2 O 384/10   

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https://dejure.org/2012,7735
LG Limburg, 12.03.2012 - 2 O 384/10 (https://dejure.org/2012,7735)
LG Limburg, Entscheidung vom 12.03.2012 - 2 O 384/10 (https://dejure.org/2012,7735)
LG Limburg, Entscheidung vom 12. März 2012 - 2 O 384/10 (https://dejure.org/2012,7735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu türkischer Scheidung - Scharia als Rechtsgrundlage anwendbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schariah-Recht bei türkischer Scheidung?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Goldgeschenke bei türkischer Hochzeit - Kann der Schwiegervater sie nach dem Scheitern der Ehe von der Frau zurückfordern?

  • spiegel.de (Pressemeldung, 26.03.2012)

    Streit um Brautgeschenk: Limburger Gericht beruft sich bei Urteil auf Scharia

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: türkische Ex-Frau darf Brautgabe (Gold) behalten

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1598
  • NJOZ 2012, 1590
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Auszug aus LG Limburg, 12.03.2012 - 2 O 384/10
    Subjektiv ist darüber hinaus eine tadelnswerte, auf Undank deutende Gesinnung erforderlich, die sich durch das Verhalten offenbart (BGH NJW 1992, S. 183; NJW 1999, S. 1623).

    Dies erfordert jedoch besondere Umstände (BGH NJW 1999, S. 1623).

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus LG Limburg, 12.03.2012 - 2 O 384/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH sollen Zuwendungen der Schwiegereltern an das Schwiegerkind nach der neueren Rechtsprechung des BGH als Schenkung zu qualifizieren sein (BGH NJW 2010, S. 2202 (2884)).

    Hierbei hat der BGH auf die Abwägungskriterien zurückgegriffen, die nach seiner früheren Rechtsprechung zu sog. "unbenannten Zuwendungen" aufgestellt wurden (BGH NJW 2010, S. 2202).

  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 316/02

    Rückabwicklung der Zuwendung eines von der Großmutter des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus LG Limburg, 12.03.2012 - 2 O 384/10
    Rückforderungsansprüche kommen danach bei Scheitern der Ehe allerdings nur in Betracht, wenn die Beibehaltung der bestehenden Vermögensverteilung mit Treu und Glauben unvereinbar und unzumutbar wäre (BGHZ 129, S. 263; BGH NJW 1999, S. 353; BGH NJW-RR 2006, S. 664).
  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90

    Feststellung schwerer Verfehlung des Beschenkten durch Revisionsgericht

    Auszug aus LG Limburg, 12.03.2012 - 2 O 384/10
    Subjektiv ist darüber hinaus eine tadelnswerte, auf Undank deutende Gesinnung erforderlich, die sich durch das Verhalten offenbart (BGH NJW 1992, S. 183; NJW 1999, S. 1623).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus LG Limburg, 12.03.2012 - 2 O 384/10
    Die Schwere der Verfehlung setzt ein gewisses Maß voraus (BGH NJW 2002, S. 2461).
  • BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96

    Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

    Auszug aus LG Limburg, 12.03.2012 - 2 O 384/10
    Rückforderungsansprüche kommen danach bei Scheitern der Ehe allerdings nur in Betracht, wenn die Beibehaltung der bestehenden Vermögensverteilung mit Treu und Glauben unvereinbar und unzumutbar wäre (BGHZ 129, S. 263; BGH NJW 1999, S. 353; BGH NJW-RR 2006, S. 664).
  • OLG Hamm, 25.04.2016 - 4 UF 60/16

    Türkischer Brautschmuck: Umgehängt heißt geschenkt

    Gemäß des dort geltenden säkularen Zivilrechts wird Goldschmuck, der einer Frau während der Hochzeit umgehängt wird, als ihr geschenkt angesehen, unabhängig davon, wer den Schmuck gekauft hat (vgl. Kassationshof der türkischen Republik, Entscheidung vom 05.05.2004, E 2004/4-249, K. 2004/247; s. auch die eingeholten Rechtsgutachten in den Verfahren LG Limburg, 2 O 384/10, Urteil vom 12.03.2012, veröffentlicht in juris, und AG Aalen, FamRZ 2013, 583).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2019 - 4 U 114/17

