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   OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10   

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https://dejure.org/2011,19591
OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10 (https://dejure.org/2011,19591)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.05.2011 - 2 U 1000/10 (https://dejure.org/2011,19591)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 2 U 1000/10 (https://dejure.org/2011,19591)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines den Schuldnerverzug beendenden Zeitpunkts bei einer Scheckzahlung durch Wertstellung des Scheckbetrags und Verfügung bei einem Gläubiger; Auslegung der §§ 270, 269 BGB gem. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2000/35/EG

  • Justiz Thüringen

    § 269 BGB, § 270 BGB, § 286 Abs 2 Nr 1 BGB, § 288 Abs 1 S 1 BGB, Art 3 Abs 1 EGRL 35/2000
    Verzugszinsen: Ende des Schuldnerverzugs bei Scheckzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 269; BGB § 270; RL 2000/36/EG Art. 3 Abs. 1
    Annahme eines den Schuldnerverzug beendenden Zeitpunkts bei einer Scheckzahlung durch Wertstellung des Scheckbetrags und Verfügung bei einem Gläubiger; Auslegung der §§ 270 , 269 BGB gem. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2000/35/EG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzugsende: Bei Scheckzahlungen erst durch Wertstellung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Schuldnerverzug: Auf den Zahlungseingang beim Gläubiger kommt es an!

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Schuldnerverzug: Auf den Zahlungseingang beim Gläubiger kommt es an!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlung per Scheck: Verzugsende erst bei Gutschrift! (IBR 2011, 1390)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2012, 481
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZR 287/97

    Zur Frage, wann eine dem Käufer eingeräumte Skontofrist bei Zahlung durch

    Auszug aus OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10
    aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1998, 1302) kommt es allerdings, wenn der Schuldner eine Geldzahlungsschuld mittels Scheck erfüllt, für die Rechtzeitigkeit der Leistung auf den Zeitpunkt der Leistungshandlung, nicht auf den des Leistungserfolges an (§ 270 Abs. 1, 270 Abs. 4, 269 Abs. 1 BGB).
  • VGH Hessen, 08.06.2007 - 3 TJ 966/07

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10
    cc) Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 03.04.2008 zur Auslegung der Richtlinie 2000/35/EG vom 29.06.2000 (NJW 2008, 678) kann an der Auffassung, dass es für die Rechtzeitigkeit einer Leistung auf den Zeitpunkt der Leistungshandlung ankommt, jedoch nicht mehr festgehalten werden.
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05

    Anfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aus einer geduldeten

    Auszug aus OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10
    bb) Soweit vom Bundesgerichtshof entschieden worden ist, dass bei einer Scheckzahlung eine Leistung erfüllungshalber vorliegt, mit der der Schuldner eine neue Verbindlichkeit übernimmt (vgl. BGH NJW 2007, 1357), ergibt sich daraus kein grundsätzlich anderes Verständnis von einer den Verzug beendenden Leistungshandlung.
  • OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 3 U 184/98

    Beendigung des Verzuges durch Scheckzahlung

    Auszug aus OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10
    Etwas anderes soll nur in dem hier nicht gegebenen Fall gelten, dass die Parteien ausdrücklich eine "Eingangs- oder Rechtzeitigkeitsklausel" vereinbart haben (vgl. OLG Frankfurt MDR 1999, 667).
  • BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 129/09

    Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag

    Auszug aus OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10
    Aus der Entscheidung des BGH vom 13.07.2010 (NJW 2010, 2879) lässt sich für den vorliegenden Fall nicht herleiten, dass Sonnabende auch dann, wenn sie nicht den letzten Tag der Frist darstellen, grundsätzlich gar nicht mitgezählt werden dürften.
  • OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05

    EuGH-Vorlage zur Rechtzeitigkeit von Zahlungen durch Banküberweisung

    Auszug aus OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10
    Obwohl diese Entscheidung wegen der Begrenztheit der Vorlagefrage (vgl. dazu OLG Köln ZIP 2006, 1986) nur Banküberweisungen betraf, ist nunmehr bei der Beantwortung der Frage, wann der den Schuldnerverzug beendende Zahlungszeitpunkt anzunehmen ist, allgemein eine einheitliche Betrachtung bei allen Geldschulden vorzunehmen, unabhängig von der Frage, ob durch Banküberweisung oder durch Scheck gezahlt wurde (vgl. Palandt/Grüneberg § 270 BGB Rn. 5, 6).
  • BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem

