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   AG Essen, 19.01.2012 - 11 C 110/11   

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https://dejure.org/2012,11957
AG Essen, 19.01.2012 - 11 C 110/11 (https://dejure.org/2012,11957)
AG Essen, Entscheidung vom 19.01.2012 - 11 C 110/11 (https://dejure.org/2012,11957)
AG Essen, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 11 C 110/11 (https://dejure.org/2012,11957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Waschanlage; Waschanlagenschäden; Beweislastumkehr; Nebenpflichtverletzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 823 Abs. 1; 280 Abs. 1; 241 Abs. 2
    Waschanlage; Waschanlagenschäden; Beweislastumkehr; Nebenpflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislastumkehr im Rahmen der Beweislastverteilung in den sog. Waschstraßenfällen; Schadensursache für den Schaden am Pkw aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers einer Waschanlage

  • kanzlei-kotz.de

    Autobeschädigung in Waschstraße - Beweislastumkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislastumkehr im Rahmen der Beweislastverteilung in den sog. Waschstraßenfällen; Schadensursache für den Schaden am Pkw aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers einer Waschanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJOZ 2012, 1969
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Bochum, 27.02.2004 - 10 S 48/03

    Schäden in der Waschanlage - Wer muss was beweisen?

    Auszug aus AG Essen, 19.01.2012 - 11 C 110/11
    Dieser Anscheinsbeweis kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn feststeht, dass der Schaden nur durch den automatisierten Waschvorgang in der Waschstraße selbst verursacht worden sein kann, also keine andere Schadensursache in Betracht kommt (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 963, NJW-RR 2002, 1456; LG Essen vom 20.11.2008, Aktz.: 10 S 300/08).
  • OLG Hamm, 12.04.2002 - 12 U 170/01

    Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage

    Auszug aus AG Essen, 19.01.2012 - 11 C 110/11
    Die Beklagte ist als Waschanlagenbetreiberin zwar grundsätzlich verpflichtet, die Fahrzeuge ihrer Kunden vor Schäden zu bewahren (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1459).
  • OLG Schleswig, 22.07.2002 - 16 W 66/02

    Umfang des Bau-Risikoausschlusses in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus AG Essen, 19.01.2012 - 11 C 110/11
    Darüber hinaus ist, wenn die Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht, noch dann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten in Betracht zu ziehen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die bis dato praktizierte Technik zur Vermeidung von Schäden an Kundenfahrzeugen nicht ausreicht (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1460).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Auszug aus AG Essen, 19.01.2012 - 11 C 110/11
    Die nach § 286 Absatz 1 ZPO erforderliche Überzeugung des erkennenden Gerichtes, erforderte keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sondern vielmehr nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der vernünftige Zweifel zwar nicht ausschließt, diesen jedoch Schweigen gebietet (BGH NJW-RR 2008, 1380 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.01.1975 - VII ZR 137/73

    Haftung des Inhabers einer vollautomatischen Waschanlage

    Auszug aus AG Essen, 19.01.2012 - 11 C 110/11
    Denn die Auffassung, dass der Betreiber einer vollautomatischen Waschanlage stillschweigend die Garantie dafür übernehme, dass das Fahrzeug in seiner Anlage nicht beschädigt werde, sofern er die Risikoübernahme nicht unmissverständlich ausschließe, ist mit dem allgemeinen Grundsatz des Haftungsrechts, dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz nur bei Verschulden des Schädigers besteht, unvereinbar (BGH NJW 1975, 685).
  • LG Essen, 20.11.2008 - 10 S 300/08

    Schadensersatzanspruch wegen Lackschäden am Pkw durch Benutzung einer Waschstraße

    Auszug aus AG Essen, 19.01.2012 - 11 C 110/11
    Dieser Anscheinsbeweis kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn feststeht, dass der Schaden nur durch den automatisierten Waschvorgang in der Waschstraße selbst verursacht worden sein kann, also keine andere Schadensursache in Betracht kommt (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 963, NJW-RR 2002, 1456; LG Essen vom 20.11.2008, Aktz.: 10 S 300/08).
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