    Übergabe einer Brautgabe anlässlich der Schließung einer türkischen Imam-Ehe:

    Während großer Hochzeiten in Deutschland handelt es sich bei Personen mit türkischem Migrationshintergrund beim Übergeben der Goldgeschenke auch um ein Kernpunkt des Festes (so auch OLG Hamm MDR 2016, 1025 unter Hinweis auf die in den Verfahren LG Limburg, 2 O 384/10, Urteil vom 12.03.2012, juris, und AG Aalen FamRZ 2013, 583, eingeholten Rechtsgutachten sowie auf das Urteil des Kassationshofs der Türkischen Republik vom 05.05.2004, E 2004/4-249, K. 2004/247).
  • KG, 07.04.2015 - 13 WF 57/15

    Verfahrenskostenhilfeverfahren für einen Antrag einer türkischen Ehefrau auf

    Gleichzeitig weist er jedoch daraufhin, dass die Morgengabe in Abhängigkeit von der konkreten Fallausgestaltung bzw. den von den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen aus der Sicht des deutschen Rechts Berührungspunkte mit dem Ehegattenunterhalt (Trennungs- bzw. Nachscheidungsunterhalt) (so: OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. März 2005 - 9 UF 33/04 -, FamRZ 2006, 1378 [bei juris Rz. 54ff. für ein von zwei deutschen Staatsangehörigen islamischen Glaubens vereinbartes, nach erfolgter Scheidung der Ehegatten geltend gemachtes Brautgeld]), dem Ehegüterrecht (in diese Richtung - Absicherung der Ehefrau im Falle der Scheidung - wohl LG Limburg, Urteil vom 12. März 2012 - 2 O 384/10 -, FamRBint 2012, 81 [bei juris Rz. 50ff. in einem Fall, in dem die türkischen Schwiegereltern von der früheren, ebenfalls türkischen Ehefrau nach Scheidung der Ehe die Rückgabe der anlässlich der Eheschließung ihr übergebenen mehir verlangt haben; dort auch Hinweise auf die Rechtsprechung des türkischen Kassationsgerichts und zu weiteren, in der türkischen Rechtspraxis bestehenden, der "Morgengabe" nahe stehende Rechtsinstitute]; OLG Frankfurt/M, Urteil vom 11. März 2010 - 1 UF 146/08 - [nur bei juris veröffentlicht; dort Rz. 5, 12: zwischen der iranischen Ehefrau und dem deutschen Ehemann anlässlich der Eheschließung im Iran vereinbarte Morgengabe als unbenannte Zuwendung mit dem Zweck, die Ehefrau im Falle von Trennung oder Scheidung wirtschaftlich abzusichern]) oder dem Scheidungs- und dem Erbrecht aufweisen kann, ohne dass das Institut schwerpunktmäßig einem Rechtsinstitut aus diesen Rechtsbereichen zugeordnet werden könnte.

    Zusätzliches Gewicht erlangt dies aufgrund des Umstands, dass offenbar in der Türkei und damit in dem Kulturkreis, aus dem beide Ehegatten stammen bzw. in dem sie (und ihre Familien) verwurzelt sind, durchaus unterschiedliche Vorstellungen von der mihir zu existieren scheinen und verschiedene weitere, von der Zweckausrichtung nahe verwandte Rechtsinstitute gebräuchlich sein sollen (vgl. die Darstellung bei LG Limburg, Urteil vom 12. März 2012 - 2 O 384/10 -, FamRBint 2012, 81 [bei juris Rz. 50ff.]).

  • OLG Koblenz, 31.03.2021 - 13 UF 698/20

    Rückzahlung von Eltern-Schenkungen nach Ehescheidung der Kinder Voraussetzungen

    Insbesondere stellt die Trennung von dem Ehepartner für sich gesehen keinen solchen dar (vgl. LG Limburg NJOZ 2012, 1590 für den Fall türkischer Schwiegereltern).
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