Weitere Entscheidung unten: LG Dessau-Roßlau, 15.12.2011

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.10.2011 - I-6 W 226/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2527
OLG Köln, 18.10.2011 - I-6 W 226/11 (https://dejure.org/2011,2527)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.10.2011 - I-6 W 226/11 (https://dejure.org/2011,2527)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - I-6 W 226/11 (https://dejure.org/2011,2527)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des Streitwerts

  • info-it-recht.de

    Streitwertbeschwerde mit dem Ziel eines höheren Streitwertes ist grundsätzlich unzulässig (Honorarvereinbarung begegnet Bedenken)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68
    Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des Streitwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Streitwertbeschwerde wegen Honorarvereinbarung - warum denn nicht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 185
  • NJOZ 2012, 931
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Eventualwiderklage

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • LG Köln, 31.08.2011 - 28 O 362/10

    ISP haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil des Landgerichts Köln vom 31. August 2011 - 28 O 362/10 - in der Fassung des Beschlusses vom 12. Oktober 2011 wird als unzulässig verworfen.
  • OLG Frankfurt, 13.08.2009 - 6 W 182/08

    Beschwer für Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 10 OA 32/11

    Beschwer bei zu niedriger Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • OVG Sachsen, 01.03.2006 - 2 E 324/05

    Streitwert, Beschwerde, Erhöhung, Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07

    Zur Beschwer eines nicht kostenpflichtigen - obsiegenden - Verfahrensbeteiligten

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • OLG Brandenburg, 11.05.2004 - 7 W 5/04

    Beschwer des Rechtsmittelführers auch bei Streitwertbeschwerde erforderlich

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Eine Partei kann, auch wenn sie gemäß §§ 22 Abs. 1 S. 1, 29 Nr. 1, 31 Abs. 1 und 2 GKG nur als Zweitschuldner für die Verfahrenskosten haftet, grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen (BGH, NJW-RR 1986, 737; OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 80; Senat, Beschl. v. 12.03.2008 - 6 W 29/08; v. 19.09.2008 - 6 W 120/08; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 68 GKG Rn. 5).
  • OLG Köln, 12.03.2008 - 6 W 29/08

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erhöhung des Streitwerts im

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Eine Partei kann, auch wenn sie gemäß §§ 22 Abs. 1 S. 1, 29 Nr. 1, 31 Abs. 1 und 2 GKG nur als Zweitschuldner für die Verfahrenskosten haftet, grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen (BGH, NJW-RR 1986, 737; OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 80; Senat, Beschl. v. 12.03.2008 - 6 W 29/08; v. 19.09.2008 - 6 W 120/08; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 68 GKG Rn. 5).
  • OLG Köln, 19.09.2008 - 6 W 120/08

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erhöhung des Streitwerts im

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Eine Partei kann, auch wenn sie gemäß §§ 22 Abs. 1 S. 1, 29 Nr. 1, 31 Abs. 1 und 2 GKG nur als Zweitschuldner für die Verfahrenskosten haftet, grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen (BGH, NJW-RR 1986, 737; OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 80; Senat, Beschl. v. 12.03.2008 - 6 W 29/08; v. 19.09.2008 - 6 W 120/08; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 68 GKG Rn. 5).
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Eine Partei kann, auch wenn sie gemäß §§ 22 Abs. 1 S. 1, 29 Nr. 1, 31 Abs. 1 und 2 GKG nur als Zweitschuldner für die Verfahrenskosten haftet, grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen (BGH, NJW-RR 1986, 737; OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 80; Senat, Beschl. v. 12.03.2008 - 6 W 29/08; v. 19.09.2008 - 6 W 120/08; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 68 GKG Rn. 5).
  • OLG Stuttgart, 13.09.2013 - 8 W 271/13

    Streitwertfestsetzung: Streitwerterhöhung als Ziel einer Beschwerde

    Denn dann ist sie daran interessiert, die gesetzlichen Gebühren ihres Anwalts (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO) in die Nähe der vereinbarten Vergütung zu bringen (Mayer, a.a.O., § 32 RVG Rn. 87 und Rn. 121, § 33 RVG Rn. 14; Pukall in Mayer/Kroiß, 5. Auflage 2012, § 32 RVG Rn. 50; Bayerischer VGH NVwZ-RR 1997, 195; Sächsisches OVG NVwZ-RR 2006, 654; OLG Frankfurt BeckRS 2009, 26390, mit Anm. von Hans-Jochem Mayer, FD-RVG 2009, 290781; OLG Frankfurt BeckRS 2012, 10980; OVG Greifswald BeckRS 2013, 49389; je m.w.N.; a.A. OLG Köln NJOZ 2012, 931, mit Anm. von Hans-Jochem Mayer, FD-RVG 2011, 325093).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 1 W 26/12

    Zulässigkeit einer auf Erhöhung des Streitwerts gerichteten Streitwertbeschwerde

    Soweit gegen eine solche Auffassung eingewandt wird, die bloße Aussicht, ein freiwillig an den eigenen Bevollmächtigten gezahltes Honorar über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren zu lassen, begründe noch kein schutzwürdiges Interesse an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (OLG Köln, Beschl. v. 18.10.2011, MDR 2012, 185 [juris Rn. 2]), folgt dem der Senat nicht.
  • LG Koblenz, 23.12.2013 - 2 T 696/13

    Streitwert der Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung?

