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   OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - I-24 U 212/10   

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https://dejure.org/2011,23615
OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - I-24 U 212/10 (https://dejure.org/2011,23615)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2011 - I-24 U 212/10 (https://dejure.org/2011,23615)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - I-24 U 212/10 (https://dejure.org/2011,23615)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 746
  • NJOZ 2012, 584
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 48/08

    Beweiskraft einer Privaturkunde bei Möglichkeit der Fälschung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - 24 U 212/10
    Es lässt sich auch nicht feststellen, dass die Parteien eine von § 9 RVG abweichende Vereinbarung getroffen haben (vgl. dazu Senat FamRZ 2009, 1846 = OLGR Düsseldorf 2009, 672).

    Ein Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB steht der Klägerin ebenfalls nicht zu, da kein vertragswidriges Verhalten der Klägerin ersichtlich ist (vgl. dazu Senat FamRZ 2009, 1846).

  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - 24 U 212/10
    Ist der Vorschuss vom Prozessanwalt zu gering bemessen gewesen, wird also zunächst nicht die volle Vergütung vorschusshalber verlangt, kann auch weiterer Vorschuss gefordert werden (Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Auflage, § 9 Rn. 8; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, RVG, 9. Aufl., § 9 Rn. 17; Schneider/Wolf, RVG, 4. Aufl., § 9 Rn. 68; ebenso BGH NJW 2004, 1043, 1047 zur Rahmengebühr).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 26 U 88/99

    Pflichten des Rechtsanwalts im Berufungsverfahren; Niederlegung des Mandats zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - 24 U 212/10
    Dies gilt allerdings nicht, wenn das Vorschussbegehren zur Unzeit erfolgt (§ 627 Abs. 2 BGB) oder der Rechtsanwalt dem Vorschusspflichtigen die Einstellung seiner Tätigkeit nicht so rechtzeitig ankündigt, dass diesem daraus keine Nachteile entstehen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 874; Gerold/ Schmidt/Mayer, aaO., Rn. 19; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, aaO. Rn. 15; Hartung/ Römermann, RVG, 2. Aufl., § 9 Rn. 55).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - 24 U 212/10
    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 24 U 151/08

    Obhutspflichten des Vermieters eines Hochdruckreinigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - 24 U 212/10
    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • LG Bremen, 29.05.2020 - 4 S 102/19

    Vergütungsanspruch, Kündigung, Interessenwegfall, Fälligkeit

    Hierin ist eine Pflichtverletzung des Beklagten im Sinne von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB zu sehen, die dazu führt, dass der Kläger seinen Anspruch auf die bislang verdienten Gebühren erhält (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2011, Az.: 24 U 212/10).

    Zahlt der Mandant einen angeforderten Vorschuss nicht, kann der Rechtsanwalt erst dann, wenn er für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung die Niederlegung angedroht hat, die dadurch gemäß § 8 RVG fällig werdenden Gebühren anfordern (vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, 24. Aufl. 201, RVG § 9 Rn. 19; Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG § 9, Rn. 41, beck-online; Fischer, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl., Rn. 113; OLG Düsseldorf, 24 U 212/10, Rz. 7, juris).

  • BGH, 21.07.2016 - IX ZR 57/15

    Rechtsanwaltsgebühren nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht:

    Objektiv vertragswidrig war es, den in Rechnung gestellten Vorschuss (§ 9 RVG) nicht vollständig zu entrichten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - IX ZR 113/06, WM 2008, 229 Rn. 22; OLG Düsseldorf, NJOZ 2012, 584; MünchKomm-BGB/Henssler, 6. Aufl., § 628 Rn. 25).
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