    Auszug aus OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10
    Endgültige Befriedigung aus dem erfüllungshalber angenommenen Scheck, und damit auch Erfüllung, tritt erst dann ein, wenn ihn der Annehmende eingelöst hat (BGH NJW 1986, 424; BGH NJW 1995, 3386).
  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Auszug aus OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10
    Endgültige Befriedigung aus dem erfüllungshalber angenommenen Scheck, und damit auch Erfüllung, tritt erst dann ein, wenn ihn der Annehmende eingelöst hat (BGH NJW 1986, 424; BGH NJW 1995, 3386).
  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 206/04

    Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Berechnung der Kündigungsfrist eines

    Auszug aus OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10
    § 193 BGB muss im Übrigen nur angewendet werden, sofern der 10. Werktag ein Sonnabend ist (vgl. dazu auch BGH NJW 2005, 2154).
  • BGH, 07.10.1965 - II ZR 120/63

    Zahlung mit vordatiertem Scheck

    Auszug aus OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10
    Das soll nach bisheriger Rechtsprechung auch nichts daran ändern, dass es für die Rechtzeitigkeit der Leistung auf den Zeitpunkt der Leistungshandlung ankommt, wenn der Scheck angenommen und (später) eingelöst wird (BGH NJW 1966, 46).
  • OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 177/13

    Rechtzeitigkeit der Leistung im Rechtsverkehr zwischen Privaten und für den

    Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Mai 2011 - 2 U 1000/10 -, NJOZ 2012, 481).

    Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH ist zwar sogar im Geschäftsverkehr in einer gewissen Übergangszeit ein schuldausschließender Rechtsirrtum angenommen worden, wenn die Schuldner nach wie vor von einer qualifizierten Schickschuld ausgegangen waren (OLG Köln, Urteil vom 21. April 2009 - 18 U 78/05 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Mai 2011 - 2 U 1000/10 -, NJOZ 2012, 481).

    Demnach kommt es erstens nicht auf die Absendung des Geldes an, zweitens nicht auf den Eingang des Geldes bei der Empfängerbank, drittens nicht auf den mit dem Eingang bei der Empfängerbank taggleichen (§ 675 Abs. 1 Satz 2 BGB) Wertstellungszeitpunkt (so aber Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Mai 2011 - 2 U 1000/10 -, NJOZ 2012, 481), sondern erst auf die Gutschrift.

    Auf der Ebene des nationalen Rechts sprechen die Erfordernisse der Rechtssicherheit und -klarheit sowie das Bedürfnis nach einer stimmigen Systematik der BGB-Vorschriften für eine einheitliche Auslegung (Palandt/Gründeberg, BGB, 73.Aufl. § 270 Rn 5f mzwLitNachw.; Kerwer in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 270 BGB Rn 10, 11; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Mai 2011 - 2 U 1000/10 -, aaO; Staudinger, DNotZ 2009, 196, 204).

  • LG Köln, 17.09.2015 - 1 S 282/14

    Räumung und Herausgabe einer Wohnung wegen Kündigung des Mietvertrages aufgrund

    Eine abweichende Auslegung der §§ 269, 270 BGB ergibt sich - jedenfalls außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie - auch nicht unter Berücksichtigung der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 2012, § 270 Rn. 17; Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 2015, § 536 Rn. 449; Langenberg, a. a. O. § 556b Rn. 9; Blank, in: Blank/Börstinghaus, Miete, 2014 § 556b Rn. 18; a. A. Bittner, in: Staudinger, BGB, 2014, § 270 Rn. 3 ff.; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 2015, § 270 Rn. 5; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 21.04.2009, Az. 18 U 78/05 sowie OLG Jena, Urteil vom 11.05.2011, Az. 2 U 1000/10 - jeweils zit. nach juris ; offengelassen in BGH, NJW 2010, 2879).
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