    Die Partei selbst - hier die Kläger - können sich grundsätzlich nur über eine zu hohe Wertfestsetzung beschweren (vgl. BGH WoM 2012, 114; OLG Köln MDR 2012, 185).
  • KG, 01.03.2016 - 23 W 7/16

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts: Beschwer der Partei durch einen

    Eine Beschwer ergibt sich daraus jedoch nicht (ebenso OLG Köln, B. v. 18.10.2011 - 6 W 226/11 -, juris Rn. 2; a.A. OLG Frankfurt, B. v. 08.05.2012 - 1 W 26/12 -, juris Rn. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12

    Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten

    Soweit gegen die Zulässigkeit einer solchen Streitwertbeschwerde eingewandt wird, die bloße Aussicht, ein freiwillig an den eigenen Bevollmächtigten gezahltes Honorar über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren zu lassen, begründe noch kein schutzwürdiges Interesse an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.10.2011, 2011 - I-6 W 226/11, 6 W 226/11 -, MDR 2012, 185 - zitiert nach juris), überzeugt dies ebenso wenig.
  • OLG Köln, 25.04.2019 - 15 W 11/19

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Die Streitwertbeschwerde ist - worauf unter dem 1.4.2019 hingewiesen worden ist - bei gebotener Auslegung analog §§ 133, 157 BGB ersichtlich als solche des Bevollmächtigten der Antragsgegnerin i.S.d. § 32 Abs. 2 RVG anzusehen, da die Partei selbst - auch angesichts der Kostengrundentscheidung vom 31.02.2019 - richtigerweise kein schutzwürdiges Interesse an einer Heraufsetzung des Streitwerts zu Lasten der Antragstellerin haben kann (vgl. etwa nur OLG Köln v. 18.10.2011 - 6 W 226/11, NJOZ 2012, 931; Kießling , in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2018, § 32 Rn. 51 m.w.N.); dies ist beim Rechtsanwalt gerade anders, der im allein eigenen Interesse um höhere Gebühren ringen mag ( Kießling , a.a.O., Rn. 76).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen eine zu niedrige

    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde erforderlich ist, ist für die Partei des Rechtsstreits regelmäßig nur im Falle einer überhöhten Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie in der Beschwerdebegründung vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts erfolgt ist (BGH WuM 2012, 114; NJW-RR 1986, 737; Senat, Beschluss vom 24.11.2016, 1 W 32/16; 2. Zivilsenat, Beschluss vom 29.5.2020, 2 W 7/20; 7. Zivilsenat NJW-RR 2005, 80; KG, Beschluss vom 1.3.2016, 23 W 7/16, zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2012, 185; Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 68 GKG, Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23

    Festsetzung des Gebührenstreitwertes; Zulässigkeit der Beschwerde bezüglich der

    Andere Gerichte sind der Auffassung, dass die bloße Aussicht, freiwillig an die eigenen Bevollmächtigten gezahlte Honorare über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren zu lassen, begründe noch kein schutzwürdiges Interesse der Partei an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2011 - I-6 W 226/11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2016 - 12 W 913/16, zit. jeweils nach juris).
  • LG Köln, 14.02.2019 - 29 T 17/19
    Eine Partei kann grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen (OLG Köln, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - I-6 W 226/11 -, Rn. 1 - 2, juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2013 - 2 W 35/13
    Das gilt auch dann, wenn sich der Beschwerdeführer gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten zu einer über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Honorarzahlung verpflichtet hat (Senat, InstGE 2, 299 - Unzulässige Streitwertbeschwerde; OLG Köln, MDR 2012, 185; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 2489).
  • KG, 18.09.2023 - 8 W 31/23

    Gebührenstreitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung

  • LG Köln, 14.02.2019 - 27 T 17/19
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Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 15.12.2011 - 1 T 286/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26651
LG Dessau-Roßlau, 15.12.2011 - 1 T 286/11 (https://dejure.org/2011,26651)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 15.12.2011 - 1 T 286/11 (https://dejure.org/2011,26651)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 1 T 286/11 (https://dejure.org/2011,26651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,26651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2012, 931
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 126/17

    1. Die Berücksichtigung des Leistungsaufwandes der sogenannten 'Altlasten

    Bei Prozesstrennung fallen in jedem der neuen Verfahren die Gebühren nach dem jeweils maßgebenden Einzelstreitwert an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.05.2010, - 1 W 443/09, RdNr. 2; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2009, - I-24 W 28/09, 24 W 28/09, RdNr. 3 und LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 15.12.2011, - 1 T 286/11, RdNr. 14, alle juris).
  • SG Dresden, 01.07.2015 - S 25 KR 711/13
    Bei Prozesstrennung fallen in jedem der neuen Verfahren die Gebühren nach dem jeweils maßgebenden Einzelstreitwert an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.05.2010, Az. 1 W 443/09, juris, Rn. 2; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2009, Az. I-24 W 28/09, 24 W 28/09, juris, Rn. 3 und LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 15.12.2011, Az. 1 T 286/11, juris, Rn. 14).
  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 96/17
    Bei Prozesstrennung fallen in jedem der neuen Verfahren die Gebühren nach dem jeweils maßgebenden Einzelstreitwert an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.05.2010 - 1 W 443/09, RdNr. 2; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2009 - I-24 W 28/09, 24 W 28/09, RdNr. 3 und LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 15.12.2011 - 1 T 286/11, RdNr. 14, alle juris).
  • SG Dresden, 24.04.2013 - S 25 KR 37/09

    Ausgehen von jeweils wiederkehrenden Beschäftigungsverhältnissen oder von einem

    Bei Prozesstrennung fallen in jedem der neuen Verfahren die Gebühren nach dem jeweils maßgebenden Einzelstreitwert an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.05.2010, Az. 1 W 443/09, Juris, Rn. 2; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2009, Az. I-24 W 28/09, 24 W 28/09, Juris, Rn. 3 und LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 15.12.2011, Az. 1 T 286/11, Juris, Rn. 14).
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